Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR
GRDrs 1002/2021
Stuttgart,
11/11/2021



Haushalt 2022/2023

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 15.11.2021



Dynamisierung

Beantwortung / Stellungnahme

Der Antrag basiert auf zwei voneinander abweichenden Vorgängen:

1. dem Antrag der Sachkundigen Bürger*innen im Ausschuss für Kultur und Medien, der auf die jährliche Dynamisierung der institutionellen Zuwendungen auf Grundlage durchschnittlicher Tarifsteigerungen des Öffentlichen Dienstes für die Aufwendungen des festangestellten Personals (Grundlage ggf. Personalaufwendungen des Vorjahrs lt. Verwendungsnachweis) gerichtet ist und

2. dem Antrag der Solidargemeinschaft Stuttgarter Theater, der eine Dynamisierung der Zuwendungen beinhaltet für die 14 Beteiligten und von der Stadt institutionell geförderten Einrichtungen um 4,6 % auf 2 Jahre betrachtet (siehe auch GRDrs 623/2021). Auf der Basis der Zuwendungen für das Jahr 2021 an die beteiligten Institutionen errechnet sich in Summe ein Erhöhungsbetrag von 542.000 EUR.


Eine gesicherte Dynamisierung der institutionellen Zuwendungen wäre zweifellos, unabhängig von ihrer Ausgestaltung, für die geförderten Einrichtungen mit einer gewissen Planungssicherheit und einer Verbesserung der verlässlichen Grundlagen künftiger Förderhöhen verbunden. Beide Anträge bergen jedoch diverse Schwierigkeiten, die in folgenden Punkten begründet liegen:

- Die institutionelle Förderung der Kulturverwaltung umfasst insgesamt rd. 230 Einrichtungen. Die Spannweite reicht dabei von rein ehrenamtlich betriebenen Initiativen und Vereinen bis hin zu personalintensiven Institutionen mit gut 100 festangestellten Beschäftigten. Die Erhebung bzw. regelmäßige Fortschreibung der zu dynamisierenden Personalaufwendungen wäre mit einem nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand verbunden.

- Die Finanzierungsquoten durch die städtische Förderung und demgegenüber die Eigenfinanzierungsquoten der geförderten Einrichtungen sind sehr unterschiedlich. Die anfallenden Personalaufwendungen oder auch Fixkosten werden dementsprechend nur teilweise durch die institutionelle Förderung abgedeckt, teilweise geht die Förderung darüber hinaus und deckt anteilig die Veranstaltungskosten mit ab.

- Einige Einrichtungen erhalten parallel zur institutionellen Förderung durch die Landeshauptstadt Stuttgart auch eine institutionelle Förderung durch das Land BW. Dabei wird i.d.R. ein gewisses Verhältnis der Förderquoten von 2:1 gewahrt, das bei einseitiger Dynamisierung schnell aus dem Gleichgewicht geraten könnte.

- Viele Einrichtungen haben - aus unterschiedlichen Gründen - in den letzten Jahren von ausgesprochen hohen Steigerungen der Förderung profitiert, andere haben keine oder nur ganz geringfügige Aufstockungen ihrer Fördermittel erhalten. Eine im Frühjahr 2021 durchgeführte Auswertung der Erhöhungen seit 2014 ergab, dass rd. 90 Einrichtungen im Zeitraum 2014 bis 2021 Erhöhungen ihrer Zuwendungen im Gesamtumfang von rd. 8,4 Mio. EUR erhielten. Dabei bewegten sich die einzelnen Steigerungsraten zwischen weniger als 10% bis über 500%. Weitere rd. 90 Einrichtungen haben im selben Zeitraum keine Erhöhung ihrer Zuwendung erfahren. 55 Institutionen bzw. regelmäßig stattfindende Festivals wurden neu in die institutionelle bzw. dauerhafte Projektförderung aufgenommen.

In jedem Fall wäre eine Abgrenzung zwischen Einrichtungen, die an einer Dynamisierung teilhaben sollten und solchen, die davon ausgeschlossen sind, aus Gleichbehandlungsgründen rechtlich problematisch. Gleichwohl sind der Kulturverwaltung Städte bekannt, die eine gewisse Dynamisierung ihrer Zuwendungen vornehmen. Vorausgehen müsste aus Sicht der Kulturverwaltung immer, wie in GRDrs. 623/2021 für den Antrag der Solidargemeinschaft Theater bereits dargestellt, eine Evaluation der bisherigen Förderstrukturen. Darüber hinaus sollte zunächst ein Erfahrungsaustausch mit Städten stattfinden, die bisher bereits eine Dynamisierung realisieren.



Vorliegende Anträge/Anfragen

451/2021 Bündnis 90/DIE GRÜNEN; 721/2021 SPD




Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister




<Anlagen>