Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz: SI
GRDrs 1162/2023
Stuttgart,
11/07/2023



Haushalt 2024/2025

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 15.11.2023



Hitzeschutzsofortprogramm eilt – der nächste heiße Sommer kommt

Beantwortung / Stellungnahme


Für eine schnelle und niedrigschwellige Unterbringung akut obdachloser Menschen hält das Sozialamt der Landeshauptstadt Stuttgart ganzjährig Plätze in mehreren Gebäuden der sogenannten Zentralen Notübernachtung vor.

Im Zuge des Anstiegs der durchschnittlichen Temperaturen steigt die Anzahl der Tage mit besonders hohen Temperaturen von über 30 Grad sowie die Anzahl der tropischen Nächte über 20 Grad.

Es steigen die damit verbundenen gesundheitlichen Belastungen für die besonders vulnerable Gruppe der obdachlosen Alleinstehenden und Familien. Sie können sich schwerer vor Hitze schützen und befinden sich häufig in einer schlechteren gesundheitlichen Verfassung.

Derzeit besteht für alle obdachlosen Menschen ohne Kinder die Möglichkeit, während den Öffnungszeiten die Tagesstätten der freien Träger der Wohnungsnotfallhilfe zu nutzen, um sich abzukühlen und zu duschen. Für Familien mit Kindern, die auf der Straße leben, besteht ein solches Angebot nicht.

Analog zu den Angeboten für obdachlose Menschen im Winter könnten alle Gebäude der Zentralen Notübernachtung inklusive des zukünftigen Gebäudes für den Erfrierungsschutz für Kinder ganzjährig zu Verfügung stehen.

Eine Öffnung der Gebäude an einzelnen Tagen oder Wochen ist nicht umsetzbar, weil bei Entscheidung für eine Öffnung ausreichend Personal für den Betrieb der erweiterten Plätze vorgehalten werden muss. Aufgrund des Fachkräftemangels ist es den Trägern der Freien Wohlfahrtspflege und den Anbietern von Wachdienstleistungen nicht möglich, Stellenanteile kurzfristig neu zu planen und für den Hitzeschutz zur Verfügung zu stellen. Zur Umsetzung dieser Maßnahmen wäre damit eine personelle Besetzung der Gebäude im Sommer analog zu den Wintermonaten notwendig.

Damit stünden auch im Sommer ausreichend Kapazitäten zur Gefahrenabwehr an Hitzetagen zur Verfügung.

Für die Umsetzung dieser Maßnahme sind nur zusätzliche Personalkosten zu kalkulieren und keine zusätzlichen Gebäudekosten, da die Gebäude ganzjährig zur Verfügung stehen und hierfür interne Leistungsverrechnungen zwischen Sozialamt und dem gebäudeverwaltenden Amt erfolgen.


Finanzielle Auswirkungen

Öffnung Erfrierungsschutz Erwachsene im Zeitraum März bis Oktober (mit Tarifsteigerungen, auf Basis der Aufwendungen für die Hohenheimer Straße 76):

2024
2025
Wachdienst
227.300 EUR
234.300 EUR
Personalkosten
87.900 EUR
94.100 EUR
Hausmeister
2.600 EUR
2.600 EUR
Summe gesamt
317.800 EUR
331.000 EUR

Öffnung Erfrierungsschutz Kinder und ihre Erziehungsberechtigten im Zeitraum April bis Oktober (auf Basis der Meldung der anfallenden Kosten der Evangelischen Gesellschaft Stuttgart e. V.):

2024
2025
Wachdienst
198.000 EUR
198.000 EUR
Personalkosten
98.000 EUR
98.000 EUR
arbeitsplatzbezogene Sachkosten
5.800 EUR
5.800 EUR
Kosten für Programmgestaltung
1.200 EUR
1.200 EUR
Summe gesamt
303.000 EUR
303.000 EUR

Für die Umsetzung der Maßnahme würden damit zusätzliche Aufwendungen von 620.800 EUR für das Jahr 2024 und 634.000 EUR für das Jahr 2025 entstehen.




Vorliegende Anträge/Anfragen

1072/2023 Ziffer 8 Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion; 5102/2023 Ziffer 4 PULS-Fraktionsgemeinschaft




Dr. Alexandra Sußmann
Bürgermeistein




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