Für die Landeshauptstadt Stuttgart einschließlich Eigenbetriebe (ohne Klinikum) liegen folgende Zahlen vor:
Nach den ersten 7 Jahren seit Einführung bei der Landeshauptstadt Stuttgart (ohne Klinikum) übersteigen die Erstattungen die Umlagezahlungen durchschnittlich um rund 130.000 EUR jährlich. Der aus dem Rahmen fallende Erstattungsbetrag im Kalenderjahr 2011 entstand durch Abwicklung von zurückgestellten Fällen nach Klärung einer offenen Rechtsfrage. Insgesamt spiegeln die Zahlen auch den Anstieg der Frauenquote bei der Landeshauptstadt Stuttgart wieder, die im Kalenderjahr 2012 bei 63,26 % lag.
Im Entwurf des Haushaltsplanes sind die erwarteten Erstattungen für die Jahre 2014 und 2015 bereits als Einnahmen veranschlagt. Bei der Planaufstellung wurde entsprechend der geltenden Beschlusslage davon ausgegangen, dass während der Mutterschutzfrist keine Vertretung bereitgestellt wird, so dass hierfür keine zusätzlichen Mittel veranschlagt wurden. Sofern die Besetzung von Stellen während der Mutterschutzfrist der Stelleninhaberin in Erwägung gezogen würde, wäre der hierfür erforderliche Betrag gemäß dem Brutto-Prinzip zum Ausgleich des finanziellen Aufwands in Höhe von 2,8 Mio EUR zusätzlich in den Haushaltsplan als weitere Personalaufwendungen einzustellen (Vergleiche hierzu auch GRDrs. Nr. 905/2013, Weiterentwicklung der Maßnahmen zur Personalgewinnung und Erhaltung, Anlage 1; Ziffer C5).
Vorliegende Anträge/Anfragen 753/2013 FDP-Gemeinderatsfraktion 753/2013 FDP-Gemeinderatsfraktion Werner Wölfle Bürgermeister <Anlagen>