Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
344
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VerhandlungDrucksache:
521/2022
GZ:
SI-BB
Sitzungstermin: 28.09.2022
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Fuhrmann
Berichterstattung:
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Zuschuss an die Deutsche Bahn AG für S-Bahn-Statio-
nen: Zugang und Wegeführung barrierefrei ausrichten

Vorgang: Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 26.09.2022, öffentlich, Nr. 99
Ergebnis: einmütige Zustimmung

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Soziales und gesellschaftliche Integration vom 08.09.2022, GRDrs 521/2022, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der Deutschen Bahn AG wird zur Verlegung eines einheitlichen Blindenleitsystems im Bereich zwischen Bahnhofsvorplatz und Bahnsteig an priorisierten Haltestellen (eigene sowie gemeinsam mit der SSB betriebene Haltestellen) ein Zuschuss in Höhe von insgesamt bis zu 600.000 EUR bewilligt. Die bestimmungsgemäße Verwendung des Zuschusses ist nachzuweisen. Als Frist für die Vorlage der Verwendungsnachweise für die Gesamtabrechnung wird der 30.04.2024 festgelegt. Die Auszahlungen sind an der Maßnahmenübersicht (Anlage 1) auszurichten. Ohne ausreichenden Verwendungsnachweis bleibt die Rückforderung des Zuschusses vorbehalten.

2. Die Deutsche Bahn AG wird verpflichtet, einen Teil der Zuwendung mittels privatrechtlichem Vertrag an die Stuttgarter Straßenbahnen (SSB) AG weiterzugeben; dieser Teilbetrag richtet sich nach den entsprechenden Aufwänden bei gemeinsam betriebenen Haltestellen. Die im Zuwendungsbescheid an die Deutsche Bahn AG enthaltenen Regelungen sind sinngemäß in den Vertrag mit der SSB AG aufzunehmen.
3. Die Aufwendungen in Höhe von jeweils bis zu 300.000 EUR in den Jahren 2022 und 2023 werden im Teilergebnishaushalt 810, - Bürgermeisteramt, KGr. 43100 - Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke gedeckt.

4. Dem überplanmäßigen Aufwand im Teilergebnishaushalt 810 - Bürgermeisteramt, KGr. 43100 - Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke, in Höhe von jeweils 300.000 EUR in den Jahren 2022 und 2023 wird zugestimmt.

Die Finanzierung erfolgt aus den für diesen Zweck veranschlagten Mitteln im Teilfinanzhaushalt 810 - Bürgermeisteramt, Projekt-Nr. 7.109832 - Inklusionspaket, Ausz.Gr. 781 - Investitionszuweisungen und -zuschüsse an Dritte.


Gegenüber StR Ebel (AfD) berichtet die Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung, Frau Langer (Ref. SI-BB), der zur Beratung stehende Punkt sei im Inklusionspaket 3.0 (GRDrs 62/2021) enthalten gewesen. Es gehe um die Ebene, die sich oberhalb der Bahnsteigebene und unterhalb des öffentlichen Raumes (Bahnhofsvorplatz), die sogenannte "Bäckerei-Ebene", befindet. Mit den beantragten Geldern solle dieser bislang noch nicht erschlossene Bereich zwischen dem oberirdischen taktilen Leitelement und dem taktilen Leitsystem auf der Bahnsteigebene erschlossen werden. Die unter Einbindung der betroffenen Verbände vorgenommene Priorisierung beinhalte die wichtigsten Haltepunkte.



BM Fuhrmann stellt danach fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig wie beantragt.
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