Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz:
WFB
GRDrs
1094/2015
Stuttgart,
11/03/2015
Haushalt
2016/2017
Unterlage für die
1
. Lesung des
Verwaltungsausschuss
zur
nichtöffentlichen
Behandlung am
09.11.2015
Anmietbudget des Amts für Liegenschaften und Wohnen
Beantwortung / Stellungnahme
Nr. und Antragsteller
Inhalt
462/2015 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Eine leistungsfähige und motivierte Verwaltung braucht Platz (auch zum Ausbilden)
947/2015 FDP
Raumbedarf für städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Wie in den Vorjahren auch, wird die Stadtverwaltung auf die Stellenentwicklung bei verschiedenen Ämtern durch die Anmietung zusätzlicher Büroflächen reagieren, sodass den städtischen Dienststellen ausreichend Flächen zur Verfügung stehen. So können sie ihre Aufgaben, insbesondere auch die Ausbildung von Personal, ordnungsgemäß erfüllen.
Bei der Festlegung des Anmietbudgets werden die aktuellen Anmietkosten zugrunde gelegt. Auf Grund der Entwicklung im Flüchtlingsbereich wurde das Anmietbudget ab 2016 bereits um 1 Mio. € aufgestockt. Durch die Aufgabe von Mietverhältnissen ergeben sich immer wieder gewisse Spielräume für notwendige neue Anmietungen. Bei neuen oder auszubauenden Projekten mit einem großen Personalbedarf (z. B. Parkraummanagement) sind die Aufwendungen für die Unterbringungen in den jeweiligen Sachvorlagen darzustellen und die notwendigen Budgetaufstockungen müssen durch den Gemeinderat beschlossen werden. Mit dieser Vorgehensweise ist die Verwaltung handlungsfähig in Bezug auf die Bereitstellung neuer Büroflächen. An dieser bewährten Vorgehensweise wird festgehalten.
Eine Verzögerung der benötigten Anmietungen ergibt sich vielfach aus der Tatsache, geeignete Flächen zu wirtschaftlich vertretbaren Konditionen zu finden. Insbesondere in der Innenstadt besteht zwischenzeitlich ein Engpass an geeigneten Büroflächen.
Die Verwaltung wird zur 2. Lesung Vorschläge machen, wie die Haushaltsansätze im Bereich des Flüchtlingswesens an die Entwicklung anzupassen sind und welche zusätzlichen Personalressourcen den betroffenen Ämtern zur Verfügung gestellt werden müssen. In diesem Zusammenhang werden auch dadurch bedingte Zusatzmittel für Anmietungen dargestellt.
Bei der Suche nach geeigneten Anmietobjekten wird eine Fläche von ca. 25 m² Brutto-Grundfläche pro Büroarbeitsplatz (einschl. Nebenflächen) zugrunde gelegt. Bei einem Durchschnittsmietpreis von 15 € pro m² (inkl. Nebenkosten) im Monat würden somit 375 € pro Büroarbeitsplatz/Stelle im Monat anfallen.
Vorliegende Anträge/Anfragen
462/2015 Bündnis 90/DIE GRÜNEN, 947/2015 FDP
Michael Föll
Erster Bürgermeister
<Anlagen>