Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz:
GRDrs 1508/2023
Stuttgart,
12/01/2023



Haushalt 2024/2025

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 04.12.2023



Finanzierung laufender Planungs- und Baumaßnahmen

Beantwortung / Stellungnahme

Die Haushaltsanträge 1034/2023, 1134/2023 Teil 2 und 1139/2023 Spiegelstrich 11 von Bündnis 90/DIE GRÜNEN, 3192/2023 der SPD sowie 6000/2023 der FDP werfen sämtlich im Kern die Frage auf, ob aufgrund der verfügbaren Haushaltsmittel für den Doppelhaushaltszeitraum 2024/2025 ein unterbrechungsfreier Fortgang laufender Hochbauprojekte sichergestellt ist.

Die Fragestellungen zielen auf Hochbauprojekte, die im bevorstehenden Zweijahreszyklus mangels möglicher Finanzierung im Haushaltsplanentwurf 2024/2025 in ihrem Planungslauf unterbrochen werden müssten bzw. deren Baubeginn bei einer Mittelbereitstellung in künftigen Doppelhaushalten zu verschieben wäre. Mit der Fragestellung, wie viele Haushaltsmittel darüber hinaus erforderlich sind, um die Projektfrequenz des Hochbauamtes auch in die weitere Zukunft zu verstetigen, richtet der weitergehende Antrag 1034/2023 von Bündnis 90/ DIE GRÜNEN den Blick in die Zukunft über den Haushaltszyklus hinaus hin zur Finanzplanung.

Die Finanzierung der in der Anlage ausgewiesenen Maßnahmen konnte im Haushaltsplanentwurf nicht dargestellt werden.

Seit Fertigung der Ämteranmeldungen zur Roten Liste gab es diverse neue Erkenntnisse und Entwicklungen, die aus Sicht der Hochbauverwaltung eine Berücksichtigung notwendig und sinnvoll erscheinen lassen. Zum Beispiel zur Vermeidung eines Baustopps oder Verzögerungen in der Weiterplanung mit gravierenden Auswirkungen auf die Fertigstellung. In der Anlage werden die Finanzbedarfe von Projekten und Einzelmaßnahmen im Hochbau dargestellt, deren verfügbare Haushaltsmittel im Haushaltsplanentwurf 2024/2025 und im Investitionsprogramm nicht auskömmlich sind, um die nächsten Projektschritte zu gewährleisten.

Auf Basis einer aktualisierten Mittelabflussplanung für laufende Hochbauprojekte in den Haushaltsjahren 2024 bis 2028, schlägt die Finanzverwaltung vor, durch Kürzung vorhandener bzw. voraussichtlicher Ermächtigungsübertragungen und Verschiebung von Planansätzen im Investitionsprogramm freie Liquidität zu generieren, um Finanzierungsmittel für die vordringlichen Maßnahmen der Anlage bereitzustellen.

Die Projekte und Maßnahmen in der Anlage weisen ein Finanzierungsvolumen in Höhe von insgesamt rund 398 Mio. EUR auf, wovon für das Haushaltsjahr 2024 ein Finanzierungsmittelbedarf von rund 45,5 Mio. EUR und für 2025 von rund 78,2 Mio. EUR entfällt.

Die Mittelbedarfe in den Jahren des Doppelhaushaltsplans wirken sich auf die Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit der Haushaltssatzung direkt aus, sofern keine eigenen Finanzierungsmittel in entsprechender Höhe eingesetzt werden können. Diese Finanzierungsmittel können durch Kürzung von vorhandenen bzw. zu erwartenden Ermächtigungsübertragungen (EÜ) sowie Verschiebung von Planansätzen in Projekten erreicht werden, die laut aktueller Mittelabflussplanung keinen oder einen geringeren Finanzierungsmittelbedarf in 2024 und 2025 ausweisen.

Die endgültige Abstimmung zu den analysierten Einzelprojekten ist insbesondere hinsichtlich der eventuell erforderlichen Neuveranschlagung von Mitteln in Folgejahren noch abzustimmen.

Insgesamt können ca. 78,9 Mio. EUR Finanzierungsmittel durch Reduzierung von EÜ gewonnen werden, wovon 10,1 Mio. EUR auf die Maßnahme Betriebsstelle Logauweg (vgl. GRDrs 609/2023) und 30,0 Mio. EUR auf das beendete alte Projekt Erweiterungsbau Theaterhaus Stuttgart (vgl. GRDrs 366/2023) entfallen.

Weitere 54,8 Mio. EUR können durch Kürzung und Verschiebung von Planansätzen in den Haushaltsjahren 2024 und 2025 freigemacht werden.

Dadurch werden im ausreichenden Umfang freie Finanzierungsmittel gewonnen, um die vordringlichen Projekte und Einzelmaßnahmen ohne finanzielle Belastungen des Doppelhaushaltsplans 2024/2025, aufnehmen zu können.

Die betreffenden Projekte werden nach Abstimmung mit den beteiligten Ämtern in der
2. Änderungsliste zum Doppelhaushaltsplan dargestellt.



Insgesamt werden im Finanzplanungszeitraum durch die Aufnahme neuer Projekte, Neuveranschlagung von EÜ und geschobene Finanzierungsraten zusätzliche Mittelbedarfe von 416,75 Mio. EUR ausgewiesen, die vollständig über Kreditaufnahmen zu finanzieren sein werden.


Es war bisher nicht möglich, eine gesamtstädtische Abstimmung zu den Prioritäten im Hochbau vorzunehmen.


Durch die bereits erfolgten Beschlüsse zu Planungsmittelpauschalen ist sichergestellt, dass es in sonstigen Projekten, die sich derzeit noch in der Vorprojektphase oder Planung befinden, nicht zu Verzögerungen infolge fehlender Finanzmittel kommen sollte.

Die tatsächliche Weiterplanung und Umsetzung ist darüber hinaus jedoch auch insbesondere davon abhängig, ob alle erforderlichen Stellen in den Ämtern auch besetzt sind.





Vorliegende Anträge/Anfragen

1034/2023, 1134/2023 und 1139/2023 von Bündnis 90/DIE GRÜNEN, 3192/2023 der SPD, 6000/2023 der FDP




Thomas Fuhrmann
Bürgermeister




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1508_2023 Anlage.pdf