Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 741/2011
Stuttgart,
09/30/2011


Außerschulische Bildung und Betreuung an Stuttgarter Schulen - Sachbericht des Programms, Finanz- und Personalbedarf



Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Schulbeirat
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
öffentlich
25.10.2011
26.10.2011
27.10.2011

Bericht:


Das Programm der Außerschulischen Bildung und Betreuung und damit der Auf- und Ausbau verlässlicher, bedarfsorientierter und ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote an den Stuttgarter Schulen wurde mit GRDrs. 601/2005 im Juli 2005 beschlossen. Das Programm wurde seither weiterentwickelt. Im Juli 2006 erfolgte die Zusammenlegung mit dem Landesprogramm Jugendbegleiter zum „Stuttgarter Weg des Jugendbegleiters“. Mit dem Übergang des Landesprogramms Jugendbegleiter von der Projekt- in die Regelphase wurden dessen Förderrichtlinien neu beschlossen. Die neuen Förderrichtlinien führten zu einem Anpassungsbedarf des „Stuttgarter Weg des Jugendbegleiters“ (GRDrs. 300/2011). Die Änderungen traten mit dem Schuljahr 2011/2012 in Kraft.

Die Zahl der teilnehmenden Schulen hat sich von 11 Schulen im Schuljahr 2005/2006 kontinuierlich gesteigert. Im Schuljahr 2010/2011 nahmen bereits 99 Schulen am Programm teil (davon 25 Schulen ausschließlich über Landesförderung). Durchschnittlich finden an 3,6 Tagen vielfältige Betreuungsinhalte statt. Auch die Anzahl der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler ist stetig angestiegen. Im Schuljahr 2010/2011 nahmen rund 3.200 Schülerinnen und Schüler an den Angeboten des Stuttgarter Weg des Jugendbegleiters teil. Es wurden insgesamt 1.225 Wochenstunden gefördert, auf ein Schuljahr umgerechnet ergibt dies mehr als 46.500 Stunden. Rund 300 ehrenamtliche Einzelpersonen gewährleisten diese Anzahl an Stunden, hinzu kommt eine ca. gleiche Anzahl an Personen, die über Vereine und Institutionen an den Schulen eingesetzt werden.*

Mit GRDrs. 441/2007 wurde die „Bezuschussung des betreuten Mittagessens („Pädagogisches Mittagessen“) im Rahmen der Außerschulischen Bildung und Betreuung“ beschlossen. Diesen Zuschuss beantragten zunächst 19 Schulen, zwischenzeitlich sind es schon 35 Schulen.
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* Die aufgeführten Zahlen beziehen sich auf die 74 Schulen im städtischen Programm.
Mit dem Schuljahr 2011/2012 öffnet sich das Programm des Jugendbegleiters erstmals den beruflichen Schulen. Angebote für Klassen deren Qualifizierung den Abschlüssen der Sekundarstufe I der allgemein bildenden Schulen entsprechen, können künftig über das Jugendbegleiter-Programm finanziert werden. Insgesamt 6 berufliche Schulen haben sich bereits für das Programm des Jugendbegleiters angemeldet.

Das Programm der Außerschulischen Bildung und Betreuung hat sich etabliert und zu einem wichtigen Baustein auf dem Weg zur Ganztagesschule entwickelt. Detaillierte Ausführungen sind dem beigefügten Sachstandsbericht (Anlage 1) zu entnehmen.


2. Bisherige Aufgabenwahrnehmung:

Nach Beschluss des Gemeinderats über die Einführung des Programms der Außerschulischen Bildung und Betreuung (GRDrs. 601/2005) wurde die Aufgabe zunächst in einer Projektstruktur umgesetzt. Im Juli 2006 hat das Referat Kultur, Bildung und Sport die Federführung für die Umsetzung dieses Programms übernommen. Der Aufgabenbereich wurde zunächst durch 2 Vollzeitstellen abgewickelt. Diese Zwischenlösung war nur bis 31.12.2009 möglich. In den Haushaltsberatungen 2010/2011 wurde eine Vollzeitstelle zur zentralen Steuerung und Koordinierung genehmigt. Der ebenso geltend gemachte Stellenanteil von 0,75 wurde nicht anerkannt. Interimsweise wurde eine interne Lösung für den bestehenden Bedarf gefunden; diese steht jedoch nicht dauerhaft zur Verfügung (siehe auch 5. Personalbedarf).


3. Stellenwert des Programms der Außerschulischen Bildung und Betreuung:

· Das Programm ist eng verknüpft mit den bildungspolitischen Entscheidungen der Stadt, wie auch auf Landesebene. Die Weiterentwicklung des Programms erfolgt in Abstimmung mit den Land sowie den weiteren städtischen Konzeptionen der Ganztagesbetreuung.

· Die städtischen Mittel werden zielgerichtet zum Auf- und Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote an Stuttgarter Schulen eingesetzt. Die städtischen Ressourcen werden erweitert um die Landesförderung mit der Absicht, das flächendeckende, bedarfsorientierte Angebot der Ganztagesbetreuung in Stuttgart zu sichern. Außerdem werden die erhobenen Elternentgelte wieder in die Betreuung investiert. Durch die Akquise der Landesfördermittel werden dem städtischen Haushalt mehr als 300.000 € zugeführt.

· Neben der Koordinierung, der administrativen Abwicklung der finanziellen Förderung und dem optimierten Einsatz dieser Ressourcen nimmt die Stadt u. a. auch die Organisation und Unterstützung der formalen Prozesse und die Beratung bei der Planung der Angebote und bei der Einbindung von ehrenamtlichen Betreuungskräften wahr. Dabei stellt sie wichtige Verbindungen zwischen den Schulen und ehrenamtlich Tätigen sowie gemeinnützigen Organisationen her.

· Es wird gezielt ehrenamtliches bürgerschaftliches Engagement an den Schulen angeregt; vorhandene Initiativen werden eingebunden und erweitert. Ebenso wurde für die ehrenamtlichen Betreuungspersonen ein Schulungsprogramm in Kooperation mit vhs/frEE-Akademie entwickelt, das weitergeführt und auf die Bedürfnisse der neu zum Programm zugelassenen beruflichen Schulen ausgebaut werden muss.

· Weitere bildungspolitische Ansätze können mit dem Programm der Außerschulischen Bildung und Betreuung verknüpft werden.


4. Aufgabeninhalte:

Die mit der Außerschulischen Bildung und Betreuung verbundenen Aufgaben fallen dezentral in den Schulen, insbesondere jedoch bei der Stadtverwaltung als zentrale Koordinations- und Abwicklungsstelle an.

Die Hauptaufgaben der Schulen bestehen aus der pädagogischen Konzeption, dem Einsatz von ehrenamtlichen Betreuungskräften an ihrer Schule sowie der vertraglichen Vorbereitung für die finanzielle Förderung, der Vorbereitung der Kooperationsverträge und der Sammlung, Kontrolle und Weitergabe der Elternanmeldungen für die Erhebung des Elternentgelts. Diese Aufgaben werden von der Schulleitung, Lehrkräften und den Schulsekretariaten wahrgenommen. Schulen, die über ein Schuljahr mehr als 20 Wochenstunden anbieten, erhalten seit dem Schuljahr 2009/2010 zusätzlich eine Deputatsstunde zur Wahrnehmung dieser Aufgaben.

Der erhöhte Aufgabenaufwand in den Schulsekretariaten fließt gemäß GRDrs. 461/2005 ff in die Aufstockung der Sekretariatsstellen ein. Darüber hinaus gibt es an 31 Schulen sog. Jugendbegleiter-Manager (ab Schuljahr 2011/2012 neue Benennung: Jugendbegleiter-Koordinator). Die jeweilige Schule konnte bisher über das Landesprogramm Jugendbegleiter hierfür einen jährlichen Zuschussbetrag beantragen.

Ab dem Schuljahr 2011/2012 gelten für das Landesprogramm Jugendbegleiter neue Förderrichtlinien. Diese siedeln erstmals die Entscheidung über die Auszahlung einer Entschädigung an den Jugendbegleiter-Koordinator bei den Schulen selbst an. Hierfür wurde das Förderbudget erhöht und Höchstgrenzen für dessen Verteilung festgesetzt. Danach kann der Anteil von insg. 20 % des Grundbudgets durch die Schulen für die Koordinierung des Programms und die Qualifizierung der Jugendbegleiter genutzt werden. Für die am Programm „Stuttgart Weg des Jugendbegleiters“ teilnehmenden Schulen wurde eine an die Förderrichtlinien des Landes angepasste Regelung getroffen (GRDrs. 300/2011).

Als Koordinations- und zentrale Steuerungsstelle übernimmt die Schulverwaltung die inhaltliche und formale Abwicklung des Programms der Außerschulischen Bildung und Betreuung. Dies umfasst qualitativ und quantitativ ein großes Aufgabenspektrum:


Aufgaben im Bereich der Steuerung und Koordinierung:

· Konzeptionelle Aufgaben und Weiterentwicklung des Programms der Außerschulischen Bildung und Betreuung im Hinblick auf Veränderungen der städtischen Leitlinien und Entwicklungen auf Landesebene, Beobachtung und Auswertung von Entwicklungen im außerschulischen Bereich bundesweit sowie Anfragen anderer Schulträger

· Beratung der am Programm der Außerschulischen Bildung und Betreuung teilnehmenden und neu interessierten Schulen vor Ort über mögliche Inhalte der Angebote, Kooperationspartner, schulartübergreifende Kooperationen und Optimierung der administrativen Abwicklung

· Akquise von ehrenamtlichen Kooperationspartnern (Vereine, Firmen, kirchliche Institutionen, Jugendorganisationen, Einzelpersonen), Beratung der ehrenamtlichen Kooperationspartner über inhaltliche und organisatorische Themen und Hinweise auf sozialversicherungs- und steuerrechtliche Themenfelder; Vernetzung der Kooperations-partnern

· Koordinierung und Steuerung des Erfahrungsaustausches der Bildungspartner (themenbezogen und zielgruppenorientiert)

· Vernetzung innerhalb des Schulverwaltungsamts und weiterer städtischer Ämter (beispielsweise Jugendamt, Amt für Umweltschutz, Sportamt, Kulturamt, Gesundheitsamt, Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung „Soziale Stadt“, Stabsstelle „Förderung Bürgerschaftliches Engagement“ und frEE-Akademie)

· Vernetzung auf Landesebene (Kultusministerium, Jugendstiftung Baden-Württemberg, Staatliches Schulamt, Regierungspräsidium)

· Beschaffung und Steuerung der Fördermittel

· Finanzen: eigenständige Mittelbewirtschaftung, Haushaltsplanaufstellung sowie -überwachung


Aufgaben im operativen Bereich:

· Jährliche Erfassung der Schule im Programm der Außerschulischen Bildung und Betreuung, des „Stuttgarter Wegs des Jugendbegleiters“ sowie des „Pädagogischen Mittagessens“, Pflege und Optimierung der Datenbank

· Bereitstellung der Fördermittel für die aktuell 99 Schulen im Programm der Außerschulischen Bildung und Betreuung

· Erstellung der halbjährlichen Zuwendungsbescheide der 70 Schulen des Stuttgarter Wegs des Jugendbegleiters sowie der 35 Schulen mit dem Angebot des Pädagogischen Mittagessens bei der Auszahlung bzw. Erhöhung der Fördermittel

· Beratung der Sorgeberechtigten und der Schulen über die Betreuungsverträge und das Elternentgelt, Bearbeitung von An-, Um- und Abmeldungen der insgesamt 3.200 Teilnehmern in Absprache mit den Schulen und Sorgeberechtigten

· halbjährliche Erhebung, Einnahme und ggf. Rückerstattung der Elternentgelte für die 3.200 Teilnehmer

· Kontrolle und Prüfung der Anträge auf Entgelterstattung

· Mitwirkung und Unterstützung bei der Beantragung und Abrechnung der Landesmittel des Jugendbegleiters und der Flexiblen Nachmittagesbetreuung

· Themenbezogene Auswertungen aus SAP sowie der speziellen Datenbank

· Controlling der Finanzmittel

· Vorbereitenden Arbeiten zur Unterstützung der Koordinierung und Steuerung des Stuttgarter Wegs des Jugendbegleiters


5. Personalbedarf:

Die inhaltliche und formale Abwicklung bei der Schulverwaltung als Koordinations- und zentrale Steuerungsstelle wurde in der Anlaufphase über zwei Vollzeitstellen gewährleistet. Die beiden eingesetzten Mitarbeiterinnen waren aus verschiedenen Bereichen des Referats KBS zeitlich abgeordnet. Diese Zwischenlösung war aufgrund dienstlicher Gegebenheiten nur bis 31.12.2009 möglich. In den Haushaltsberatungen 2010/2011 wurde zur zentralen Steuerung und Koordinierung eine Vollzeitstelle genehmigt. Der darüber hinaus geltend gemachte Stellenanteil von 0,75 wurde nicht anerkannt. Interimsweise wurde eine interne Lösung für den bestehenden Bedarf gefunden; diese steht jedoch nicht dauerhaft zur Verfügung. Für den Erhalt des laufenden Betriebs und damit als Garant für die Weiterführung des Programms ist eine Personaldecke von insgesamt 1,75 Stellen unabdingbar. Die Übernahme der operativen Aufgaben des 0,75 Stellenanteils auf die koordinierende und steuernde Stelle ist nicht möglich. Die Verwaltung schlägt daher vor, den dringend erforderlichen 0,75 Stellenanteil für die operativen Aufgaben bereitzustellen.


6. Finanzielle Auswirkungen:

Wie in GRDrs. 300/2011 dargestellt, führen die Änderungen des Landesprogramms des Jugendbegleiters zu einem höheren Bedarf an Finanzmitteln:

· Für die Qualifizierung der Ehrenamtlichen, die nicht mehr durch die Landesakademie für Jugendbildung bezuschusst wird, müssen ab dem Schuljahr 2011/2012 Kosten i. H. v. ca. 10.000 € vollständig übernommen werden.

· Durch die Änderung der Kategorien des Jugendbegleiters werden sich die Einnahmen aus den Landesmitteln der Flexiblen Nachmittagsbetreuung reduzieren. Statt Einnahmen i. H. v. rund 113.000 € (SJ 2010/2011 - Mittel derzeit beantragt, jedoch noch nicht bewilligt) werden für das Schuljahr 2011/2012 voraussichtlich nur noch 56.000 € beim Land erstattungsfähig sein.

Verbunden mit den neu am städtischen Programm teilnehmenden Schulen und dem hohen Anteil an Bonuscard-Kindern entsteht ab dem Schuljahr 2011/2012 pro Kalenderjahr ein Fehlbetrag i. H. v. 90.000 €. Der Betrag wurde als laufender Sonderbedarf für den Haushalt 2012/2013 angemeldet. Davon wurden 80.000 € anerkannt; die Ausgaben für die Qualifizierung der Betreuer i. H. v. 10.000 € wurde nicht in Aussicht gestellt und müssen aus dem Budget der ABBS geleistet werden.

Für die Einrichtung einer Planstelle in A10/EG 9 entstehen durchschnittliche Gesamtpersonalkosten in Höhe von rund 52.200 €.

Für den weiteren Ausbau des Pädagogischen Mittagessens werden ebenso weitere finanzielle Mittel benötigt. Da viele Schulen das Mittagessensangebot ausweiten (mehr Teilnehmer und Wochentage) und weitere Schulen dem Programm beitreten, wurden für den Haushalt 2012/2013 insg. 50.000 € als jährlicher Sonderbedarf geltend gemacht Für das Schuljahr 2010/2011 wurden mit GRDrs. 260/2010 die Staffelsätze des Pädagogischen Mittagessens auf den Stand von 2007 herabgesetzt, um die Haushaltsansätze nicht um 30.000 € zu überschreiten. Bei der Behandlung der GRDrs. 260/2010 wurde seitens des Gemeinderats darum gebeten, bei der nächsten Haushaltsberatung Sondermittel anzumelden..

Diese Mittel werden dringend benötigt um das Angebot aufrecht zu erhalten, den interessierten Schulen das Angebot zu sichern und die Qualität des Pädagogischen Mittagessens zu garantieren. Der laufende Sonderbedarf ist im Rahmen der Haushaltplanberatungen zu beschließen. Der Genehmigung der laufenden Sondermittel vorausgesetzt könnte mit Beginn des neuen Haushaltjahres, d. h. ab dem 2. Schulhalbjahr 2011/2012, die Staffelsätze des Pädagogischen Mittagessens wieder auf die früheren Werte erhöht werden (siehe GRDrs. 409/2011).


7. Fazit:

Das Programm der Außerschulischen Bildung und Betreuung hat sich nicht nur zu einem festen Bestandteil in der Ganztagesbetreuung entwickelt, es ist auch wichtiger Bestandteil einer Schule auf dem Weg zur Ganztagesschule. Durch die große Anzahl an teilnehmenden Schulen und das geschaffene breite Netzwerk an Kooperationspartnern ist das Programm ein guter Ausgangspunkt für die Weiterentwicklung bildungspolitischer Konzepte.

Eine stellenplanmäßige Absicherung ist für die weitere Wahrnehmung dieser Aufgaben unerlässlich. Bei Ablehnung der Stellenschaffung kann die Aufgabe in der jetzigen Form nicht weiter wahrgenommen werden. Dies wäre neben einem Imageverlust auch mit negativen Konsequenzen für die beteiligten Schulen sowie dem Verlust von Landesfördermitteln verbunden.

Beteiligte Stellen

Die Referate AK und WFB haben Kenntnis von dieser Mitteilungsvorlage genommen. Haushaltsrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der HH-Planberatungen erfolgen.






Dr. Susanne Eisenmann




Sachstandsbericht zum Schuljahresende 2010/2011



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