Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
790/2017
GZ:
JB
Sitzungstermin: 27.09.2017
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BMin Fezer
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Landwirtschaftliche Schule Hohenheim
- Bericht über das Ergebnis der Verhandlungen zur
Übernahme des Berufskollegs Agrar- und Umwelt-
analytik in die Trägerschaft der Stadt Stuttgart



Beratungsunterlage ist die Mitteilungsvorlage des Referats Jugend und Bildung vom 31.08.2017, GRDrs 790/2017. Sie ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokoll-exemplar für die Hauptaktei beigefügt.


Einführend berichtet BMin Fezer, die Verwaltung habe die Verhandlungen zur Übernahme des Berufskollegs - einem Auftrag des Gemeinderats nachkommend - mit verschiedenen Landesbehörden geführt. Dabei sei stets klar gewesen, dass eine Übernahme durch die Stadt nur dann möglich sei, wenn der Stadt seitens des Landes Räume zur Verfügung gestellt werden. Mit dem Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg habe letztlich auch eine gewisse Einigkeit erzielt werden können. Dieses Ergebnis hätte die Verwaltung gerne dem Gemeinderat vorgestellt, aber Anfang Juli hätten die Landesbehörden noch eine interne Abstimmung vorgenommen mit dem Ergebnis, dass das Verhandlungsergebnis durch das Ministerium für ländlichen Raum widerrufen worden sei. Die Stadt erhalte also keine Räume für das Berufskolleg, vielmehr sei der Stadt, dies stelle sie verkürzt dar, mitgeteilt worden, die Stadt könne das Berufskolleg übernehmen, aber die Unterbringungsfrage müsse die Stadt selbst klären. Im Hinblick auf die insgesamt in Stuttgart herrschende Schulraumnot könne nun die Verwaltung dem Gemeinderat nicht mehr empfehlen, das Berufskolleg zu übernehmen.

Von einem Armutszeugnis für die Stadt und für das Land spricht StRin Ripsam (CDU). StR Urbat (SÖS-LINKE-PluS) äußert Bedauern. Für ihn liegt das Hauptproblem darin, dass die Landeshauptstadt mangels ausreichendem Immobilienbesitz bei solchen Themen nicht flexibel agieren kann. Seit langer Zeit, so StRin von Stein (FW), werde versucht, für die Landwirtschaftliche Schule zu einer soliden Lösung zu kommen. Vor diesem Hintergrund seien die Vorlageninhalte sehr ärgerlich.

Die Vorlage, so StRin Ripsam, berichte von zurückgehenden Schülerzahlen beim
Berufskolleg und dass von daher infrage stehe, ob dieses Berufskolleg weitergeführt werden könne. Sie kann angesichts der Größenordnung der benötigten Räumlichkeiten nicht nachvollziehen, weshalb sich das Land verweigert. Sinngemäß äußert sich StRin Nuber-Schöllhammer (90/GRÜNE). Dass es bei den Räumen nicht um ein Klassenzimmer für 16 Schüler/-innen, sondern um spezielle Fachräume geht, macht daraufhin BMin Fezer deutlich. Eine Anbindung an eine andere Schule setze Kooperationspartner voraus. Die Bereitschaft zu kooperieren, sei allerdings "milde gesagt nicht besonders stark ausgeprägt". Sie habe das Gefühl, dass es auch um das "Aushungern" dieser Einrichtung gehe. Daran anknüpfend merkt StRin Gröger an: "Ist es noch Sterbehilfe oder hat der Totengräber bereits Termin?". Es dränge sich der Eindruck auf, dass das Land eine Verlagerung des Berufskollegs wolle. Das Berufskolleg sei ja auch bei der Schülerzahl besonders auf eine Kooperation angewiesen, da für dieses Kolleg keine eigenen Lehrer angestellt würden.

Nachhaltige Kritik üben die StRinnen Ripsam, Gröger und von STein daran, dass, nachdem der Eigentümer des Gebäudes Industriestraße 28 Ende Juli 2017 den avisierten Verkauf des Objekts an die Stadt abgelehnt hat, der Gemeinderat erst mit der Vorlage informiert wurde. Alle Fraktionen, so StRin Ripsam, hätten sehr eindrücklich den Wunsch geäußert, in diesem Gebäude für eine neue Außenstelle der Landwirtschaftlichen Schule eine zeitnahe und gute Lösung zu realisieren. Dazu und zu ihrer Frage, wann denn diese Außenstelle in diesen Interimsstandort für die nächsten Jahre einziehen kann, erklärt BMin Fezer, obwohl die Stadt auf eine Entscheidung gedrängt habe, habe sich der Gebäudeeigentümer mit seiner Entscheidung, das Gebäude nicht an die Stadt zu veräußern, sehr lange Zeit gelassen. Nun werde das Gebäude angemietet. Auf dieser Basis werde mit dem Eigentümer eine Vereinbarung über erforderliche Umbaumaßnahmen, insbesondere Brandschutzmaßnahmen, abgeschlossen. Seit dem 18.09.2017 würden die dazu vom Gebäudeeigentümer erforderlichen Informationen vorliegen. Dazu werde eine Vorlage erstellt mit einem Vorschlag, wie das Notwendige umgesetzt werden könne. Der Standort Industriestraße werde also bezogen. Gestern sei der Schwabschule mitgeteilt worden, dass diese in das derzeit noch von der Landwirtschaftlichen Schule belegte Gebäude Bismarckstraße in den Sommerferien 2018 einziehen könne, wobei dieses Gebäude auch noch hergerichtet werden müsse. Bis dahin müssten die Umbauarbeiten in der Industriestraße vollzogen sein, damit dann die Landwirtschaftliche Schule dort ebenfalls in der Sommerpause einziehen könne.

Zudem berichtet EBM Föll, er habe die Erwerbsverhandlungen geführt. Der Eigentümer habe natürlich signalisiert, aufgeschlossen für eine Veräußerung an die Stadt zu sein. Aufgrund dieser positiven Signale sei man von der negativen Entscheidung sehr überrascht worden. Die Verhandlungen seien nicht am Kaufpreis gescheitert, sondern die Gesellschafterversammlung des Gebäudeeigentümers habe aus grundsätzlichen Erwägungen eine Veräußerung verworfen. Dies hätte man der Stadt allerdings auch schon sechs bzw. neun Monate früher mitteilen können. Eine solche Umpositionierung habe er selten erlebt. Er zeigt sich darüber verärgert und enttäuscht.


Weiter trägt er vor, das Gebäude müsse, um eine schulische Nutzung baurechtlich zu ermöglichen, sehr umfassend in einer Größenordnung von ca. 2 Mio. € umgebaut werden. Dies sei damals, als - initiiert durch Vertreterinnen des Gemeinderates - der Mietvertrag unterzeichnet worden sei, so nicht vorhersehbar gewesen. Für eine befristete Lösung handle es sich um einen sehr teuren Umbau. Da dies aber der Wunsch des Rates sei, verfahre die Verwaltung entsprechend. Dazu werde die Schulverwaltung wie angekündigt demnächst die erforderlichen Beschlussanträge vorlegen. Die Räumlichkeiten in ihrem seitherigen Zustand seien nicht für eine Schulnutzung geeignet. Bezug nehmend auf die bereits im Gebäude untergebrachte Altenpflegeschule führt er weiter aus, eine Intensivierung der schulischen Nutzung im Gebäude habe für die bereits vorhandene Schulnutzung Folgewirkungen, was Fluchtwege etc. anbelange. Daher müsse in diesem Zusammenhang auch die Altenpflegeschule Umbauten vornehmen.

Von einer extrem ärgerlichen Verzögerung durch die fehlgeschlagenen Erwerbsverhandlungen spricht StRin Nuber-Schöllhammer. Da es sich um eine längere Interimslösung für die Landwirtschaftliche Schule handle, seien die erforderlichen Investitionen jedoch gerechtfertigt. Es gehe nun nicht um Schuldzuweisungen, sondern darum, das Erforderliche schnell auf den Weg zu bringen.

StRin von Stein hofft, dass der heute genannte Umzugstermin in die Industriestraße verlässlich ist. Für StR Klingler (AfD) ist der Standort Industriestraße mangels Kooperationsmöglichkeiten nicht ideal. SEsiner Einschätzung nach wäre die leerstehende Gärtnerei sowie diverse Gebäude auf dem Weilimdorfer Walz-Gelände besser geeignet.

Nachdem die StRinnen Nuber-Schöllhammer und Gröger nachfragen, ob denn bereits vorbereitende Maßnahmen im Gebäude Industriestraße erfolgt sind, erinnert Frau Korn (SchulverwA) an eine Informationsveranstaltung für die schulpolitischen Sprecher der Fraktionen nach der Gemeinderatssitzung am 26.01.2017. Die Unterrichtsräume im Gebäude Industriestraße seien praktisch fertiggestellt. Bau- und brandschutzrechtlich problematisch sei das Treppenhaus. Von daher könne die Verlagerung der Landwirtschaftlichen Schule noch nicht erfolgen. Um die brandschutzrechtlichen Bedingungen zu erfüllen, sei ein neues Treppenhaus erforderlich. Nachdem die Schulverwaltung Ende Juli die Information erhalten habe, dass ein städtischer Erwerb nicht erfolgen könne, habe BMin Fezer den Eigentümer angeschrieben mit der Bitte, nochmals die Umbaukosten zu überprüfen und noch vor der Sommerpause darüber zu informieren. Die entsprechende Rückmeldung sei am 18.09.2017 eingegangen. Die dabei mitgeteilten Daten würden derzeit vom Hochbauamt überprüft. Sobald das Hochbauamt seine Prüfung abgeschlossen habe, werde dazu ein Vorschlag unterbreitet. Zwischenzeitlich, nachdem ihr Amt nochmals nachgehakt habe, gebe es seitens des Eigentümers auch ein Angebot, inwiefern zu tätigende Investitionskosten auf die Miete umgelegt werden können. Ein solches Angebot hätte der Eigentümer eigentlich bereits seit Oktober 2016 abgeben sollen. Der Eigentümer werde natürlich den Gemeinderatsbeschluss zu den Umbaumaßnahmen abwarten, bevor er die noch erforderlichen Umbauten auf den Weg bringt. Ein Umzug einer so großen Schule wie der Schwabschule lasse sich nur in den Sommerferien bewerkstelligen.




BM Fezer stellt danach fest:

Der Verwaltungsausschuss hat von der GRDrs 790/2017 Kenntnis genommen.
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