Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
364
19
VerhandlungDrucksache:
29/2023
GZ:
AKR
Sitzungstermin: 05.07.2023
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung: Frau Schmidt as
Betreff: Nothilfe-Förderfonds Kultur III

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht vom 27.06.2023, GRDrs 29/2023, mit folgendem

Beschlussantrag:

Der Gemeinderat hat im Verwaltungsausschuss am 14.12.2022 auf Grundlage des Antrags 373/2022 der CDU-Gemeinderatsfraktion einstimmig beschlossen, die Kulturschaffenden und Kultureinrichtungen Stuttgarts angesichts hoher Inflationsrate, Fachkräftemangel, zum Teil stark rückläufigen Besucher*innenzahlen und gestiegenen Energiepreisen zu unterstützen. Insgesamt stehen ca. 1,1 Millionen EUR zur Verfügung. Der Bericht zur Mittelverwendung erfolgt im Ausschuss für Kultur und Medien.

1. Verfahren zur unterjährigen Unterstützung: Die Mittel werden zur Abmilderung unausweichbarer Belastungen für geförderte Kulturinstitutionen bereitgestellt. Die Förderung wird als Fehlbedarfsfinanzierung entsprechend individueller Bedarfsanzeige und Nachweis eines akuten, von externen Faktoren herbeigeführten Mehrbedarfs, gewährt. Eine erste Tranche in Höhe von 327.000 EUR wird gemäß Anlage 1 ausgeschüttet, eine zweite Tranche erfolgt voraussichtlich im Herbst 2023.

2. Kulturraum-Hilfen: Angesichts der gestiegenen Kosten für Wärme und Strom erhalten geförderte Soloselbständige Künstler*innen Stuttgarts einen pauschalen Zuschuss für die zu leistenden Abschlagszahlungen im ersten Quartal 2023 pro Quadratmeter künstlerischen Arbeitsraumes. Hierfür werden zunächst 100.000 EUR zur Verfügung gestellt.

3. Das Kulturamt wird ermächtigt, für die Abwicklung (Verteilung, Auszahlung etc.) der erneuten Nothilfen 2023 und der Prüfung der Mittelverwendung eine*n Sachbearbeiter*in in EG 11 TVöD ohne Blockierung einer Planstelle für die Dauer von 6 Monaten im Umfang von 0,3 VZK zu beschäftigen Hierfür entstehen Personalkosten in Höhe von rund 11.700 EUR.

4. Die Aufwendungen zu den Punkten 1 bis 3 werden im Teilergebnishaushalt 2023 THH 410 - Kulturamt, Amtsbereich 4102811 - Kulturförderung, KGr. 43100 - Zuweisung und Zuschüsse für laufende Zwecke bzw. KGr. 400 Personalaufwendungen aus den hierfür im Nachtragshaushaltsplan 2023 veranschlagten Mitteln in Höhe von 1,1 Mio. EUR gedeckt.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


EBM Dr. Mayer stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.

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