Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Recht/Sicherheit und Ordnung
Gz: RSO 0500-02
GRDrs 238/2013
Stuttgart,
06/17/2013


Konzept zum Ausbau der Verkehrsüberwachung unter Einbindung des Städtischen Vollzugsdienstes



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2014/2015


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
02.07.2013
03.07.2013

Bericht:

Vorbemerkung

Für die Erhaltung eines lebenswerten Stuttgarts bleibt die aktive Gestaltung städtischen Verkehrsraumes notwendig. Gerade im Hinblick auf Luftqualitätsverbesserung und Lärmreduzierung müssen Veränderungen im Mobilitätsverhalten erfolgen. Für eine zukunftsorientierte und nachhaltige Mobilität wird ein Bündel von Maßnahmen geprüft, mit dem z.B ein gesteuerter, verstetigter Verkehrsfluss durch die IVLZ, Geschwindigkeitsanpassungen im Straßennetz, die Reduzierung des Parksuchverkehrs, die Förderung des Radverkehrs usw. erreicht werden kann. Veränderungen in öffentlichen Räumen sind immer auch mit Verhaltensänderungen verbunden, die sich nicht immer zwangsläufig einstellen.

Im täglichen Verkehrsgeschehen ist zunehmend zu beobachten, dass Verstöße gegen Verkehrs- und andere Vorschriften im gesamten Stadtgebiet eine verbreitete Alltagsrealität sind. Sicherheitsrelevante Bereiche wie Brandschutzzonen und Feuerwehrzufahrten werden fast schon selbstverständlich als Parkplatz genutzt, der Lieferverkehr hält sich nicht an die vorgeschriebenen Zeiten und an den Wochenenden wird die Innenstadt zum Schauplatz von Teilnehmern der sogenannten Event- und Vergnügungsszene, es finden regelmäßig Straßenrennen statt. In den Außenbereichen ist die Missachtung von Durchfahrtsverboten ein Schwerpunkt.

Die Effektivität der Überwachung steht in direktem Zusammenhang mit der Häufigkeit der durchgeführten Kontrollen, für diese bedarf es der entsprechenden Personalressourcen und Sachmittel.

Ein Ausbau der Verkehrsüberwachung unter Einbeziehung des Städtischen Vollzugsdienstes könnte gemäß dem nachstehenden Stufenkonzept, geordnet nach Priorität erfolgen.


1. Ruhender Verkehr – Schnelle Reaktion auf Beschwerden

Seit Jahren ist die Innenstadt durch eine rege Bautätigkeit gekennzeichnet. Im Hinblick auf Stuttgart 21 und weitere bereits begonnene sowie in der Planung befindliche Bauprojekte sind auch in Zukunft zahlreiche Großbaustellen zu erwarten. Parkverstöße in diesen Bereichen führen nicht nur zu einer Sicherheitsgefährdung, sondern oftmals auch zu massiven Behinderungen der Bautätigkeit.
Auch in den Außenbezirken mit dichter Wohnbebauung und einem hohen Fahrzeugauf-kommen, wie z. B. in Bad Cannstatt, Zuffenhausen, Feuerbach oder Vaihingen nehmen Verkehrsverstöße deutlich zu. In diesem Zusammenhang hat auch die Zahl der bei der Verkehrsüberwachung eingehenden Beschwerden und „gelbe Karten“ über Parkverstöße deutlich zugenommen.

Die Verkehrsüberwachung begegnet den Beschwerden soweit möglich durch Sonderkontrollen. Diese erfolgen auch außerhalb der üblichen Streifenzeiten, d. h. ab 06:30 Uhr bzw. bis 22:00 Uhr. Aufgrund der Größe des Stadtgebiets ist es für die Beschäftigten der Verkehrsüberwachung oftmals leider nicht möglich, zeitnah vor Ort zu sein, da der Verkehrsüberwachung für das Sachgebiet Ruhender Verkehr (85 Beschäftigte) insgesamt lediglich 4 Dienstfahrzeuge zur Verfügung stehen.


a.) Erforderliches Personal und Sachmittel

bei der Verkehrsüberwachung
Für eine effiziente Einsatzplanung und ein schnelleres Eingreifen der Kontrollkräfte im Rahmen des Beschwerdemanagements werden für 3 Teams jeweils 1 zusätzliches Dienstfahrzeug und entsprechendes Personal (2 je Fahrzeug, also mind. 6 zusätzliche Beschäftigte) benötigt. Damit könnte pro Team zusätzlich eine Art „schnelle Sondereingreiftruppe für Verkehrsbrennpunkte“ geschaffen werden, die Bürgerbeschwerden zeitnah nachgeht und die Überwachungsschwerpunkte (Brandschutzzonen, Behindertenparkplätze, Fahrradwege, Baustellen etc.) im jeweiligen Stadtbezirk intensiv kontrolliert.

Mangels Erfahrungswerten kann die Zahl der zusätzlichen Beanstandungen nur qualitativ geschätzt werden. Ausgehend von ca. 8.000 Fällen je Überwachungskraft und Jahr ist jährlich mit rund 48.000 zusätzlichen Verwarnungen zu rechnen.

bei der Bußgeldstelle
Gemäß einer statistischen Auswertung der vergangenen Jahre kann ein Sachbearbeiter bei der Bußgeldstelle im ruhenden Verkehr rund 40.000 Fälle pro Jahr bearbeiten. Bei einem Fallaufkommen von ca. 48.000 zusätzlichen Fällen ergibt sich bei der zentralen Bußgeldstelle damit rechnerisch ein Personalmehrbedarf von 1,20 Stellen. Dieser entfällt entsprechend der Verteilung der Aufgaben zwischen Sachbearbeitern des gehobenen und mittleren Dienstes auf 0,5 Stellen der Besoldungsgruppe A 10 und 0,7 Stellen der Besoldungsgruppe A 8.

bei der Beitreibungsabteilung der Stadtkämmerei
1,5 Stellen im Innendienst und 0,7 Stellen im Außendienst in Bes.Gr. A8


b.) Laufende Einnahmen und Kosten

Der Kostendeckungsgrad im ruhenden Verkehr liegt bei 97,7% (Rechnungsergebnis 2012). Durch die Anhebung der Verwarnungsgelder zum 1.4.2013 ist mit einer Steigerung des Kostendeckungsgrades zu rechnen. Dieser wird 2013 über 100 % liegen.

Unter Zugrundelegung eines durchschnittlichen Fallpreises von 13,87€ pro Fall ist bei einem prognostizierten Fallaufkommen von 48.000 Verstößen mit jährlichen Einnahmen von ca. 665.760,-€ zu rechnen (vgl. Anlage 1). Gegenzurechnen sind folgende laufende Kosten:

6,0 x Beschäftigte EG 5 (pro Stelle 51.200,-€)
307.200,-€
6 x lfd. Kosten Dienstkleidung (pro MA 450,-€)
2.700,-€
6 x kalkulatorische Kosten für Geräteausstattung (3000,-€ )
bei 4-jähriger Abschreibung / Kapitalverzinsung 5,5% (pro MA 915,-€)
5.490,-€
3 x Dienstfahrzeuge (pro Fahrzeug 15.000,-€)
45.000,-€
3 x Stellplatzmiete (pro Fahrzeug: 1.800,-€)
5.400,-€
0,5 x SB Bußgeldstelle A 10 (pro Stelle: 85.400,-€)
42.700,-€
0,7 x SB Bußgeldstelle A 8 (pro Stelle 74.700,-€)
2,2 x SB Beitreibung A 8 (pro Stelle 74.700,-€)
52.290,-€
164.340,-€
625.120,-€

Die schnelle Sondereingreiftruppe kann damit voraussichtlich kostendeckend arbeiten.


2. Ruhender Verkehr – Ausweitung des Bewohnerparkens

Gemäß Auftrag des Gemeinderats erstellt das Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung unter Einbindung der Stadtbezirke ein Gesamtkonzept zum nächsten Doppelhaushalt (GRDrs 317/2013). Ohne Überwachung der neuen Bewohnerparkgebiete ist der Erfolg des Bewohnerparkens gefährdet. Das hierfür erforderliche Personal kann erst nach Vorliegen des jeweiligen Konzepts errechnet werden. In Abhängigkeit von der Beschlusslage wird die Neukonzeption an zahlreichen Stellen in der Stadtverwaltung einen Stellenbedarf von bis zu 100 Beschäftigten auslösen.

Kostendeckung

Der Kostendeckungsgrad der Verkehrsüberwachung bei der Parkraumüberwachung des Stuttgarter Westens liegt derzeit bei 59,0% (Rechnungsergebnis 2012). Trotz Anhebung der Verwarnungsgelder für einige Tatbestände wird sich die Überwachung des Parkraummanagements auch künftig nicht alleine aus Geldbußen tragen können. Werden allerdings die sonstigen Einnahmen aus Parkscheinautomaten und Ausnahmegenehmigungen hinzugerechnet, ergibt sich für die Parkraumbewirtschaftung mit Bewohnerpark-regelung im Stuttgarter Westen im Haushaltsjahr 2012 ein Überschuss von 963.695,-€, d.h. 1,110 Mio € weniger als ursprünglich erwartet. Aus dem Überschuss sind 800.000 € der Haushaltssicherung (HSK 2009) anzurechnen. Auf den Abschlussbericht zum Parkraumanagement West (GRDrs 604/2013) wird an dieser Stelle verwiesen.


3. Missachtung von Durchfahrtsverboten - Anhaltekontrollen des Städtischen Vollzugsdienstes

Anhaltekontrollen darf neben der Polizei nur der Städtische Vollzugsdienst durchführen, die Verkehrsüberwachung selbst ist dazu nicht berechtigt. Der Aufgabenkatalog des Städtischen Vollzugsdiensts sieht u.a. die Überwachung von Durchfahrtsverboten an öffentlichen Straßen (Z. 250 – Z. 260 StVO), beschränkt öffentlichen Wegen, verkehrsberuhigten Bereichen, Sonderfahrstreifen sowie Feld- und Waldwegen vor (z.B. Zuckerleweg, Hasenbergsteige, Bachhalde etc.) Bei Schwerpunktaktionen werden immer wieder Kontrollen in Sperrabschnitten im gesamten Stadtgebiet durchgeführt. Im Jahr 2012 fanden 23 Schwerpunktmaßnahmen an insgesamt 52 Kontrollstellen statt. Es zeigt sich, dass die Maßnahmen stark präventiven Charakter haben und insofern eine zeitlich nachwirkende Abschreckung erzielen. Bei den Anwohnern in Anliegerstraßen und Erholungssuchenden in Straßen mit Sonn- und Feiertagsfahrverboten sowie auf Feldwegen werden diese Maßnahmen stets positiv aufgenommen.

Die Anhaltekontrollen können jedoch im Hinblick auf die große Anzahl von zu kontrollierenden Straßen und der sonstigen, vielfältigen und immer größer werdenden Anforderungen an den Städtischen Vollzugsdienstes nur im Rahmen von sog. Schwerpunktmaßnahmen und bislang nicht im notwendigen Umfang durchgeführt werden. Damit ist gemeint, dass nur vereinzelte Kontrollen, die nicht regelmäßig wiederholt werden, auf Dauer nicht den gewünschten Einfluss auf das Verhalten der Verkehrsteilnehmer haben.


a.) Erforderliches Personal und Sachmittel

beim Städtischen Vollzugsdienst
Zur Durchführung weiterer Verkehrskontrollen sollten zunächst drei zusätzliche Stellen mit dem nötigen technischen Equipment (1 zusätzliches Dienstfahrzeug) geschaffen werden.

Haben bislang die Kontrollen lediglich im Rahmen von Schwerpunkteinsätzen stattfinden können, könnten sie bei der vorgeschlagenen personellen Aufstockung des Städtischen Vollzugsdienstes häufiger, entsprechend der Beschwerdelage (Anwohner, Bezirks- und Sicherheitsbeiräte, Landwirtschaft) durchgeführt werden. Auch die erforderliche Nachhaltigkeit der Kontrollmaßnahmen könnte dann erreicht werden.

Basierend auf den Erhebungen im Rahmen der bisherigen Schwerpunktmaßnahmen
sind von den drei zusätzlichen Beschäftigten rund 9.600 zusätzliche Beanstandungen zu erwarten. Erfahrungsgemäß werden ca. 50% aller Verwarnungen bei Anhaltekontrollen sofort in bar bezahlt, sodass letztendlich nur 4.800 zusätzliche Fälle auf die Bußgeldstelle zukommen werden.

bei der Bußgeldstelle
Davon ausgehend, dass auf einen Bußgeldstellensachbearbeiter pro Jahr ca. 6.250 Verwarnungen bzw. Bußgeldverfahren entfallen, ergibt sich bei der Bußgeldstelle ein Stellenmehrbedarf von 0,8 Stellen (0,3 Stellen x A 10 und 0,5 Stellen x A 8).

bei der Beitreibungsabteilung der Stadtkämmerei
0,2 Stellen im Innendienst und 0,1 Stellen im Außendienst in Bes.Gr. A8


b.) Laufende Einnahmen und Kosten

Im Jahr 2012 wurden im Rahmen von insgesamt 23 Schwerpunktmaßnahmen insgesamt 977 Verwarnungen a 15,-€ erteilt. Insgesamt konnten damit 14.655,-€ erzielt werden.

Unter Zugrundelegung des aktuellen Fallpreises von 20,-€ pro Fall (Anhebung des Verwarnungsgeldes von 15,-€ auf 20,-€ zum 01.04.2013) ist bei einem prognostizierten Fallaufkommen von 9.600 Verstößen mit jährlichen Einnahmen von ca. 192.000,-€ zu rechnen (vgl. Anlage 1). Gegenzurechnen sind folgende laufende Kosten:

3,0 x Beschäftigte EG 8 (pro Stelle 58.500,-€)
175.500,-€
3 x lfd. Kosten Dienstkleidung (pro MA 450,-€)
1.350,-€
1 x Dienstfahrzeug
15.000,-€
1 x Stellplatzmiete
1.800,-€
0,3 x SB Bußgeldstelle A 10 (pro Stelle 85.400,-€)
25.620,-€
0,5 x SB Bußgeldstelle A 8 (pro Stelle74.700,-€)
37.350,-€
0,3 x SB Beitreibung A 8 (pro Stelle 74.700,-€)
22.410,-€
279.030,-€

Da die Kontrollen sehr personalintensiv sind und nur verhältnismäßig geringe Einnahmen erzielt werden können, kann keine volle Kostendeckung erreicht werden. Die Anhaltekon-trollen des Städtischen Vollzugsdienstes dienen allerdings ausschließlich der Verkehrssicherheit und nicht der Einnahmeerzielung.


4. Mobile Geschwindigkeitsüberwachung in verkehrsberuhigten Bereichen und Tempo 30 Zonen

a.) Erforderliches Personal und Sachmittel

bei der Verkehrsüberwachung
Die mobile Geschwindigkeitskontrolle der Verkehrsüberwachung verfügt gegenwärtig über 6 Messfahrzeuge (3 x Radar, 1 x Eso Lichtsensor, 1 x Vitronic Lasermesssystem, 1 x Leivtec Lasermesssystem). Messungen werden insbesondere in Tempo 30-Zonen, verkehrsberuhigten Bereichen und auf Vorbehaltsstraßen mit Geschwindigkeitsbeschränkungen nach dem Luftreinhalteplan durchgeführt. Dabei werden mit Blick auf verkehrssicherheitstechnische Aspekte insbesondere Schulwege bzw. Straßen, die direkt an Schulen angrenzen, bei der Einsatzplanung berücksichtigt. Darüber hinaus betreibt die Verkehrsüberwachung zwei Geschwindigkeitsanzeigegeräte und zwei Verkehrsstatistikgeräte.

Für einen flächendeckenden Einsatz in Wohngebieten, insbesondere zur Überwachung von verkehrsberuhigten Bereichen und Tempo 30-Zonen wäre ein zusätzliches digitales Leivtec-Lasermesssysteme erforderlich. Mit diesem Messsystem ist es möglich, in Wohngebieten mit besonders enger Bebauung und wenig im Straßenverkehr zur Verfügung stehendem Aufstell- bzw. Parkraum (z.B. Stuttgarter Westen) Geschwindigkeitsmessungen vorzunehmen. Damit können insbesondere verkehrsberuhigte Bereiche und Tempo 30 Zonen im Umfeld von Schulen und Kindergärten optimal kontrolliert werden, da das System sehr Platz sparend auf einem Stativ und auch außerhalb des Fahrzeugs betrieben werden kann.

Die Kosten pro System belaufen sich auf 50.000 €, für das Fahrzeug (einschließlich Ein- und Umbauten) kommen nochmals ca. 35.000 € dazu (Gesamtkosten je Fahrzeug einschl. Messsystem ca. 85.000 €). Das Messsystem kann von einem Beschäftigten bedient werden. Für den Einsatz im Zweischichtsystem sind je Fahrzeug 2 Messbeschäftigte erforderlich.

Sofern ausreichende Personalressourcen zur Verfügung stehen, sind pro Fahrzeug im Jahr ca. 500 Messungen möglich. Durchschnittlich werden 20.000 Verstöße pro Jahr erfasst.

bei der Bußgeldstelle
Nach gefestigten Erfahrungs- und Strukturdaten kann ein Sachbearbeiter der Bußgeldstelle rund 6.250 Geschwindigkeits- und Rotlichtfälle pro Jahr bewältigen (vgl. GRDrs 1078/2009).

Durch das zusätzliche Fallaufkommen von 20.000 Verstößen entsteht bei der Bußgeldstelle ein Stellenmehrbedarf in Höhe von 3,2 Stellen (1,3 Stellen x A 10 und 1,9 Stellen x A 8).


bei der Beitreibungsabteilung der Stadtkämmerei
0,6 Stellen im Innendienst und 0,3 Stellen im Außendienst in Bes.Gr. A8


b.) Laufende Einnahmen und Kosten Unter Zugrundelegung eines durchschnittlichen Fallpreises von 20,-€ ist bei einem prognostizierten Fallaufkommen von 20.000 Verstößen mit jährlichen Einnahmen von ca. 400.000,-€ zu rechnen (vgl. Anlage 1). Gegenzurechnen sind folgende laufende Kosten:


2 Beschäftigte EG 8 (pro Stelle 58.500,-€)
117.000,-€
2 x lfd. Kosten für Dienstkleidung (pro MA 450,-€)
900,-€
Kalkulatorische Kosten aus Investitionskosten für
Messsystem (50.000,-€) und Einsatzfahrzeug (35.000,-€)
bei 7-jähriger Abschreibung und Kapitalverzinsung von 5,5%
16.820,-€
1 x Stellplatzmiete
1.800,-€
1,3 x SB Bußgeldstelle A 10 (pro Stelle 85.400,-€)
111.020,-€
1,9 x SB Bußgeldstelle A 8 (pro Stelle 74.700,-€)
141.930,-€
0,9 x SB Beitreibung A 8 (pro Stelle 74.700,-€)
67.230,-€
456.700,-€

Für den Bereich der gesamten mobilen Geschwindigkeitsüberwachung (einschließlich der Gemeinkosten) wurde im Rahmen der Vollkostenrechnung für das Jahr 2012 ein Kostendeckungsgrad von 104,0% ermittelt. (Rechnungsergebnis 2012). Der Kostendeckungsgrad bei der Überwachung von verkehrsberuhigten Bereichen und Tempo 30-Zonen dürfte sogar etwas höher sein, da die durchschnittliche Verstoßquote hier mit 16,3% höher ist als auf Vorbehaltsstraßen, wo die durchschnittliche Verstoßquote nur bei 5,7% liegt.


5. Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung – Verstetigung des Verkehrsflusses (Luftreinhaltung) und Erhöhung der Verkehrssicherheit

Im Zusammenhang mit der motorisierten Vergnügungsszene und dem daraus resultierenden Verkehrsgeschehen auf der sog. Eventmeile Theodor-Heuss-Straße führt die Verkehrspolizei bereits auf den Zufahrtsstraßen zur Innenstadt mobile Verkehrskontrollen durch. Dabei hat sich herausgestellt, dass die Verkehrsteilnehmer insbesondere im Schwanenplatztunnel in beiden Fahrtrichtungen mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit unterwegs sind. In Fahrtrichtung Bad Cannstatt kam es in den vergangenen Jahren wegen nicht angepasster Geschwindigkeit bereits zu schweren Verkehrsunfällen. Hier war der Spitzenreiter bei erlaubten 50 km/h im Jahr 2012 mit 165 km/h unterwegs.


a.) Erforderliche Investitionen und Personal

bei der Verkehrsüberwachung

Aus verkehrssicherheitstechnischen Aspekten und zur Verstetigung des Verkehrsflusses in beiden Fahrtrichtungen würde die Errichtung von stationären Anlagen in beiden Tunnelröhren zur Senkung der Grundbelastung mit Schadstoffemissionen und zu einer Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen.

Um Wartungsarbeiten an der Anlage im Tunnel gegen den fließenden Verkehr abzusichern, wird zur Sperrung der Fahrspur ein sog. Sicherungsanhänger benötigt.

Es liegen bisher keine Erfahrungen mit stationären Anlagen in einem Tunnel vor. Da die Anlage jedoch für die Verkehrsteilnehmer nicht sichtbar ist, ist mit einer hohen Verstoß-quote zu rechnen. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen mit den Überwachungsanlagen in der Cannstatter Straße ist mit einem jährlichen Fallaufkommen von ca. 30.000 Verstößen zu rechnen.

Mit der Digitaltechnik kann ein Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung jährlich maximal 15.000 Verstöße bearbeiten. Unter Zugrundlegung eines jährlichen Fallaufkommens von 30.000 Verstößen werden bei der Verkehrsüberwachung für die dauerhafte Bearbeitung der Geschwindigkeitsverstöße im Schwanenplatztunnel zwei zusätzliche Mitarbeiter/-innen benötigt.

bei der Bußgeldstelle

Von den angenommenen 30.000 Verstößen erledigen sich ca. 70% der Fälle durch sofortige Bezahlung, weshalb nur noch 9.000 Fälle in einem förmlichen Bußgeldverfahren weiterverfolgt werden müssen.

Bei einer durchschnittlichen Fallzahl pro Sachbearbeiter von 6.250 Geschwindigkeits- und Rotlichtfälle pro Jahr ergibt sich bei angenommenen 9.000 Fällen pro Jahr bei der Bußgeldstelle ein Stellenmehrbedarf von 1,4 Stellen (0,6 x A 10 und 0,8 x A 8).

bei der Beitreibungsabteilung der Stadtkämmerei

0,2 Stellen im Innendienst und 0,1 Stellen im Außendienst in Bes.Gr. A8



b.) Laufende Einnahmen und Kosten

Unter Zugrundelegung eines durchschnittlichen Fallpreises von 25,-€ (Mittelwert aus durchschnittlichem Fallpreis „allgemeine stationäre Geschwindigkeitsüberwachung“ und „Cannstatter Straße“) ist bei einem prognostizierten Fallaufkommen von ca. 30.000 Verstößen mit jährlichen Einnahmen von 750.000,-€ zu rechnen (vgl. Anlage 1). Gegenzurechnen sind folgende laufende Kosten:

Kalkulatorische Kosten aus Investitionskosten
für stationäre Anlagen im Schwanenplatztunnel (350.000,-€) und
Tiefbau einschließlich Verkabelung (30.000,-€)
bei 7-jähriger Abschreibung und Kapitalverzinsung von 5,5% 75.185,-€
1 x Sicherungsanhänger 2.400,-€
1 x Stellplatzmiete 1.800,-€
2 Beschäftigte EG 8 (pro Stelle 58.500,-€) 117.000,-€
2 x lfd. Kosten Dienstkleidung (pro MA 450,-€) 900,-€
0,6 x SB Bußgeldstelle A 10 (pro Stelle 85.400,-€) 51.240,-€
0,8 x SB Bußgeldstelle A 8 (pro Stelle 74.700,-€) 59.760,-€
0,3 x SB Beitreibung A 8 (pro Stelle 74.700,-€) 22.410,-€
330.695,-€

Der Kostendeckungsgrad bei der allgemeinen stationären Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachung liegt bei 160,8% (Rechnungsergebnis 2012), im Bereich der Cannstatter Straße etwas niedriger bei 130,0%. Die neuen stationären Anlagen im Schwanenplatztunnel können damit voraussichtlich kostendeckend betrieben werden.



Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2014
TEUR
2015
TEUR
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019 ff.
TEUR
    1. Ruhender Verkehr – schnelle Sondereingreiftruppe
KoGr. 420 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
18,6
0
0
0
0
0
Finanzbedarf
18,6
0
0
0
0
0
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)
Maßnahme/Kontengr.
2014
TEUR
2015
TEUR
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019 ff.
TEUR
    3. Anhaltekontrollen des Städtischen Vollzugsdienstes
KoGr. 420 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
7,5
0
0
0
0
0
Finanzbedarf
7,5
0
0
0
0
0
Maßnahme/Kontengr.
2014
TEUR
2015
TEUR
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019 ff.
TEUR
4. Mobile Geschwindigkeitsüberwachung in verkehrsberuhigten Bereichen und Tempo 30-Zonen
KoGr. 420 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
9,0
0
0
0
0
0
Finanzbedarf
9,0
0
0
0
0
0
Maßnahme/Kontengr.
2014
TEUR
2015
TEUR
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019 ff.
TEUR
5. Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung im Schwanenplatztunnel
KoGr. 420 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
9,0
0
0
0
0
0
Finanzbedarf
9,0
0
0
0
0
0
Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel:
Maßnahme/Kontengr.
2014
TEUR
2015
TEUR
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019 ff.
TEUR
0
0
0
0
0
0
Finanzhaushalt / Neue Investitionen (zusätzliche Ein-/Auszahlungen):
    1. Ruhender Verkehr – schnelle Sondereingreiftruppe
Möglicher Baubeginn* im Jahr:
Geplante Inbetriebnahme im Jahr:
Summe
TEUR
2014
TEUR
2015
TEUR
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019 ff.
TEUR
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
18
18
0
0
0
18
0
Finanzbedarf
18
18
0
0
0
18
0
    3. Anhaltekontrollen des Städtischen Vollzugsdienstes
Möglicher Baubeginn* im Jahr:
Geplante Inbetriebnahme im Jahr:
Summe
TEUR
2014
TEUR
2015
TEUR
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019 ff.
TEUR
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
0
Finanzbedarf
0
0
0
0
0
0
0
    4. Mobile Geschwindigkeitsüberwachung in verkehrsberuhigten Bereichen und Tempo 30-Zonen
Möglicher Baubeginn* im Jahr:
Geplante Inbetriebnahme im Jahr:
Summe
TEUR
2014
TEUR
2015
TEUR
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019 ff.
TEUR
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
85
85
0
0
0
0
0
Finanzbedarf
85
85
0
0
0
0
0
    5. Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung im Schwanenplatztunnel
Möglicher Baubeginn* im Jahr:
Geplante Inbetriebnahme im Jahr:
Summe
TEUR
2014
TEUR
2015
TEUR
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019 ff.
TEUR
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
380
380
0
0
0
0
0
Finanzbedarf
380
380
0
0
0
0
0
Stellenbedarf (Mehrungen und Minderungen):
Beschreibung, Zweck, Aufgabenbereich
Anzahl Stellen zum Stellenplan
2014
2015
später
Schnelle Sondereingreiftruppe bei der Verkehrsüberwachung
9,4
0
0
Anhaltekontrollen des Städtischen Vollzugsdienstes
4,1
0
0
Mobile Geschwindigkeitsüberwachung in verkehrsberuhigten Bereichen und Tempo-30-Zonen
6,1
0
0
Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung im Schwanenplatztunnel
3,7
0
0
gesamt
23,2
Folgekosten (aus oben dargestellten Maßnahmen und evtl. Stellenschaffungen):

1. Ruhender Verkehr – schnelle Sondereingreiftruppe
Kostengruppe
2014
TEUR
2015
TEUR
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019 ff.
TEUR
Laufende Erlöse
-166,4
-665,8
-665,8
-665,8
-665,8
-665,8
Personalkosten
566,5
566,5
566,5
566,5
566,5
566,5
Sachkosten
53,1
53,1
53,1
53,1
53,1
53,1
Abschreibungen
4,5
4,5
4,5
4,5
4,5
4,5
Kalkulatorische Verzinsung
1,0
1,0
1,0
1,0
1,0
1,0
Summe Folgekosten
458,7
-40,7
-40,7
-40,7
-40,7
-40,7
(ersetzt nicht die für Investitionsprojekte erforderliche Folgelastenberechnung!)
3. Anhaltekontrollen des Städtischen Vollzugsdienstes
Kostengruppe
2014
TEUR
2015
TEUR
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019 ff.
TEUR
Laufende Erlöse
-48,0
-192,0
-192,0
-192,0
-192,0
-192,0
Personalkosten
260,9
260,9
260,9
260,9
260,9
260,9
Sachkosten
18,2
18,2
18,2
18,2
18,2
18,2
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Kalkulatorische Verzinsung
0
0
0
0
0
0
Summe Folgekosten
231,1
87,1
87,1
87,1
87,1
87,1
(ersetzt nicht die für Investitionsprojekte erforderliche Folgelastenberechnung!)


4. Mobile Geschwindigkeitsüberwachung in verkehrsberuhigten Bereichen und Tempo 30-Zonen
Kostengruppe
2014
TEUR
2015
TEUR
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019 ff.
TEUR
Laufende Erlöse
-100,0
-400,0
-400,0
-400,0
-400,0
-400,0
Personalkosten
437,2
437,2
437,2
437,2
437,2
437,2
Sachkosten
2,7
2,7
2,7
2,7
2,7
2,7
Abschreibungen
12,1
12,1
12,1
12,1
12,1
12,1
Kalkulatorische Verzinsung
4,7
4,7
4,7
4,7
4,7
4,7
Summe Folgekosten
356,7
56,7
56,7
56,7
56,7
56,7


5. stationäre Geschwindigkeitsüberwachung im Schwanenplatztunnel
Kostengruppe
2014
TEUR
2015
TEUR
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019 ff.
TEUR
Laufende Erlöse
0,0
-750,0
-750,0
-750,0
-750,0
-750,0
Personalkosten
250,4
250,4
250,4
250,4
250,4
250,4
Sachkosten
5,1
5,1
5,1
5,1
5,1
5,1
Abschreibungen
54,3
54,3
54,3
54,3
54,3
54,3
Kalkulatorische Verzinsung
20,9
20,9
20,9
20,9
20,9
20,9
Summe Folgekosten
330,7
-419,3
-419,3
-419,3
-419,3
-419,3


Mitzeichnung der beteiligten Stellen



Die Referate AK (mit Hinweisen s.u.) und WFB haben Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.




Von der Vorlage wird von Referat Ak mit folgenden Hinweisen Kenntnis genommen:

"Grundsätzlich ist festzustellen, dass die prognostizierten Fallaufkommen enorm hoch gefasst und langfristig unrealistisch erscheinen. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass Parkverstöße, Geschwindigkeitsüberschreitungen und andere Vergehen dauerhaft ansteigen. Hier ist v. a. der Lerneffekt der Verkehrsteilnehmer zu berücksichtigen, der zu einem Absinken der prognostizierten Zahlen führen kann.

Weiterhin ist erfahrungsgemäß festzustellen, dass Prognosen in den meisten Fällen nicht erreicht, sondern vielmehr - häufig sogar deutlich - unterschritten werden. Als Beispiel sei die dem Haupt- und Personalamt auf Arbeitsebene vorliegende Entwurfsfassung des Abschlussberichtes zur Einführung des Parkraummanagements West (GRDrs 604/2013) genannt. In dieser Vorlage wird explizit darauf hingewiesen, dass weder die in diesem Fall prognostizierten Fallzahlen noch der erwartete durchschnittliche Fallpreis pro Verwarnung tatsächlich eingetreten sind.

Ergänzend möchte ich folgenden weiteren Punkt kurz nennen:

Die Notwendigkeit, dass zu jedem neuen Fahrzeug auch zusätzliches Personal benötigt wird, um die Fallzahlen steigern und letztlich besonders gegen Verkehrsverstöße vorgehen zu können, wird in Frage gestellt ".






Dr. Martin Schairer
Bürgermeister



Anlagen:

1


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_Anlage 1 Übersicht Einnahmen und Kosten (Stand 13.06.2013).xls