Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB 7831-10.20
GRDrs 483/2022
Stuttgart,
07/19/2022



Beschluss des Sonderlenkungskreis Stuttgart 21 am 18. Juli 2022



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Einbringung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
20.07.2022
21.07.2022



Beschlußantrag:

1. Der Gemeinderat stimmt nachträglich der Unterzeichnung der unter Vorbehalt stehenden gemeinsamen Erklärung zur Planung und Realisierung Ausbaustrecke Stuttgart – Singen – Grenze D/CH (Gäubahn, Abschnitt Nord (Stuttgart-Flughafen – Böblingen-Goldberg) und „P-Option“ zu.

2. Der Gemeinderat stimmt nachträglich der Unterzeichnung der unter Vorbehalt stehenden Übereinkunft zum Erhalt der Gäubahn im Abschnitt Stuttgart Nord – Stuttgart-Vaihingen (sog. Panoramabahn) über die Inbetriebnahme von Stuttgart 21 hinaus zu.

3. Der Gemeinderat stimmt nachträglich dem unter Vorbehalt gefassten Beschluss des Sonderlenkungskreises Stuttgart 21 am 18. Juli 2022 „Änderung der Anbindung der Strecke 4860 Stuttgart – Singen – Grenze D/CH (Gäubahn) über den Stuttgarter Flughafen an den neuen Stuttgarter Hauptbahnhof“ zu.

4. Der Vertreter der LHS in der Gesellschafterversammlung der Flughafen Stuttgart GmbH wird beauftragt, den Weisungen an die Geschäftsführung der FSG, die "gemeinsame Erklärung" vom 18.07.2022 (Ziff. 1) sowie die dazu erforderlichen Anpassungen zur Finanzierungsvereinbarung Stuttgart 21 vom 02.04.2009 (sobald diese rechtlich geprüft und freigegeben ist) zu unterzeichnen, zuzustimmen.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

In der Sitzung des Lenkungskreises Stuttgart 21 am 2. Mai 2022 fassten die Projektpartner einen Beschluss zu Vorabmaßnahmen für einen möglichen Pfaffensteigtunnel. Unter Ziffer 4 wurde aufgeführt: „Der Beschluss zu einem Umstieg im Projekt Stuttgart 21 zur Realisierung des Pfaffensteigtunnels soll in einer Sondersitzung des Lenkungskreises im Juli 2022 gefasst werden.“ In Ziffer 5 wurden die wesentlichen Voraussetzungen die für einen solchen Umstieg geklärt werden müssen genannt. In Ziffer 6 befindet sich eine Aufzählung der Themenkomplexe, über die eine Verständigung bis zur zuvor genannten Sondersitzung erreicht sein soll. Sofern eine Verständigung in der Sache nicht erreicht ist, soll eine Verständigung über das weitere Vorgehen erreicht werden (siehe Anlage 1).

In der Sitzung des Gemeinderats am 7. Juli 2022 wurde der Antrag „Keine Stilllegung auf Raten für die Panoramastrecke – Sanierung und notwendige Anschlüsse vertraglich sichern“ (GRDrs. 407/2022) einstimmig angenommen. Durch den Beschluss des Gemeinderats erhielt die Verwaltung den Auftrag, die im Antrag genannten Ziele im Rahmen der Verhandlungen mit den Projektpartnern des Projekts Stuttgart 21 zu verfolgen. Insbesondere soll der Weiterbetrieb der Panoramabahn zu einem Nordhalt beziehungsweise weiter nach Stuttgart-Feuerbach erreicht werden. Des Weiteren wurde beschlossen, dass die Zustimmung der Landeshauptstadt Stuttgart zu Unterlagen der Sondersitzung unter Gremienvorbehalt erfolgen. Über die Unterlagen ist im Anschluss der Sondersitzung durch den Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart zu entscheiden.

Am 18. Juli 2022 fand die Sondersitzung des Lenkungskreises Stuttgart 21 statt. In der Sondersitzung wurden zu den Themen Panoramabahn und Pfaffensteigtunnel die Unterlagen behandelt, die im Beschlussantrag (Ziffer 1 bis 3) genannt sind (siehe Anlagen 2 bis 4).


Einschätzung der Verwaltung

Die Verwaltung ist der Auffassung, dass mit den im Beschlussantrag genannten Unterlagen die Ziele des Gemeinderats in die Beschlüsse vollumfänglich eingeflossen sind.

Pfaffensteigtunnel
Mit der Gemeinsamen Erklärung (Anlage 2) der Projektpartner und der Bundesrepublik Deutschland wird die Ausgangslage zur Realisierung des Pfaffensteigtunnels geschaffen. Der Bund äußert sich zur Finanzierung des Projekts im Zuge des Bedarfsplanausbaus der Gäubahn im Abschnitt Nord. Die Projektpartner erklären einen Festbetrag in Höhe von 270 Mio. EUR aus dem Projektbudget des Projekts Stuttgart 21 zur Verfügung zu stellen. Nach der Beschlussfassung (Anlage 4), wird zur Freigabe des Festbetrags die Finanzierungsvereinbarung zum Projekt Stuttgart 21 geändert. Das gemeinsame Ziel der Projektpartner, die Gäubahn künftig über den Flughafen Stuttgart an den Hauptbahnhof Stuttgart anzubinden, bleibt bestehen. Es wird eine Regelung getroffen, dass dieses Ziel unabhängig von der Realisierung des Pfaffensteigtunnels erhalten bleibt.

Erhalt Panoramabahn
Mit der Übereinkunft zum Erhalt der Gäubahn (Anlage 3) wird die Basis für weitere Verhandlungen mit allen Projektpartnern zum Fortbetrieb der Panoramabahn in den Stuttgarter Norden geschaffen. Auch weitere Ausbauoptionen sind dabei berücksichtigt. Für die Landeshauptstadt Stuttgart ergeben sich durch die Übereinkunft und den Beschluss noch keine finanziellen Folgen. Die Frage der Beteiligung der Stadt an einer noch zu schaffenden Organisationsstruktur zur Übernahme der Panoramabahn nach Stuttgart Nord ist offen und Teil der weiteren Verhandlungen.


P-Option
Die Projektpartner des Projekts Stuttgart 21 nehmen zur Kenntnis, dass Vorabmaßnahmen für die Herstellung der P-Option ohne die Verwendung von Mitteln des Projekts Stuttgart 21 begonnen werden (Anlage 5). Diese Maßnahmen haben voraussichtlich Auswirkungen auf die Inbetriebnahme der künftigen Zuführung zum Hauptbahnhof (Tunnel Bad Cannstatt - Hauptbahnhof, PFA 1.5). Für die Dauer von ca. zwei Jahren könnte nur eine Tunnelröhre der Zuführung Bad Cannstatt genutzt werden. Zur Realisierung der P-Option würden der Zwischenangriff Nord und Baustelleneinrichtungsflächen im Teilgebiet C2 genutzt.

Zustimmung durch die FSG

Aus den oben dargestellten Gründen soll auch die FSG den Unterlagen der Sondersitzung am 18. Juli 2022, die im Beschlussantrag (Ziffer 1 bis 3) genannt sind (Siehe Anlagen 2 bis 4) zustimmen. Die Geschäftsführung der FSG benötigt für diese Zustimmung eine ausdrückliche Weisung der Gesellschafterversammlung. Der Vertreter der Landeshauptstadt Stuttgart muss daher ermächtigt werden, der Zustimmung in der Gesellschafterversammlung der FSG zuzustimmen.


Finanzielle Auswirkungen

Keine



Beteiligte Stellen

WFB




Dr. Frank Nopper

Anlagen

Anlage 1 Beschlussfassung in der Sitzung des Lenkungskreises Stuttgart 21 am 2. Mai 2022 zu Vorabmaßnahmen
Anlage 2 Gemeinsamen Erklärung zur Planung und Realisierung Ausbaustrecke Stuttgart - Singen - Grenze D/CH (Gäubahn, Abschnitt Nord (Stuttgart-Flughafen - Böblingen-Goldberg) und "P-Option"
Anlage 3 Übereinkunft zum Erhalt der Gäubahn im Abschnitt Stuttgart Nord - Stuttgart-Vaihingen (sog. Panoramabahn) über die Inbetriebnahme von Stuttgart 21 hinaus
Anlage 4 Beschlussfassung in der Sondersitzung des Lenkungskreises Stuttgart 21 am 18. Juli 2022 zur Änderung der Anbindung der Strecke 4860 Stuttgart - Singen - Grenze D/CH (Gäubahn) über den Stuttgarter Flughafen an den neuen Stuttgarter Hauptbahnhof
Anlage 5 Beschlussfassung in der Sondersitzung des Lenkungskreises Stuttgart 21 am 18. Juli 2022 zu Vorabmaßnahmen der "P-Option"


<Anlagen>



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