Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 1184/2017
Stuttgart,
10/27/2017



Haushalt 2018/2019

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 08.11.2017



Kooperation Ganztagesschulen und Jugendfarmen

Beantwortung / Stellungnahme


Beim Stuttgarter Weg der Ganztagesgrundschulen ist die Betreuung der Kinder nur ein Baustein im Gesamtkonzept. Ganztagesgrundschulen sind ganzheitliche Lern- und Erfahrungsorte für Schulkinder, in denen Pädagogik, Bildung, Betreuung und Freizeit in einem sinnvollen, kindgerechten Wechsel stattfinden. Die Stadt verspricht sich von diesem Konzept mehr Bildungs- bzw. Chancengerechtigkeit durch ganzheitliche Bildung unabhängig von Herkunft und sozialem Status der Eltern.

Grundschulen entwickeln sich auf der Grundlage eines vom Gemeinderat beschlossenen einheitlichen pädagogischen Rahmenkonzeptes zu Ganztagesschulen weiter. Um den Unterricht mit pädagogischen Angeboten sinnvoll zu ergänzen, schließt die Stadt nach Abschluss eines Interessenbekundungsverfahrens und einem darauffolgenden Gemeinderatsbeschluss einen Kooperationsvertrag mit dem gewählten freien Träger der Jugendhilfe oder dem Jugendamt als öffentlichen Träger. Gemeinsam arbeiten Schule und Träger auf der Basis des Rahmenkonzeptes ihr individuelles pädagogisches Konzept aus und entwickeln es kontinuierlich weiter. An dieser Stelle fällt auch die Entscheidung für Kooperationen mit außerschulischen Partnern. Hier findet im Stuttgarter Modell auch die Verknüpfung mit den Angeboten der Jugendfarmen statt.

Die zusätzlichen Ressourcen, über die eine Ganztagesgrundschule in Stuttgart gegenüber der reinen Halbtagsschule verfügt, bestehen einerseits aus zusätzlichen Lehrerwochenstunden, die das Land beisteuert, andererseits aus Stunden eines Sozialpädagogischen Trägers, der im Einklang mit der Schulkonzeption weitere Kooperationen eingeht. Ganztagesgrundschulen sind also sehr komplexe Institutionen, in denen die Interessen unterschiedlichster Akteure aufeinandertreffen und ausgewogen berücksichtigt werden müssen. Die Hauptverantwortung hierfür trägt die Schule in Zusammenarbeit mit dem Träger, wobei die Stadt beratend und unterstützend tätig ist. In diesem Kontext wird verständlich, dass es bei einer bestehenden Ganztagesschule nicht ohne weiteres möglich ist, die Angebote der Träger zugunsten von Betreuungsangeboten der Jugendfarmen zu beschneiden.

Der Personalstandard der Träger in Stuttgarter Ganztagesgrundschulen (GRDrs. 6/2013) ist bundesweit an der Spitze und entspricht der Personalausstattung in Schülerhorten. Zusätzliche Lehrerwochenstunden durch das Land bilden eine zusätzliche Ressource, so dass die Stadt im entsprechenden Umfang kein Trägerpersonal finanzieren muss. Die Herausforderung besteht darin, die verschiedenen Akteure so miteinander zu vernetzen, dass die Rahmenbedingungen für alle passen und dass z.B. der Träger noch attraktive Arbeitsverträge anbieten kann, um qualifiziertes Personal zu rekrutieren.

Grundsätzlich wird eine enge Kooperation zwischen Jugendfarmen/ Abenteuerspielplätzen mit Schulen in deren Umfeld von Seiten der Jugendhilfe unterstützt. Diese sinnvolle Schul-Kooperation ist gemeinsam mit den Farmen in den Jahren 2012 und 2013 abgestimmt und inhaltlich vom Jugendhilfeausschuss am 31. März 2014 unterstützt worden. (vgl. GRDrs. 382/2013). An einzelnen Standorten sind im Laufe der Zeit konkrete Kooperationen entstanden und werden sich in Zukunft auch weiterentwickeln. Aus Sicht des Jugendamtes und unter Betrachtung der Unterschiedlichkeit der Jugendfarmen und Abenteuerspielplätze ist eine stadtweit gültige Aussage über die Kosten für eine Übernahme von Ganztagesbetreuungsaufgaben im Rahmen der Ganztagesschule nicht möglich. Zunächst müsste eine Analyse vorangestellt werden, welcher Platz in der Nähe von einer Schule liegt und vom Gelände geeignet wäre, in eine Kooperation einzusteigen. In einem zweiten Schritt wäre es möglich, eine Einschätzung über mögliche Standorte zu treffen. Die entstehenden Kosten sind dann individuell pro Platz einzuschätzen. Insgesamt sind sowohl die Träger der Jugendhilfe als auch die Träger der Jugendfarmen und Abenteuerspielplätze in den Prozess einzubinden und deren Positionierung einzuholen.

Jugendfarmen und betreute Spielplätze haben nach wie vor die Möglichkeit, Kinder nach Ende der Halbtagesschule auf der Farm aufzunehmen, Ihnen ein Mittagessen anzubieten und sie während der Hausaufgabenzeit zu betreuen, allerdings ohne zusätzliche öffentliche Mittel. Aus Sicht der Verwaltung entwickeln sich die Kooperationen an den Standorten, an denen dies möglich ist, jetzt schon und die Kinder profitieren von einem naturnahen und kindgerechten Umfeld im Rahmen von erlebnis- und erfahrungsorientiertem Lernen auf den Abenteuerspielplätzen und Jugendfarmen.




Vorliegende Anträge/Anfragen

875/2017 Dr. Schertlen




Isabel Fezer
Bürgermeisterin




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