Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz:
SI
GRDrs
1037/2017
2. Ergänzung
Stuttgart,
11/27/2017
Haushalt
2018/2019
Unterlage für die
2
. Lesung des
Verwaltungsausschuss
zur
nichtöffentlichen
Behandlung am
04.12.2017
Haushalt 2018/2019: Haushaltspaket Inklusion - Förderung von Rolli-Taxen
Beantwortung / Stellungnahme
Zu Antrag CDU 373/2017: „Vision Stuttgart 2030: Soziales Stuttgart – Förderung von Rolli-Taxen“:
„Die Stadt stellt Mittel in Höhe von 60.000€ im Jahr 2018 ein, damit ein Anreiz zum Umbau von Taxen geschaffen werden.“
Zu Antrag SPD 517/2017: „Haushaltspaket Inklusion – wir wollen mehr an Umsetzung“ - Ziffer 1:
„Für die behindertengerechte Umrüstung von zunächst 10 Taxen werden einmalig 80.000 € in den Haushalt aufgenommen.“
Zu Antrag FDP 819/2017: „Förderung von E-Inklusionstaxis“.
In der 1. Lesung am 8.11.2017 wurde berichtet, dass sich die Verwaltung mit Stuttgarter Taxiunternehmern vor der 2. Lesung erneut trifft, um sich auf Fördermöglichkeiten von Umbauten von geeigneten Fahrzeugen zu Rolli-Taxen zu verständigen.
Der Behindertenbeauftragte, Herr Tattermusch, hat 11 Firmen im gesamten Bundesgebiet angeschrieben, die Taxen für den Behindertentransport umbauen und diese um Preisauskünfte gebeten. Dabei wurde als Bedingung gesetzt, dass vom Fahrzeughersteller eine Kompatibilitätserklärung für das jeweilige Fahrzeug vorliegt und dass gesichert ist, dass durch die Umbauten die Fahrzeuggarantie nicht erlischt.
Es haben 7 Hersteller auf die Anfrage geantwortet. Danach belaufen sich die Umbaukosten je nach Fahrzeugtyp und Anbieter auf ca. 5.000 bis 14.000 EUR brutto.
Diese Beträge decken sich auch mit Preiserhebungen, die in anderen Städten durchgeführt worden sind. Die einzelnen vorgelegten Angebote sind allerdings nicht ganz vergleichbar, weil zum Teil nur die reinen Umbaukosten benannt wurden
. Nachdem in der derzeit gültigen DIN die Kopf-/ Nackenstützen noch nicht enthalten sind, haben diese Firmen z.B. die Kosten für die Kopf-/Nackenstützen auch nicht eingerechnet bzw. nicht bepreist. Auf jeden Fall werden also die ggf. anfallenden Kosten für die Kopf-/Nackenstütze und deren Einbau gesondert berechnet, ebenso wie die Kosten für einen Kraftknotenadapter, eine leichtgängige Rampe mit Gasdruckdämpfer, ggf. auch Umbau der Standheizung, zusätzliche TÜV-Gebühren, Überführungskosten usw.
An
dere Angebote beinhalten Komplettpreise, in denen all diese Dinge enthalten sind.
Um den Taxiunternehmen eine möglichst große Bandbreite an für einen Umbau geeigneten Fahrzeugtypen zu ermöglichen, wird eine Förderhöhe pro Fahrzeug von max. 10.000 Euro vorgeschlagen.
Kontrovers diskutiert wurde die Frage, ob von den Taxi-Unternehmen ein Eigenanteil an den Umbaukosten von ggf. 10 % gefordert werden sollte.
Von Seiten der Stadt wurde argumentiert, dass eine Kostenbeteiligung das Kostenbewusstsein aller Beteiligten stärken und sich dadurch insgesamt kostensenkend auswirken könnte.
Von Seiten der Taxi-Unternehmer wurde geltend gemacht, dass der Fahrzeugumbau etwa 3 Wochen dauert (unabhängig davon, ob es sich um ein Neu- oder ein Gebrauchtfahrzeug handelt) und dass das Fahrzeug in dieser Zeit nicht genutzt werden könne, also ein Einnahmeausfall entsteht. Eine Kostenbeteiligung der Taxi-Unternehmer „bringe nichts“ insbesondere keine Kostenersparnis.
Unter diesen Umständen erschien es nach Auffassung aller Gesprächsteilnehmer sinnvoll, nicht mehr von einer 10%igen Kostenbeteiligung des Taxi-Unternehmers auszugehen, sondern diese zu reduzieren. Insofern schlägt die Fachverwaltung eine Eigenbeteiligung von 5 % der Nettoumbaukosten vor.
Die Verwaltung schlägt daher die Übernahme von 95 % der Nettoumbaukosten (ohne MwSt.) für max. 10 Taxen vor. Der Höchstbetrag des Zuschusses soll bei 10.000 EUR / Fahrzeug liegen.
Der Finanzbedarf für die Förderung von 10 Fahrzeugumbauten zu Rolli-Taxen kann einmalig maximal 100.000 EUR im Jahr 2018 betragen. Angesichts der o.a. Bandbreite der Bruttoumbaukosten von 5.000 bis 14.000 EUR geht die Verwaltung davon aus, dass eine Mittelbereitstellung von 80.000 EUR für 10 Einzelzuschüsse auskömmlich sein kann.
Beantragt wurde – je einmalig - von CDU 60.000 EUR, von der SPD 80.000 EUR.
Ganz im Sinne des Stuttgarter Fokus-Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und zur Steigerung der öffentlichen Wahrnehmung wurde vereinbart, dass am signifikanten Taxihalteplatz „Richard von Weizäcker-Planie“ (Schloßplatz) der erste Platz des Taxistandes für rollstuhlgeeignete Fahrzeuge ausgewiesen wird.
Förderkriterien
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Gefördert würden die Umbaukosten für Fahrzeuge, die mindestens die Norm EURO 6 erfüllen und mit denen nach dem Umbau mind. 4 Fahrgäste (incl. Rolli-Fahrer) befördert werden können.
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Mit der Förderung verbunden wäre die Auflage, dass das Fahrzeug dann für mindestens 4 Jahre zur Nutzung als Rolli-Taxi in Stuttgart zur Verfügung steht. Bei vorzeitigem Fahrzeugverkauf oder -wechsel bzw. Auslaufen der Konzession ist eine anteilige Rückzahlung zu leisten.
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Das jeweilige Taxi-Unternehmen wird mit der Förderung verpflichtet, an einer spez. Schulung für den Transport von Menschen mit Behinderung teilzunehmen und außerdem eine spezielle Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen.
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Die Förderung durch die LHS soll durch eine entsprechende Aufschrift auf dem Rolli-Taxi deutlich gemacht werden.
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Die für den Rolli-Transport jeweils aktuell geltenden Regelungen der BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) und der BV (Berufsgenossenschaft Verkehr) sind von dem Taxi-Unternehmen zu beachten.
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Eine verbindliche Standortplanung wird vom Taxigewerbe nicht gefordert, jedoch sollten verbindlich Angebote in den Abendstunden und am Wochenende realisiert werden.
Das AföO ist prinzipiell bereit, die praktische Umsetzung zu übernehmen, da es vom Sachzusammenhang auch zum Förderprogramm ETAP (Elektro-Taxi-Aktionsplan
)
passt. Weitere Kriterien, z.B. für die praktische Umsetzung im Antragsverfahren, können ggf. analog des ETAP notwendig werden.
Vorliegende Anträge/Anfragen
373/2017, CDU; 517/2017 Nr. 1, SPD; 819/2017, FDP
Werner Wölfle
Bürgermeister
<Anlagen>