Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Gz: 1414-00
GRDrs 1159/2023
Stuttgart,
11/09/2023



Haushalt 2024/25

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 17.11.2023



Fachausbildungen und Geräte für Tunnelbrandbekämpfung S21

Beantwortung / Stellungnahme

Die Deutsche Bahn AG beruft sich bezüglich einer Werkfeuerwehr auf die Vereinbarung zwischen den Innenministerinnen und Innenministern beziehungsweise Senatorinnen und Senatoren für Inneres der Länder und der Deutschen Bahn AG, in der definiert ist, dass Bahn- und Tunnelanlagen grundsätzlich dem örtlichen Gefahren- und Risikopotential der jeweiligen Kommune zuzurechnen und damit durch die kommunale Feuerwehr abzudecken sind. Gleiches gilt für die Ausbildung der Angehörigen der kommunalen Feuerwehr, hier lehnt die Deutsche Bahn AG eine Beteiligung an den Kosten ab. Lediglich die zur Bewältigung dieser Aufgabe spezielle, technische Sonderausrüstung wird durch die Deutsche Bahn AG laut dieser Vereinbarung beschafft und unterhalten. Die Deutsche Bahn AG bereitet derzeit unter Mitwirkung der Branddirektion die Ausschreibung der benötigten drei GW-Logistik-Fahrzeuge inklusive Beladung vor, ebenso läuft die Abstimmung zu den zugehörigen Übernahmeverträgen. Die Kosten dafür werden durch die DB AG getragen.

Die Finanzmittel in Höhe von 2.291 TEUR, gemäß Mitteilungsvorlage mit Haushaltsrelevanz GRDrs 569/2023 werden daher voraussichtlich größtenteils nicht benötigt. Weiterhin werden davon lediglich noch investive Finanzmittel in Höhe von 250 TEUR u.a. für Eigenbeschaffung von weiterer Atemschutztechnik, Ausstattung zur Umsetzung der Einsatzkonzeption und Lagermöglichkeiten für die Sondereinsatzmittel benötigt. Die Mittel für die Aus- und Fortbildung in Höhe von 1.268 TEUR in 2024 bzw. 1.180 TEUR in 2025 werden ebenfalls weiterhin benötigt. Das Erfordernis resultiert daraus, dass durch das Projekt Stuttgart 21 rund 60 km Tunnel hinzukommen, was eine Neubewertung des Einsatzkonzepts für unterirdische Verkehrsanlagen nach sich zog. Eine Schulung vor Ort ist aufgrund fehlender Möglichkeiten nach dem aktuellen Stand der Technik nicht realistisch möglich und würde im Hinblick auf den Aus- und Fortbildungsstand nicht zum gewünschten Erfolg führen, vgl. GRDrs 569/2023.



Vorliegende Anträge/Anfragen

1192/2023-Bündnis 90/Die Grünen, 2044/2023-CDU, 3072/2023 Nr. 8-SPD, 4288/2023 Nr. 6-Die FrAKTION, 6000/2023-FDP, 7031/2023-Freie Wähler, 8063/2023-AfD




Dr. Clemens Maier



<Anlagen>