Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
366
8
VerhandlungDrucksache:
589/2012
GZ:
WFB/T
Sitzungstermin: 07.11.2012
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Faßnacht st
Betreff: Neubau städtische Tageseinrichtung für Kinder in der Kaindlstraße 2 in Stuttgart-Vaihingen (Büsnau)
- Vorprojektbeschluss

Vorgang:

Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 21.09.2012, nicht öffentlich, Nr. 128
Ergebnis: Einbringung

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 23.10.2012, öffentlich, Nr. 464
Ergebnis: einstimmige Beschlussfassung

Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 26.10.2012, öffentlich, Nr. 148
Ergebnis: einstimmige Beschlussfassung


Beratungsunterlage ist die gemeinsame Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen und des Technischen Referats vom 11.09.2012, GRDrs 589/2012, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Dem Neubau der städtischen Kindertageseinrichtung Kaindlstraße 2 in Stuttgart-Vaihingen (Büsnau) mit 3 Gruppen auf Grundlage der Baubeschreibung (Anlage 1), des Raumprogramms (Anlage 2) und der Vorplanung (Anlage 3) der Günter Hermann Architekten aus Stuttgart sowie der Kostenschätzung des Hochbauamtes mit aktuellen Gesamtkosten Höhe von 2.144.000 Euro wird zugestimmt.

In den Kosten enthalten sind Abbruchkosten in Höhe von 110.000 Euro, Kosten für die Außenanlagen in Höhe von 226.000 Euro und Einrichtungskosten in Höhe von 75.000 Euro.

Der Gesamtaufwand in Höhe von 2.144.000 Euro ist im Finanzhaushalt beim Projekt 7.519365.900.120 Kita-Investitionskostenpauschale, Kontengruppe 7873 finanziert und wird für den finanziellen Vollzug auf das Einzelprojekt umgesetzt.

2. Das Hochbauamt wird ermächtigt, die Architekten und Fachingenieure bis Leistungsphase 5 und Teilen der Leistungsphase 6 und 7 HOAI und die Fachingenieure gemäß HOAI zu beauftragen. Der Einholung von Angeboten (vor Baubeschluss) für ca. 50 % der Bauleistungen wird zugestimmt.

3. Das Hochbauamt wird ermächtigt, mit dem Abbruch des Bestandsgebäudes schon vor Erteilung des Baubeschlusses beginnen zu können, um mit dem Neubau der Einrichtungen unmittelbar nach Erteilung des Baubeschlusses beginnen zu können.

4. Gem. Ziffer 1.5 der Richtlinien für das Projektmanagement im Hochbau (Routineprojekte) wird auf einen Projektbeschluss verzichtet.


EBM Föll stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.

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