Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 1135/2017
Stuttgart,
10/27/2017



Haushalt 2018/2019

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 08.11.2017



Schwangerschaftskonfliktberatung

Beantwortung / Stellungnahme

Es gibt in Stuttgart derzeit vier Beratungsstellen, die sowohl Schwangerschaftskonfliktberatung anbieten als auch Beratungsscheine nach einer Beratung zu einem Schwangerschaftsabbruch ausstellen dürfen: Pro Familia e.V., Evang. Gesellschaft Stuttgart e.V., donum vitae e.V. und die städt. Beratungsstelle. Der Sozialdienst kath. Frauen e.V. bietet nach wie vor Schwangerschaftskonfliktberatung an, darf aber seit dem Jahr 2001 keine Beratungsscheine mehr ausstellen. Um diese Lücke zu füllen, wurde im Jahr 2002 der Verein donum vitae gegründet.

Einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zufolge muss der Staat die von ihm anerkannten Stellen zur Schwangerschaftskonfliktberatung zu mind. 80 % finanzieren (BVerwG 3 C 26.02 – Urteil vom 3. Juli 2003).

Insgesamt 13,05 vom Land anerkannte Stellen bei den o.g. Beratungsstellen, die auch Beratungsscheine ausstellen, erhalten von der Stadt Stuttgart ergänzend und freiwillig einen pauschalen Festbetrag von 22.500 EUR/Jahr (vgl. GRDrs 712/2004).

Der Sozialdienst kath. Frauen e.V. wird mit 2 bzw. 3 Stellen als Schwangerschaftskonfliktberatung vom Land anerkannt und gefördert. Er erhält aber aus o.g. Grund die städtische Freiwilligkeitsleistung nicht und beantragt, die Schwangerschaftsberatungsstelle unter Berücksichtigung von 2 Stellen im Doppelhaushalt 2018/2019 und von 3 Stellen ab dem Doppelhaushalt 2020/2021 wieder in die Förderung aufzunehmen

Anträge

Jugendhilfeausschuss vom 16.10.2017 und SÖS-LINKE-PluS 629/2017, Pkt. 1.1.
Der Jugendhilfeausschuss und die Fraktion beantragen, den Antrag des Trägers umzusetzen:
2018
2019
Wiederaufnahme in die Förderung
45.000,-
45.000,-
Summe
45.000,-
45.000,-


CDU 342/2017, Pkt. 1
Die Fraktion beantragt einen Wiedereinstieg in die Förderung mit 0,5 Stellen und weist dafür einen Finanzbedarf von jährlich 22.500,- € für eine 100 % Stelle aus. Die finanziellen Auswirkungen für die beantragte 50 % Stelle stellen sich daher wie folgt dar:

2018
2019
Wiederaufnahme in die Förderung

Es wird beantragt, die Schwangerschaftsberatungsstelle mit 0,5 Stellen wieder in die Förderung aufzunehmen

11.250,-
11.250,-
Summe
11.250,-
11.250,-





Vorliegende Anträge/Anfragen

342/2017 CDU, Pkt. 1
629/2017 SÖS-LINKE-PluS, Pkt. 1.1
Jugendhilfeausschuss am 16.10.2017





Isabel Fezer
Bürgermeisterin




<Anlagen>