Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 1363/2011
Stuttgart,
11/28/2011



Haushalt 2012/2013

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 05.12.2011



Generalsanierung Kolpinghaus Bad Cannstatt

Beantwortung / Stellungnahme


Der Träger Stuttgarter Kolpinghäuser e.V. hat im Rahmen der Haushaltsplanberatungen einen Antrag auf Investitionskostenzuschuss für die Generalsanierung des Jugendwohnheims in Stuttgart Bad Cannstatt gestellt. Die Verwaltung nimmt zu den Fragen der Fraktionen aus der Sitzung vom 21.11.2011 wie folgt Stellung:

Angebot und Finanzierung

Im Jugendwohnheim stehen derzeit 186 Plätze für die jungen Bewohnerinnen und Bewohner zur Verfügung. Naturgemäß ist der Anteil der Stuttgarter Bewohner/innen sehr gering, er liegt bei ca. 1‰.

Zwei Drittel der Plätze ist von Blockschülern belegt. Blockschüler sind an 245 Tagen im Jahr im Haus – in der Ferienzeit werden diese Betten, soweit als möglich, an Gäste vermietet. Ein Drittel der Plätze steht für Praktikanten, Auszubildende, Meisterschüler, BA-Studenten etc. zur Verfügung. Der Träger merkt an, dass zunehmend wieder 15 Jährige mit der Lehre beginnen.

Nach Auskunft des Trägers tragen die Kosten der Unterbringung in seinen Wohnheimen zu ca. 57 % die Jugendlichen selbst bzw. deren Eltern und zu 43 % werden die Kosten auch von den anlernenden Betrieben übernommen. Grundlage für die Kosten pro Tag ist grundsätzlich der „allgemeine Pflegesatz“, der auch einen Investitionskostenanteil enthält.


Sanierung des Wohnheims

Der Träger hat sich entschlossen das Gebäude im Rahmen einer Generalsanierung auf einen zeitgemäßen Standard zu bringen.

Aufgrund der Größe des Gebäudes würde eine Teilsanierung die Gesamtbauzeit auf bis zu 10 Jahre verlängern. Dies würde sowohl den laufenden Betrieb als auch die pädagogische Betreuung der Auszubildenden und Schüler erheblich beeinträchtigen. Die Kosten für die ständig neu anfallende Baustelleneinrichtung wären erheblich.

Bei der anstehenden Sanierung handelt es sich nicht um eine Oberflächensanierung sondern um eine Kernsanierung mit Erneuerung der gesamten haustechnischen Einrichtung und Elektroinstallation. Dazu wird der erforderliche Brandschutz nachgerüstet bzw. auf den heutigen Stand der Technik gebracht. Dies lässt sich beispielsweise nicht etagenweise realisieren.

Der Träger plant den Beginn der Maßnahmen im Januar 2013 im Westflügel. Von April bis Ende August wird das ganze Haus geschlossen. Die Bewohner würden dann überwiegend im Kolpinghaus Zentral untergebracht, wenn nötig in anderen Jugendwohnheimen in der Stadt. Der regelmäßige „natürliche“ Belegungsrückgang im Frühjahr durch Prüfungen und lediglich halbjährliche Kurse kann so zum Ausgleich genutzt werden. Zum Schulbeginn im September 2013 wird das Haus wieder geöffnet und nimmt seinen regulären Betrieb wieder auf.

Finanzierung der Sanierung

Der Träger hat bereits mit möglichen Zuwendungsgebern, Sponsoren und Spendern Gespräche geführt. Nach seinen Angaben besteht bei einer Bezuschussung durch die Stadt in der üblichen Höhe die mündliche Zusage auf eine Mitfinanzierung der in der Anlage aufgelisteten Zuschussgeber. Auch größere Betriebe, mit regelmäßiger Belegung haben finanzielle Unterstützung zugesagt. Die Sanierungskosten werden überwiegend im 2013 anfallen; 2011/2012 fallen Planungskosten an.

Der Träger beabsichtigt die Baukosten wie folgt zu finanzieren:

Darlehen KfW:
9.600.000,00 €
Geplante Refinazierung:
3.168.000,00 €
Stadt Stuttgart
110.000,00 €
Aktion Mensch
500.000,00 €
Deutsches Hilfswerk
1.021.875,00 €
KfW-Zuschuss Tilgung Programm 151
100.000,00 €
Spenden
500.000,00 €
Stiftungen in Klärung
Zwischensumme Refin.
5.399.875,00 €

Kostenträger für die Unterbringung in Jugendwohnheimen

Die Kosten für die Unterbringung in Jugendwohnheimen werden im Einzelfall auf der Basis des allgemeinen Pflegesatzes, der einen Investitionskostenanteil enthält, finanziert.
Die jungen Leute wohnen dort nicht aus erzieherischen Gründen, sondern in der Regel aufgrund ihrer Ausbildungssituation. Die Jugendhilfe ist daher grundsätzlich nicht Kostenträger (s.o).




Förderantrag

Die Gesamtkosten belaufen sich auf voraussichtlich rd. 9,63 Mio Euro. Der städtische Zuschuss nach herkömmlichen Grundsätzen 33,33 % würde 3,12 Mio Euro betragen.

Grundsätzlich ist anzumerken, dass originäre stationäre und teilstationäre Einrichtungen der Jugendhilfe, da sie sich ebenfalls über Pflege-/Entgeltsätze mit Investitionskostenanteil finanzieren, keinerlei Zuschüsse für investive Maßnahmen – kleineren oder größeren Umfangs – von der Stadt/dem Jugendamt erhalten.



Vorliegende Anträge/Anfragen

473/2011 CDU
628/2011 Freie Wähler





Isabel Fezer
Bürgermeisterin




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