Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
195
2
VerhandlungDrucksache:
133/2021
GZ:
S/OB
Sitzungstermin: 16.06.2021
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Schmidt fr
Betreff: "Förderung 'E-Trikes für mobilitätseingeschränkte Stuttgarter*innen'"

Vorgang: Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 22.03.2021, öffentlich, Nr. 32
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik vom 23.03.2021, öffentl., Nr. 76
Verwaltungsausschuss vom 24.03.2021, öffentlich, Nr. 86
jeweiliges Ergebnis: Zurückstellung

Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 17.05.2021, öffentlich, Nr. 58
Ergebnis: Vorberatung mit Maßgabe

Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik v. 15.06.2021, öffentlich, Nr. 167
Ergebnis: ohne Votum in Verwaltungsausschuss


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 30.04.2021, GRDrs 133/2021.

Der Antrag Nr. 201/2021 vom 11.06.2021 der SPD-Fraktion ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.

Diskussionsgrundlage ist der geänderte Beschlussantrag mit folgender Formulierung, der als Tischvorlage ausliegt und dem Protokoll aus der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Technik vom 15.06.2021 (NNr. 167/2021) angehängt ist:

1. Für das Förderprogramm der Landeshauptstadt Stuttgart "E-Trikes für mobilitätseingeschränkte Stuttgarter*innen" wird die Richtlinie gemäß vorliegender Tischvorlage beschlossen.

2. Die Richtlinie tritt mit Veröffentlichung im Internet auf der Homepage der Landeshauptstadt Stuttgart unter www.stuttgart.de/e-trike inkraft und gilt für alle Anträge, die nach Inkrafttreten eingehen.

3. Die Auszahlungen für die Förderung i. H. v. bis zu 40.000 Euro werden 2021 im Teilfinanzhaushalt 810 - Bürgermeisteramt, Projekt-Nr. 7.109853 - Förderung von E-Trikes, AuszGr. 781 - Investitionszuweisungen und -zuschüsse an Dritte finanziert.
Die Deckung erfolgt i. H. v. 10.000 Euro aus übrigen Mitteln im THH 810 - Bürgermeisteramt, Kontengruppe 43100 - Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke und i. H. v. 30.000 Euro im THH 810 - Bürgermeisteramt, Amtsbereich 8107015 - Referat Strategische Planung und Nachhaltige Mobilität, Kontengruppe 42510 - Sonstige Aufwendungen für Sach-und Dienstleistungen. Über die Finanzierung des Nachhaltigkeitsbonus in Höhe von maximal 13.500 Euro ist im Rahmen des Doppelhaushalts 2024/2025 anhand der Zahl der eingegangenen Anträge zu entscheiden.

4. Der Vollzug der Förderrichtlinie wird dem Referat Strategische Planung und Nachhaltige Mobilität (S/OB) übertragen. Der Aufgabengliederungsplan, der Produktplan und ggf. der Dienstverteilungsplan sind entsprechend fortzuschreiben.

Weitere Diskussionsgrundlage ist die als Tischvorlage ausliegende Förderrichtlinie "E-Trikes für mobilitätseingeschränkte Stuttgarter*innen". Diese ist ebenfalls dem Protokoll aus der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Technik vom 15.06.2021 (NNr. 167/2021) angehängt.

Die zu diesem Tagesordnungspunkt gezeigte Präsentation ist dem Protokoll als Dateianhang hinterlegt. Aus Datenschutzgründen wird sie nicht im Internet veröffentlicht. Dem Originalprotokoll und dem Protokollexemplar für die Hauptaktei ist sie in Papierform angehängt.

Eingangs erklärt EBM Dr. Mayer zum Antrag Nr. 201/2021 "Antrag zur GRDrs 133/2021 Förderung 'E-Trikes für mobilitätseingeschränkte Stuttgarter*innen'" (SPD), die Antragsziffer 3 könne abgestimmt und die Antragsziffer 4 zugesagt werden.

StRin Meergans (SPD) richtet an Herrn Maier-Geißer (S/OB) die Frage, ob das Eingeforderte umgesetzt werde. Anhand des willkürlich gewählten Rechenbeispiels wolle sie sich rückversichern, ob der angenommene Kaufpreis für ein E-Trike mit individueller Anpassung von 6.000 Euro korrekt sei. Es sei wichtig, die Relation zu wahren, die ihre Fraktion als Bedingung für die Zustimmung zur Vorlage betrachte. Wenn von einem Kaufpreis von 6.000 Euro und einem Zuschuss von 2.500 Euro für Menschen mit Bonuscard ausgegangen werde, sei nicht vorstellbar, wie Bonuscard-Inhaber die verbleibenden 3.500 Euro aufbringen könnten, um überhaupt Zugang zu diesem Förderprogramm zu erhalten. Diese Fehlkonstruktion mache von finanziellen Möglichkeiten abhängig und führe zum Ausschluss dieser Menschen.

Ähnlich wie bei der Lastenradförderung wolle man die E-Trikes in Stuttgart sichtbar machen, so StRin Dr. Lehmann (90/GRÜNE). Es stelle sich die Frage, wer sich am
ehesten ein solches Fahrzeug mit ähnlicher Unterstützung wie bei einem Pedelec anschaffe. Sie gehe davon aus, dass dies Menschen seien, die sich wünschten, mit dem Fahrrad zu fahren, aber aufgrund von Gleichgewichtsstörungen oder Gehbehinderungen bisher darauf verzichten mussten. Wenn sich ein E-Trike als praktikabel und angenehm erweise, könne in der Folge hoffentlich auf ein Auto verzichtet werden. Momentan gebe es in Stuttgart nur wenige E-Trikes, diese könnten aber ähnlich wie bei der Lastenradförderung deutlich mehr werden. Sie erinnert an die Entwicklung der Lastenradförderung, die zunächst nur als Grundförderung für Familien eingeführt worden sei. Erst später sei der Sozialbonus dazugekommen. Die Stadträtin schlägt vor, die Vorlage nicht zu verzögern, sondern in die Förderung einzusteigen, um Erfahrungen zu sammeln. Dabei werde schnell klar werden, ob sich Menschen mit Bonuscard und dem Bedarf nach einem speziellen E-Trike sofort meldeten. Aufgrund der ersten Erfahrungen könne in der Folge für die Haushaltsplanberatungen ein ausgefeilter Antrag zur Förderung auf allen Ebenen gestellt werden.


StR Kotz (CDU) nimmt Bezug auf den in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Technik am 15.06.2021 von StRin Bulle-Schmid (CDU) mündlich gestellten Antrag, den vorliegenden Verwaltungsvorschlag um eine soziale Komponente "FamilienCard" zu erweitern. Es sei klar, dass es sich bei E-Trikes um kein Massenprodukt handeln werde. Es richte sich an mobilitätseingeschränkte Menschen, die in der Lage und bereit sein müssten, ein solches Transportinstrument zu benutzen. Somit handle es sich zwar um ein Sonderprojekt, "aber ein extrem wichtiges". Insofern könne er sich seiner Vorrednerin anschließen und den Verwaltungsvorschlag unterstützen. Er plädiere jedoch dafür, beim Sozialbonus eine Zweistufigkeit einzuführen, wonach nicht nur Bonus- bzw. KulturCard-Inhaber, sondern auch FamilienCard-Inhaber in einer reduzierten Variante (Höhe: 500 Euro) berücksichtigt würden. Er bitte um Abstimmung dieses Ergänzungsantrages.

Für einen sofortigen Start der Förderung spricht sich auch StR Rockenbauch (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) aus. In den Haushaltsplanberatungen könne nachgesteuert und über eine dauerhafte Verankerung nachgedacht werden. Trotzdem seien die von CDU und SPD eingebrachten Aspekte wichtig. Es gebe in der Tat eine Symptomatik in der Förderung. Es sei zu diskutieren, ob dieser "Rhythmus" nicht in vielen Bereichen (z. B. auch Gebühren) eingeführt werden könne. Bei individuell angepassten E-Trikes stelle sich die finanzielle Situation nochmal anders dar, wofür eine gesonderte Lösung bei den Haushaltsplanberatungen gefunden werden müsse.

StRin Yüksel (FDP) begrüßt die Konkretisierung der Förderrichtlinien. Insgesamt unterstütze ihre Fraktion den Verwaltungsvorschlag, stimme jedoch dem CDU-Antrag zur sozialen Komponente in Ziffer 5 der Förderrichtlinien zu. Es sei nicht akzeptabel, Haushalte mit FamilienCard nicht einzubeziehen. Der Antrag der SPD sei inhaltlich nachvollziehbar, könne aber im Rahmen der Haushaltsplanberatungen umgesetzt werden.

Zustimmung zur Vorlage sowie zum Antrag der CDU äußert StRin von Stein (FW). Den Prozess in Gang zu setzen, sei Aufgabe von Frau Fischer (SI-BB), die in ihren Netzwerken für die Förderung werben könne. Sie hoffe, dass bis zu den Haushaltsplanberatungen dann konkrete Zahlen vorliegen.

StRin Meergans betont, es gehe nicht darum, den Prozess aufzuhalten. Es dürfe jedoch keinesfalls sehenden Auges eine soziale Komponente eingeführt werden, die bestimmte Gruppen de facto ausschließe. Es sei nicht nachvollziehbar, warum dieser besondere Fahrzeugtyp nicht sofort einbezogen werden könnte. Daher sei es wichtig zu unterscheiden, ob eine individuelle Anpassung und dauerhafte elektrische Tretunterstützung notwendig seien. Ein Standard-E-Trike könne analog zum Lastenrad gefördert werden.

Ziel der Förderung sei, dass die Menschen selbst aktiv unterwegs seien. E-Trikes mit 6 km/h, die nur mit Gashebel angetrieben werden, entsprächen nicht in Gänze der Grundidee, zumal es für sehr schwerbehinderte Menschen bereits Förderungen gebe. Es müsse darüber nachgedacht werden, welche höherpreisigen Fahrzeuge gefördert werden. Die von der CDU angesprochene FamilienCard sei über die Lastenradförderung abgedeckt, denn auch Lastenräder seien oft E-Trikes.

Zum Sachverhalt nimmt Herr Maier-Geißer (S/OB) anhand der beiliegenden Präsentation Stellung, der sich erfreut darüber zeigt, dass es nur noch um "kleine Details" der Finanzierung gehe. Alle Antragsteller hätten das beste Interesse, die sehr gute Förderrichtlinie noch besser zu machen. Gegenüber StRin Meergans bestätigt er, dass ihr Beschlussantrag entsprechend übernommen und ausgearbeitet worden ist. Unter 9.2, Ziffer 1 des SPD-Antrages (Folie 3) seien die Werte der Lastenförderung aus 2021 enthalten. Des Weiteren sei entsprechend unter 9.2, Ziffer 2 (Folie 3) des SPD-Antrages dieser Betrag verdoppelt worden. Es gebe aber aktuell keine vollständige Markttransparenz. Man müsse sich in der Tat über die Nutzergruppen Gedanken machen, die eine Modifizierung oder eine elektronische Tretunterstützung benötigten, denn diese beiden Kriterien riefen zusätzliche Investitionen hervor. Dies könne in den Haushaltsplanberatungen beispielsweise als technischer Bonus in die nachfolgende Förderung für 2022 beschlossen werden. Ähnlich sei bei der Förderung von Lastenrädern vorgegangen worden, bei der die sozialen Komponenten zu einem späteren Zeitpunkt hinzugekommen seien. Über Ziffer 3 des SPD-Antrages könne befunden werden; die Stadtkämmerei habe signalisiert, dass diese Beschlussfassung möglich sei. Zu Ziffer 4 erteilt er die Zusage eines entsprechenden Berichtes im Rahmen der Haushaltsplanberatungen.

Bezüglich des mündlichen Antrages der CDU-Fraktion im STA vom 15.06.2021 (Folie 4) führt Herr Maier-Geißer aus, diese Gruppe sei bewusst herausgenommen worden, da von einem ursprünglichen Verwaltungsvorschlag von 800 Euro die Grundförderung auf 1.500 Euro hochgestuft worden sei und "quasi oben" es die Förderung von BonusCard+Kultur-Inhabern mit 2.500 Euro gebe. Wenn es zu den 1.500 Euro weitere 300 Euro und den Nachhaltigkeitsbonus gebe, sei man lediglich 200 Euro von der Fördersumme eines Inhabers BonusCard+Kultur entfernt. Hier stelle sich die Frage, ob man damit diesen beiden Gruppen gerecht werde. Vorgeschlagen werde nun ein zusätzlicher Betrag von 500 Euro für FamilienCard-Inhaber, der aber als vorgezogener Nachhaltigkeitsbonus anzusehen sei, denn bei dieser Gruppe gehe es darum, von Anfang an Bonität zu erhalten. Der Referent weist darauf hin, dass es auch bei der Lastenradförderung den Nachhaltigkeitsbonus nicht mehr "on top" gebe; dieser sei in der Sozialförderung inkludiert. Er bestätigt die Aussage von StRin Dr. Lehmann, das E-Trike sei per se auch ein Lastenrad. Somit könne sich eine Familie mit FamilienCard über den Zuschlag bei der Lastenradförderung ein E-Trike fördern lassen. Wenn der Antrag der CDU umgesetzt werde, werde die Lastenradförderung für diese Klientel, die beide Möglichkeiten habe, um 400 Euro erhöht.



Zum Ende der Aussprache stellt EBM Dr. Mayer fest:
Der Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig den heute von der Verwaltung vorgelegten geänderten Beschlussantrag mit oben genannten Maßgaben (2 Enthaltungen).

Dieser geänderte Beschlussantrag weist folgende Fassung auf:
zum Seitenanfang