Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser
Gz: AK
GRDrs 715/2012
Stuttgart,
12/07/2012



Gebührenerhöhung in den städtischen Betriebskindertagesstätten



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich19.12.2012



Beschlußantrag:

Verfahren der Mitbestimmung nach § 69 Abs. 3 LPVG Gebührenanpassung in den Betriebskindertagesstätten

1. Den Einwendungen des Gesamtpersonalrates gegen die Gebührenanpassung wird nicht entsprochen. 2. Die zwischenzeitlich nicht umgesetzten beiden Erhöhungen von August 2010 und
August 2012 werden nachgeholt. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Gebühren in den städtischen Betriebskindertagesstätten zeitgleich und in gleicher Höhe mit den anderen städtischen Kindertagesstätten zu erhöhen.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

In den städtischen Kindertageseinrichtungen wurden sowohl im August 2010 als auch im August 2012 die Gebühren erhöht. Entsprechend der Dienstvereinbarung mit dem Gesamtpersonalrat vom 19. September 2008 orientieren sich die Gebühren der Betriebskindertageseinrichtungen an denen der städtischen Kindertageseinrichtungen. Allerdings konnte in den Gebührenverhandlungen mit dem GPR seit August 2010 keine Einigung über die Erhöhung erzielt werden. Ohne diese Einigung ist eine Erhöhung nur im Verfahren nach § 69 Abs. 3 LPVG möglich. Im Ergebnis sind zwei Gebührenerhöhungen für städtische Kindertagesstätten in den Betriebskindertagesstätten nicht umgesetzt worden. Die Verwaltung sieht einen solchen Zeitverzug als nicht vertretbar an und strebt als dauerhafte und einheitliche Lösung eine zeitgleiche Anpassung der Gebühren mit den anderen städtischen Kindertagesstätten an.


Finanzielle Auswirkungen

Die Stadt Stuttgart wendet für die Wohlfahrtseinrichtung „Betriebs-Kindertageseinrichtungen“ jährlich durchschnittlich 260.000,- Euro (nach Abzug von Landesförderung und Gebühreneinnahmen) für die Eberhardstraße 61 auf. Für die Bismarckstraße 8 (erst im Dezember 2011 eröffnet worden) werden weitere 230.000,- Euro erwartet. An Gebühren können insgesamt ca. 55.000,- Euro vereinnahmt werden. Werden die Gebühren nicht analog mit denen der allgemeinen Kindertageseinrichtungen erhöht, entsteht ein ungedeckter Abmangel, da das Jugendamt den tatsächlichen Aufwand unter Gegenrechnung der vom Gemeinderat jeweils festgelegten gesamtstädtischen Gebührensätze intern abrechnet.
Der Gemeinderat hat die Gebühren für die städtischen Kindertagesstätten des Jugendamts mit Beschluss vom 1. Juli 2010 (GRDrs 254/2010) ab 1. August 2010 sowie mit Beschluss vom 24. Mai 2012 (GRDrs 245/2012) ab 1. August 2012 erhöht. Die Gebühren für die in den städtischen Betriebskindertagesstätten untergebrachten Kinder sollen entsprechend angepasst werden.

Berechnung der Gebührendifferenz / des zusätzlichen Abmangels 2012:

- Die Gebühren für 0 – 3jährige Kinder betragen derzeit 101 Euro/Monat. Die Differenz von 102 Euro zu den angestrebten Gebühren von 203 Euro ergibt bei 27 Kindern einen Differenzbetrag von 33.048,- Euro im Jahr.

- Die Gebühren der 3 – 6jährigen betragen derzeit auch noch 101 Euro/Monat. Die Differenz von 32 Euro auf 133 Euro/Monat ergibt bei 18 Kindern einen Differenzbetrag von 6.912,- Euro pro Jahr.

Gesamter Differenzbetrag / zusätzlicher Abmangel 39.960,- Euro jährlich.


Beteiligte Stellen

SJG
WFB
Gesamtpersonalrat z. K.





Werner Wölfle
Bürgermeister


Anlagen

Ausführliche Begründung




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Anlage VA 25092012.docAnlage VA 25092012.doc