Begründung: Mit dieser Vorlage wird beschlossen, dass die seit Januar 2020 gültige Höhe des Schmutzwasserentgelts mit 1,69 EUR/m³ bezogene Frischwassermenge und der Niederschlagswassergebühr mit 0,73 EUR/m² Berechnungsfläche für 2021 unverändert bleibt. Die wesentlichen Einflussgrößen der Entgelt- und Gebührenkalkulation 2021 (siehe Übersicht Anlage 3) des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Stuttgart (SES) sind folgende Positionen: · Der entgelt- bzw. gebührenfähige Aufwand (siehe Herleitung Anlage 2) basiert auf fortgeschriebene Zahlen des Wirtschaftsplans 2021 (GRDrs 1005/2019) und liegt bei 94,0 Mio. EUR (ursprünglicher WP 2021: 95,3 Mio. EUR).