Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser
Gz: AK (10) -5
GRDrs 1238/2013
Stuttgart,
11/07/2013



Haushalt 2014/2015

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 11.11.2013



Besetzung von Stellen während der Mutterschutzfrist

Beantwortung / Stellungnahme

Durch das Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung (AAG) vom 22.12.2005 ist die Landeshauptstadt Stuttgart seit 1.1.2006 verpflichtet, für ihre Arbeitnehmer eine Umlage (U 2) zur Deckung der Mutterschutzaufwendungen in unterschiedlicher Höhe an die verschiedenen Krankenkassen zu entrichten. Im Gegenzug erstatten die Krankenkassen den beteiligten Arbeitgebern den an die Mitarbeiterinnen während der Mutterschutzfrist gezahlten Zuschuss zum Mutterschaftsgeld sowie das während der Beschäftigungsverbote nach § 11 Mutterschutzgesetz gezahlte Arbeitsentgelt einschließlich der hierauf entfallenden Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung. Es ist darauf hinzuweisen, dass der Zuschuss nicht den vollen Arbeitgeberaufwand für eine Ersatzkraft abdeckt, sondern im Ergebnis lediglich ca. 50%. Durch die Einführung des Umlageverfahrens, bei dem die Arbeitgeber für alle weiblichen und männlichen Beschäftigten eine prozentuale, gehaltsorientierte Umlage U 2 entrichten müssen, werden die Kosten der Mutterschutzaufwendungen durch die Solidargemeinschaft aller Betriebe finanziert.

Für die Landeshauptstadt Stuttgart einschließlich Eigenbetriebe (ohne Klinikum) liegen folgende Zahlen vor:

Kalenderjahr
Erstattungen
Umlage U 2
Differenz
2006
0,00 EUR
543.503,34 EUR
- 543.503,34 EUR
2007
427.288,73 EUR
258.013,48 EUR
169.275,25 EUR
2008
481.302,38 EUR
341.384,46 EUR
139.917,92 EUR
2009
662.905,73 EUR
477.456,41 EUR
185.449,32 EUR
2010
957.349,87 EUR
665.689,47 EUR
291.660,40 EUR
2011
1.442.004,73 EUR
777.833,67 EUR
664.171,06 EUR
2012
975.001,39 EUR
963.458,57 EUR
11.542,82 EUR

Nach den ersten 7 Jahren seit Einführung bei der Landeshauptstadt Stuttgart (ohne Klinikum) übersteigen die Erstattungen die Umlagezahlungen durchschnittlich um rund 130.000 EUR jährlich. Der aus dem Rahmen fallende Erstattungsbetrag im Kalenderjahr 2011 entstand durch Abwicklung von zurückgestellten Fällen nach Klärung einer offenen Rechtsfrage. Insgesamt spiegeln die Zahlen auch den Anstieg der Frauenquote bei der Landeshauptstadt Stuttgart wieder, die im Kalenderjahr 2012 bei 63,26 % lag.

Im Entwurf des Haushaltsplanes sind die erwarteten Erstattungen für die Jahre 2014 und 2015 bereits als Einnahmen veranschlagt. Bei der Planaufstellung wurde entsprechend der geltenden Beschlusslage davon ausgegangen, dass während der Mutterschutzfrist keine Vertretung bereitgestellt wird, so dass hierfür keine zusätzlichen Mittel veranschlagt wurden. Sofern die Besetzung von Stellen während der Mutterschutzfrist der Stelleninhaberin in Erwägung gezogen würde, wäre der hierfür erforderliche Betrag gemäß dem Brutto-Prinzip zum Ausgleich des finanziellen Aufwands in Höhe von 2,8 Mio EUR zusätzlich in den Haushaltsplan als weitere Personalaufwendungen einzustellen (Vergleiche hierzu auch GRDrs. Nr. 905/2013, Weiterentwicklung der Maßnahmen zur Personalgewinnung und Erhaltung, Anlage 1; Ziffer C5).



Vorliegende Anträge/Anfragen

753/2013 FDP-Gemeinderatsfraktion

753/2013 FDP-Gemeinderatsfraktion




Werner Wölfle
Bürgermeister




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