Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Recht/Sicherheit und Ordnung
Gz: RSO 1001-02
GRDrs 764/2012
Stuttgart,
02/15/2013



Auswirkung der Änderungen in der Organisation des Polizeipräsidiums Stuttgart auf die Aufgabenbereiche Schutz vor Tieren und Tierschutz bei der Dienststelle „Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsangelegenheiten“ des Amts für öffentliche Ordnung



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich27.02.2013



Beschlußantrag:

1. Von den Auswirkungen der Auflösung der Ermittlungsgruppe Tierschutz bei der Polizeihundeführerstaffel des Polizeipräsidiums Stuttgart auf das Amt für öffentliche Ordnung wird Kenntnis genommen.

2. Vom zusätzlichen Personalbedarf in Höhe von einer 0,5 Vollzeitkraft in EG 9 wird Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird ermächtigt, befristet für das Jahr 2013 Personal für den Bereich Schutz vor Tieren /Tierschutz im Umfang einer Vollzeitkraft in EG 9 ohne Blockierung einer Planstelle einzustellen.

3. Über die Stellenschaffung wird im regulären Stellenplanverfahren zum Doppelhaushalt 2014/2015 entschieden.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

1. Ausgangslage

Als Ergebnis einer Organisationsuntersuchung wurde die Ermittlungsgruppe Tierschutz der Polizeihundeführerstaffel des Polizeipräsidiums Stuttgart sukzessive zum 1. September 2012 aufgelöst. In diesem Zusammengang nimmt das Polizeipräsidium Stuttgart auch nicht mehr, wie bisher, Aufgaben wahr, die originär in das Aufgabenfeld des Amts für öffentliche Ordnung fallen.

Die Ermittlungsgruppe Tierschutz der Polizeihundeführerstaffel bearbeitete bisher zentral und abschließend alle im Stadtgebiet Stuttgart bei den Polizeirevieren angefallenen und von Bürgern gemeldeten Anzeigen, Meldungen und Hinweise über Tierhaltungen, sowohl im Bereich der Gefahrenabwehr als auch des Tierschutzes. Auch Überprüfungsaufträge des Amts für öffentliche Ordnung wurden von der Ermittlungsgruppe Tierschutz beim Polizeipräsidium Stuttgart bearbeitet und per Polizeibericht übermittelt. Diese Tätigkeiten wurden traditionell vom Polizeipräsidium Stuttgart wahrgenommen, ohne dass es eine genaue Zuständigkeitsabgrenzung zwischen der Polizeibehörde und dem Polizeivollzugsdienst gegeben hätte. Dies ist nun durch die Reform beim Polizeipräsidium Stuttgart nachgeholt worden.


2. Bisherige Aufgabenerledigung

Die bisherigen dem Amt für öffentliche Ordnung übersandten und ausermittelten Polizeiberichte, die meist innerhalb von ca. zwei Wochen der Behörde vorlagen, waren von den Spezialisten der Ermittlungsgruppe Tierschutz inhaltlich so umfassend bearbeitet, dass die Sachbearbeiter in der Lage waren, sofort nach Eingang die im Einzelfall notwendigen verwaltungsrechtlichen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr in den Bereichen Schutz vor Tieren und Tierschutz durchzuführen. Durch die beschriebenen Änderungen ist dies nicht mehr gegeben.

Dies hat im Ergebnis zur Folge, dass die für die Verwaltungsverfahren notwendigen Erhebungen vom Amt für öffentliche Ordnung jetzt selbst vorgenommen werden müssen. Insgesamt ergeben sich für das Amt für öffentliche Ordnung erhebliche und grundlegende Änderungen, die ihren Niederschlag in der künftigen zusätzlichen Aufgabenerledigung und dem hierfür notwendigen Personalbedarf finden.


3. Künftige Aufgabenerledigung

Das Amt für öffentliche Ordnung wird über Vorfälle zum Schutz vor Tieren oder zum Tierschutz sofort in Kenntnis gesetzt. Dies erfolgt jetzt per sog. Kurzmitteilungen / Vorkommnisberichte. Diese beinhalten jedoch lediglich kurze Zusammenfassungen der Sachverhalte. Die Ergebnisse der Befragungen / Vernehmungen der Beschuldigten, Geschädigten und Zeugen, aus denen sich die erforderlichen Angaben entnehmen ließen, gehen der Behörde erst nach ca. vier bis fünf Wochen zu, wenn das vollzugspolizeiliche Verfahren (Strafsache) abgeschlossen ist. Hinzu kommt, dass sich aus diesen Polizeiberichten kaum noch ein Effizienzgewinn abschöpfen lässt, da die von der Polizei angestellten Ermittlungen rein auf das Strafverfahren und somit auf bereits geschehene Vorfälle abzielen. Die Aufgabe des Amts für öffentliche Ordnung ist es jedoch, zukünftige Gefahren abzuwehren. Hierfür sind weiter reichende Sachverhaltsermittlungen erforderlich.

Durch die geänderte Verfahrensweise der Polizeihundeführerstaffel entsteht beim Amt für öffentliche Ordnung zusammengefasst ein erhöhter Ermittlungs- und Koordinierungsaufwand, d. h. in jedem Fall muss der Sachbearbeiter die noch notwendigen Erhebungen prüfen und veranlassen. Anhand der Ergebnisse werden dann die notwendigen Maßnahmen eingeleitet.


4. Personalbedarf

Der unter Ziffer 3 dargestellte Ermittlungs- und Koordinierungsaufwand erfordert beim Amt für öffentliche Ordnung einen Personalmehrbedarf von einer 0,5 Vollzeitkraft.
5. Auswirkungen bei Ablehnung der Ermächtigung

Bei den Aufgaben in den Bereichen Schutz vor Tieren und Tierschutz handelt es sich um unabweisbare Pflichtaufgaben zur Gefahrenabwehr. Diese könnten nicht mehr im bisherigen, erforderlichen Umfang wahrgenommen werden, da die Bearbeitung der Fälle mehr Zeitaufwand erfordert. Dies hätte zur Folge, dass aufgrund dieser Untätigkeit das Amt für öffentliche Ordnung die ihm obliegende strafbewehrte Garantenpflicht (§ 13 Abs. 1 StGB) zum Schutz vor Tieren und im Bereich Tierschutz nicht mehr erfüllen kann.

Finanzielle Auswirkungen

Die Ermächtigung der Verwaltung, für die Sachbearbeitung vorübergehend eine 0,5 Vollzeitstelle in Entgeltgruppe 9 TVöD ohne Blockierung von Planstellen einzustellen, wird den Personalkostenhaushalt 2013 einmalig mit ca. 33.800 EUR belasten.


Beteiligte Stellen



Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen


-




Dr. Martin Schairer
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 2: Schreiben des PPS vom 06.12.12



Ausführliche Begründung und Personalbedarfsberechnung

1. Ausgangslage


2. Bisherige Aufgabenerledigung


3. Künftige Aufgabenerledigung


4. Personalbedarf

1. Zur betroffenen Partei

Hund
Rasse (bei Mischlingen ggf. Rasse der Elterntiere Größe – Schulterhöhe in cm, Gewicht in kg), Alter, Wurftag, Name
Geschlecht (kastriert ja/nein) bei unkastrierten Hündinnen Zyklusstand (zum Zeitpunkt des Vorfalls läufig/nicht läufig, ggf. Zeitraum der letzten Läufigkeit)
Kennzeichnung (Chip-Nr., Tattoo-Nr.)
Bearbeitungszeiten
für den Koordinierungsaufwand der bei den Ziff. 1 – 3 für folgende Tätigkeiten anfällt:

- Auswertung der eingegangenen
Vorkommnisberichte,
- Prüfung und Entscheidungen,
welche Personen (Parteien/
Zeugen, Stellen) gezielt zu
befragen sind,
    - Fertigen von Anschreiben
    - Prüfen der eingehenden
    Angaben auf Vollständigkeit, ggf.
    erneute Anschreiben
    - Vorsprachen inkl. Aktenvermerke
- Telefonate inkl. Aktenvermerke
- Ermittlungsaufträge an den
Städt. Vollzugsdienst ggf. mit
Amtsveterinären zwecks
Vorortüberprüfungen,
- Prüfen aktenkundiger Vorfälle
- Telefonanrufe von allen
Beteiligten inkl. Aktenvermerke
- Informationsaustausch mit den
internen Stellen
Hundeführer Name, Vorname, Anschrift ermitteln, wenn nur die Beschreibung eines Hundeführers angegeben ist, der nicht für eine sichere Hundeführung gesorgt und dadurch eine bedrohliche Situation verursacht hat.
Hundehalter Heimtierausweis / Impfpass des Hundes wegen Abklärung des Impfstatus: Tollwut
Bereits aktenkundige Vorfälle mit diesem Hund am jetzigen Wohnort des Halters / an früheren Wohnorten.
Zusätzlicher Arbeitsaufwandca. 25 - 100 Minuten
durchschnittlich ca. 62,5 Min
2. Zur geschädigten Partei
Bei geschädigtem HundDaten des Hundes: Rasse, Alter, Geschlecht, kastriert/unkastriert bei unkastrierten Hündinnen: Zyklusstand (s.o.)
Kannten sich die Hunde? Kam es bereits im Vorfeld zu Begegnungen?
Ausmaß der BissverletzungSchwere der Verletzungen, da aus dieser die Gefährlichkeit eines Hundes eingeschätzt werden kann. Oft wird nur Hundebiss angegeben. Es kann sich bei der Verletzung z. B. um eine Quetschwunde, Kratzer, Risswunde, tiefe Bisswunde, Blutung etc. handeln. Einholung von tierärztlichen oder ärztlichen Berichten
Wenn es sich um eine gebissene Person handelt:War die Person dem Hund vor dem Vorfall bekannt? Wenn ja: Welcher Art und wie oft war der vorherige Kontakt?

Falls andere Tiere beteiligt waren:
War der Hund angeleint oder frei? Ist es zur Auseinandersetzung zwischen den Hunden gekommen
sonstige Tiere – z. B.: Pferd, Katze, andere Heimtiere, Nutztiere oder Wildtiere. Wo waren diese Tiere zum Zeitpunkt des Geschehens genau?
Abstand in Metern zum Geschehen
Zusätzlicher Arbeitsaufwand ca. 20 - 75 Minuten
durchschnittlich ca. 47,5 Min
3. Zum Ablauf des Geschehens
Erhebungen bei der betroffenen Partei, der geschädigten Partei
ggf. Zeugen, weitere Personen, die bei den Befragungen neu genannt werden





































































Wenn es sich um einen gebissenen Hund handelt
Bei den Befragungen der Parteien und Zeugen per Anschreiben od. Einbestellung müssen folgende wichtige und zielgerichtete Fragen gestellt werden, um eine verwertbare Schilderung zu erhalten:

Wie ist der Hund zum Geschädigten gelangt? Z. B.: war Hund vor Geschäft angebunden und wurde von der geschädigten Person angesprochen bzw. angelockt; ist an der geschädigten Person auf dem Gehweg vorbeigegangen bzw. wurde vorbeigeführt, hat die geschädigte Person aus größerer Distanz erblickt und ist zielstrebig auf diese zugelaufen bzw. hat diese verfolgt etc.

Wie weit war der Hundeführer dabei entfernt? (Ggf. Skizze anfertigen lassen!) War/en der Hund/die Hunde angeleint? Welche Art Leine war das und wie lang war diese? Wie genau hat sich der Hundeführer verhalten? Wie genau hat er eingegriffen? Z. B. passiv; hat versucht, seinen Hund zu sich zu rufen etc.

Was genau hat der beschuldigte Hund zunächst beim Geschädigten getan? Z. B. freundliche Kontaktaufnahme, unsicheres Verhalten, Drohen, Anbellen, Hochspringen, Kratzen, Beißen? Wie hat er sich bei und nach dem Vorfall verhalten?

Wie hat sich die geschädigte Person verhalten? Z. B. freundliche Kontaktaufnahme, Ausweichen, Anschreien, Schlagen, Davonrennen, heftige Abwehrbewegungen etc.

Was hat der Hundeführer daraufhin getan und wie weit war er dabei von seinem Hund und von der geschädigten Person entfernt? Wie weit waren andere Personen/Zeugen oder Tiere bei dem Vorfall entfernt? Skizze Wie hat der Hund ggf. auf das Verhalten anderer beteiligter Personen oder Tiere reagiert? Galt der Angriff des Hundes sofort der geschädigten Person oder einer anderen Person oder einem anderen anwesenden Tier? Wie haben die anderen Personen auf das Verhalten des Hundes reagiert? Wie genau kam es zur Schädigung? Z. B. Hund hat Person angerempelt und diese ist dabei zu Fall gekommen; Hund ist an der geschädigten Person hochgesprungen und hat sie dabei gekratzt (Achtung: Kratzverletzungen werden häufig mit Bissverletzungen verwechselt!); Hund hat mehrmals nach der Person geschnappt; Hund hat sich in ein Körperteil verbissen und nicht mehr losgelassen etc. Hat der Hund von sich aus von der Peson abgelassen oder hat jemand eingegriffen?
Wenn ja, wer und wie?

Kannten sich die Hunde schon vor dem Vorfall? War eine schon bestehende Feindschaft /Unverträglichkeit den Haltern /Hundeführern bekannt? Wurden von beiden Parteien Maßnahmen getroffen, um ein Zusammentreffen zu vermeiden? War der geschädigte Hund angeleint? Wenn ja, welcher Art war die Leine und wie lang war diese? Wie gelangte der beschuldigte Hund zum geschädigten Hund? Skizze! Wie lange dauerte der Kontakt der Hunde und welcher Art war dieser Kontakt, ehe es zum Zubiss kam? (Verhalten der Hunde beschreiben lassen).
Hat einer der Hundeführer eingegriffen oder beide? Haben andere anwesende Personen in das Geschehen eingegriffen? Wenn ja, wie? Z. B. Anschreien; mit der Leine oder einem anderen Gegenstand nach einem oder beiden Hunden geschlagen; eine der anwesenden Personen hat versucht, nach einem der Hunde zu greifen. Wie haben die Tiere jeweils auf das Eingreifen reagiert? Wie wurde die Situation bereinigt? Haben die Hunde die Streitigkeit von alleine beendet? Hat der beschuldigte Hund selbst Verletzungen davon getragen?
Zusätzlicher Arbeitsaufwand ca. 60 - 160 Minuten
durchschnittlich ca. 110 Min


ArbeitsschritteTätigkeiten Zeitaufwand
1. Prüfung der
Eingangsmeldung
Liegen alle entscheidungserheblichen Infos vor?
z.B.:
- Prüfung der Personalien, Adresse, da
Angaben oft unvollständig
- Ermittlung der genauen Örtlichkeit
(Grundstück, Stockwerk, Wohnungsnummer
usw.;
- Im Außenbereich: Ermittlung der Flurstücks-
nummer,
- Ermittlung des Grundstückseigentümers)
- Ansprechpartner ermitteln, z.B. Nachbarn,
Hausmeister
- Prüfung, ob der Tierhalter bereits in der
Vergangenheit tierschutzrechtlich auffällig
wurde
- Vorgänge aus der Vergangenheit
vorhanden?
- ggf. Rücksprachen mit Vorgesetzten
ca. 25 - 90 Minuten (57,5 Min)
2. Koordinierungsaufwand
mit internen Stellen
z.B.:
- Prüfung, ob der Tierhalter bereits anderweitig
auffällig wurde

- Bei Hunden: Hundesteuerangaben
vergleichen
- Ggf. ergänzende Angaben zum Tierhalter
- Gesundheitszustand des
Tieres vom Veterinäramt, Tierheim oder der
Tierklinik einholen
ca. 35 - 60 Minuten (47,5 Min.)
3. Fertigung schriftlicher
Aufträge für zuständige
Stellen
z.B.:
Städtischen Vollzugsdienst
Veterinärbehörde
ca. 30 - 90 Minuten (60 Min.)
4. Rückmeldungen z.B.:
Auswertung der Stellungnahmen dieser Stellen
ca. 10 - 60 Minuten (35 Min. )
5. Informationsaustauschz..B:
- Während der Ermittlungszeiten fallen laufend
Rückmeldungen an, über die entschieden
werden muss.
- Rücksprache mit Vorgesetzen
ca. 20 – 40 Minuten (30 Min)
Insgesamt ergibt sich im Bereich Maßnahmen zum Schutz von Tieren ein zusätzlicher Mehraufwand von durchschnittlich ca. 230 Minuten/Fall.

5. Auswirkungen bei Ablehnung der Ermächtigung



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Anlage 2 Schreiben des PPS vom 06.12.12.pdfAnlage 2 Schreiben des PPS vom 06.12.12.pdf