Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
10
1a
VerhandlungDrucksache:
GZ:
Sitzungstermin: 23.01.2019
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:der Vorsitzende, EBM Föll
Protokollführung: Frau Faßnacht
Betreff: International Unit des Klinikums Stuttgart und
Stuttgarter Straßenbahnen AG
- mündlicher Bericht und Aussprache -

Gleichzeitig aufgerufen ist die Beantwortung und Stellungnahme des Herrn Oberbürgermeisters zu Anfrage und Antrag Nr. 13/2019 der Gemeinderatsgruppierung Bündnis Zukunft Stuttgart 23 (BZS23). Dem Originalprotokoll und dem Protokollexemplar für die Hauptaktei ist sie in Papierform angehängt.


OB Kuhn schickt voraus, Grund für die heutige öffentliche Behandlung dieses Themas sei, dass vertrauliche Unterlagen, die nicht an die Öffentlichkeit gelangen dürfen, dennoch an die Öffentlichkeit gelangt sind, u. a. ein Aktenstück, das nur den Mitgliedern des Akteneinsichtsausschusses International Unit (AIU) zugänglich war. Die öffentliche Verhandlung sei notwendig, um Dinge, die öffentlich in der Diskussion sind, zu besprechen, zu erklären und zu bewerten.

Der erste Aufschlag dieses Themas sei erfolgt am 18.12.2015 mit dem Gutachten des Rechnungsprüfungsamts (RPA) - adressiert an den Oberbürgermeister, weil das RPA dem Oberbürgermeister direkt unterstellt ist. Dieser erste Aufschlag habe die Verwaltungsspitze, zusammen mit den staatsanwaltschaftlichen und steuerfahndungsmäßigen Ermittlungen, sehr erschüttert. Wichtig erscheine ihm der Hinweis, "dass wir im Dezember 2015 einen Teil wussten, Vermutungen, im RPA-Bericht Hinweise gegeben worden sind". Bis zum Zwischenbericht der Anwälte von BRP am 09.02.2017 seien laufend mehr Informationen hinzugekommen, sodass das Gesamtbild im 1. Quartal 2017 ein deutlich anderes war als im Dezember 2015.

Die Verwaltung und auch er persönlich legen sehr viel Wert darauf, schnell und konsequent im Klinikum einen Neuanfang eingeleitet zu haben. Er halte es für wichtig, auch diese Fragestellung zu erörtern, denn es gehe um ein Klinikum mit 7.000 Beschäftigten und sehr, sehr vielen Patienten aus Stuttgart und der Region, welches funktionieren muss. Eine schnelle Aufklärung und einen schnellen Neuanfang sei man den Patientinnen und Patienten wie auch den Beschäftigten im Klinikum schuldig. Ab Dezember 2015 habe man deswegen konsequent an der Sachaufklärung gearbeitet und optimal kooperiert mit Staatsanwaltschaft und Steuerfahndung.

Und man habe sich sehr schnell - im März 2016 - vom Geschäftsführer Herrn Dr. Schmitz getrennt. Letzteres sei ein strittiges Thema, über das man noch diskutieren werde, wenn der Zwischenbericht des AIU vorliegt. Er stellt klar: "Wir haben uns getrennt, weil wir gesehen haben, dass ein Neuanfang des Klinikums mit dem Geschäftsführer nicht vernünftig möglich ist. Über die anderen Umstände ist schon viel diskutiert worden, diese muss ich jetzt nicht erwähnen." Man habe nach dem Bericht von BRP insgesamt sehr schnell einen personellen Neuanfang im Klinikum auch auf der ersten und zweiten Führungsebene herbeigeführt und durchgesetzt, um das Klinikum wieder handlungsfähig zu machen und ihm eine Perspektive für die Zukunft zu geben. Dies sei notwendig gewesen, weil es nicht nur um die Themen International Unit ging, sondern auch um Bauthemen, deren Finanzierung und deren klare Organisation.

Ganz bewusst habe er die Umbildung der Referate auch dafür genutzt, um das Klinikum Stuttgart in den Zuständigkeitsbereich der Beteiligungsverwaltung zu holen und die Verantwortung dort zu bündeln. Seit dem 01.08.2016 sei EBM Föll auch Krankenhausbürgermeister. Am 01.01.2017 wurde die IU aufgelöst und schließlich Ende 2018 beschlossen, den Eigenbetrieb Klinikum Stuttgart als Kommunalanstalt öffentlichen Rechts mit neuen Aufsichts- und Kontrollstrukturen zu führen. Dieser Kraftakt war notwendig, um den Neuanfang zu ermöglichen, und umfasse die Klärung der Vorgänge bei der IU, habe aber auch Bau- und Finanzierungsthemen aufgeworfen.

An die Stadträtinnen und Stadträte appelliert er, bei allem, was sie im AIU suchen, monieren und aufklären, nicht zu vergessen, welche Bedeutung dieser Neuanfang für die Zukunft des Klinikums hatte und dass es ein Kraftakt war, der nach seiner Überzeugung gelungen ist.

OB Kuhn wendet sich anschließend Themen zu, die öffentlich diskutiert worden sind im Zusammenhang mit der Antragsbeantwortung der Anträge Nr. 54/2017 und Nr. 67/2017 und im Kontext mit der Frage, was wusste BM Wölfle vom Kuwait-Geschäft beim Vertragsabschluss im Jahr 2014. In der Presse sei geschrieben worden, Stadträte hätten den Vorwurf erhoben, die Verwaltung habe diesbezüglich gelogen bzw. die Unwahrheit gesagt. Dieser Vorwurf treffe nicht zu. Die Verwaltung müsse somit die Möglichkeit haben, ihrerseits öffentlich Stellung zu nehmen, wenn sie - nach ihrer Überzeugung unberechtigterweise - dem Vorwurf der Lüge ausgesetzt wird.

"In der Antwort auf die Anträge, die sind parallel an der Stelle CDU und SPD, heißt es -
ich darf zitieren: 'Tatsächlich hatte der Geschäftsführer Dr. Schmitz wenige Tage danach Herrn Braun legitimiert, den Vertrag mit der MOH, also dem Ministerium in Kuwait, zu unterzeichnen (was am 18.02.2014 geschehen ist), worüber der Bürgermeister nicht informiert war'. Das ist das, was wir da geantwortet haben. Dem zugrunde liegt die BRP-Untersuchung, der Zwischenbericht, in der lfd. Nr. 820, wo es heißt - ich darf ebenfalls zitieren, der stammt vom 09.02.2017: 'Herr BM Wölfle hat nun mitgeteilt im Interview am 24.01.2017, konkrete Informationen über das Projekt, das Volumen und die Provisionen seien weder von Dr. Schmitz noch von Herrn Braun an ihn gegeben worden'. Zitat Ende. Dies war die Information, die wir erhalten haben, als wir die Antragsbeantwortungen gemacht haben. Im Antrag von Dr. Fiechtner mit Ihnen, Herr Klingler, Nr. 13/2019, wird nun dargestellt ein Mail-Verkehr zwischen BM Wölfle und Herrn Braun oder umgekehrt, das kann ich nicht genau sagen. Und jetzt ist wichtig, dieser Mail-Verkehr war zum Zeitpunkt der Beantwortung des Antrags SPD und des Antrags CDU der Verwaltung nicht bekannt, der ist nämlich erst später aktenkundig geworden und letztlich im größeren Stil erst im Jahr 2018 im Zusammenhang mit SMS-Verkehr zwischen Herrn Braun und Herrn Murawski dann öffentlich diskutiert worden."

Er habe mit der Beantwortung des Antrags nicht die Unwahrheit gesagt oder gar gelogen, sondern dargestellt, was bis dahin der Kenntnisstand war. "Lügen heißt ja, bewusst die Unwahrheit zu sagen in Kenntnis der Wahrheit, um andere zu täuschen. Aber Lügen heißt nicht, wenn man das, was man bis zum Zeitpunkt X weiß, Ihnen darstellt. Das ist ein massiver Unterschied. Und ich bitte wohl in diesem Zusammenhang mit dem Vorwurf Unwahrheit sagen oder lügen entsprechend reflektiert und fair umzugehen!"

Anschließend stellt OB Kuhn dar, wie Antworten auf Anträge zustande kommen: Anträge, die viele Fragen enthalten, gehen an das zuständige Fachreferat mit Rückfragen und Kenntnisnahme, mit Recherche. Oft gebe es einen intensiven Mailverkehr zwischen den beteiligten Ämtern. Am Ende gelange der Antwortentwurf des zuständigen Fachbürgermeisters bzw. der zuständigen Fachbürgermeisterin auf den OB-Schreibtisch. Diesen Antwortentwurf lese er in Ruhe durch, gebe ihn zurück, wenn die Antwort nicht logisch erscheine, sie Widersprüche hat oder wenn die Fragen nicht beantwortet sind. Dies geschehe täglich in großer Zahl, und er übernehme natürlich die Verantwortung. Aber, und so gehe es jedem seiner Kollegen in der Republik, er sei natürlich nicht in der Lage, jedes einzelne Detail in eigener Kompetenz zu recherchieren, sondern sei darauf angewiesen, seinen Bürgermeistern zu vertrauen bis zum Beweis des Gegenteils. Ohne eine Vertrauenskultur in die vom Gemeinderat gewählten Bürgermeister könne man eine Stadt in der Größenordnung Stuttgarts und in dieser Vielfalt nicht führen.

Weiter nimmt der Vorsitzende Stellung zu Anfrage und Antrag Nr. 13/2019 der Gemeinderatsgruppierung BZS23, wo der SMS-Verkehr zwischen Herrn Braun und BM Wölfle aufgeworfen wird. Diese SMS weisen einen Widerspruch zu den Aussagen in der Antragsbeantwortung vom 1. Quartal 2017 auf, weil die SMS-Verkehre damals nicht bekannt waren. Da der Widerspruch eklatant sei und in den Medien ausreichend dargestellt und kommentiert wurde, habe er von Herrn BM Wölfle eine dienstliche Erklärung verlangt und dafür eine Frist gesetzt bis zum 23.01.2019. Gleichzeitig habe er darum gebeten, eine Stellungnahme abzugeben zum Antrag von BZS23 als Grundlage für seine Beantwortung. Dieses Vorgehen habe er mit EBM Föll abgesprochen.

Eine dienstliche Erklärung sei nichts Ungewöhnliches. Es sei ein klares Instrument zur Sachaufklärung, welches der Oberbürgermeister oder Dienstvorgesetzte, in der Regel, wenn etwas unklar ist, einsetzen kann. Am 17.01.2019 habe BM Wölfle seine Erklärung abgegeben, die aus Gründen der Transparenz der Antragsbeantwortung beigefügt wurde. In dieser dienstlichen Erklärung wie in der Stellungnahme zum Antrag habe BM Wölfle immer wieder dargestellt, dass er sich an diesen SMS-Verkehr nicht erinnern könne. Gestern nun habe BM Wölfle nach dem Landesdisziplinargesetz die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen sich selbst beantragt. Auch dieses sei eine ausdrückliche Möglichkeit, die das Landesdisziplinargesetz ermöglicht. In der Literatur werde dazu oft das Stichwort Selbstreinigung oder Selbstschutz genannt, da eine unabhängige Behörde, wo die Aussagen wahrheitspflichtig gemacht werden müssen, am Ende entscheidet, ob sie das Disziplinarverfahren aufnimmt und dieses dann auch durchführt. Bei Oberbürgermeistern und Bürgermeistern sind Disziplinarverfahren vom Regierungspräsidium einzuleiten und durchzuführen.

Gleichzeitig habe BM Wölfle erklärt, er wolle für eine weitere Amtszeit nicht kandidieren. Natürlich sei es unbefriedigend, dass BM Wölfle sich an den SMS-Verkehr nicht erinnern konnte, jedoch habe er kein Instrument, um zu sagen, "es muss aber anders gewesen sein". Daher begrüße er, dass dieser Vorgang vom RP aufgearbeitet und geklärt wird, und wahrscheinlich zu einem Disziplinarverfahren geführt wird mit entsprechenden Ergebnissen, über die er nicht spekulieren wolle.

OB Kuhn kommt anschließend auf den Hinweis im Antrag Nr. 13/2019 der StRe Dr. Fiechtner und Klingler zu sprechen, wonach der zitierte SMS-Verkehr nicht aus den Akten des AIU stamme, sondern ihnen von Herrn Braun zur Verfügung gestellt worden sei. Insofern sei die Weitergabe dieses SMS-Verkehrs seines Erachtens rechtskonform. Ob es jedoch richtig ist, während laufenden staatsanwaltlichen Ermittlungen mit einem der Hauptakteure zusammenzuarbeiten, müsse jeder selber beurteilen. Rechtswidrig sei hingegen das Weiterreichen von Aktenstücken aus dem AIU, womit er z. B. die Mail von Herrn Dr. Glinder, RPA, anspreche.

Die besagte Mail von Herrn Dr. Glinder sei via Zeitung an die Öffentlichkeit gelangt. Der Vorsitzende betont, diese Mail habe ihm bei der Antragsunterzeichnung seinerzeit nicht vorgelegen. Sie habe EBM Föll und dessen Mitarbeiter vorgelegen und sei in seinem Büro an Frau Klett-Eininger gegangen, deswegen, weil das RPA direkt dem Oberbürgermeister unterstellt ist. Diese Mail sage nicht - wie in der heutigen Zeitung stehe -, dass er sich nicht hinter seinen Bürgermeister stellen darf, sondern Herr Dr. Glinder habe gesagt, es gebe noch einen Erklärungsbedarf, weshalb es evtl. problematisch wäre, jetzt zu sagen, BM Wölfle hätte davon nichts gewusst, wo doch im Jahre 2011, als er Bürgermeister wurde, eine "Eingangsinformation über die Absicht Kuwait-Projekt" gegeben worden war. Damals habe man BM Wölfle mitgeteilt, dass beim Klinikum ein Projekt mit Kuwait aufzubauen geplant sei mit einem angedachten Volumen von 63 Mio. €.

Offensichtlich habe das Referat den Hinweis von Herrn Dr. Glinder zur Kenntnis genommen, ihn aber nicht für bedeutend in dem Zusammenhang angesehen, weil er sich bezogen habe auf die Erstinformation von Herrn BM Wölfle im Jahr 2011 in einer pauschalen Art und Weise. Daraus zu schließen, BM Wölfle habe Anfang 2014 Bescheid gewusst über Projekt, -art, -umfang und -finanzierung sei sehr weit hergeholt. Deswegen sei die Antwort entsprechend ausgefallen.

OB Kuhn wiederholt, er bemühe sich sehr, dass nichts verschwiegen wird und alles offengelegt wird. Und er habe immer und zu jedem Zeitpunkt seit Dezember 2015 sich um eine schnelle und klare Regelung, Information und auch um den Neuanfang beim Klinikum Stuttgart bemüht. Auch habe die Verwaltung inzwischen die Arbeitsbedingungen für die Mitglieder des AIU verbessert. Er bitte alle, die in Zukunft dieses besprechen, erörtern und werten, immer darauf zu achten, was der Erkenntnisstand in welchem Monat war. Den Vorwurf der Lüge und den Vorwurf, unwahrhaftig zu antworten, werde er nicht auf sich und seiner Verwaltung in diesem Zusammenhang sitzenlassen.

EBM Föll bezieht zunächst Stellung zum Verfahren, wie die Beantwortung der Anträge und Anfragen erfolgt. OB Kuhn habe im Einvernehmen mit dem Gemeinderat ihm seit 01.08.2016 die Zuständigkeit für den Krankenhausbereich zugewiesen. Seitdem bearbeite sein Referat federführend die Beantwortung der Anträge und Anfragen, die von den Mitgliedern des Gemeinderats gestellt werden. Dabei beziehe man immer die unterschiedlichsten Beteiligten ein. Bei der Beantwortung sei immer das RPA einbezogen worden und auch die Kanzlei BRP, die im Auftrag der Landeshauptstadt Stuttgart als interner Ermittler zur Sachverhaltsaufklärung tätig ist. Das RPA und die Kanzlei BRP haben daher die umfassendste Sachverhaltskenntnis. In seinem Referat - und auch er persönlich - kenne man vieles, aber bei Weitem nicht alles. "Aber die Beantwortung wird von uns gemacht nach bestem Wissen und Gewissen. Und natürlich zeichne ich persönlich, das will ich ausdrücklich sagen, die Verantwortung, indem ich den Entwurf dem Oberbürgermeister jeweils zuleite. Und so ist das auch mit den Anträgen der SPD und der CDU vom März 2017 erfolgt."

Nachdem die Mail von Herrn Dr. Glinder im Rahmen der verwaltungsinternen Abstimmung veröffentlicht wurde, halte er den Hinweis für wichtig, dass es aus seiner Sicht nur ein scheinbarer Widerspruch ist. Herr Wölfle habe wenige Wochen nach seinem Amtsantritt im Jahr 2011 per Mail ein Angebot erhalten, welches das Klinikum Kuwait gegeben hat und welches auch einzelne Informationen zum Umfang, zur Art der Leistung usw. enthielt. Dies sei aber nicht die Fragestellung des Antrags gewesen. Die Fragestellung des Antrags war, ob BM Wölfle konkret im Kontext mit dem Vertragsabschluss 2014 über die Vertragsinhalte informiert war. Es gebe im Bericht der Kanzlei BRP über die von Herrn Dr. Glinder zitierte Stelle hinaus in der Randnummer 820 auch eine konkrete Darstellung, wie aus Sicht der Kanzlei BRP - auch durch ein Interview mit Herrn BM Wölfle - sich die Situation im Jahr 2014 zum konkreten Zeitpunkt und im konkreten Umfeld mit dem Vertragsabschluss Kuwait dargestellt hat.

Auf den Einwand von StR Körner (SPD), der infrage stellt, inwieweit es legitim ist, aus nicht öffentlichen Akten zu berichten, merkt EBM Föll an, der Verweis auf die entsprechenden Ziffern im Bericht der Kanzlei BRP sei bereits öffentlich gewesen. Die Verwaltung müsse die Möglichkeit haben, wenn der Vorwurf der Lüge in den Raum gestellt wird, den Sachverhalt aufzuklären. Er fährt fort, im Lichte dieser Erkenntnisse sei er der Überzeugung, dass die Antwort, die in dieser Antragsbeantwortung gegeben wurde, richtig war. Herr Wölfle habe in seiner Stellungnahme, die mit der Antragsbeantwortung 13/2019 vorgelegt wurde, erklärt, dass er dieser Darstellung nicht widersprochen habe. Folglich habe man, wenn es um die Frage ging, welche Kenntnis BM Wölfle hatte, dies immer auch abgestimmt mit BM Wölfle, sofern die Akten dazu nichts hergaben.

Besonders wichtig ist ihm der Hinweis darauf, dass der SMS-Verkehr zwischen den Herren Braun und Wölfle erst im August 2017 aktenkundig wurde bei der Landeshauptstadt Stuttgart. Der SMS-Verkehr, aus dem man Zweifel und Widersprüchlichkeiten ableiten könne, war zum Zeitpunkt der Beantwortung des Antrags und Anfrage im März 2017 der Verwaltung nicht bekannt. Deshalb habe auch kein Anlass bestanden, zu diesem Zeitpunkt irgendwelche Zweifel zu äußern. Natürlich würde man die Antwort im Lichte der heutigen Erkenntnisse anders formulieren. Daraus aber den Oberbürgermeister der Lüge zu bezichtigen oder ihm vorzuwerfen, die Unwahrheit zu sagen bezogen auf die Antragsbeantwortung, die im März 2017 gemacht wurde, sei ein schwerwiegender Vorwurf.

StR Kotz (CDU) dankt für die Ausführungen von OB Kuhn und EBM Föll. Er sieht Einvernehmen darin, dass heute keine abschließende Bewertung erfolgen kann und keine Details und Informationen aus dem nicht öffentlich tagenden AIU diskutiert werden können. Er geht weiter davon aus, dass auch die Ergebnisse des staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens in die Gesamtbewertung des Gemeinderats einfließen müssen. Die CDU-Fraktion begrüße die beiden Entscheidungen von BM Wölfle vom gestrigen Tag. Es könne nicht schaden, wenn auch das Regierungspräsidium die Dinge, die für das RP und für die Kommune entscheidend sind, aufarbeitet. Er gehe davon aus, dass es einen Dialog in diesem Verfahren geben wird zwischen den handelnden Akteuren beim RP und z. B. den Mitgliedern des AIU was die Erkenntnisse betrifft. Außerdem begrüße man die Entscheidung, dass BM Wölfle nicht für eine weitere Amtszeit kandidieren werde. Dies gebe eine Planungssicherheit nicht zuletzt für eine vorschlagende Fraktion, einen geordneten Übergang zu gestalten.

In Bezug auf die Anmerkungen von OB Kuhn zum Thema AIU und Umgang der Mitglieder mit vertraulichen Informationen lege er Wert auf die Feststellung, dass "dieser Aktenausschuss nur deswegen arbeiten muss, weil in Ihrer Verwaltung, Herr Oberbürgermeister, unhaltbare Zustände im Zusammenhang mit dem Klinikum gelaufen sind. Allen voran bei BM Wölfle in seiner damaligen Verantwortung und in dem Bereich des Klinikums". Als CDU-Fraktionsvorsitzender sage er ein herzliches und überfraktionelles Dankeschön an die Mitglieder des Akteneinsichtsausschusses für die Übernahme dieser immensen Aufgabe. Er hätte sich gewünscht, dass auch OB Kuhn den Stadträtinnen und Stadträten Dank sagt, "die neben ihrer originären Aufgabe in dieser Landeshauptstadt sich stundenlang dieser knochentrockenen und harten Arbeit widmen in Verantwortung für die Demokratie, für Stuttgarts Kommunalpolitik und für die Arbeit der Stadtverwaltung." Keine Fraktion gewinne daraus irgendeinen Mehrwert. Man sei vielmehr dabei, den Schaden an der Kommunalpolitik fraktionsübergreifend zu reduzieren. Von der GRÜNEN-Ratsfraktion würde er sich wünschen, die von OB Kuhn zu Recht genannte Transparenz in der Diskussion und im Umgang miteinander etwas intensiver zu leben, erklärt er an StR Winter gewandt.

Weil man die Gefahr sehe, dass weitere Eskalationsstufen in Richtung Oberbürgermeister gehen könnten und man dies verhindern wolle, bittet er den Oberbürgermeister, alle handelnden Akteure im Rahmen der Möglichkeit dahingehend in die Pflicht zu nehmen, dass Stadt und Amt vor persönlichen Befindlichkeiten gehen.

Was die von OB Kuhn angesprochene schnelle Aufklärung betrifft, so habe vielleicht nicht jeder Teil der Verwaltung immer vollumfänglich und sofort dazu beigetragen. Mit Blick auf den Kraftakt, der für einen schnellen Neuanfang beim Klinikum nötig war, zieht er in Zweifel, ob der finanzielle Kraftakt neben dem ideellen Kraftakt so notwendig gewesen wäre - Stichwort: "Schmitz-Aufhebung". Über dieses Thema werde man im AIU noch diskutieren. Aus seiner Sicht sollte die Verwaltung momentan vorsichtig sein, immer gleich zu sagen, was ein berechtigter Vorwurf ist und was nicht, da sich im Nachlauf so manches als berechtigt erwiesen habe, was am Anfang einen eher unberechtigten Eindruck gemacht hat.

Die Beantwortung von Anträgen und Anfragen müsse selbstverständlich so funktionieren, wie von OB Kuhn und EBM Föll geschildert. Jedoch müsse man als Oberbürgermeister einen Unterschied machen, ob es um Sachverhalte einfacher Natur geht oder ob es sich um Fragestellungen zum Handeln der Verwaltung intern in einem aufziehenden Skandal dreht. Der RPA-Bericht sei zu diesem Zeitpunkt bereits zwei Jahre alt gewesen. Somit hätte die Tiefe des Hinterfragens und Recherchierens eine andere gewesen sein müssen.

Mit Blick auf die der Beantwortung und Stellungnahme zum Antrag Nr. 13/2019 angehängte Erklärung von BM Wölfle merkt der Stadtrat an, er komme sich vor wie in einem schlechten Krimi. Auch dort werde dem Mandanten als allerletztem Ausweg geraten, sich an nichts mehr erinnern zu können. Es falle angesichts des existenten SMS-Verkehrs schwer, sich vorzustellen, dass man sich an so herausgehobene Vorgänge wie den Kuwait-Vertrag nicht mehr erinnert. Wenn BM Wölfle sich tatsächlich an all das nicht mehr erinnert, so hätte die Beantwortung auf die Anträge nicht lauten dürfen "er wurde nicht informiert", sondern sie hätte lauten müssen: "BM Wölfle erinnert sich nicht mehr, ob er informiert wurde oder nicht."

Es müsse nun darum gehen, verlorengegangenes Vertrauen zwischen Verwaltung und Hauptorgan wiederaufzubauen. Er fragt, ob BM Wölfle gegenüber OB Kuhn seine Bereitschaft erklärt habe, gemeinsam mit dem Akteneinsichtsausschuss für weitere Transparenz zu sorgen und im Gespräch mit den Mitgliedern des AIU ein klareres Bild der Vorgänge zu geben. Die zweite Frage laute: "Gibt es aus Ihrem heutigen Stand heraus eventuell eine Thematik einer Haftungsfrage von BM Wölfle gegenüber der Landeshauptstadt Stuttgart für Versäumnisse, die in seiner Person, in seiner Amtshandlung liegen? Und wenn das so wäre, gibt es dort Themen der Verjährung? Müsste eventuell der Gemeinderat, ähnlich wie bei anderen Fragen, dort aktiv werden?" Abschließend erkundigt er sich nach einer zeitlichen Einschätzung, das Verfahren beim Regierungspräsidium betreffend.

StR Winter (90/GRÜNE) äußert sich zunächst zur Erklärung von BM Wölfle. Dies habe er bereits gestern mit einer Presseerklärung getan: Auch die Gemeinderatsfraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN begrüße den Schritt von BM Wölfle, über eine Selbstanzeige beim RP für ein Disziplinarverfahren offenzustehen und die Vorwürfe überprüfen zu lassen. Es sei ein Schritt zur Transparenz, weil dieses Verfahren - ebenso wie die Arbeit des Akteneinsichtsausschusses - ein Ergebnis haben werde. Was das Verständnis des Ausschusses und die Fragestellung, sind alle gleichermaßen an Transparenz und an Arbeitsfähigkeit interessiert, angeht, so haben seines Erachtens in den Gesprächen mit OB Kuhn, BM Dr. Mayer und der Verwaltung alle am gleichen Strang gezogen.

Transparenz und Öffentlichkeit seien manchmal unterschiedliche Dinge. Auch im Kreis derer, die in der Zeitung öffentlich zitiert worden sind, sollte man genauer überlegen, wann ist etwas transparent, wann bedarf es einer Öffentlichkeit, und wann ist die Nichtöffentlichkeit angezeigt? So waren Dinge für die Mitglieder im AIU einsehbar und transparent, jedoch seien sie in diesem Stadium nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Dafür gebe es einen Zwischenbericht und einen Abschlussbericht.

Zum Umgang "mit irgendwelchen Botschaften, die wir auch aus dem Kreis der Verwaltung bekommen haben" vertrete er die Meinung, man könne so etwas zur Kenntnis nehmen und auch bewerten. Für ihn sei es eine Selbstverständlichkeit, sich würdigend damit auseinanderzusetzen. Er empfinde solche Dinge als hilfreich und keinesfalls als Einmischung in aufklärende Arbeiten. Für kein geeignetes Vorgehen halte er es dagegen, wenn anonyme Schreiben über Facebook veröffentlicht werden, wo weder Ross noch Reiter genannt werden.

Das Inhaltliche der Erklärung müsse ohne Frage aufgearbeitet werden. So manche Formulierung versehe man mit Fragezeichen. Respekt zolle man BM Wölfle für die Entscheidung, für eine weitere Amtszeit nicht zur Verfügung zu stehen. Dies habe etwas mit Transparenz, aber auch mit Vertrauen zu tun. Natürlich sei die Fraktion im Herbst nach vertrauensvollen Gesprächen mit Mitgliedern des Rats zu einer Bewertung gelangt. Insofern komme dieser Schritt nicht überraschend, sondern "war ein abgestimmtes und besprochenes Prozedere zwischen uns. Sie können sich sicher sein, dass wir eine geeignete Person als Nachfolgerin für diesen Posten vorschlagen werden!"

Was die inhaltlichen Fragen und zeitlichen Zusammenhänge angeht, so hatten "wir alle" 2008, 2009, 2010 Kenntnis und Verträge begrüßt, die ein internationales Geschäft des Klinikums zum Inhalt hatten. Es gehe um die Frage, wie sind wir dann umgegangen mit Verträgen, wer hatte Kenntnis davon? Wie ist das Verhalten in der Auflösung zwischen der Stadt und Dr. Schmitz gewesen? Seines Erachtens habe dies den Rat damals geleitet, den Neuanfang wirklich darzustellen, da man mit der damaligen personellen Konstellation nicht weitergekommen ist.

Es gelte nun, die Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft abzuwarten. Die Mitglieder des AIU seien selbst Einsehende, die ihre Berichte zu machen haben. Dass nun auch das RP die Arbeit aufnehmen wird, begrüße man und wolle auch diese Ergebnisse abwarten.

StR Körner (SPD) schickt voraus: "Das, was wir heute machen, macht keinem hier Laune oder Spaß!" Alle seien an einer vertrauensvollen Zusammenarbeit interessiert, und dieses Vertrauen habe mehr als gelitten. Eine solche Diskussion steigere zudem nicht die Reputation der Landeshauptstadt. Die Verantwortung dafür, heute zum wiederholten Male in öffentlicher Sitzung darüber reden zu müssen, liege bei der Verwaltungsspitze in der Reihenfolge Werner Wölfle und Oberbürgermeister Fritz Kuhn. Deshalb habe man darum gebeten, dass Herr Wölfle heute in der Sitzung anwesend ist. Dieser war in der fraglichen Zeit Krankenhausbürgermeister und müsste somit bei der Beantwortung von Fragen eigentlich einen Beitrag leisten können. Seine Fraktion bedauere insbesondere, auf die entsprechende Bitte noch nicht einmal eine Antwort des Oberbürgermeisters bekommen zu haben. Des Weiteren hält er fest, dass EBM Föll aus nicht öffentlichen Unterlagen - in diesem Fall aus einem Bericht von BRP - zitiert hat. Er halte dies fest, weil zuvor über die Frage Öffentlichkeit und Nichtöffentlichkeit gesprochen wurde und EBM Föll sich an die Vereinbarung nicht gehalten habe, sondern einen Punkt aus nicht öffentlichen Unterlagen zitiert hat, der ihm wichtig war.

Zum Vorwurf der Lüge und zum Vorwurf der Täuschung des Gemeinderats und den Gründen, die zu diesen Vorwürfen geführt haben, erklärt der Stadtrat: "Erstens, bei der Aufklärung in Sachen Kuwait wurde der Gemeinderat aus unserer Sicht belogen." Nachdem seit gestern die Erinnerungslücke von Herrn Wölfle bekannt geworden ist, formuliere er es nun anders: "Bei der Aufklärung in Sachen Kuwait-Vertrag wurde dem Gemeinderat gegenüber die Unwahrheit gesagt." Die SPD-Gemeinderatsfraktion erhebe nicht den Vorwurf, dass OB Kuhn gelogen hat, weil er die Stellungnahme unterschrieben hat, da man wisse, wie in der Systematik Anfragen beantwortet werden. Daher sei klar gewesen, dass die Frage, wie wurde der zuständige Krankenhausbürgermeister informiert, vom zuständigen Krankenhausbürgermeister beantwortet werden musste. Diese Antwort war jedoch falsch. Er würde sehr gerne glauben, dass BM Wölfle nicht absichtlich gelogen hat, also wissend, dass er die SMS bekommen hat, und er würde auch gerne glauben, dass dieser sich nicht mehr daran erinnern kann. Allein dies gelinge ihm nicht.

Der BRP-Bericht, auf den sowohl der Oberbürgermeister als auch BM Wölfle in ihrer Stellungnahme verweisen, hatte nicht den Auftrag, mögliche Pflicht- oder Dienstverletzungen des zuständigen Krankenhausbürgermeisters zu ermitteln. Es ging um Pflichtverletzungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Klinikum. Zu BM Wölfle fänden sich in diesem "Pamphlet" nur wenige Seiten, weil im Zusammenhang mit möglichen Pflichtverletzungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch ein Gespräch mit ihm stattgefunden hatte.

Am 24.03.2017 habe BM Wölfle im Krankenhausausschuss, als die Ausschussmitglieder von SPD und FDP Fragen gestellt haben, sich sehr gut erinnern können, was da gelaufen ist. So habe er z. B. ganz genau gewusst, dass ein Gespräch zum Jahreswechsel 2013/2014 mit den Herren Dr. Schmitz und Braun stattgefunden hat, aber dass es dabei in keinem Fall um das Volumen des Vertrags gegangen sei. Warum also sollte sich BM Wölfle dann nicht mehr an den sehr intensiven SMS-Verkehr vom Februar 2014 erinnern können? In diesem SMS-Verkehr schreibe Herr Braun, dass aus dem Kuwait-Geschäft ein außerordentlicher Gewinn von 5 Mio. € erzielt werden könne. Angesichts der Höhe der Defizite beim Klinikum Stuttgart und dem Ziel damals, möglichst eine schwarze Null zu erzielen, könne er nicht glauben, dass der zuständige Krankenhausbürgermeister sich nicht mehr daran erinnern kann, ein Projekt mit einem außerordentlichen Gewinn von 5 Mio. € befördert zu haben.

Neben den Fragen zum Kuwait-Vertrag habe man noch andere Fragen gestellt, z. B. warum Herrn Dr. Schmitz nicht fristlos gekündigt wurde, welche Rechtsauskünfte der Stadtverwaltung, der Verwaltungsspitze, dem Krankenhausbürgermeister zu der Frage vorlagen, "ob wir vielleicht den deshalb nicht fristlos gekündigt haben, weil wir eine Kündigungsfrist versäumt haben?" Betrachte er, wie die Antworten auf diese Fragen zustande gekommen sind, so führe auch dies dazu, dass er nicht an eine Erinnerungslücke glauben könne.

BM Wölfle als damaliger Krankenhausbürgermeister trage eine besondere Verantwortung dafür, dass Herr Dr. Schmitz nicht fristlos gekündigt worden ist, sondern mit einem Handschlag verabschiedet worden ist, der die Landeshauptstadt Stuttgart nicht 900.000 € gekostet, sondern das Ergebnis des Klinikums im Jahre 2016 mit 2 Mio. € belastet hat. Der Gemeinderat habe noch nicht einmal die Möglichkeit gehabt, über eine fristlose Kündigung nachzudenken. Im AIU werde noch geprüft, ob es vielleicht auch bei anderen Akteuren in der Verwaltungsspitze eine Verantwortung dafür gibt. Nach Auffassung seiner Fraktion wurde der Gemeinderat bei der Beschlussfassung über den "goldenen Handschlag" getäuscht. Er verweist auf die eben genannten Kosten, da dies öffentlich genannte Zahlen seien, und merkt an, es gebe andere Beispiele, die jedoch in nicht öffentliche Bereiche fallen, "aber die Frage der Pension ab dem Alter von 65 Jahren hätte dem Gemeinderat klarer kommuniziert werden müssen".

In seiner Erklärung habe BM Wölfle auch über das Thema Holschuld gesprochen, beispielsweise, dass er von Herrn Dr. Schmitz zu wenig über die Geschäfte der International Unit informiert worden sei. Er sage aber auch, dass es vielleicht auch eine Holschuld von seiner Seite gäbe. Aus Sicht des Stadtrats wäre eine konkrete Holschuld des Krankenhausbürgermeisters gewesen, den zuvor jährlich erbrachten Bericht zur IU im Krankenhausausschuss einzufordern. Diesen jährlichen Bericht habe es bis 2011, dem Jahr, in dem BM Wölfle Krankenhausbürgermeister wurde, gegeben. Ab dem Jahr 2012 sei dieser Jahresbericht nicht mehr erfolgt. Der zuständige Krankenhausbürgermeister trage dafür zumindest eine entscheidende Mitverantwortung.

Die SPD-Fraktion sei schon früh zu dem Ergebnis gekommen, dass Werner Wölfle aus diesen Gründen nicht Bürgermeister dieser Landeshauptstadt sein könne. Schon ganz zu Anfang habe man Herrn Wölfle um eine Entschuldigung gebeten, die aber erst jetzt mit der jüngsten Erklärung erfolgt sei. Bereits vor zwei Jahren habe man daher formuliert, man erwarte von Herrn Wölfle, persönliche Konsequenzen zu ziehen, und halte einen Rücktritt für angemessen. Damals habe er von grünen Kollegen zu hören bekommen, dies sei doch Populismus, dies sei doch Wahlkampf. Dann habe er aber festgestellt, dass die Kollegen manche Unterlagen, z. B. den BRP-Bericht, noch überhaupt nicht gesehen haben und folglich zu anderen Schlüssen gekommen sind, als diejenigen, die intensiv sich mit den Unterlagen beschäftigt haben.

OB Kuhn gegenüber äußert der Stadtrat die Bitte, die dienstliche Erklärung des Herrn Wölfle den Mitgliedern des AIU für deren Arbeit zur Verfügung zu stellen, sofern dies personalrechtlich möglich ist. Weiter bittet er den Vorsitzenden darum, das Thema Aufklärung ernster zu nehmen als bisher, denn nach seinem Eindruck bestehe diesbezüglich Luft nach oben. Dem Wunsch, dass Herr Wölfle im AIU für Gespräche zur Verfügung steht, schließt er sich an. Er moniert, dass ein Protokoll aus dem nicht öffentlichen Teil der Krankenhausausschusssitzung vom 24.03.2017 noch immer nicht fertiggestellt sei und bittet darum, dieses Protokoll möglichst rasch im AIU einsehen zu können.

Zum Stichwort Vorwahlkampf führt er aus, man freue sich nicht, im Januar 2019 noch immer über dieses Thema reden zu müssen, doch liege dies nicht in der Verantwortung des Gemeinderats. Wer sich mit dem Thema, vor allem mit der Personalie Dr. Schmitz, beschäftige, komme nicht umhin, nach der Motivationslage der Akteure zu fragen. Schaue er sich die Motivationslagen derer an, die intensiv miteinander kommuniziert haben im Dezember 2015 und im 1. Quartal 2016, so komme er um die Vorstellung nicht umhin, dass die Landtagswahl im März 2016 eine Rolle gespielt haben könnte. Andreas Braun sei viele Jahre Landesvorsitzender der Grünen Partei in Baden-Würt-temberg gewesen, der frühere Krankenhausbürgermeister war Klaus-Peter Murawski, der damals die Zeit hatte, zuhauf in dieser Angelegenheit mit Andreas Braun zu kommunizieren. Man habe zudem "mehr als Hinweise dafür, dass Herr Wölfle auch mit Herrn Murawski direkt kommuniziert haben muss zu dieser Frage und mit Andreas Braun ja schon erst recht". Es sei daher nachvollziehbar, sich vorzustellen, dass die Frage, wie mit der Personalie Dr. Schmitz umgehen, ein Thema war.

Die Zusammenarbeit im AIU erfolge gut und effektiv, sodass man schon bald einen ersten vorläufigen Zwischenbericht zum Themenkomplex Dr. Schmitz vorlegen könne. Anschließend werden die anderen Themen abgearbeitet, was ebenfalls viel Arbeit sei. Die schnelle Aufklärung sei aber wichtig, und man schulde sie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und der Öffentlichkeit.

Für StR Adler (SÖS-LINKE-PluS) geht "schnelle Aufklärung" anders, insbesondere vor dem Hintergrund, den sein Vorredner genannt habe. Inzwischen seien gut drei Jahre vergangen. Vielmehr müsse man sagen, "dass die Verwaltungsspitze vom Krankenhausbürgermeister bis zum Oberbürgermeister bis heute gemauert hat und die Chance hat verstreichen lassen, Aufklärung von Anfang an zu betreiben, dafür zu sorgen, dass Fakten, die jetzt salamischeibchenweise auf den Tisch kommen, rechtzeitig vorgelegt worden wären". Bedauerlich sei auch, dass bei den Maßnahmen, die nun als Neuanfang etikettiert werden, auch solche sind, die noch weniger Transparenz bringen, beispielsweise die neue Organisationsform des Klinikums. Er halte dies für den denkbar falschesten Weg, um zu vermeiden, dass Verselbständigungstendenzen, wie man sie im Klinikum hatte, sich wiederholen.

Was die geschilderte Systematik der Beantwortung von Anfragen und Anträgen angeht, so möge diese für ganz gewöhnliche Sachverhalte durchaus geeignet sein. Vor dem Hintergrund der damals schon diskutierten Sachverhalte aber, wo der Rat ganz konkrete Fragen zur Verantwortlichkeit des Leiters des Krankenhausreferates gestellt hat, finde er es abenteuerlich, wenn der Oberbürgermeister sich ausgerechnet auf die Aussagen desjenigen verlassen will, der im Fokus der Befragung steht. Er hätte vom Oberbürgermeister erwartet, in diesem besonderen Fall andere, intensive Bemühungen zur Aufklärung von Sachverhalten voranzutreiben.

Zur gestrigen Stellungnahme von BM Wölfle und der Mitteilung sei zu sagen, es sei ein peinlicher Klassiker, dass immer dann, wenn es brenzlig wird, die Flucht in die Amnesie angetreten wird. Er rechne fest damit, dass die Ergebnisse der Arbeit des AIU der Erinnerung auf die Sprünge helfen werden, obwohl die Verwaltungsspitze bisher eher behindernd gewirkt habe, anstatt dem AIU die Arbeit bestmöglich zu organisieren. Man werde belegen können, dass es gravierende Versäumnisse und Verstöße gegen Rechte des Gemeinderats gab durch Krankenhausbürgermeister Wölfle, aber auch seitens des Oberbürgermeisters und des Ersten Bürgermeisters. Öffentlich bekannt sei heute bereits, dass die Verwaltungsspitze einschließlich des seinerzeitigen Krankenhausbürgermeisters verantwortlich dafür ist, dass die Fristen für eine fristlose Kündigung des Geschäftsführers verstrichen sind und nur noch die für Klinikum und Stadt schädlichere Variante eines Aufhebungsvertrags mit dem "goldenen Handschlag" möglich war.

Seines Erachtens war die mehrfach vorgetragene Behauptung, die Staatsanwaltschaft habe dazu aufgefordert, den Bericht des RPA vom 18.12.2015 nicht an Dritte bzw. Mitglieder des Gemeinderats weiterzugeben, falsch und irreführend. Der Gemeinderat war der einzig Kündigungsberechtigte gegenüber Herrn Dr. Schmitz und damit nicht Dritter, sondern quasi "Erster" und hätte informiert werden müssen. Zudem hätte dem Gemeinderat gar nicht der komplette RPA-Bericht vorgelegt werden müssen, sondern lediglich die im Bericht ausgeführten kündigungsrelevanten Sachverhalte, um abzuwägen, ob eine fristlose Kündigung gewollt und machbar ist oder nicht. Man könne daher nur das Fazit ziehen, "in keiner der uns bisher vorliegenden Unterlagen hat die Staatsanwaltschaft die Bitte geäußert, die im RPA-Bericht dargestellten kündigungsrelevanten Sachverhalte dem Gemeinderat vorzuenthalten".

Trotz der Amnesie von BM Wölfle werde in der gestern versandten Stellungnahme des Oberbürgermeisters deutlich, dass Herr Wölfle spätestens zum Jahreswechsel 2013/ 2014 Bescheid wusste vom aktuellen Kuwait-Projekt. Da er 2011 in einer Anbahnungsphase von einem Vertragsvolumen von rund 60 Mio. € wusste, sei es unglaubwürdig, anzunehmen, dass das Geschäft zu diesem Zeitpunkt auf ein unerhebliches Vertragsvolumen geschrumpft ist, welches die Information des Gemeinderates nicht notwendig machen würde. Der Gemeinderat sei nicht informiert worden, obwohl es die Hoheit des Krankenhausausschusses und des Gemeinderats gewesen wäre. Die Rechte des Hauptorgans seien also massiv und wiederholt übergangen worden.

Wenn die Stabsstelle Kommunikation dann in ihrer gestrigen Presseerklärung von einem Klinikumsskandal redet, so sei dies genauso befremdlich wie die Stellungnahme der GRÜNEN-Ratsfraktion in der Presse, wonach "sich der Akteneinsichtsausschuss an eher nebensächlichen Dingen abarbeiten würde".

Was das von BM Wölfle gegen sich selber eingeleitete Landesdisziplinargesetzverfahren angeht, fragt er, was es für die Arbeit des AIU bedeutet, wenn das Verfahren an das RP gezogen wird. "Wird das irgendwelche Einschränkungen des Datenmaterials beinhalten, das dem AIU zur Verfügung steht?" Nachdem der heutige Tagesordnungspunkt nicht nur die International Unit beinhaltet, sondern auch die Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB), ist er erstaunt, noch nichts zu diesem Thema gehört zu haben.

StRin von Stein (FW) dankt ihren Vorrednern für die akribische Aufarbeitung und für die Fragen, die sie gestellt haben. Aus ihrer Sicht geht es bei der "Causa Wölfle" um drei Aspekte. Im ersten Aspekt gehe es um die Art und Weise, wie BM Wölfle seine Arbeit als Krankenhausbürgermeister wahrgenommen hat und wie sorgfältig er Informationen verarbeitet hat. Im zweiten Aspekt gehe es um das Thema politische Verantwortung und im dritten Aspekt um das Thema strafrechtliche Relevanz und evtl. Haftungsfragen.

Spätestens nach dem Lesen des Rechnungsprüfungsberichts 2015, der u.a. besagt, dass der Gerichtsstand für dieses Projekt in Kuwait ist und die arabische Sprache verwendet wird, hätte der zuständige Krankenhausbürgermeister reagieren müssen. Es sei absurd, nun zu sagen, man habe das nicht gelesen. Sie erinnere sich an eine Aussage von BM Wölfle, wonach "wir da massiv dran sind". Und spätestens zu diesem Zeitpunkt hätte er diesbezüglich im zuständigen Krankenhausausschuss aktiv werden müssen. Allein dies sei nicht passiert. Auch fordern die Relationen dieses Geschäfts in Bezug auf die Berater- und Vermittlungsverträge eine Überprüfung aus ihrer Sicht geradezu heraus. Für sie stelle sich vor diesem Hintergrund die Frage, welches Vertrauen man in einen Krankenhausbürgermeister haben kann, der sich mit diesem Thema nicht offensiv auseinandergesetzt hat zu einem Zeitpunkt, wo ihrer Ansicht nach alle bereit gewesen wären zu sagen, "da ist vielleicht etwas schiefgegangen".

Beim Thema politische Verantwortung gehe es ihr um eine wirkliche Transparenz und Aufklärung der Vorgänge, und darum, dass alles unternommen werden muss, um klarzustellen, wie die Dinge sich entwickelt haben und wer wie in der Verantwortung und möglicherweise in der Haftung steht.

Abschließend nimmt sie Bezug auf diverse anonyme Unterstützungs-, aber auch Anschuldigungsbriefe, die aus Sicht der Freien Wähler erschwerend hinzukommen. Sie frage sich, wie man in diesem Referat nach diesen Vorgängen und dem, was an die Öffentlichkeit gegangen ist, noch vertrauensvoll arbeiten und ein gutes konstruktives, für die Stadt fruchtbares Arbeiten ermöglichen will. Ihr Vertrauen sei nachhaltig gestört und zutiefst erschüttert. Sie nehme die Erklärung von Herrn Wölfle und auch die Erklärung, nicht für eine weitere Amtszeit anzutreten, zur Kenntnis.

StR Dr. Oechsner (FDP) hält einen Bericht und die Aussprache in öffentlicher Sitzung für schwierig, weil es aufzupassen gelte, nichts aus nichtöffentlich verhandelten Sachverhalten zu äußern. Der Rat wisse, welche Bedeutung der Neuanfang des Klinikums hat. Er wisse auch, dass dieser Neuanfang sehr wichtig ist für das Klinikum und damit auch für die Stadt Stuttgart. Die eigentliche Frage sei aber, ob der Neuanfang, so wie die Vorgeschichte gelaufen ist, insbesondere mit der Personalie Dr. Schmitz, so nötig war oder nicht.

Zum Hinweis des Oberbürgermeisters, alle im Krankenhausausschuss hätten doch immer die IU gewollt und die damit verbundenen Einnahmen, merkt er an, dies treffe insoweit zu, als der Ausschuss informiert wurde über die mit der IU zu erzielenden Einnahmen. Es sei dabei um ein Add-on gegangen jenseits der Beeinträchtigung des normalen Klinikablaufs und natürlich rechtskonform und ohne irgendwelche "Ermunterungszahlungen".

Bezüglich des Zustandekommens von Antworten auf Anfragen und Anträge glaube er der Darstellung, dass der Vorsitzende das unterschrieben hat, was er zum Zeitpunkt der Unterschrift wusste. Dennoch müsste OB Kuhn in der Zwischenzeit ein gewisses Vertrauensdefizit aufgebaut haben, nämlich, dass falsche Dinge oder "vergessene" Dinge ihm nicht mitgeteilt wurden. Das "Vergessen" beurteile er ähnlich schwierig wie StR Körner. Sein Vertrauensverhältnis zur Einzelperson Wölfle - nicht zur Verwaltung - sei sehr gestört.

Was den Hinweis die SSB betreffend angeht, so sei es für ihn "faszinierend", dass die Stadt Stuttgart zwei Töchter hat und dass in der einen ein offensichtlich viel beschäftigter Abteilungsleiter gleichzeitig noch als Hauptfortbildungslehrkraft in dem anderen Unternehmen arbeiten kann, ohne dass dies jemandem aufgefallen sein soll. Seines Wissens müssen in derartigen Fällen Anträge auf Nebentätigkeit gestellt und genehmigt werden. Erneut bedauert der Stadtrat, das Format öffentliche Sitzung für die heutige Diskussion gewählt zu haben. Er nehme den heutigen Bericht zur Kenntnis und sehe dem Ergebnis des Disziplinarverfahrens gespannt entgegen.

Für die Klarstellung seitens des Oberbürgermeisters, wonach der dem Antrag von BZS23 angehängte SMS-Verlauf rechtens war, dankt StR Klingler (BZS23). Zunächst habe die Verwaltung rechtliche Bedenken geltend gemacht, man könnte gegen das Telekommunikationsgesetz verstoßen haben. Erst nach der Vorlage eines juristischen Gutachtens habe dieser Antrag seinen Lauf genommen.

Skepsis äußert er hinsichtlich der Beantwortung und Stellungnahme, da der SMS-Verlauf zwischen Herrn Braun und Herrn Wölfle unwahrscheinlich erscheinen lasse, nichts mehr von all dem zu wissen. Man müsse sich wirklich Gedanken um den Gesundheitszustand von BM Wölfle machen und darüber, ob dieser seine restliche Amtszeit überhaupt noch zu Ende bringen kann.

Der Stadtrat glaubt, die Selbstanzeige beim RP sei ein Trick, denn es bedeute, dass das Disziplinarverfahren gegen Herrn Wölfle bis Mitte August, wenn sein Dienstverhältnis ausläuft, noch nicht abgeschlossen sein wird. Bis dahin hätten die Stadträte keinerlei Möglichkeiten, Antworten zu bekommen. Auch der Vorschlag, Herrn Wölfle in den AIU einzuladen, gehe dann nicht, weil man in ein laufendes Disziplinarverfahren beim Regierungspräsidium nicht eingreifen könne. Somit werde Herr Wölfle Mitte August mit allen Ehren verabschiedet, und einen Tag später werde das Disziplinarverfahren eingestellt, weil er dann nicht mehr in einem Dienstverhältnis stehe. Herr Wölfle bekomme somit 33 % Ruhegeld seiner letzten Bezüge, darüber hinaus als ehemaliges Mitglied des Landtags ein Ruhegehalt vom Land Baden-Württemberg und seine gesetzliche Rente durch die Beschäftigungsjahre bis 2011.

Nachdem er der gestrigen Verhandlung von Herrn Braun beim Landesarbeitsgericht (LAG) beigewohnt habe, sei sein Eindruck, dass die beiden Anwälte von BRP, welche die Landeshauptstadt Stuttgart in diesem Verfahren vertreten, dort nicht gut gelitten sind. Die Richterin beim LAG habe nun einen Vergleich angeboten, "der im Prinzip komplett die Forderungen von Andreas Braun sieht". Er bedauere es, dass Herr Braun an der heutigen Sitzung nicht teilnimmt. StR Dr. Fiechtner hatte im AIU beantragt, Andreas Braun in den AIU einzuladen, und dafür eine klare Mehrheit bekommen. Einen Tag später habe die Verwaltung mitgeteilt, es handle sich um einen Akteneinsichtsausschuss und nicht um einen Befragungsausschuss.

Auch er kritisiert das Schreiben von Amtsleitern und wichtigen Mitarbeitern aus dem Referat sowie ein weiteres anonymes Schreiben. Sollte der Personalrat dahinterstecken, so bittet er darum, dass die Mitglieder namentlich auftreten. Es gebe zudem in keinem anderen Referat mehrfach fristlose Kündigungen und kuriose Vorfälle, wie es im Geschäftskreis von Herrn Wölfle der Fall sei. Weil die gesamte Geschäftsführung von Herrn Wölfle eigenartig sei, sei es nicht mit dem Hinweis getan, dieser Schrecken sei im August beendet. Überrascht sei er zudem von der Ankündigung, wonach die grüne Fraktion sich Gedanken mache um die Nachbesetzung des Referats. Er plädiert dafür, zunächst das Ergebnis der Kommunalwahl abzuwarten und dann über die Besetzung zu sprechen.

OB Kuhn geht noch einmal auf den in der Stuttgarter Zeitung erschienenen Artikel vom 11.01.2017 und das Wissen, das die Verwaltung im 1. Quartal 2017 hatte, ein. Er bekräftigt erneut, den Gemeinderat in der Antragsbeantwortung nicht angelogen zu haben. Gerade weil er für die ordnungsgemäße Verwaltung der Landeshauptstadt und auch des Klinikums Sorge tragen müsse, wenn schon Vertrauen zerstört wurde, und dafür, dass Vertrauen wiederaufgebaut werden kann, könne er den Lügenvorwurf nicht unwidersprochen lassen. Er sage dies nicht gegen die Zeitung, sondern gegenüber denjenigen, die im Gespräch mit der Zeitung gesagt haben müssen, "da ist gelogen worden".

Er achte und schätze die Arbeit des AIU, sei aber der Meinung, dass die Bewertung nach der Aufklärung kommt. Es gehe ihm nicht darum, den Mitgliedern des AIU irgendwelche Vorwürfe zu machen, dennoch sei er - zusammen mit BM Dr. Mayer - in der Pflicht, zu schauen, dass dies rechtmäßig ordentlich erfolgt. Bei all solchen Streits und Untersuchungen sei ihm wichtig, darauf zu achten, "dass wir aufklären, ohne dass die Institutionen beschädigt werden. Mit Institutionen meine ich Gemeinderat, Bürgermeister, Krankenhausbürgermeister Herr Föll, Oberbürgermeister. Wenn Vorwürfe zu machen sind, müssen die gemacht werden, aber nicht einfach sozusagen wild umeinander ballern, was man nicht belegen kann oder was einfach nicht stimmt." Wichtig sei ihm auch der Hinweis auf den konsequenten Neuanfang. Hätte man diesen Neuanfang nicht gemacht und würde ihn nicht betonen, so würde ein nicht zu unterschätzender Rückkopplungseffekt auf die Beschäftigten im Klinikum und auf die Patienten entstehen. Es sei wichtig, klarzumachen, dass so etwas wie bei der International Unit im Klinikum nicht noch einmal vorkommen werde.

Den Wortbeitrag von StRin von Stein betreffend stellt er klar, er wolle den Hinweis, dass zu dieser Zeit Geschäfte mit ausländischen Patienten von allen sehr begrüßt wurden, nicht missverstanden wissen. Sondern es gehe darum, die Zeitschiene richtig präsent zu haben. Schon viele Jahre vor 2011 habe es in Stuttgart - aber auch in vielen anderen Klinikumsstädten in Deutschland - eine Euphorie und Begeisterung für das Geschäft mit Patienten aus dem arabischen Raum gegeben. Alt-OB Dr. Schuster und Herr Murawski seien sehr gern nach Kuwait gereist, um sich das anzuschauen. Man habe damit begonnen, arabische Patienten zu behandeln, und man habe sich viel Geld von der Behandlung versprochen. Am Anfang habe man damit auch viel Geld eingenommen. Das Geschäftsmodell, nicht nur Patienten hier zu behandeln, sondern auch Kliniken auszustatten, "war ein bundesweit diskutiertes und mit noch mehr Dollarzeichen in den Augen versehenes Geschäftsmodell". Der springende Punkt sei, dass es dabei dennoch nach Recht und Gesetz und nach den allgemeinen Verwaltungsvorschriften und Regularien zugehen muss.

Auf die Anmerkung von StR Kotz, darum müsse sich der zuständige Bürgermeister kümmern, erklärt OB Kuhn, er bestätige dies und reklamiere für sich, dass er dieses auch getan habe, sobald er davon wusste, "und dass wir die Anträge auf Verantwortungsvorschlag von EBM Föll auch wahrheitsgemäß beantwortet haben. Das heißt nicht, dass wir nicht vielleicht mal irgendwo einen Fehler gemacht haben können. Aber wir haben gewissenhaft geprüft, ob die Antwort stimmt oder ob sie nicht stimmt."

Zum Thema SSB führt er anschließend Folgendes aus: "Am 07.12.2018 gab es bei der SSB eine Untersuchung der Staatsanwaltschaft mit einem Tatverdacht gegen einen Mitarbeiter der Personalentwicklung. In diese Untersuchung ist auch Andreas Braun mit einbezogen. Dieses wurde bekannt, wir wurden informiert von Frau Groner-Weber, die dafür zuständig ist bei der SSB. Wir haben dann einen ausführlichen Bericht beantragt. Und dabei wurde klar, dass Herr Braun seit Langem, ich glaube, 2006 war der Beginn, Beratungstätigkeiten, Coaching und Mediationsverfahren in der SSB ausübt. Davon weiß der Aufsichtsrat nichts, das ist operatives Geschäft, ganz einfach. Und er hat sogar, habe ich jetzt in einem Nachtrag noch erfahren von Frau Groner-Weber, die wussten das im Januar auch noch nicht genau, also Anfang Januar und Ende Dezember, Herr Braun hat sogar noch bis ins Jahr 2018, dann nicht mehr unter eigenem Namen, sondern als Angestellter oder im Auftrag bei einer Firma, weitere Coachingaktivitäten dieser Art erbracht. So etwas gibt es in Unternehmen mit 3.000 Beschäftigten und mehr immer wieder mal. Die SSB, der Vorstand, hat die nötigen Dinge eingeleitet, die man in so einem Fall einleiten muss. Und damit ist das erst mal geklärt. Ein detaillierterer Bericht geht dann an den Aufsichtsrat der SSB, wo einige von Ihnen ja drin sind."

Korruptionsähnliche Dinge gebe es immer wieder in Betrieben. Die entscheidende Frage sei, ob man die richtigen Dinge macht, wenn es herauskommt. Nach seiner Überzeugung wurden vom SSB-Vorstand die richtigen Dinge eingeleitet. Es sei maßlos übertrieben, daraus einen Skandal der Kommunalverwaltung der Landeshauptstadt Stuttgart zu machen, weil es sich um operatives Geschäft handelt.

Die Frage, was ein Akteneinsichtsausschuss kann, habe BM Dr. Mayer in einem Schreiben dargestellt. Zudem habe man es persönlich erörtert. Die Vorstellung, man könnte verschiedene Personen interviewen, befragen, sei nicht mit der Rechtslage, was ist ein Akteneinsichtsausschuss, vereinbar. Er nehme die heute mehrfach geäußerte Bitte zur Kenntnis, wonach Herr Wölfle in den AIU kommen möge. Die Verwaltung werde dies prüfen und dem Rat eine präzise Antwort geben. Vom Vorschlag, auch Herrn Braun in den AIU einzuladen, sollte man seines Erachtens absehen, denn dann könnte man auch beispielsweise Herrn Dr. Schmitz einladen. Dieses entspräche nicht der Definition eines AIU.

Darüber, ob das RP tatsächlich ein Verfahren disziplinarrechtlicher Art gegen Herrn Wölfle aufnimmt, entscheide das RP. Zur Frage, wie dieses Verfahren genau aussieht und wie lange es dauert, könne er keine präzise Auskunft geben. Er sagt zu, auf die Fraktionen mit dieser Information zuzukommen, sobald sie vorliegt. Er gehe auch davon aus, dass das Disziplinarverfahren keinen beschränkenden Einfluss auf den AIU hätte. Die dem AIU zur Verfügung stehenden Unterlagen werden nicht weggenommen. Sicher sei, dass das RP, wenn es das Verfahren aufnimmt, einige Befugnisse hat, die der AIU nicht hat, z. B. Personen befragen, und diese müssen auch antworten. Weitere Details könne man darstellen, wenn sie der Verwaltung selber bekannt sind.

EBM Föll greift die Frage der Genehmigung einer Nebentätigkeit des Herrn Braun seitens des Arbeitgebers auf. Eine solche Nebentätigkeitsgenehmigung liege vor aus dem Jahr 2010 und sei vom damaligen Geschäftsführer Herrn Dr. Schmitz erteilt worden. Abgesehen von der berechtigten Frage, ob eine solche Nebentätigkeitsgenehmigung angemessen ist angesichts der Überlastung, die es in der IU im gesamten Zeitraum gegeben hat, sei der Sachverhalt in dieser Hinsicht formal in Ordnung.

Darüber hinaus weist er darauf hin, dass es im BRP-Bericht sehr wohl eine umfassende Untersuchung und Darstellung anhand der bis zum Zwischenbericht im Februar 2017 vorliegenden Erkenntnisse zu den Umständen des Vertragsabschlusses mit Kuwait gibt und zu dem, was im Anschluss passiert ist. In diesen Kontext füge sich die vorher gegebene Antwort der Verwaltung ein. Auch seien den Mitgliedern des KA und des AIU mit Schreiben vom 24.10.2018 die Unterlagen der Staatsanwaltschaft übermittelt worden, aus denen unter Verweis auf entsprechende einschlägige strafrechtliche Vorschriften hervorgehe, dass eine Weitergabe des BRP-Berichts vom 18.12.2015 seitens der Verwaltung nicht vorgenommen werden darf. Außerdem habe man die Erläuterung zu der Pensionsrückstellung übermittelt, welche nicht allein im Kontext mit dem Aufhebungsvertrag stand, sondern es noch einen schwebenden Anspruch gab. Auch damit werde sich der AIU noch vertiefend befassen.

Für die Sitzung vom 24.03.2017 existiere ein Protokoll. Bei nicht öffentlichen Protokollen bittet er zwei Arten zu unterscheiden: Auf die einen könne der Rat über das Ratsinformationssystem direkt zugreifen, die anderen Protokolle, die zusätzlich als Vertraulich gekennzeichnet sind, weil es beispielsweise personalrechtliche Themen sind, können in der Geschäftsstelle des Gemeinderates eingesehen werden. Die Auskunft, die dazu fälschlicherweise erteilt worden ist, habe sich nicht auf dieses Protokoll bezogen, sondern es habe eine Verwechslung stattgefunden. Das von StR Körner angemahnte Protokoll müsste sich zudem in den Unterlagen des AIU befinden und dort eingesehen werden können.

Die Frage, inwieweit die dienstliche Erklärung von Herrn Wölfle dem AIU zugänglich gemacht werden kann, werde von BM Dr. Mayer geprüft. Dies sei erforderlich, weil es sich um einen Vorgang in der Personalakte handelt. Unzutreffend sei die Behauptung von StR Klingler, wonach die Einleitung des Disziplinarverfahrens mit Eintritt in den Ruhestand beendet ist. Auch ein Disziplinarverfahren könne im Ruhestand fortgeführt werden. Und wenn es als Ergebnis davon entsprechende Sanktionen geben sollte, so können diese auch die entsprechenden Pensionsansprüche betreffen.

Was die gestrige Arbeitsgerichtsverhandlung in Sachen Braun angeht, sei der vom Gericht gemachte Vergleichsvorschlag nach Auskunft der beauftragten Anwälte differenzierter, als es von StR Klingler dargestellt wurde. Der Vergleichsvorschlag werde von den Anwälten entsprechend aufgearbeitet, sowohl rechtlich wie auch in wirtschaftlicher Hinsicht. Man werde dem Verwaltungsausschuss am 06.02.2019 diese Aufarbeitung vortragen, sodass der Verwaltungsausschuss eine Empfehlung geben könne. Die formale Entscheidung liege beim Verwaltungsrat des Klinikums, der am 08.02.2019 tagt. Dort werden die Informationen zur Verfügung gestellt. Man habe ausdrücklich darum gebeten, einen möglichen Vergleichsvorschlag des Gerichts mit einer entsprechend langen Erklärungsfrist zu versehen, damit die Gremien einbezogen werden können.

StR Hill (CDU) thematisiert den Widerspruch in der Stellungnahme von BM Wölfle, die der Beantwortung des Oberbürgermeisters angehängt ist. Darin erkläre Herr Wölfle, die SMS-Korrespondenz mit Herrn Braun sei für ihn nicht überprüfbar, da er sich nicht daran erinnern könne. Andererseits gebe es die Aussage in der Stellungnahme und Beantwortung des Antrags, wo der Akteneinsichtsausschuss in aktenkundig gewordene Schriftsätze mit dem zitierten SMS-Verkehr im Rahmen der arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung Einsicht nehmen konnte. Ihn interessiert, ob die Stadt als Beklagte in einem Fall, wenn der Anwalt ein Beweismittel einbringt, Stellung nehmen muss. Seines Erachtens müsste dies insofern der Fall sein, als die Stadt sich äußern muss, ob sie dieses Beweismittel akzeptiert oder nicht akzeptiert. Folglich müsste der beauftragte Anwalt dem Beweismittel in Form des SMS-Verkehrs widersprochen haben. Hat er dies nicht, bedeute dies, dass die SMS akzeptiert sind. Er bittet mitzuteilen, ob die beauftragte Anwaltskanzlei auf BM Wölfle zugegangen ist bezüglich dieser SMS und welche Stellungnahme er dazu abgegeben hat.

EBM Föll stellt klar, bei Schriftsätzen in Arbeitsgerichts-Rechtsstreitigkeiten wurde der Schriftsatz nicht im Einzelnen mit Herrn Wölfle abgestimmt. Vielmehr sei der Inhalt der SMS für den Arbeitsrechtsstreit völlig irrelevant bezüglich der Frage, ob eine ordentliche oder eine fristlose Kündigung rechtmäßig ist. Herr Wölfle sei dazu nicht befragt worden. Auf Nachfrage von StR Hill bekräftigt EBM Föll, nach seiner Kenntnis habe die Kanzlei BRP Herrn Wölfle nicht über die SMS befragt. Er sagt gegenüber StR Hill zu, diese Auskunft auch schriftlich nachzureichen.

StR Kotz bittet außerdem um Beantwortung seiner Fragen zum Thema Ansprüche der Landeshauptstadt Stuttgart gegenüber BM Wölfle und Möglichkeit der Verjährung. Auch wenn man inzwischen verstanden habe, welche Rechte und Möglichkeiten ein Akteneinsichtsausschuss hat und welche nicht, so laute dennoch nach seinem Verständnis das gemeinsame Ziel "Aufklärung der Vorgänge". In diesem Kontext gebe es viele Dinge, auf die der AIU zwar keinen rechtlichen Anspruch hat, die aber trotzdem sinnvoll für die Aufklärung wären. Er bittet OB Kuhn darum, zu erklären, "dass Sie alles rechtlich Zulässige ermöglichen, damit dieser Ausschuss seine Arbeit tun kann, auch in Zusammenarbeit mit Ihrer Verwaltung. Und dass es keinen einzigen Ansatz mehr gibt im Sinne von "darauf haben Sie keinen Anspruch". Wenn BM Wölfle keine Amnesie hätte und bereit wäre zu einem Gespräch mit den Mitgliedern des AIU, dann bräuchte der Ausschuss nicht mit anderen so viele Gespräche zu führen. Von Herrn Braun könne immerhin behauptet werden, dass er auch über Kontakte in dieses Gremium zur Aufklärung beigetragen hat. Er teile die Befürchtung des Oberbürgermeisters nicht, wonach die Mitglieder des AIU womöglich Herrn Braun gegenüber etwas ausplaudern könnten, was diesem dann z. B. in seinem Gerichtsverfahren hilft. Insofern sei es für ihn auch kein Tabu, solche Gespräche - ob mit Herrn Braun, vielleicht mit Herrn Dr. Schmitz, aber explizit mit BM Wölfle - zu führen, wenn die Aufklärung oberstes Ziel ist. OB Kuhn bittet er darum, bei BM Wölfle dafür zu werben, ein solches Gespräch anzugehen.

StR Winter erinnert daran, dass man die Frage, wen der AIU einlädt, schon öfters diskutiert und auch bewertet habe. Für ihn sei es "am Rand einer Unterstellung zu sagen, wer hat welche Wahl 2016, und wer könnte wovon geleitet sein". Er ruft zu einer sachlichen Aufklärung im AIU auf. Erst nach Sichten aller daraus gewonnenen Erkenntnisse könne und müsse jeder zu einer Bewertung dieser Vorgänge kommen. Anschließend verweist er auf die Online-Ausgabe der Presseerklärung, wo die offizielle Mitteilung von StRin Deparnay-Grunenberg und ihm nachzulesen ist. Es sei ein Fehler, wenn in der Printversion etwas Anderes steht. Es liege ihm darüber hinaus fern, die Arbeit des AIU in irgendeiner Weise zu schmälern oder als unwichtig zu bezeichnen.

Eingehend auf den Vorwurf der Unterstellung wiederholt StR Körner zusammengefasst das Ergebnis, zu dem seine Fraktion diesbezüglich gekommen ist. Erneut bittet er darum, die dienstliche Erklärung des Herrn Wölfle dem AIU zur Verfügung zu stellen und dabei auch die Formulierung anzugeben, zu was Herr Wölfle sich erklären soll. Anschließend bittet er darum, möglichst zügig innerhalb der normalen Drei-Wochen-Frist eine korrekte Antwort auf die Fragen 2 und 3 der Anfrage 54/2017 nachzuliefern.

Mit Bezug auf den Hinweis von StR Adler, welche Bitten seitens der Staatsanwaltschaft es gab, stellt StR Körner Folgendes klar: "Am 15.01.2016 gab es eine telefonische Bitte, ich zitiere jetzt nicht, sondern ich berichte, was Fakt ist, weil ja hier darüber diskutiert wurde. Am 15.01.2016 wurde telefonisch darum gebeten, dass derzeit das Klinikum noch nicht mit dem Prüfbericht des RPA befasst werden sollte. Das Klinikum. Mit dem Prüfbericht. Am 21.01.2016 gab es ebenfalls eine telefonische Bitte, bis zur Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens dem Klinikum den Bericht nicht weiterhin zugänglich zu machen. Am 25.02.2016 gab es eine schriftliche Bitte, den Bericht noch nicht weiterzureichen und Dritten bekanntzumachen. Und der Hinweis, dass Mitteilung gemacht würde, wenn keine weiteren Bedenken gegen eine Veröffentlichung des Berichts bestehen. Am 20.04.2016 wurde dann telefonisch mitgeteilt, dass möglicherweise vor der Sommerpause der Bericht dem Klinikum zur Stellungnahme bzw. zur Einsicht gegeben werden kann. Das sind die Bitten der Staatsanwaltschaft.

In keiner der uns vorliegenden Unterlagen, und darauf hat der Kollege Adler abgestellt, in keiner der uns vorliegenden Unterlagen hat die Staatsanwaltschaft die Bitte geäußert, dem Gemeinderat, in Klammern dem kündigungsberechtigten Gemeinderat, die im RPA-Bericht dargestellten kündigungsrelevanten Sachverhalte bei der Arbeit des ehemaligen Geschäftsführers vorzuenthalten. Die gibt es nicht. Das heißt, es ging gar nicht darum, uns den RPA-Bericht weiterzuleiten, sondern es ging darum, dass Sie verpflichtet gewesen wären, und in dem Fall Sie, Herr Oberbürgermeister, die kündigungsrelevanten Sachverhalte aus dem RPA-Bericht dem kündigungsberechtigten Gemeinderat zur Kenntnis zu geben. Weil nämlich gemäß dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 1994 der kündigungsberechtigte Gemeinderat sich das Wissen des Oberbürgermeisters zurechnen lassen muss. Und weil wir diese Informationen nicht bekommen haben - und das ist jetzt nicht meine Fantasie, Herr Oberbürgermeister, weil Sie da jetzt lachen, sondern das hat Ihnen die Rechtsanwaltskanzlei im Februar ausgeführt, dass das so ist -, weil Sie uns diese Informationen vorenthalten haben, wurde die Frist versäumt. So, deshalb war der Hinweis, und das war mir jetzt schon noch mal wichtig, das auch öffentlich richtigzustellen, weil es die Diskussion gab zum Thema Staatsanwaltschaft: Es gab niemals eine Bitte der Staatsanwaltschaft, die kündigungsrelevanten Sachverhalte dem kündigungsberechtigten Gemeinderat vorzuenthalten. Und das ist ja im Übrigen auch völlig logisch, weil, alles andere würde ja bedeuten - jetzt versetzen wir uns mal in irgendein Unternehmen oder in irgendeine Stadt -, dass in dem Moment, wo da staatsanwaltschaftliche Ermittlungen laufen, man plötzlich ja völlig handlungsunfähig wäre.

Und der Hinweis, ich weiß nicht, ob Sie den machen wollen, Herr Föll, dass für die Kündigung dann auch eine Befassung mit Herrn Dr. Schmitz erforderlich gewesen wäre, ist richtig. Aber auch dem hätte man nicht den RPA Bericht zur Verfügung stellen müssen, um ihn damit zu konfrontieren, sondern den hätte man mit den kündigungsrelevanten Sachverhalten aus dem Bericht konfrontieren müssen. So, also Sie haben ja auch Präzision gewünscht, ja? Weil, alles andere, noch mal, würde ja heißen, man könnte so jemanden überhaupt nicht kündigen in dem Moment, wo da irgendwas staatsanwaltschaftlich stattfindet. Das ist ja absurd, diese Behauptung. Und das hat Ihnen die Rechtsanwaltskanzlei ja auch geschrieben im Februar. So, und das, finde ich, ist schon noch mal wichtig, weil wir über die Frage RPA-Bericht im Übrigen damals schon hin und wieder uns ausgetauscht haben, und die Argumentation war ja, die Staatsanwaltschaft hat gesagt, den RPA-Bericht könnt ihr dem Gemeinderat nicht geben. Diese Bitte gab es aber nie."

StR Kotz hätte angesichts der Unschärfe und Unsicherheit, die es gab in der Frage, wie mit dieser Forderung der Staatsanwaltschaft umzugehen ist, erwartet, dass OB Kuhn gegenüber der Staatsanwaltschaft die schriftliche Frage stellt: "Kann ich mein Hauptorgan, meinen Kündigungsbefugten, einweihen?" Wenn die Staatsanwaltschaft diese konkrete Frage mit "Nein" beantwortet hätte, wäre der Oberbürgermeister "völlig aus dem Schneider".

EBM Föll erklärt, man habe Verjährungs- und Haftungsfragen umfassend im Blick, sehe aber nach derzeitiger Kenntnislage keinen konkreten Ansatzpunkt. Auch dafür werde das Disziplinarverfahren entsprechende Hinweise geben. Weiter sagt er zu, zu den Antragsziffern 2 und 3 des Antrags Nr. 54/2017 nochmals eine aktualisierte Antwort zu geben. Was das Thema Staatsanwaltschaft angeht, so könne er nur sagen, dass die Verwaltung die schriftlichen und telefonischen Hinweise so verstanden hat, dass dieses auch den Gemeinderat umfasst. Es sei eine Einschätzung, welche die Verwaltung vorgenommen hat. Die Einschätzung, wonach während einem staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren niemandem gekündigt werden kann, sei falsch. Dieses sei sehr wohl rechtlich möglich und zulässig. "Wenn Sie auf eigene Ermittlungen, Erkenntnisse verzichten, können Sie durchaus auch die Frist für die fristlose Kündigung durch staatsanwaltschaftliche Ermittlungen entsprechend hemmen und das abwarten." Allerdings habe man zum damaligen Zeitpunkt nicht gewusst, ob auch in Richtung Geschäftsführer ermittelt wird. Und man hätte vor dem Problem gestanden, den Betreffenden während des Zeitraums der Ermittlungen freistellen zu müssen. Damit hätte man sich schwergetan, gleichzeitig in personeller Hinsicht einen Neuanfang zu machen. Er halte die Darstellung, die StR Körner gemacht hat, auch im Lichte der heutigen Erkenntnisse so für nicht zutreffend.

Herr Freitag (GPR) stellt im Hinblick auf die von StR Klingler geäußerte Vermutung, es gebe eine Initiative des GPR, die in einem anonymen Schreiben an die Gemeinderäte mündet, klar, wenn dem so wäre, hätte das Schreiben einen Briefkopf und eine Unterschrift, die personifizierbar ist. Dies könne er auch für die örtlichen Personalräte aus dem Referat SI feststellen.

Für StR Rockenbauch (SÖS-LINKE-PluS) ist die gemeinsame Aufarbeitung der ganzen Sache sehr wichtig. Aus seiner Sicht muss eine Form gefunden werden, um dies mit Herrn Wölfle zu erarbeiten, weil die Ernsthaftigkeit und der Austausch wichtig sei für das Vertrauen zwischen Gemeinderat und Verwaltung. Die Arbeit des AIU schütze die politische Institution. Zu trennen sei aber zwischen der politischen Institution und der Person, die da Verantwortung trägt, sei es der Oberbürgermeister, der Erste Bürgermeister oder BM Wölfle. Insofern wäre es schwierig, die Fragen, die an OB Kuhn gerichtet sind, abzutun als Wahlkampf oder Ähnliches. Sondern, wenn man ein Geschäft macht, müsse man das richtig machen. Noch nicht beantwortet sieht er die Frage, ob es die Verantwortung von BM Wölfle gewesen wäre, wenn es um ein Geschäftsvolumen von 60 Mio. € geht, den Krankenhausausschuss oder das Hauptorgan mit solchen Verträgen zu befassen. Seines Erachtens gibt es ab einem bestimmten Volumen Meldepflichten. Der Gemeinderat könne seine Kontrollaufgabe nicht wahrnehmen, wenn er über solche Geschäfte überhaupt nicht informiert und gefragt wird.

Die andere, politische Dimension gehe um die Frage: "Muss der Gemeinderat jedes Geschäft machen, nur weil andere es tun?" Er finde, der Gemeinderat sei in der Pflicht, hier nach ökologischen, sozialen und Daseinsvorsorgekriterien zu unterscheiden. Gerade als städtisches Klinikum mit Maximalversorgung müsse man höhere Maßstäbe anlegen. Es sei auch eine Frage der politischen Steuerung, denn die Idee, dass man Geschäfte macht, um Defizite im Klinikum auszugleichen, sei in einer Situation gekommen, wo die Daseinsvorsorge noch immer unter dem Damoklesschwert der Privatisierung gestanden hat. Es habe viel Arbeit gekostet, die Privatisierung abzuwenden. Es wurde dann der Vier-Seiten-Vertrag abgeschlossen, dann musste das Klinikum selber zur Effizienzrendite beitragen, und immer unter der Drohkulisse, das Defizit darf nicht wieder aus dem Ruder laufen. Dies habe sich geändert über die Jahre, doch dass man überhaupt auf die Idee gekommen ist, dass Maximalversorgung ein Geschäft sein muss mit einer schwarzen Null, habe die Grundlage dafür gebildet, nichts daran zu finden, ein Anwerbegeschäft mit Kuwait aufzubauen. Dies sollte die politische Lehre aus diesem Vorgang sein neben der berechtigten Suche nach politisch Verantwortlichen.

Danach, wie OB Kuhn sich die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit BM Wölfle während der verbleibenden Monate seiner Amtszeit vorstellt, erkundigt sich StR Conz.

StR Brett (AfD) vertritt die Ansicht, man stehe vor einem Abgrund an Korruption in der Stadt. Ihm ist wichtig, dass heute die Aussage von OB Kuhn oder BM Dr. Mayer dokumentiert wird, wonach sie alles, was denkbar ist, dazu beitragen, um den AIU/den Gemeinderat vollständig zu informieren. Er glaube nicht, dass es in irgendeiner anderen Kommune in Baden-Württemberg einen vergleichbaren Korruptionsfall gegeben hat. Für ihn sei in diesem Fall bemerkenswert, dass der Erste Bürgermeister ständig versuche, möglichst wenig Licht in die Sache zu bringen. Er hält Herrn Wölfle in all seinen bisherigen Funktionen für völlig ungeeignet und könne sich auch nicht vorstellen, dass dieser noch über Monate Chef sein will in einem großen Bereich der Stadtverwaltung.

Neben BM Wölfle sieht er in zweiter Linie EBM Föll als politisch verantwortlich für den Skandal. Dieser habe es über Jahre als Krankenhausbürgermeister nicht geschafft, dass Anträge auf Nebentätigkeiten direkt durchgeleitet werden an den Verantwortlichen. Dies sei ein Versagen in der Führung. Außerdem werte er es als "Scherznummer", zu sagen, man habe die Hinweise in den Schreiben bzw. in den Telefonaten mit der Staatsanwaltschaft anders eingeschätzt.

An StR Kotz gewandt versichert OB Kuhn, dass er die Aufklärung ernst nehme und von seiner Seite aus im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten alles ermöglicht werde, was die Aufklärung erleichtert. Die Bitte um ein Gespräch mit den Mitgliedern des AIU werde er an Herrn Wölfle weitergeben. Die Entscheidung liege jedoch bei Herrn Wölfle. Weiter sagt er zu, eine schriftliche Antwort zum SPD-Antrag vom März 2017 zu geben.

Darüber hinaus merkt er an, nach seinem Eindruck leite BM Wölfle das Referat Soziales und Integration sehr gut, und er gehe davon aus, dass es dabei bleiben wird bis zum August dieses Jahres. Weiter macht er darauf aufmerksam, dass die Bürgermeister vom Gemeinderat gewählt sind und nicht vom OB entlassen werden. Die Wiederwahl sei folglich die Instanz, wo die Stadträtinnen und Stadträte und der Gemeinderat als Ganzes ihre Meinung darstellen.

Außerdem legt er Wert auf den Hinweis, dass es nicht sittenwidrig ist, Patienten aus anderen Ländern in Deutschland mit dem medizinischen System zu versorgen. Der Punkt sei, dass es dabei nach Recht und Gesetz zugehen muss und, wenn es kommunale Kliniken sind, nach den Regeln der Verwaltung. Auch die Vorstellung, dass deutsche Kliniken mit ihrem Know-how im Ausland beim Aufbau von Kliniken beraten, halte er nicht für sittenwidrig. Auch hier gelte, dass es dabei korrekt und ordentlich zugehen muss.

StR Rockenbauch bittet darum, das Thema Hilfe im Gesundheitsaufbau z. B. in Afrika oder anderen Ländern einmal auf die Tagesordnung zu setzen, um grundsätzlich darüber zu sprechen. Ihm komme es heute auf die Antwort zu der Frage an, "war es richtig, einen Vertrag mit einem solchen Volumen abzuschließen, ohne den Gemeinderat vorher damit zu befassen?"

Der Vorsitzende hält eine spontane Antwort bei so komplizierten Sachverhalten für schwierig. Persönlich finde er, dass BM Wölfle mit der Information, als er ins Amt als Krankenhausbürgermeister kam und ihm ein Rohkonzept signalisiert worden sei, wonach man mit Kuwait so ein Geschäft machen will und das Projektvolumen ca. 63 Mio. € beträgt, noch nicht an den Ausschuss herantreten musste. Als es im 1. Quartal 2014 um einen Vertrag ging, sage Herr Wölfle auch in der Antragsbeantwortung der Anträge des 1. Quartals 2017, er sei darüber nicht konkret informiert worden von der Klinikleitung. Nach heutiger Kenntnis der Dinge wäre es jedoch nach seiner persönlichen Überzeugung richtig gewesen, damit in den Krankenhausausschuss zu gehen. Herr Wölfle bestreite aber, dass er diese Information hatte. Damit komme man zu der Frage, hätte er die Pflicht gehabt, nachzufragen, was ist eigentlich mit diesem Projekt geworden.

Die erneute Nachfrage von StR Kotz, ob BM Wölfle hätte nachfragen müssen, wenn er die Information gehabt hätte, beantwortet EBM Föll mit "Ja". Für OB Kuhn ist der entscheidende Punkt, ob Herr Wölfle Anfang 2014 informiert war oder nicht. Darüber maße er sich kein Urteil an. Er könne die Frage folglich nicht beantworten, sondern habe lediglich die Chronologie dargestellt, worauf es ankam. Einigkeit sieht er darin, dass BM Wölfle den Krankenhausausschuss damit hätte befassen müssen, wenn er es gewusst hätte. Die Frage sei ja auch, hätte er es wissen müssen, oder nachfragen können, um es zu wissen?

Auf weitere Nachfrage von StR Rockenbauch bittet OB Kuhn um Verständnis, dazu nicht weiter antworten zu können. Er habe um eine dienstliche Erklärung deswegen gebeten, weil es auch ihn um eine Antwort verlangt habe. Diese Antwort liege der Beantwortung bei, und alles Weitere werde man nun klären.

Er schließt diesen Tagesordnungspunkt und stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss hat von dem Bericht Kenntnis genommen.
zum Seitenanfang