Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz:
GRDrs 1264/2023
Stuttgart,
11/17/2023



Verlängerung der Ermächtigungen zur Beschäftigung von Personal als persönliche Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im Ausbildungscampus



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
27.11.2023
29.11.2023
30.11.2023



Beschlußantrag:

Die mit GRDrs. 910/2017, Anlage 14 beschlossenen, mit GRDrs. 783/2020 bis 31.12 2022 und zuletzt mit GRDrs. 827/2022 bis zum 31.12.2023 verlängerten Ermächtigungen für Persönliche Ansprechpartner*innen im Ausbildungscampus Stuttgart, 300% in EG 10 TVöD beim Jobcenter, werden bis 31.12.2025 verlängert. Die Ermächtigungen können unbefristet ausgeschrieben und die Arbeitsverträge unbefristet abgeschlossen werden. Nach Ablauf der Ermächtigungen wird das Personal auf Stellen des Stellenplans weiterbeschäftigt.



Begründung:


Der Stuttgarter Bildungscampus e. V. verfolgt mit seinem Angebot Ausbildungscampus
das Ziel der sozialen und beruflichen Integration von jungen Geflüchteten und Neuzugewanderten, die eine erweiterte und individuelle Beratung am Übergang Schule und Beruf, aber auch während der Qualifizierung benötigen. Zu diesem Zweck werden auch engagierte Unternehmen und bürgerschaftlich Engagierte beraten und unterstützt. Damit gelingt es, den Erfolg der schulischen und betrieblichen Ausbildung abzusichern.

Mit seinen Ankommens-, Begegnungs- und Lernräumen schafft der Ausbildungscam-pus einen persönlichen und niederschwelligen Zugang zu den Beratungs- und Unter-stützungsangeboten.

Der Stuttgarter Bildungscampus e. V. stellt sicher, dass 5,8 qualifizierte Mitarbei-ter*innen ein bedarfsgerechtes Programmangebot zur Unterstützung junger Geflüchteter oder zur Beratung von in der Ausbildung engagierten Unternehmen planmäßig anbietet. Mit gezielten Informationsmaßnahmen wird die Zielgruppe erreicht. Primäres Ziel ist, dass junge Geflüchtete und Neuzugewanderte, die Unterstützung am Übergang Schule und Beruf, aber auch während der Qualifizierung (Schule oder Ausbildung) benötigen, das Programm akzeptieren und aktiv nutzen, sie ihre Fähigkeiten und ihr Wissen erweitern, mit dem Ergebnis, dass sich ihr Handeln ändert und langfristig eine fundierte Lebensgrundlage entsteht.
In der GRDrs. 910/2017, Anlage 14 wurden erstmalig Ermächtigungen zur Beschäfti-gung von Personal außerhalb des Stellenplans im Umfang von 3,00 VZK in EG 10 als Persönliche Ansprechpartner*innen im Ausbildungscampus Stuttgart zur Verfügung gestellt, mit GRDrs. 783/2020 bis zum 31.12 2022 und zuletzt mit GRDrs. 827/2022 bis zum 31.12.2023 befristet verlängert.

Mit der Implementierung der persönlichen Ansprechpartner*innen des Jobcenters vor Ort wird neben der Sicherstellung einer frühzeitigen schulischen und beruflichen Orientierung und damit einhergehend einer passgenauen Berufswegplanung auch die Erfüllung des gesamtgesellschaftlichen Auftrags, eine Perspektive für ein selbstbestimmtes und unabhängiges Leben zu schaffen, Rechnung getragen. Die Schüler*innen werden von den im Ausbildungscampus vorgehaltenen persönlichen Ansprechpartner*innen, im Umfang von 300 % VZK, vermittlerisch betreut, soweit sich diese im SGB II-Leistungsbezug befinden.

Durch die Ermächtigungen zur Beschäftigung von persönlichen Ansprechpartner*innen im Ausbildungscampus wird darüber hinaus ermöglicht, rechtskreisübergreifende Integrationsstrategien (von der Jugendhilfe SGB XIII in das SGB II) für junge (unbegleitete) minderjährige Flüchtlinge zu etablieren und damit frühzeitig die Weichen für eine erfolgreiche berufliche und soziale Integration zu stellen.

Ein weiterer Schwerpunkt bildet die Beratung von Unternehmen zum Thema „Einstel-lung und Ausbildung von Geflüchteten“ und die Vernetzung der vorhandenen Angebote, auch für Arbeitgebende. Der Ausbildungscampus ist – durch die Präsenz unterschiedlicher Arbeitsmarktakteure vor Ort - eine wichtige gemeinsame Anlaufstelle für Betriebe und junge Geflüchtete von IHK, HWK, Agentur für Arbeit und Jobcenter.

In der Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2024/2025, GRDrs 358/2023, wurden die finanziellen Bedarfe für die Weiterführung des Ausbildungscampus ab dem Jahr 2024 und die sich daraus ergebende Gewährung eines städtischen Zuschusses in Form einer Fehlbetragsfinanzierung in Höhe von 566.300 EUR/Jahr dargestellt. Die erforderlichen Finanzmittel wurden vom Sozialamt zum Doppelhaushalt 2024/2025 angemeldet. Die Entscheidung darüber ist für die anstehenden Haushaltsplanberatungen vorgesehen. Die Ermächtigungen sind, vorbehaltlich der Mittelbereitstellung zur Weiterführung des Ausbildungscampus, entsprechend dieser Beschlussvorlage, zeitlich befristet bis 31.12.2025.

Die vom BMAS geplante Zuständigkeitsverlagerung der Arbeitsförderung von Empfänger*innen von SGB II-Leistungen unter 25 Jahren (U25) zu den Agenturen für Arbeit wird nicht weiterverfolgt. Stattdessen plant das BMAS die berufliche Rehabilitation sowie die Förderung der beruflichen Weiterbildung zum 1. Januar 2025 von den Jobcentern auf die Agenturen für Arbeit zu übertragen. Die Entwicklungen zum Vorhaben des BMAS werden weiterhin beobachtet und die Nutzung dieser Ermächtigungen erfolgt nur in dem Falle, dass die Zuständigkeit der Arbeitsförderung von Empfänger*innen von SGB II-Leistungen unter 25 Jahren (U25) weiterhin bei den Jobcentern verbleibt.


Finanzielle Auswirkungen

Gemäß Kommunalträger-Abrechnungsverwaltungsvorschrift (KoA-VV) erfolgt die Abrechnung der Personalkosten fachspezifischer Stellen mit dem Bund spitz, für die Personal-neben-, Sach- und Gemeinkosten werden Pauschalen zugrunde gelegt. Der Anteil des Bundes an den Kosten beträgt 84,8 Prozent, der kommunale Finanzierungsanteil (KFA) beträgt 15,2 Prozent. Inklusive aller Pauschalen übersteigt die Erstattung des Bundes den kostenwirksamen Aufwand, der bei der LHS für die Stellen entsteht.

Die Personalaufwendungen für 2024 und 2025 werden im Haushaltsplan im THH 290 - Jobcenter berücksichtigt.




Beteiligte Stellen

Die Referate AKR und WFB haben die Vorlage mitgezeichnet.




Dr. Alexandra Sußmann
Bürgermeisterin


Anlagen

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