Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 54/2017
Stuttgart,
01/25/2017



Übernahme von Ausfallbürgschaften zur Absicherung von Zuschüssen
aus dem Investitionsprogramm des Landes zur Förderung von
zusätzlichen Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich15.02.2017



Beschlußantrag:

1. Die Landeshauptstadt Stuttgart übernimmt zur Absicherung von Zuschüssen aus Landesmitteln zur Förderung von Investitionen in der Kleinkindbetreuung für die in der Begründung genannten bewilligten Fördermittel gegenüber dem Regierungspräsidium Stuttgart als Bewilligungsstelle die Sicherheitsleistung in Form einer Ausfallbürgschaft.

2. Für die Übernahme der Bürgschaften erhebt die Stadt eine einmalige Gebühr in Höhe von 0,5% der Bürgschaftssumme.



Begründung:


Zur Förderung eines bedarfsgerechten Ausbaus von Betreuungsangeboten für Kinder unter drei Jahren in der Kindertagespflege hat der Bund bislang drei Förderprogramme aufgelegt. Für Maßnahmen, die zwischen dem 01.07.2012 und dem 31.03.2014 begonnen wurden, ist jedoch eine Förderung mit Bundesmitteln nicht möglich. Deshalb hat das Land Baden-Württemberg diese Lücke mit der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport über die Umsetzung des Kinderbetreuungsfördergesetzes (VwV Kinder BFG vom 11.08.2015) geschlossen und für diese Maßnahmen einmalig bis zu 50 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2015 zur Verfügung gestellt. Der Zuschusszweck und die Fördervoraussetzungen entsprechen den Förderprogrammen des Bundes.



Vor Auszahlung des Zuschusses müssen die Träger zur Sicherung von Rückforderungsansprüchen, die entstehen können, wenn die Einrichtung vor Ablauf der Zweckbindung geschossen wird, ab einer Zuwendung von 50.000 EUR eine Sicherheitsleistung vorlegen. Sofern diese nicht dinglich auf dem Grundstück des geförderten Objekts erfolgen kann, muss die Sicherung in Form einer Ausfallbürgschaft erfolgen.

Die Kosten für eine alternative Absicherung über eine Bankbürgschaft müsste der Träger aus eigenen Mitteln finanzieren; die Landeshauptstadt Stuttgart bezuschusst derartige Kosten bisher nicht. Daher verbleibt für die Sicherung des Rückzahlungsanspruchs nur eine Bürgschaftsübernahme durch die Stadt.

Aufgrund der von den Zuschussempfängern zu erfüllenden Voraussetzungen für die Förderung kann davon ausgegangen werden, dass mit einer Inanspruchnahme der Stadt aus den Bürgschaften nicht zu rechnen ist. Die Stadt erhebt für die Bürgschaftsübernahme eine einmalige Gebühr von 0,5% der Bürgschaftssumme. Wenn im Einzelfall mehr als 90.000 Euro verbürgt werden, bedarf die Übernahme der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde nach § 88 Abs. 2 GemO.

Die folgenden Anträge auf Ausstellung einer Ausfallbürgschaft liegen vor:

AntragstellerMaßnahmebewilligte Landesmittel
Internationaler Bund 10 zusätzliche Plätze in der Kindertagesstätte Heusteigzwerge, Cottastraße 18a
70.000 Euro
Internationaler Bund 30 zusätzliche Plätze in der Kindertageseinrichtung Vaihinger Zwerge, Schulze-Delitzsch-Str. 39
210.000 Euro
Kolping-Bildungswerk Württemberg e.V.35 zusätzliche Plätze in der Kindertageseinrichtung Olgastr. 73/1
245.000 Euro

Mit weiteren Anträgen ist nicht zu rechnen, da das Landesprogramm inzwischen geschlossen ist.

Die Übernahme von Ausfallbürgschaften zur Absicherung von Zuschüssen aus Investitionsprogrammen des Bundes hat der Verwaltungsausschuss mit GRDrs 937/2008 und 737/2015 beschlossen. Bezüglich des Bundesprogramms 2015 – 2018 wurden bislang zwei Bürgschaften mit insgesamt 300.497 Euro gewährt.






Michael Föll
Erster Bürgermeister




Finanzielle Auswirkungen

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Anlagen

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