Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: JB
GRDrs 1042/2021
Stuttgart,
11/08/2021



Haushalt 2022/2023

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 15.11.2021



Willkommensbäume für Neugeborene

Beantwortung / Stellungnahme


Zu 1.:
Bei einem Konzept für Willkommensbäume sind grundsätzlich folgende Aspekte zu beachten: Geeignete Baumstandorte im Stadtraum zu finden bedarf intensiver, referatsübergreifender Prüfungen und Abstimmungen. Im Referat SWU wurden Stellenanteile geschaffen, mit denen die Weiterentwicklung des städtischen Baumkonzeptes stadtweit vorangetrieben werden soll.

Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen, dass verfügbare Flächen wenig bis gar nicht für größere Stückzahlen im öffentlichen Raum zu finden sind. Für bis zu 6.700 zusätzliche Bäume jährlich stehen daher im öffentlichen Raum keine Flächen zur Verfügung. Damit kämen eventuelle Baumgeschenke nur Privatleuten mit eigenem Garten zu Gute.

Auch sind Probleme zu erwarten, die sich aus den rechtlichen Ansprüchen privater Bäume im öffentlichen Raum bezüglich der Verkehrssicherheit und Baumpflege ergeben.


Zu 2.:
Die Abteilung Familie und Jugend des Jugendamtes verantwortet die Willkommensbesuche der Familien mit Neugeborenen und setzt diese mit den Fachkräften der Beratungszentren in den Stadtteilen um.
Die Übergabe von Gutscheinen für einen Obstbaum, stellt keinen personellen Mehraufwand dar. Sie kann im Rahmen eines Willkommensbesuches stattfinden. Allerdings sind die Rahmenbedingungen klar zu definieren.
Zu den zu klärenden Rahmenbedingungen zählen u.a.:
Die Bereitstellung von Bäumen im Frühjahr und Herbst setzt größere Lagerflächen voraus, die, wie auch die oben schon beschriebenen Pflanzflächen, nicht zur Verfügung stehen. Grundsätzlich aber wären für die Abwicklung der Anschaffung, dem Vorhalten und Versorgen über einen längeren Zeitraum und der Ausgabe der Bäume an Bürger, 0,5 Stellen in EG 7 dauerhaft für einen Landschaftsgärtner*in zu gewährleisten. Hierdurch würden Personalkosten in Höhe von 35.900 EUR pro Jahr anfallen.
Für die Bereitstellung von 6.700 Bäumen entstehen Kosten von 2.140.000 EUR (Laubbaum/Obstbaum 320 EUR/ Stück).


Zu 3.:
Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt ist zuständigkeitshalber fachberatend anderen Ämtern, nicht aber Privatpersonen gegenüber tätig.
Für eine adäquate Fachberatung (Standortwahl, Pflanz- und Pflegehinweise) und Begleitung der Baumpflanzungen wird der Bedarf von mindestens 1 Std. pro Vorgang geschätzt. Bei einer angenommenen Anzahl von 6.700 Vorgängen entsteht ein Arbeitsaufwand von 6.700 Stunden.
Die Jahresarbeitsstunden eines städtischen Beschäftigten umfassen 1.576 Std. pro Jahr.
Demnach wären für die Beratung und Begleitung der Baumpflanzungen mindestens 4,0 Stellen dauerhaft zu schaffen.


Zu 4.:
Wie oben schon beschrieben, wird keine Möglichkeit gesehen, Einzelstandorte oder größere zusammenhängende Flächen auszuweisen.




Vorliegende Anträge/Anfragen

1169/2021 PULS




Dr. Frank Nopper Oberbürgermeister



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