Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 471/2015
Stuttgart,
06/23/2015


Interkultur - Erhöhung der Mittel im Bereich Interkultur (Veranstaltung und Projektförderung)



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2016/2017


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Medien
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
30.06.2015
01.07.2015

Bericht:


Für die Veranstaltungsförderung nach der „Richtlinie zur Förderung von kulturellen Einzelveranstaltungen der Migrantenkulturvereine und –organisationen“ (GRDrs 454/2009) stehen jährlich rund 50.300 Euro zur Verfügung. Es liegt ein wachsender Bedarf vor, der durch die zur Verfügung stehenden Mittel nicht mehr gedeckt werden kann. In der Regel ist das zur Verfügung stehende Budget ab Beginn der zweiten Jahreshälfte bereits verplant, sodass Antragstellern der Antrag nicht mehr zugesagt werden kann. Vereine, die regelmäßig die Veranstaltungsförderung in Anspruch nehmen, kennen diesen Sachverhalt bereits und halten sich mit der Antragstellung trotz eindeutigen Bedarfs zurück. Der Mehrbedarf liegt bei 15.000 Euro.

Eine weitere wichtige Säule neben der Förderung von kulturellen Einzelveranstaltungen ist die Förderung von Interkulturprojekten nach der “Richtlinie zur Förderung von Interkulturprojekten im Bereich Kunst und Kultur“ (GRDrs 454/2009). Das jährliche Volumen beträgt 25.000 Euro. Hier hat sich der Bedarf ebenfalls stetig entwickelt, das Antragsvolumen übersteigt um ein Drei- bis Vierfaches die zur Verfügung stehenden Mittel, so lag das Antragsvolumen im Jahr 2014 bei 106.500 Euro.

Zudem richten sich seit rund einem Jahr vermehrt Anträge explizit auf Projekte mit und für Flüchtlinge. Dieses Thema wird auch in Zukunft ein wichtiges Anliegen bleiben. Aus diesem Grund veranstaltete das Kulturamt in Kooperation mit dem Sozialamt, der Stabsstelle für Integration sowie dem Initiativkreis Interkulturelle Stadt (IKIS) am 27.11.2014 den Workshop „Stuttgarter Weg zur Flüchtlingskultur“. Die Teilnahme von über 120 Vertretern von Kultureinrichtungen, Künstlern sowie Mitarbeitern der Träger der Flüchtlingsunterkünfte und Vertretern von Flüchtlingsfreundeskreisen machte den stark vermehrten Bedarf an kulturellen Angeboten für und mit Flüchtlingen deutlich. Für die letzten zwei Halbjahre lag das Antragsvolumen hier allein bei rund 26.000 Euro. Zusammengefasst liegt der Mehrbedarf bei der Projektförderung, die auch die Projekte mit und für Flüchtlinge umfasst, bei 35.000 Euro.

Um diesem dargestellten steigenden Bedarf gerecht zu werden, ist nach Einschätzung der Kulturverwaltung ein jährliches Gesamtbudget für den Bereich Interkultur von zusätzlichen 50.000 Euro notwendig.

Die Sachkundigen Bürger haben für die Sitzung des Ausschuss für Kultur und Medien am 24.03.2015 einen Antrag für den Doppelhaushalt 2016/2017 gestellt, der von der Kulturverwaltung begrüßt und unterstützt wird.

Priorisierung Mitteilungsvorlagen

Das Kulturamt hat insgesamt 7 Mitteilungsvorlagen für die Haushaltsplanberatungen gefertigt. Die darin enthaltenen Maßnahmen sind eine konsequente Beschränkung auf die wesentlichsten und unabdingbaren Bedarfe im Kulturbereich aus Sicht der Kulturverwaltung und keinesfalls eine abschließende Wertung aller notwendigen und sinnvollen Vorhaben. Diese Vorlage hat die Priorität 5.

Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021 ff.
TEUR
430
50
50
50
50
50
50
Finanzbedarf
50
50
50
50
50
50
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)


Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Die Referate AK und WFB haben Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.





Dr. Susanne Eisenmann


Anlagen:

Keine

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