Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau/Wohnen und Umwelt
Gz: SWU
GRDrs 431/2022
Stuttgart,
07/14/2022



Förderung Stadtacker Wagenhallen e. V.



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Verwaltungsausschuss
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
19.07.2022
20.07.2022



Beschlußantrag:

1. Der Personalkostenförderung „naturpädagogisches Angebot“ in Höhe von je 24.500 EUR brutto für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 für den Stadtacker e.V. wird zugestimmt. 2. Der Personalkostenförderung „Stadtacker Umzug“ in Höhe von je 45.500 EUR brutto für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 für den Stadtacker e.V. wird zugestimmt. 3. Dem einmaligen Zuschuss in Höhe von 12.000 EUR brutto im Haushaltsjahr 2022 an den Stadtacker e.V. zur Umgestaltung des neuen Geländes wird zugestimmt. 4. Die Aufwendungen in Höhe von 152.000 EUR brutto aus den Beschlussziffern 1 bis 3 werden im Teilergebnishaushalt 610 - Amt für Stadtplanung und Wohnen, Amtsbereich 6107010 - Stadtplanung, Kontengruppe 43100 – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke wie folgt gedeckt:

Haushaltsjahr 2022: 82.000 EUR brutto
Haushaltsjahr 2023: 70.000 EUR brutto



Begründung:


Nach § 41 der Zuständigkeitsordnung (ZO) in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Nr. 1 der Hauptsatzung (HS) ist der Verwaltungsausschuss des Gemeinderates für die Gewährung von Zuwendungen an Institutionen, Vereine und sonstigen Organisationen für kulturelle, wissenschaftliche oder volksbildende Zwecke im einzelnen Fall bei der Gewährung einer einmaligen Zuwendung über 77.000 Euro zuständig.

Im Rahmen der Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt 2022/2023 hat der Gemeinderat beschlossen, den Verein Stadtacker Wagenhallen e.V. zu fördern.

Mit der vorliegenden Gemeinderatsdrucksache soll der Sachbeschluss zur Förderung des Vereins in Form eines Vertragsabschlusses herbeigeführt werden.

Der Stadtacker Wagenhallen e. V. bespielt seit 2012 Teile des öffentlichen Raums im Umfeld der Wagenhallen mit Gemeinschaftsgärten im Stuttgarter Nordbahnhofviertel und trägt dadurch in ökologischer, als auch gesellschaftlicher Hinsicht zu einer positiven Stadtentwicklung bei.

Im Zuge der Planungen zur „Maker City“ ist der Stadtacker Wagenhallen e.V. ebenfalls von einer für die Planung erforderlichen Standortverlagerung betroffen. Der zeitliche Ablauf der Standortverlagerung ist mit allen Beteiligten grob abgestimmt.

Es wurde ein Weg entwickelt, der den Umzug zu einem neuen und dauerhaften Standort im C1-Gebiet sicherstellt. Die städtebauliche Planung nimmt im Bereich des künftigen Standorts bewusst Bezug auf Gestaltung und den besonderen Charakter des Stadtackers.

Der Verein plant zur Umgestaltung des neuen Geländes eine externe Prozessbegleitung zu installieren. Für die Koordination des Umzugs, von der Vorbereitung über die Umzugsphase hin zur Etablierung auf dem neuen Gelände soll eine Stelle für die Projektleitung vergeben werden. Des Weiteren soll eine 0,5 Stelle für das naturpädagogische Begleitprogramm eingerichtet werden, um unter anderem das Programm „Naturzeiten im Ganztag“, im Moment mit der Rosenstein-Schule und der Prag-Schule, auch über die Zeit des Umzugs zu gewährleisten.


Finanzielle Auswirkungen

Die Aufwendungen in Höhe von 152.000 EUR brutto aus den Beschlussziffern 1 bis 3 werden in den Haushaltsjahren 2022 und 2023 im Teilergebnishaushalt 610 - Amt für Stadtplanung und Wohnen, Amtsbereich 6107010 - Stadtplanung, Kontengruppe 43100 – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke gedeckt.



Beteiligte Stellen

Referat WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine

Erledigte Anträge/Anfragen

Keine



Peter Pätzold
Bürgermeister


Anlagen

Keine

<Anlagen>



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