Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 1149/2017
Stuttgart,
11/03/2017



Haushalt 2018/2019

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 08.11.2017



Schrittweise Abschaffung der Kitagebühren
Kostenfreie Kindertageseinrichtungen


Beantwortung / Stellungnahme

Die Anträge Nr. 493/2017 der SPD-Gemeinderatsfraktion, 586/2017 Fraktionsgemeinschaft SÖS/Linke-PluS und 738/2017 Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion beziehen sich auf die ganz oder teilweise Abschaffung der Gebühren in Kindertageseinrichtungen.

Die Verwaltung teilt die Auffassung der antragstellenden Fraktionen, dass der Zugang von Kindern zur Bildung nicht abhängig von den wirtschaftlichen Verhältnissen der Eltern sein darf. Deshalb gibt es in Stuttgart neben der gesetzlichen Regelung des § 90 SGB VIII, wonach KiTa-Beiträge auf Antrag ganz oder teilweise erlassen werden, wenn die Belastung nicht zuzumuten ist, die Gebührenfreiheit für Kinder mit Bonus-Card. Dieses Instrument ermöglicht wirtschaftlich schwachen Familien, ohne einen zusätzlichen Antrag beim Jugendamt zu stellen, ihre Kinder in der gewünschten Angebotsform betreuen zu lassen. Der Anteil von Kindern mit Bonus-Card ist allerdings tendenziell rückläufig und liegt zurzeit bei 26 % beim städt. Träger. Der Anteil lag vor 6 Jahren noch bei rd. 35 %. Ob der Rückgang auf die Koppelung mit anderen sozialen Leistungen zurück zu führen ist, kann nicht gesagt werden. Sicher spielt auch der Arbeitsmarkt eine Rolle.
Die Auswirkungen eines ganzen oder teilweisen Verzichts auf Benutzungsentgelte können innerhalb kurzer Zeit nicht vollständig übersehen werden. So stellt sich die Frage, wie bei ganz oder teilweise kostenlosen Kita-Plätzen unter dem Gesichtspunkt kostenloser Bildung mit den kostenpflichtigen Schulkindbetreuungsangeboten umgegangen werden soll. Die Fachverwaltung kann nur einen ersten Beitrag zur Diskussion leisten.













Mehrausgaben Altersklasse
3-6 Jahre
Einnahmen verbleiben den Trägern

6 Stunden
„Bildungsanteil“
letztes Jahr vor der Einschulung
2.679.314
2 letzte Jahre vor der Einschulung
5.359.627
Komplettverzicht Gebühren
8.039.441













Ein Komplettverzicht auf Gebühren in Angebotsformen für Kinder von 0 bis 6 Jahren führt zu Einnahmenverlusten von 7,8 Mio. Euro bei unveränderten Angebotsformen beim städtischen Träger und Mehraufwand bei der Förderung freier Träger von max. 18,7 Mio. Euro.

Die Gebühren in Stuttgart liegen bei den Angeboten für 3- bis 6-jährige Kinder im Rahmen der Kommunen im Umland. Die Krippengebühren sind günstiger.

Die Verwaltung empfiehlt, das Gebührensystem und die Förderung freier Träger im Hinblick auf die Gebühren nicht zu verändern. Allerdings sollte die Entwicklung der Bonus-Card genau beobachtet werden.



Vorliegende Anträge/Anfragen

493/2017 SPD-Gemeinderatsfraktion, 586/2017 Fraktionsgemeinschaft SÖS/Linke-PluS, 738/2017 Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion




Isabel Fezer
Bürgermeisterin




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