Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser
Gz: AK
GRDrs 367/2013
Stuttgart,
05/08/2013



Gebührenanpassung Betriebskita - Bestellung von Beisitzern und eines Vorsitzenden für die Einigungsstelle



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich15.05.2013



Beschlußantrag:

1. Als Beisitzer für die Einigungsstelle bezüglich der „Gebührenanpassung in der Betrieblichen Kindertageseinrichtung bei der LHS“ werden seitens des Gemeindesrats

- Herr Werner Wölfle, Bürgermeister Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser und als dessen Vertreter, Herr Bernd Reichert, Amtsleiter des Haupt- und Personalamts,

- Herr Dr. Holger Holzwart, Leiter der Abteilung Personalservice des Haupt- und Personalamts und als dessen Vertreter, Herr Heiko Killinger, Sachgebietsleiter Dienstleistungen für städtische Beschäftigte und Betriebsrestaurants sowie

- Herr Heinrich Korn, Leiter der Abteilung Verwaltung, Qualität und Qualifizierung und stellvertretender Amtsleiter des Jugendamts und als dessen Vertreter, Herr Bruno Pfeifle, Amtsleiter des Jugendamts,
2. Dem Vorschlag des Gesamtpersonalrats vom 30.04.2013 unter Ziff.3, Herrn Prof. Dr. Wolfgang Däubler als unparteiischen Vorsitzenden für die Einigungsstelle zu bestellen, wird entsprochen.


Begründung:


Der Verwaltungsausschusses hat am 24.04.2013 aufgrund der GRDrs 230/2013 zur Gebührenanpassung für die Nutzung der Betrieblichen Kindertageseinrichtung bei der LHS an die Gebühren für städtische Kindertageseinrichtungen folgendes beschlossen:

Mit dem Gesamtpersonalrat konnte daraufhin keine Einigung hergestellt werden. So hat er in seinem Beschluss vom 30.04.2013 das Scheitern der Verhandlungen zur Anpassung der Gebühren in den Betriebs-Kindertagesstätten festgestellt und erklärt, die Entscheidung in dieser Angelegenheit einer Einigungsstelle zuführen zu wollen.

Deshalb ist eine Einigungsstelle zu bilden, die über die Frage der Gebührenanpassung zur Nutzung der Betriebskita zu entscheiden hat (§ 69 Abs.4 S.1 Landespersonalvertretungsgesetz - LPVG).

Nach § 71 Abs.1 LPVG besteht eine Einigungsstelle aus 6 Beisitzern und einem Vorsitzenden. Hiervon sind je 3 Beisitzer für den Gemeinderat – Verwaltungsausschuss – und 3 Beisitzer für den Gesamtpersonalrat innerhalb von 10 Arbeitstagen nach der Erklärung des GPR vom 30.04.2013, d.h. spätestens bis zum 16.05.2013, zu bestellen (§ 71 Abs.1 S.2 LPVG). Außerdem gehört der Einigungsstelle ein unparteiischer Vorsitzender an, der die Befähigung zum Richteramt besitzen oder nach Maßgabe des § 110 S.1 des Deutschen Richtergesetzes die Befähigung zum höheren Verwaltungsdienst erworben haben muss. Er ist innerhalb von weiteren 10 Arbeitstagen – d.h. bis zum 03.06.2013 – zu bestellen (§ 71 Abs.1 S. 3 LPVG).

Während für die Beisitzer, die vom Gesamtpersonalrat benannt werden, je ein Vertreter der Beamten und ein Vertreter für die Arbeitnehmer benannt werden müssen (§ 71 Abs.1 S.6 LPVG), gilt dies für die Vertreter des Gemeindesrats nicht. Die Beisitzer müssen nicht Mitglieder der Gremien, sondern können auch fachkundige Beschäftigte oder sonstige Personen sein. Insbesondere können Beisitzer nicht wegen Vorbefassung in der Sache, z.B. wegen der Besorgnis der Befangenheit, abgelehnt werden.

Für den Verwaltungsausschuss sollen für die Einigungsstelle folgende Personen als Beisitzer benannt werden:

Der Gesamtpersonalrat hat mit Beschluss vom 30.04.2013 als Beisitzer für die Einigungsstelle,

benannt und damit die Anforderungen aus § 71 Abs.1 LPVG erfüllt.

Der Gesamtpersonalrat – der nach innerstädtischem Gewohnheitsrecht turnusgemäß das Vorschlagsrecht für die Person des Vorsitzenden der Einigungsstelle derzeit innehat – hat in seinem Beschluss vom 30.04.2013 Prof. Dr. Wolfgang Däubler, Professor für Deutsches und Europäisches Arbeitsrecht, Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht an der Universität Bremen, vorgeschlagen. Prof. Däubler ist neben seiner Tätigkeit als Universitätsprofessor als Berater von Gewerkschaften und Betriebsräten tätig und hat bereits Erfahrung als Vorsitzender von Einigungsstellen. Er ist privat wohnhaft im Landkreis Tübingen und kommt daher als unparteiischer Vorsitzender, der auch die Anforderungen aus § 71 Abs.1 S. 4 LPVG erfüllt, in Frage.

Die Verwaltung empfiehlt, dem Vorschlag des Gesamtpersonalrats Herrn Prof. Däubler als unparteiischen Vorsitzenden für die Einigungsstelle zu bestellen, zu folgen.

Finanzielle Auswirkungen

Mit dem zu bestellenden unparteiischen und dienststellenfremden Vorsitzenden der Einigungsstelle und dem Haupt- und Personalamt wird eine bürgerlich rechtliche Honorarvereinbarung zu treffen sein. Vereinbart wird entweder ein angemessenes Stundenhonorar oder eine am Gegenstandswert (orientierte pauschale Vergütung analog zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Außerdem werden Reisekosten und sonstige Aufwendungen (für Kopien etc.) zu ersetzen sein. Es wird jedenfalls eine Vergütung vereinbart werden, die dem Grundsatz der sparsamen Haushaltsführung entspricht.

Klarstellend wird ausgeführt, dass die Beisitzer als Beschäftigte der LHS keine Vergütung für ihre Heranziehung als Beisitzer der Einigungsstelle erhalten.



Beteiligte Stellen

WFB z.K.
SJG z.K.
Gesamtpersonalrat z.K.


Vorliegende Anträge/Anfragen






Werner Wölfle
Bürgermeister


Anlagen






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