Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR
GRDrs 728/2021
Stuttgart,
04/22/2022



Machbarkeitsstudie Standorte Konzerthaus



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Verwaltungsausschuss
Ausschuss für Kultur und Medien
Beschlussfassung
Beschlussfassung
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
öffentlich
03.05.2022
04.05.2022
26.07.2022



Beschlußantrag:

1. Der Erstellung einer Machbarkeitsstudie für ein Konzerthaus Stuttgart wird zugestimmt:

2. Die im Rahmen der Verhandlungen zum Doppelhaushalt 2020/21 bereitgestellten Planungsgelder für die Machbarkeitsuntersuchung und einen städtebaulichen Testentwurf einer Philharmonie an zwei Standorten (Holzgartenstraße und Königstraße 1–3, wobei der Standort Königstraße entfällt und die vorgesehenen Planungsmittel für andere Standorte, Ziffer 1 verwendet werden sollen ) in Höhe von jeweils 120.000 EUR, insgesamt also 240.000 EUR, stehen im Haushaltsjahr 2022 vorbehaltlich des noch aufzustellenden Jahresabschlusses 2021 im THH 410 – Kulturamt, Amtsbereich 4102811 Kulturförderung in der Kontengruppe 420 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung. Das Kulturamt beauftragt das Hochbauamt mit der Vergabe und Projektleitung der Studien für die unter Ziffer 1 aufgeführten Cluster.


Begründung:


Seit geraumer Zeit wird in der Landeshauptstadt Stuttgart über den Bau eines neuen Konzerthauses diskutiert. Die denkmalgeschützte Liederhalle deckt die Anforderungen der Stuttgarter Kulturszene schon einige Zeit nicht mehr: Zahlreiche Anfragen übersteigen die Kapazität des Hauses. Die technischen und baulichen Voraussetzungen entsprechen nicht mehr den heutigen Standards im Veranstaltungsbereich. Ein neues Konzerthaus im Sinne eines offenen Musikzentrums soll neben der städtebaulichen Entwicklung dazu beitragen, dass die Stadt Stuttgart weiterhin als Kulturhauptstadt auf internationalem Niveau wahrgenommen wird und gleichzeitig neue Impulse für die Stadtgesellschaft zu setzen.

Die Machbarkeitsstudie hat das Ziel, die Standortdiskussion zu einem neuen Konzerthaus in Stuttgart in einem breiteren Rahmen zu führen aber gleichzeitig Inhalt und Charakter des Konzerthauses zu konkretisieren und zu definieren. Die Untersuchung auf dem Teilgebiet A3 (Bereich Hauptbahnhof) soll nicht den vorgesehenen Ideenwettbewerb (HH-Antrag Nr. 487/2021 der CDU-Gemeinderatsfraktion) ersetzten, sondern vielmehr einen weiteren Diskussionsbeitrag hierzu liefern.

Finanzielle Auswirkungen

Es handelt sich um Haushaltsvollzug. Die Planungsgelder in Höhe von 240.000 EUR stehen im Haushaltsjahr 2022 vorbehaltlich des noch aufzustellenden Jahresabschlusses 2021 im THH 410 – Kulturamt, Amtsbereich 4102811 Kulturförderung in der Kontengruppe 420 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung.



Beteiligte Stellen

Referate WFB, SWU und T

Vorliegende Anträge/Anfragen

Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion Nr. 436/2019
"Die neue Philharmonie - in Harmonie mit der Liederhalle"


Erledigte Anträge/Anfragen

Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion Nr. 436/2019
"Die neue Philharmonie - in Harmonie mit der Liederhalle"




Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1 Ausführliche Begründung

Anlage 2 Übersichtsplan der Standorte

Anlage 3 Hinweise des Amts für Umweltschutz

Anlage 1 Ausführliche Begründung

1. Sachstand

Im Haushalt 2020/2021 wurden durch den Gemeinderat Mittel in Höhe von insgesamt 240.000 € für zwei Machbarkeitsstudien zum Standort für ein neues Konzerthaus bereitgestellt. Folgende Standorte sollten untersucht werden:


Parallel hierzu arbeitete der aus der Initiative Konzerthaus hervorgegangene Verein Konzerthaus Stuttgart, in dem sich zahlreiche Stuttgarter Konzertveranstalter und Kultureinrichtungen zusammengeschlossen haben, an einem standortunabhängigen Raumprogramm. Dieses wurde im Ausschuss für Kultur und Medien im Oktober 2021 vorgestellt. In Zusammenarbeit mit dem Beratungsunternehmen actori legte der Verein im Frühjahr/Sommer 2021 eine erste Nutzungskonzeption mit einer Raum- und Funktionsplanung vor, die nun als Basis für die Machbarkeitsstudie dienen kann.


2. Standortevaluation

Bereits im April 2021 erarbeitete das Hochbauamt eine Standortevaluation zum Konzerthaus als Vorarbeit für die Machbarkeitsstudie. Diese Standortevaluation bewertet 15 verschiedene Standorte im gesamten Stadtgebiet anhand verschiedener Vergleichskriterien und wurde in Abstimmung und unter Integration von Fachbeiträgen von folgenden Ämtern erstellt:

Die Evaluation hat das Ziel, die Standortdiskussion weiter einzugrenzen und gleichzeitig den Inhalt und Charakter des Konzerthauses zu konkretisieren.
Folgende Standorte wurden untersucht (vgl. Karte Anlage 2):

In der Standortevaluation wird deutlich, dass sich die einzelnen Standorte aufgrund der Charakteristik des Umfeldes und der Situation sehr unterschiedlich auf ein Konzerthaus auswirken und starken Einfluss auf das Raumprogramm haben werden.


2.1 Standorte, die nicht tiefergehend untersucht werden sollen

Zunächst werden im Folgenden die Standorte kurz umrissen, die in der weiterführenden Machbarkeitsstudie aus unterschiedlichen Gründen nicht näher betrachtet werden sollen:

Einige Standorte sind Grünflächen, für die erhebliche Probleme in Bezug auf die Stadtklimatologie und auf planungsrechtliche Aspekte gesehen werden. Eine oberirdische Bebauung wird hier ausgeschlossen:

Der Standort am Gebhard-Müller-Platz ist aufgrund der Vielzahl an unterirdischen Bauwerken praktisch nicht bebaubar und wird wegen Unwirtschaftlichkeit ausgeschlossen.
Weitere Standorte sind grundsätzlich zur Entwicklung als Baufläche für ein Konzerthaus denkbar, entwickeln aber aufgrund ihrer Lage und fehlender, bzw. mangelnder städtebaulicher Einbindung wenig eigenständigen Charakter und sollten im weiteren Suchlauf nicht weiter berücksichtigt werden, da geeignetere Standorte zur Auswahl stehen:
Städtebaulich und konzeptionell interessant ist der Standort Königstrasse 1–3. Das Grundstück befindet sich allerdings im Eigentum der Schlossgartenbau Objekt-GmbH & Co KG (LBBW Immobilien-Management). Der Eigentümer plant mittlerweile anstelle einer Neuordnung des Areals eine Sanierung und Qualifizierung des Bestands, sodass auch dieser Standort ausgeschlossen werden muss:
Im städtebaulichen Entwurf von asp zu Stuttgart Rosenstein war an der Stelle des bisherigen Paketpostamtes ein Sonderbaustein für eine Kulturnutzung vorgesehen. Die Rahmenplanung hat sich inzwischen zugunsten weiterer Flächen für Wohnen verändert, sodass der grundsätzlich geeignete Standort nicht mehr vertieft untersucht wird:


2. Machbarkeitsstudie

Auf Grundlage der Standortevaluation wird vorgeschlagen, die Machbarkeitsstudie auf folgende drei Bereiche auszudehnen, um die in Frage kommenden Flächen in einem größeren Kontext untersuchen zu können.

2.1 Cluster „Liederhalle“


Der Cluster umfasst den Bereich unmittelbar an und gegenüber der Liederhalle, sodass sich ein gemeinsames Haus, ein „Musikzentrum“ mit entsprechenden Synergieeffekten hinsichtlich des Raumprogramms ergeben kann.

Die Nähe von A2 zum Kultur- und Kongresszentrum ist Schwierigkeit und Chance zugleich. Einerseits muss sich ein neues Gebäude zur bestehenden, denkmalgeschützten Liederhalle einfügen, andererseits bietet es die Möglichkeit, die Bedeutung und Strahlkraft der Liederhalle der 50er-Jahre in die Gegenwart zu transferieren und fortzuschreiben.

Die problematische räumliche Enge am Standort A2 kann ggfs. unter Hinzunahme der Silcheranlage, d.h. bei einer Verschmelzung mit dem Standort A1, aufgelöst werden.

In diesem Cluster ist zudem der Standort des ursprünglichen Antrags, Baufeld B1, Ecke Holzgarten-/ Breitscheidstraße enthalten. Das Areal liegt in räumlichen Bezug zur Liederhalle, ist aber ein eigenständiges Gebäude. Allerdings ergeben sich hier Widersprüche zu den Inhalten des Masterplans Campus Innenstadt 2030, der im Auftrag des Universitätsbauamts unter Beteiligung der Hochschulen, verschiedener Stellen des Landes und der LHS als Zukunftsperspektive erarbeitet wurde.

Ein in dieses wissenschaftlich-studentische Umfeld integriertes Konzerthaus kann in einer gemeinsam entwickelten gesamtheitlichen Neukonzeptionierung zur Aufwertung des gesamten Bereichs führen und zusammen mit dem Gebäudebestand der beiden Kollegiengebäude, der Unibibliothek und der Liederhalle sowie den Freiflächen zu einem spannenden Quartier mit großer Außenwirkung verschmelzen.

2.2 Bereich „Budapester Platz/Wolframstraße – Stuttgart Rosenstein“


Mit dem Baufeld Budapester Platz besteht die Chance, eine außergewöhnliche Verbindung mit dem neuen Gleisbogenpark samt zu erhaltendem südlichen Überwerfungsbauwerk einzugehen, sodass eine Gesamtanlage (Symbiose) aus Kulturbau und Freiraum und ein einzigartiges Musikkultur- und Parkensemble mit stadtweiter Strahlkraft entstehen könnte.


2.3 Bereich „Hauptbahnhof, Teilgebiet A3 – Stuttgart Rosenstein“

Die Entwicklungsfläche A3 liegt im Eingangsbereich des neuen Europaquartiers in Stuttgart Rosenstein, an den derzeitigen Gleisanlagen des Kopfbahnhofs. Es bildet das Gegenstück zum verbliebenen Rumpfgebäude des Bonatzbaus und ist damit Auftakt von Stuttgart Rosenstein.

Mit der perspektivischen Verkehrsberuhigung der Schillerstraße und einer attraktiven Gestaltung des Manfred-Rommel-Platzes auf dem Dach des neuen Tiefbahnhofs kann sich das Baugrundstück zur zentralen Drehscheibe als integratives Bindeglied zwischen alten und neuen Stadtquartieren entwickeln.

Anlage 2 Übersichtsplan der Standorte (Stand 210305)







Anlage 3 Hinweise des Amts für Umweltschutz


Standortübergreifend


Allgemein
Eine vertiefte Prüfung durch das Amt für Umweltschutz mit detaillierten Anmerkungen und Auflagen erfolgt im Rahmen der Machbarkeitsstudie, der Planungen sowie im baurechtlichen Genehmigungsverfahren.


Naturschutz
Die Standorte befinden sich im planerischen Innenbereich oder ein B-Plan wird im Rahmen der Entwicklung Rosenstein aufgestellt. Bei den Standorten können artenschutzrechtliche Belange betroffen sein (höhlen- und gebäudebewohnende Arten), die in der weiteren Planung zu berücksichtigen sind.


Stadtklima und Lufthygiene
Auf lufthygienischer Sicht können derzeit noch keine detaillierten Aussagen getroffen werden. Es gilt, keinen wesentlichen Mehrverkehr zu generieren.


Immissionsschutz
Grundsätzlich gilt für alle Standorte, dass die Immissionsrichtwerte der TA Lärm insbesondere nach 22 Uhr bezüglich der Emissionen durch den Eingangsbereich, durch die Besucherströme, durch den Parkverkehr und durch das Konzerthaus eingehalten werden müssen. Dabei ist auf einen ausreichenden Abstand zu Wohnnutzung und auf eine geeignete Anordnung des Eingangsbereichs zu achten. Fazit:


Verkehrslärm
Bei einer Nutzung der für die Machbarkeitsstudie ausgewählten Standortflächen wird von keiner wesentlichen Erhöhung des Umgebungslärms ausgegangen. Die Planung muss die Einwirkung des Verkehrslärms auf das Plangebiet sowie den vom Vorhaben generierten Anlagenlärm auf die Umgebung berücksichtigen.



Standortbezogen


Standort A1 – Silcheranlage/ Berliner Platz

lmmissionsschutz
Im direkten Umfeld ist Wohnnutzung vorhanden und daher wäre ein Gebäude nur mit schalltechnisch optimierter Ausführung geeignet.


Stadtklima
Nach dem Klimaatlas Region Stuttgart (2008) ist die Standortfläche A1 teilweise als Stadt-Klimatop, teilweise auch als Grünanlagen-Klimatop einzuordnen. Bezüglich des Stadt-Klimatops gelten vorwiegend nachstehende Eigenschaften: Bei starker Aufheizung am Tage ist die nächtliche Abkühlung gering. Es kommt zur Ausbildung einer Wärmeinsel. Die vorhandene Bebauung beeinflusst die regionalen und überregionalen Windsysteme und weitere klimarelevante Größen erheblich, so dass der Luftaustausch eingeschränkt ist und insgesamt eine hohe Luftschadstoffbelastung besteht. Das Grünanlagen-Klimatop stellt eine innerörtliche, parkartige Grünfläche dar. Diese wird aufgrund des relativ extremen Temperatur- und Feuchte-Tagesganges und der damit verbundenen Kalt- und Frischluftproduktion ausgleichend auf die bebaute und meist überwärmte Umgebung. Innerörtliche Grünflächen mit dichtem Baumbestand stellen durch Verschattung tagsüber kühle Ausgleichsflächen mit hoher Luftfeuchtigkeit gegenüber der erwärmten Umgebung dar. Die Standortfläche A1 erfüllt diese Eigenschaften und ist in dem als unter stadtklimatischen Gesichtspunkten sanierungsbedürftigen Gebiet als klimatisch wertvoll einzustufen und als Grünfläche zu erhalten. Der FNP weist die Standortfläche A1 u.a. aus diesen Gründen als Grünfläche in einem Grünsanierungsgebiet aus. Im Bebauungsplan „Seiden-/Breitscheidstraße (AOK) (Stgt 269) - 2015/06“ aus dem Jahr 2015 ist die Standortfläche aufgrund ihrer stadtklimatischen Wertigkeit als öffentliche Grünfläche planungsrechtlich gesichert.

Die Standortfläche A1 ist damit aus stadtklimatischer Sicht als Standort für das Konzerthaus nicht geeignet.


Verkehrslärm
Nach der Lärmkartierung der Stadt Stuttgart 2017 sind am Rand des Standorts A1 Lärmpegel von 75/65 dB(A) Tag/Nacht aufgrund des Straßenverkehrs und 75/65 dB(A) Tag/Nacht aufgrund des Stadtbahnverkehrs zu erwarten.

Eine wesentliche Erhöhung der Verkehrslärm infolge der Veranstaltungen ist wegen der sehr guten Einbindung an den ÖPNV nicht zu erwarten.

Der vom Betrieb der Konzerthalle generierte Anlagenlärm wie die Veranstaltungen selbst, Anlieferung (u.a. Gastronomie und Bühnenbau), Kühlaggregate, usw. kann im Konflikt mit der in der Umgebung befindlichen Wohnbebauung (Breitscheidstraße, Silcherstraße), planungsrechtlich als Misch-/Kerngebiet eingestuft, kommen.



Standort A2 – Liederhalle/Berliner Platz

lmmissionsschutz
Im direkten Umfeld ist keine Wohnnutzung vorhanden und der Standort aus Sicht des lmmissionsschutzes gut geeignet. Nach dem Klimaatlas Region Stuttgart (2008) ist die Standortfläche A2 überwiegend als Grünanlagen-Klimatop einzuordnen. Das Grünanlagen-Klimatop stellt eine innerörtliche, parkartige Grünfläche dar. Diese wird aufgrund des relativ extremen Temperatur- und Feuchte-Tagesganges und der damit verbundenen Kalt- und Frischluftproduktion ausgleichend auf die bebaute und meist überwärmte Umgebung. Innerörtliche Grünflächen mit dichtem Baumbestand stellen durch Verschattung tagsüber kühle Ausgleichsflächen mit hoher Luftfeuchtigkeit gegenüber der erwärmten Umgebung dar. Die Standortfläche A2 erfüllt diese Eigenschaften und ist in dem als unter stadtklimatischen Gesichtspunkten sanierungsbedürftigen Gebiet als klimatisch wertvoll einzustufen und als Grünfläche zu erhalten. Der FNP weist die Standortfläche A2 u.a. aus diesen Gründen als Grünfläche in einem Grünsanierungsgebiet aus. Im Bebauungsplan „Breitscheid/Seidenstraße West – 1982/107“ aus dem Jahr 1982 ist die Standortfläche aufgrund ihrer stadtklimatischen Wertigkeit als öffentliche Grünfläche über einer Tiefgarage planungsrechtlich gesichert. Die Standortfläche A2 ist damit aus stadtklimatischer Sicht als Standort für das Konzerthaus nicht geeignet.


Verkehrslärm
Nach der Lärmkartierung der Stadt Stuttgart 2017 sind am Rand des Standorts A2 Lärmpegel von 75/65 dB(A) Tag/ Nacht aufgrund des Straßenverkehrs und 75/65 dB(A) Tag/Nacht aufgrund des Stadtbahnverkehrs zu erwarten. Eine wesentliche Erhöhung der Verkehrslärm infolge der Veranstaltungen ist wegen der sehr guten Einbindung an den ÖPNV nicht zu erwarten.



Standort B1 – Stadtgarten West

Immissionsschutz
Im direkten Umfeld ist keine Wohnnutzung vorhanden. Allerdings ist die Nähe zum Krankenhaus mit einem um 10 dB(A) bzw. 10-fach höheren Schutzanspruch im Vergleich zu einem Mischgebiet schalltechnisch zu beachten, was bedeutet, dass umgerechnet ein ca. 3,5-fach größerer Abstand erforderlich ist. Ob hier der Abstand ausreichend ist, hängt von der konkreten Ausführung des Konzerthauses ab, insbesondere von der Lokalisierung des Eingangsbereiches, der Anlieferung und der Besucherzufahrt. Deshalb ist die Nähe des Krankenhauses bei der weiteren Planung/Machbarkeitsstudie zu berücksichtigen. Angaben zu einem erforderlichen Mindestabstand ist erst nach Vorlage einer konkreten Planung bzw. eines schalltechnischen Gutachtens möglich. Bei Einhaltung des erforderlichen Abstandes müssten die Standorte B1 und B2 aus immissionsschutzrechtlicher Sicht machbar sein.


Stadtklima
Nach dem Klimaatlas Region Stuttgart (2008) ist die Standortfläche B1 als Stadtkern-
Klimatop einzuordnen. Tags ist eine starke Aufheizung zu verzeichnen, was insbesondere nachts zur Ausbildung einer ausgeprägten Wärmeinsel führt. Regionale und überregionale Winde sowie andere klimarelevante Größen sind maßgeblich modifiziert. Die Standortfläche ist als unter stadtklimatischen Gesichtspunkten sanierungsbedürftig einzustufen. Die Standortfläche grenzt direkt an den Stadtgarten, dessen klimatische Bedeutung sich aus seiner Funktion als thermische Ausgleichsfläche ergibt, die zudem noch im zentralen Bereich der städtischen Wärmeinsel liegt. Deshalb sollte die Fläche des Stadtgartens unbedingt unversiegelt erhalten werden – es sollte sogar weiter eine Vergrößerung bzw. die Vernetzung mit nahegelegenen Grünflächen aus stadtklimatischer Sicht angestrebt werden.


Es wird davon ausgegangen, dass sich eine mögliche Neubebauung der Standortfläche B1 ausschließlich auf die bereits bebaute und im FNP als Gemeinbedarfsfläche ausgewiesene Fläche beschränkt. Dabei ist die Durchströmbarkeit und damit auch Belüftungsmöglichkeit in SW-NO-Richtung im Bereich der Holgartenstraße mindestens aufrechtzu-erhalten, im Sinne einer klimaresilienten Stadt und stadtklimatischen Sanierung aber zu verbessern. Bei einer Nutzung der Standortfläche B1 sollte von keine wesentliche Nachverdichtung erfolgen und die Bauwerkshöhe sich an die der umliegenden Gebäude anpassen. Eine umfassende Bauwerksbegrünung ist direkt miteinzuplanen.


Verkehrslärm
Nach der Lärmkartierung der Stadt Stuttgart 2017 sind am Rand des Standorts B1 Lärmpegel von 65/55 dB(A) Tag/Nacht aufgrund des Straßenverkehrs zu erwarten. Eine wesentliche Erhöhung der Verkehrslärm infolge der Veranstaltungen ist wegen der guten Einbindung an den ÖPNV nicht zu erwarten.



Standort B2 – Holzgartenstraße/lFT

lmmissionsschutz
Im direkten Umfeld ist keine Wohnnutzung vorhanden. Allerdings ist die Nähe zum Krankenhaus mit einem um 10 dB(A) bzw. 10-fach höheren Schutzanspruch im Vergleich zu einem Mischgebiet schalltechnisch zu beachten, was bedeutet, dass umgerechnet ein ca. 3,5-fach größerer Abstand erforderlich ist. Ob hier der Abstand ausreichend ist, hängt von der konkreten Ausführung des Konzerthauses ab, insbesondere von der Lokalisierung des Eingangsbereiches, der Anlieferung und der Besucherzufahrt. Deshalb ist die Nähe des Krankenhauses bei der weiteren Planung Machbarkeitsstudie zu berücksichtigen. Eine Angabe zu einem erforderlichen Mindestabstand ist erst nach Vorlage einer konkreten Planung bzw. eines schalltechnischen Gutachtens möglich. Bei Einhaltung des erforderlichen Abstandes müssten die Standorte B1 und B2 aus immissionsschutzrechtlicher Sicht machbar sein.


Stadtklima
Nach dem Klimaatlas Region Stuttgart (2008) ist die Standortfläche B2 überwiegend als Stadtkern-Klimatop einzuordnen. Tags ist eine starke Aufheizung zu verzeichnen, was insbesondere nachts zur Ausbildung einer ausgeprägten Wärmeinsel führt. Regionale und überregionale Winde sowie andere klimarelevante Größen sind maßgeblich modifiziert. Die Standortfläche ist als unter stadtklimatischen Gesichtspunkten sanierungsbedürftig einzustufen.

Die Standortfläche grenzt direkt an den Hoppenlaufriedhof und befindet sich in nächster Nähe zum Stadtgarten, deren klimatische Bedeutung sich aus ihrer Funktion als thermische Ausgleichsflächen ergeben, die zudem noch im zentralen Bereich der städtischen Wärmeinsel liegen. Deshalb sollte eine Vernetzung von Hoppenlaufriedhof und Stadtgarten angestrebt werden.

Es wird davon ausgegangen, dass sich eine mögliche Neubebauung der Standortfläche
B2 ausschließlich auf die bereits bebaute und im FNP als Gemeinbedarfsfläche ausgewiesene Fläche beschränkt. Dabei ist die Durchströmbarkeit in SW-NO-Richtung im Bereich der Holgartenstraße mindestens aufrechtzuerhalten. Im Sinne einer klimaresilienten Stadt und stadtklimatischen Sanierung sollte aber das Ziel sein, die Durchströmbarkeit zu verbessern.

Bei einer Nutzung der Standortfläche B2 wird von keiner wesentlichen Nachverdichtung ausgegangen, wobei sich die Bauwerkshöhe maximal an die der umliegenden Gebäude anpasst. Eine umfassende Bauwerksbegrünung ist direkt miteinzuplanen.


Verkehrslärm
Nach der Lärmkartierung der Stadt Stuttgart 2017 sind am Rand des Standorts B2 Lärmpegel von 70/60 dB(A) TaglNacht aufgrund des Straßenverkehrs zu erwarten. Eine wesentliche Erhöhung des Verkehrslärms infolge der Veranstaltungen ist wegen der guten Einbindung an den ÖPNV nicht zu erwarten.


Standort H – Budapester Platz/Wolframstraße

lmmissionsschutz
Im Umfeld sind Wohnnutzung und ein Hotel vorhanden und daher wäre das Gebäude nur mit einer schalltechnisch optimierten Ausführung geeignet.


Stadtklima
Nach dem Klimaatlas Region Stuttgart (2008) ist die Standortfläche H derzeit teilweise als Stadt-Klimatop, überwiegend als Bahnanlagen-Klimatop einzuordnen. Bezüglich des Stadt-Klimatops gelten vorwiegend nachstehende Eigenschaften: Bei starker Aufheizung am Tage ist die nächtliche Abkühlung gering. Es kommt zur Ausbildung einer Wärmeinsel. Die vorhandene Bebauung beeinflusst die regionalen und überregionalen Windsysteme und weitere klimarelevante Größen erheblich, so dass der Luftaustausch eingeschränkt ist und insgesamt eine hohe Luftschadstoffbelastung besteht. Das Bahnanlagen-Klimatop ist gekennzeichnet durch eine intensive Erwärmung am Tag und eine rasche nächtliche Abkühlung. Die Oberflächentemperaturen sind dennoch höher als die des Freilands. Die Gleiskörper sind aufgrund ihrer geringfügigen Überbauung windoffen und dienen in bebauten Gebieten oftmals als Luftleitbahnen, bzw. Luftaustauschflächen.

Die Standortfläche weist im derzeitigen Zustand eine bedeutende klimarelevante Funktion mit erheblicher klimatisch-lufthygienischer Empfindlichkeit gegenüber einer Nutzungsintensivierung auf. Der Standortfläche H kommt durch ihre Lage am Unteren Schlossgarten eine klimatische Bedeutung zu. Der Untere Schlossgarten, der als Teil des „Grünen U" eine wesentliche klimatische Bedeutung in seiner Funktion als thermische Ausgleichsfläche für die Stuttgarter lnnenstadt aufweist, liegt im zentralen Bereich der städtischen Wärmeinsel. Aus stadtklimatischer Sicht sollte die Fläche des Schlossgartens unversiegelt erhalten werden und noch dazu vergrößert werden. Die Standortfläche H ist damit Teil des Nesenbachtales, das als Hauptbelüftungsachse der Stuttgarter Innenstadt wirkt. Dies gilt zum einen hinsichtlich der klimageographischen Hauptwindrichtung Westsüdwest selbst, aber auch durch die Übereinstimmung der Talachse mit dieser Richtung. Weiterhin ist das lokale, thermisch induzierte Windsystem hervorzuheben, das sich durch nächtliche Bergwinde bemerkbar macht. Über diese Belüftungsachse wird einerseits Luft aus vergleichsweise weniger belasteten Räumen des Stadtrandes herangeführt und damit insbesondere auch nachts ein erheblicher klimatologischer Ausgleich ermöglicht. Andererseits sorgt der Luftstrom auch für einen Abtransport von Luftschadstoffen. Eine Verengung des BeIüftungsquerschnitts durch eine Bebauung ist zu vermeiden.

Bei einer Nutzung der Standortfläche H sollte bei einer Neubebauung eine moderate Nachverdichtung erfolgen, wobei eine Bauwerkshöhe von 20 m einzuhalten ist. Eine umfassende Bauwerksbegrünung ist direkt miteinzuplanen, ebenfalls die im FNP ausgewiesenen Grünzüge.


Verkehrslärm
Nach der Lärmkartierung der Stadt Stuttgart 2017 sind am Rand des Standorts H Lärmpegel von 65/55 dB(A) Tag/Nacht aufgrund des Straßenverkehrs zu erwarten (Wolframstraße, Nordbahnhofstraße).

Eine wesentliche Erhöhung der Verkehrslärm infolge der Veranstaltungen ist wegen
der guten Einbindung an den ÖPNV nicht zu erwarten.


Standort F - Europaviertel A3 Hbf

lmmissionsschutz
Im direkten Umfeld ist keine Wohnnutzung vorhanden und daher der Standort gut geeignet.


Stadtklima
Nach dem Klimaatlas Region Stuttgart (2008) ist die Standortfläche F derzeit als Bahnanlagen-Klimatop einzuordnen. Dieses ist gekennzeichnet durch eine intensive Erwärmung am Tag und eine rasche nächtliche Abkühlung. Die Oberflächentemperaturen sind dennoch höher als die des Freilands. Die Gleiskörper sind aufgrund ihrer geringfügigen Überbauung windoffen und dienen in bebauten Gebieten oftmals als Luftleitbahnen, bzw. Luftaustauschflächen. Die Standortfläche weist im derzeitigen Zustand eine klimarelevante Funktion mit geringer klimatisch-lufthygienischer Empfindlichkeit gegenüber einer Nutzungsintensivierung auf. Dennoch kommt der Standortfläche F durch ihre Lage am Mittleren Schlossgarten eine klimatische Bedeutung zu. Der Mittlere Schlossgarten, der als Teil des „Grünen U" eine wesentliche klimatische Bedeutung in seiner Funktion als thermische Ausgleichsfläche für die Stuttgarter lnnenstadt aufweist, liegt im zentralen Bereich der städtischen Wärmeinsel. Aus stadtklimatischer Sicht sollte die Fläche des Schlossgartens unversiegelt erhalten werden und noch dazu vergrößert werden.

Die Standortfläche F ist damit Teil des Nesenbachtales, das als Hauptbelüftungsachse der Stuttgarter lnnenstadt wirkt. Dies gilt zum einen hinsichtlich der klimageographischen Hauptwindrichtung Westsüdwest selbst, aber auch durch die Übereinstimmung der Talachse mit dieser Richtung. Weiterhin ist das lokale, thermisch induzierte Windsystem hervorzuheben, das sich durch nächtliche Bergwinde bemerkbar macht. Über diese Belüftungsachse wird einerseits Luft aus vergleichsweise weniger belasteten Räumen des Stadtrandes herangeführt und damit insbesondere auch nachts ein erheblicher klimatologischer Ausgleich ermöglicht. Andererseits sorgt der Luftstrom auch für einen Abtransport von Luftschadstoffen. Eine Verengung des BeIüftungsquerschnitts durch eine Bebauung ist zu vermeiden. Eine potentielle Neubebauung an diesem Standort ist moderat zu gestalten. Eine Bauwerkshöhe von 20 m ist dabei nicht zu überschreiten. Eine umfassende Bauwerksbegrünung ist direkt miteinzuplanen, der im FNP ausgewiesene Grünkorridor entlang des Arnulf-Klett-Platzes ebenfalls.


Verkehrslärm
Nach der Lärmkartierung der Stadt Stuttgart 2017 sind am Rand des Standorts F Lärmpegel von 60/50 dB(A) Tag/Nacht aufgrund des Straßenverkehrs zu erwarten (Friedrichstraße, Arnulf-Klett-Platz). Eine wesentliche Erhöhung der Verkehrslärm infolge der Veranstaltungen ist wegen der sehr guten Einbindung an den ÖPNV nicht zu erwarten.


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Leitvermerke GRDrs 728-2021.docx