· und der Arbeitsausfall muss unvermeidbar sein, (d.h. u.a. zunächst müssen Überstunden- und Arbeitszeitkonten abgebaut werden, die Umsetzung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in einen anderen Bereich/eine andere Abteilung muss geprüft werden (ggf. temporäre Umsetzung), wirtschaftlich zumutbare Gegenmaßnahmen müssen zuvor getroffen worden sein, z. B. Arbeiten auf Lager, Aufräum- oder Instandsetzungsarbeiten
Finanzielle Auswirkungen Es sind keine Mehraufwendungen für die Landeshauptstadt zu erwarten, da die Finanzierungszuständigkeit für die SodEG-Leistungen beim ursprünglich für die Soziale Dienstleistung zuständigen Kostenträger, d.h. der Landeshauptstadt liegt. Es sind ggf. Wenigeraufwendungen in denjenigen Förderbereichen zu erwarten, in denen Kurzarbeit oder sonstige vorrangige Nothilfen beantragt werden können. Beteiligte Stellen Referat WFB nimmt wie folgt Stellung: Referat WFB erkennt die Notwendigkeit, die freien Träger der Jugendhilfeangebote trotz Betriebseinschränkungen weiter zu fördern. Aus Sicht von Referat WFB sollte dabei allerdings nicht über die im SoDEG festgesetzte Obergrenze von 75% der bisherigen Zahlbeträge hinausgegangen werden. Für diese freiwillige Förderung über die Grenze des SoDEG hinaus würden Aufwendungen von über 800.000 EUR je Monat anfallen. Auch die Anerkennung und Förderung der Aufstockung des Kurzarbeitergelds auf 100% des Nettolohns ist eine Freiwilligkeitsleistung auf die, vor dem Hintergrund der finanziellen Belastungen des städtischen Haushalts durch die Corona-Krise, zu diesem Zeitpunkt verzichtet werden sollte. Isabel Fezer Bürgermeisterin Anlagen Anlage 1: Prüfmatrix <Anlagen> zum Seitenanfang