Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 1319/2011
Stuttgart,
11/28/2011



Haushalt 2012/2013

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 05.12.2011



Zuschüsse an freie Träger - Antrag der Liga der freien Wohlfahrtspflege

Beantwortung / Stellungnahme

In der 1. Lesung zum HH 2012/2013 wurde die Verwaltung beauftragt, auf der Basis des durchschnittlichen Personalkostenanteils (PK-Anteil) des jeweiligen Amtes (Sozial-, Jugend- und Gesundheitsamt) den Mehrbedarf darzustellen, der aus alternativen Steigerungsraten (1,5 %, 2 %, 2,5 %) resultiert. Auf der Grundlage der GR-Beschlüsse zu den vorliegenden Haushaltsanträgen, würde sich der zusätzliche Mittelbedarf bei allen drei Ämtern erhöhen. Eine Budgeterhöhung würde entsprechend einer Beschlussfassung auf dem Verwaltungswege im Nachgang zu den Haushaltsplanberatungen analog der Berechnungsgrundlage der einzelnen Ämter erfolgen.

Sozialamt
Der Personalkostenanteil am Förderbudget des Sozialamts beträgt 81%. Da sich die Personalkostenanteile je nach Fördertatbestand sehr unterschiedlich darstellen und zwischen 40 % bis zu 100 % betragen, wurden die Personalkosten einzeln berechnet und zusammengefasst.
Jugendamt
Der Personalkostenanteil in den einzelnen Förderbereichen beträgt zwischen 0 % und 100 %, durchschnittlich 74 %. Die Freiwilligkeitsleistungen bei den Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, wurden nicht berücksichtigt, da der Landeszuschuss (80 %) regelmäßig – auch im Jahr 2012 - gesteigert wird.
Gesundheitsamt
Der durchschnittliche Förderbudgetanteil des Gesundheitsamtes für Personalkosten beträgt 79 %. Nicht berücksichtigt wurden Förderbereiche, in denen Personalkosten nicht vorkommen sowie die Förderung der Schwerpunktpraxis für Suchtmedizin, für die ein jährlicher Förderbetrag zur Sicherung eines Mindestjahreseinkommens vereinbart wurde. Beim Klinikum wurde für den Bereich Sozialpsychiatrische Dienste entsprechend der Relation Personal- zu Sachkosten bei der Budgetfestlegung zum 01.01.2005 (vgl. GRDrs 673/2004) ein Personalbudgetanteil von 80 % berücksichtigt. Bei dem Bereich Sucht des Klinikums wurde der vollständige Budgetansatz als Personalbudget anerkannt, da die tatsächlichen Personalkosten höher sind als der Gesamtbudgetansatz (vgl. GRDrs 715/2004).
Finanzielle Auswirkungen

1. Mehrbedarf für derzeit geförderte Maßnahmen/Angebote
Förder-budget im HH-Ansatz
PK-Anteil
PK-Anteil
zusätzl. Mittelbedarf PK (entsprechend Steigerungssatz)
Amt
in EUR
in %
in EUR
in EUR
In Euro
2012
2013ff
Steigerung 1,5 % (nur Personalkosten)
Sozialamt
9.095.300
81%
7.367.193
110.508
222.358
Jugendamt
30.359.300
74%
22.465.882
336.988
677.717
Gesundheitsamt
6.672.800
79%
5.291.530
79.373
159.386
Summe
46.127.400
35.124.605
526.869
1.059.462
Steigerung 2 % (nur Personalkosten)
Sozialamt
9.095.300
81%
7.367.193
147.344
297.075
Jugendamt
30.359.300
74%
22.465.882
449.318
905.285
Gesundheitsamt
6.672.800
79%
5.291.530
105.831
212.933
Summe
46.127.400
35.124.605
702.492
1.415.293
Steigerung 2,5 % (nur Personalkosten)
Sozialamt
9.095.300
81%
7.367.193
184.180
372.089
Jugendamt
30.359.300
74%
22.465.882
561.647
1.133.685
Gesundheitsamt
6.672.800
79%
5.291.530
132.288
266.689
Summe
46.127.400
35.124.605
878.115
1.772.463


2. Mehrbedarf für die dauerhafte Förderung von in der 1. Lesung beschlossenen
Maßnahmen/Angeboten
Steigerung 1,5 % (nur Personalkosten)
Sozialamt
451.791
81%
365.951
5.489
11.045
Jugendamt
678.200
74%
501.868
7.528
15.140
Gesundheitsamt
585.150
79%
464.024
6.960
13.977
Summe
1.715.141
1.331.843
19.978
40.162
Steigerung 2 % (nur Personalkosten)
Sozialamt
451.791
81%
365.951
7.319
14.757
Jugendamt
678.200
74%
501.868
10.037
20.223
Gesundheitsamt
585.150
79%
464.024
9.280
18.672
Summe
1.715.141
1.331.843
26.637
53.652
Steigerung 2,5 % (nur Personalkosten)
Sozialamt
451.791
81%
365.951
9.149
18.483
Jugendamt
678.200
74%
501.868
12.547
25.326
Gesundheitsamt
585.150
79%
464.024
11.601
23.431
Summe
1.715.141
1.331.843
33.296
67.239

Bei GR-Beschlüssen zu den vorliegenden und noch nicht entschiedenen Haushaltsanträgen würde sich der zusätzliche Mittelbedarf jeweils um den zu beschließenden Steigerungssatz erhöhen. Diese Erhöhung müsste bei der Beschlussfassung zu den einzelnen Anträgen jeweils mit berücksichtigt werden.



Vorliegende Anträge/Anfragen

Antrag der Fraktionen aus der 1. Lesung




Isabel Fezer
Bürgermeisterin




<Anlagen>