Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz:
JB
GRDrs
1042/2021
Stuttgart,
11/08/2021
Haushalt
2022/2023
Unterlage für die
1
. Lesung des
Verwaltungsausschuss
zur
nichtöffentlichen
Behandlung am
15.11.2021
Willkommensbäume für Neugeborene
Beantwortung / Stellungnahme
Zu 1.:
Bei einem Konzept für Willkommensbäume sind grundsätzlich folgende Aspekte zu beachten:
- Der Brauch, einen Baum für ein Kind zu pflanzen kommt aus einer Zeit, als Kinder am selben Ort aufwuchsen wie der gepflanzte Baum. Das heißt, das Konzept müsste an die Lebensrealität von Familien heute angepasst werden (Mobilität der Familien, Wohnen in Geschosswohnungen z.T. ohne Garten oder Balkon).
- Die Entwicklung des Kindes wird häufig mit dem Gedeihen des gepflanzten Baumes in Verbindung gebracht. Es sollte also bedacht werden, ob es Bäume und geeignete Standorte gibt, die sich für den Zweck eignen und inwiefern Bäume in Kübeln und Balkonen diesem symbolischen Anspruch gerecht werden können.
Geeignete Baumstandorte im Stadtraum zu finden bedarf intensiver, referatsübergreifender Prüfungen und Abstimmungen. Im Referat SWU wurden Stellenanteile geschaffen, mit denen die Weiterentwicklung des städtischen Baumkonzeptes stadtweit vorangetrieben werden soll.
Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen, dass verfügbare Flächen wenig bis gar nicht für größere Stückzahlen im öffentlichen Raum zu finden sind. Für bis zu 6.700 zusätzliche Bäume jährlich stehen daher im öffentlichen Raum keine Flächen zur Verfügung. Damit kämen eventuelle Baumgeschenke nur Privatleuten mit eigenem Garten zu Gute.
Auch sind Probleme zu erwarten, die sich aus den rechtlichen Ansprüchen privater Bäume im öffentlichen Raum bezüglich der Verkehrssicherheit und Baumpflege ergeben.
Zu 2.:
Die Abteilung Familie und Jugend des Jugendamtes verantwortet die Willkommensbesuche der Familien mit Neugeborenen und setzt diese mit den Fachkräften der Beratungszentren in den Stadtteilen um.
Die Übergabe von Gutscheinen für einen Obstbaum, stellt keinen personellen Mehraufwand dar. Sie kann im Rahmen eines Willkommensbesuches stattfinden. Allerdings sind die Rahmenbedingungen klar zu definieren.
Zu den zu klärenden Rahmenbedingungen zählen u.a.:
- Form des Gutscheins
- Text, Layout und Druck
- Druckkosten
- Logistik (Lieferwege - zentral, dezentral)
- Form der Übergabe im Rahmen des Willkommensbesuches
- Form der Übergabe, wenn der Willkommensbesuch nicht stattfindet
Die Bereitstellung von Bäumen im Frühjahr und Herbst setzt größere Lagerflächen voraus, die, wie auch die oben schon beschriebenen Pflanzflächen, nicht zur Verfügung stehen. Grundsätzlich aber wären für die Abwicklung der Anschaffung, dem Vorhalten und Versorgen über einen längeren Zeitraum und der Ausgabe der Bäume an Bürger, 0,5 Stellen in EG 7 dauerhaft für einen Landschaftsgärtner*in zu gewährleisten. Hierdurch würden Personalkosten in Höhe von 35.900 EUR pro Jahr anfallen.
Für die Bereitstellung von 6.700 Bäumen entstehen Kosten von 2.140.000 EUR (Laubbaum/Obstbaum 320 EUR/ Stück).
Zu 3.:
Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt ist zuständigkeitshalber fachberatend anderen Ämtern, nicht aber Privatpersonen gegenüber tätig.
Für eine adäquate Fachberatung (Standortwahl, Pflanz- und Pflegehinweise) und Begleitung der Baumpflanzungen wird der Bedarf von mindestens 1 Std. pro Vorgang geschätzt. Bei einer angenommenen Anzahl von 6.700 Vorgängen entsteht ein Arbeitsaufwand von 6.700 Stunden.
Die Jahresarbeitsstunden eines städtischen Beschäftigten umfassen 1.576 Std. pro Jahr.
Demnach wären für die Beratung und Begleitung der Baumpflanzungen mindestens 4,0 Stellen dauerhaft zu schaffen.
Zu 4.:
Wie oben schon beschrieben, wird keine Möglichkeit gesehen, Einzelstandorte oder größere zusammenhängende Flächen auszuweisen.
Vorliegende Anträge/Anfragen
1169/2021 PULS
Dr. Frank NopperOberbürgermeister
<Anlagen>