Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB
GRDrs 464/2014
Stuttgart,
07/14/2014



Schulentwicklungsvorhaben 2014 im Rahmen des Qualitätsentwicklungsfonds



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich23.07.2014



Beschlußantrag:

1. Der Förderung der vom Vergabeausschuss vorgeschlagenen drei Projekte im Förderbereich 2 „Schulentwicklungsprozesse an Grund-, Haupt- und Werkrealschulen sowie Realschulen und Förderschulen“ aus Mitteln des Qualitätsentwicklungsfonds, beginnend im Schuljahr 2014/2015, in Höhe von 261.084 € wird zugestimmt. 2. Die jeweilige Projektgesamtsumme wird auf die einzelnen Haushaltsjahre der Projektlaufzeit aufgeteilt.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Der Vergabeausschuss hat in den Sitzungen vom 25. Juni 2014 und 09. Juli 2014 drei Anträge auf Förderung gemeinschaftlicher Schulentwicklung durch den Qualitätsentwicklungsfonds eingehend erörtert. Dies sind im Einzelnen:


1. Der gemeinsame Antrag der Martin-Luther-Schule und der Jugendamtes
Die Martin-Luther-Schule wird ab dem Schuljahr 2015/2016 teilgebundene Ganztagesschule. Sozialpädagogischer Partner wird das Jugendamt Stuttgart. In einem Jahr des Übergangs von zwei sich ergänzenden Institutionen – der Schule und dem Hort einschließlich der Verlässlichen Grundschule - wird im Rahmen eines Schülerhauses das engere Zusammenwachsen und ein möglichst gut gelingender Start in den „Ganztag“ vorbreitet. Gemeinsam wird ein Konzept entwickelt, das auf der Grundlage der Rahmenkonzeption auf die standortspezifischen Bedarfe eingeht.



Darüber hinaus soll der Standort Martin-Luther-Schule zu einem Lern- und Lebensraum für Kinder werden, der in enger Kooperation von der Schule mit dem sozialpädagogischen Träger und unter Mitwirkung der Eltern und weiterer Partner im Stadtteil ausgestaltet wird. Inhaltlich geht es dabei um die Verknüpfung von schulischem und außerschulischem Lernen, einer sinnvollen Rhythmisierung des Tages, individuellem und gemeinsamem Lernen, Zusammenwirken der Lehrkräfte mit den pädagogischen Fachkräften und der Einbindung der Eltern.

Beantragt werden Mittel für Prozessbegleitung, einen gemeinsamen Klausurtag, ein gemeinsam konzipiertes und auszuwertendes pädagogisches Angebot, in dem das Zusammenwirken der pädagogischen Mitarbeiterinnen des Betreuungshauses mit den Lehrer/-innen erprobt wird sowie personelle Ressourcen für die Erzieher/-innen, um diesen die Teilnahme an den entsprechenden Arbeitsgruppen zu ermöglichen.

Der Vergabeausschuss befürwortet den auf ein Jahr angelegten Antrag im Umfang von 34.600 €.


2. Der gemeinsame Antrag der Berger Schule, der GWRS Ostheim und St. Josef

Die Berger Schule und die GWRS Ostheim streben am Schulzentrum Ostheim unter dem Titel „Eine Schule für alle“ die Verzahnung der beiden Schulen an. Dazu soll in den kommenden Jahren ein tragfähiges Konzept einer inklusiven Schule entwickelt werden, welches die Felder Unterricht, Erweiterte Bildungsangebote, Betreuung, sozialpädagogische Begleitung und Elternarbeit umfasst. Diese Entwicklung soll nicht auf die orginären schulischen Aufgabenfelder beschränkt bleiben, sondern das Schulzentrum Ostheim soll in den Stadtbezirk hinein wirken. Hierzu ist es notwendig, dass neben dem Projektpartner St. Josef auch die weiteren Kooperationspartner der Schulen wie das Jugendhaus, das Spielhaus, der AKI-Raitelsberg und andere dieses Projekt mittragen und aktiv unterstützen.

Mit den Maßnahmen im Projekt werden Formate und Methoden entwickelt und erprobt, die sowohl die Berger Schule als auch die GWRS Ostheim verändern werden. Beide Schulen werden enger zusammenrücken und ihre Angebote aufeinander abstimmen. Über den begleiteten Schulentwicklungsprozess sollen die einzelnen Maßnahmen fortlaufend ausgewertet und optimiert werden. Im Schuljahr 2014/15 werden die bestehenden inklusiven Bildungsangebote fortgesetzt und es kommen neue hinzu. Die Zusammenarbeit im Erweiterten Bildungsangebot wird intensiviert und die Kooperation im Sportunterricht wird fortgesetzt. Um die Eltern zu beteiligen und auf diesen Veränderungsprozess vorzubereiten wird die Elternarbeit beider Schulen im Hinblick auf die auch räumliche Verzahnung von Berger Schule und GWRS Ostheim intensiviert. Eine Außenstelle des Schülerhauses der GWRS Ostheim wird am Standort der Berger Schule angesiedelt.

Im Schuljahr 2015/16 wird die Eingangsstufe der GWRS Ostheim im Gebäude der Berger Schule untergebracht. Im Gegenzug wird die Stufe 3/4 der Berger Schule im Grundschulgebäude der GWRS Ostheim untergebracht.


Die Stufe 5 der Berger Schule wird im Gebäude der Werkrealschule (Rundbau) untergebracht. Im Frühjahr 2016 werden die bis dahin unternommenen Maßnahmen evaluiert. Im Schuljahr 2016/17 wird die enge Kooperation auf die nächsten Klassenstufen ausgeweitet und der gesamte Entwicklungsprozess evaluiert.

Seit dem Schuljahr 2010/2011 werden landesweit bestehende Möglichkeiten des gemeinsamen Unterrichts ausgebaut und verstärkt inklusive Bildungsangebote eingerichtet. In fünf so genannten Schwerpunktregionen werden seither dazu Erkenntnisse gesammelt, dokumentiert und bilanziert, die in einer Schulgesetzgebung zum Schuljahr 2014/2015 aufgenommen werden sollen. Eine dieser fünf Schwerpunktregionen ist auch das Staatliche Schulamt Stuttgart. Die Landeshauptstadt Stuttgart hat in einem Beschluss vom 01.07.2010 ihre Beteiligung an diesem Schulversuch zugesagt.

Die bisherigen Erfahrungen mit Inklusion machen deutlich, dass hier bei allen Beteiligten noch viel Überzeugungsarbeit geleistet und Widerstände überwurden werden müssen, um ein selbstverständliches Miteinander von Kindern ohne und Kindern mit Lernbehinderungen zu erreichen. Darüber hinaus ist es weiterhin erforderlich, neue Wege und Formate zu erproben, um Beispiele gelingender Praxis zu schaffen.

Der Vergabeausschuss befürwortet den auf drei Jahre angelegten Antrag im Umfang von 112.072 €. Der Vergabeausschuss hält sich eine Neubewertung des Projektes nach der Berichterstattung der beteiligten Projektträger im kommenden Jahr vor.


3. Der gemeinsame Antrag der Lerchenrainschule und des Caritasverbandes für Stuttgart

Da die vorhandenen Schulstrukturen mit den zahlreichen gesellschaftlichen und bildungspolitischen Veränderungen bzw. Anforderungen nicht mehr in Einklang zu bringen waren, begann die Lerchenrainschule im Jahr 2011 einem dreijährigen Schulentwicklungsprozess. So ist für ein fächerübergreifendes Lehren und Lernen eine teamorientierte Zusammenarbeit notwendig. Daher wurden Stufenteams eingeführt. Um der Konzentration der Steuerungsprozesse auf die Schulleitung entgegenzuwirken ist die Stärkung der kollegialen Ebene sowie die Verlagerung von Steuerungsaufgaben notwendig. Deshalb wurden zum Beispiel Methoden des Feedbacks eingeführt und institutionalisiert.

Aktuell steht die Lerchenrainschule vor der Herausforderung, die Integration von Lehrer/-innen der Heusteigschule in das Kollegium der Lerchenrainschule gelingend zu gestalten. Ebenso steht die inhaltliche Weiterentwicklung der Lerchenrainschule z.B. im Bereich individualisierter Lernformen an, auch unabhängig von der Frage der Schulform. Die Lerchenrainschule versteht sich als „ein Knoten im Netzwerk des örtlichen Gemeinwesens“ und möchte als solcher in einer aktiven Rolle in Zukunft noch stärker wahrgenommen werden.


Mit einer bewussten Öffnung der Schule werden schließlich das Ziel und die Chance verbunden, das schulische Lernen stärker auf die Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler zu beziehen und dadurch lebensnahes, praktisches und nachhaltiges Lernen für alle Schülerinnen und Schüler zu ermöglichen. Der Stadtteil verfügt über eine Vielzahl entsprechender Ressourcen und Lernfelder, die in Zukunft effektiver als Lernfeld (v.a. im Rahmen des Unterrichts) genutzt werden sollen.Diesbezüglich ist eine enge und intensive Zusammenarbeit der Schulleitung, Lehrkräfte und der vorgesehenen Personalressource des Caritasverbandes notwendig, wobei insbesondere auch zeitliche Ressourcen von Lehrkräften gefragt sein werden.

Der Vergabeausschuss befürwortet den auf drei Jahre angelegten Antrag im Umfang von 114.412 €. Der Vergabeausschuss hält sich eine Neubewertung des Projektes nach der Berichterstattung der beteiligten Projektträger im kommenden Jahr vor.

Finanzielle Auswirkungen

Für die Finanzierung der Förderung der drei Projekte im Förderbereich 2 stehen Haushaltsmittel im Rahmen des Qualitätsentwicklungsfonds zur Verfügung. Dieser wird im THH 810 – Bürgermeisteramt abgebildet. Bei der Bewilligung der Projekte wird dafür Sorge getragen, dass keine Überschneidungen mit anderen städtischen Programmen entstehen.

Entsprechend Beschlussantrag Nr. 2 wird die jeweilige Projektgesamtsumme auf die Haushaltsjahre der Laufzeit wie folgt aufgeteilt:
Schulentwick-
lungsprojekt
Laufzeit
Schuljahr
(Sept.- Aug.)
Gesamt-
summe
(in EUR)
davon entfällt
(in EUR)
auf
HHJ 2014
(4 Monate)
HHJ 2015
(12 Monate)
HHJ 2016
(12 Monate)
HHJ 2017
(8 Monate)
Martin-Luther-
Schule LHS Stuttgart, Jugendamt
2014/15
34.600
11.533
23.067
(8 Monate)
-
-
Berger Schule
GWRS Ostheim
St. Josef
2014/15
2015/16
2016/17
112.072
12.453
37.357
37.357
24.905
Lercherainschule
Caritasverband für Stuttgart
2014/15
2015/16
2016/17
114.412
12.712
38.137
38.137
25.426
Gesamte Fördersumme
261.084
36.697
98.561
75.494
50.328
Die in den einzelnen Haushaltsjahren nicht abgeflossenen Projektmittel werden bei Vorliegen der Voraussetzungen via Ermächtigungsübertragung im Rahmen des Jahresabschlusses im nachfolgenden Haushaltsjahr zur Verfügung gestellt.


Beteiligte Stellen






Fritz Kuhn

Anlagen






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