Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz: SI
GRDrs 1006/2023
Stuttgart,
10/11/2023



Pakt für Integration - Fortsetzung im Jahr 2024 und Verlängerung der temporären Zusatzvereinbarung des Landes „Soforthilfe für die Integration von Vertriebenen aus der Ukraine“ bis Ende 2025



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Verwaltungsausschuss
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
23.10.2023
25.10.2023



Beschlußantrag:

1. Die Landeshauptstadt Stuttgart fördert alle Integrationsmanager*innen (51,1 VZÄ) ergänzend zur Landesförderpauschale in Höhe von 60.000 EUR/VZÄ/Jahr mit einem Festbetragszuschuss in Höhe von bis zu 4.000 EUR/VZÄ/Jahr für Personalaufwand sowie 4.600 EUR/VZÄ/Jahr für Sachaufwand.

2. Die Landeshauptstadt Stuttgart fördert die zusätzlichen Integrationsmanager*innen „Soforthilfe Ukraine“ (9,6 VZÄ) ergänzend zur Landesförderpauschale in Höhe von 60.000 EUR/VZÄ/Jahr mit einem Festbetragszuschuss in Höhe von bis zu 4.000 EUR/VZÄ/Jahr für Personalaufwand sowie 4.600 EUR/VZÄ/Jahr für Sachaufwand.

3. Für Integrationsmanager*innen, die eine TVöD SuE-Zulage erhalten, wird der städtische Festbetragszuschuss in Höhe von 2.160 EUR/VZÄ/Jahr gewährt.

4. Die Deckung der Mehraufwendungen erfolgt entsprechend der Darstellung in den finanziellen Auswirkungen



Begründung:


1. Landesförderung Integrationsmanagement
Auf der Grundlage des im Jahr 2017 geschlossenen Pakts für Integration mit den Kommunen gewährt das Land Baden-Württemberg Kommunen, Stadt- und Landkreisen einen Zuschuss für die Durchführung des Integrationsmanagements. Dieser Zuschuss wurde bisher immer nur für einen befristeten Zeitraum zu jeweils unterschiedlichen Bedingungen gewährt.

Ab dem Jahr 2025 stehen dauerhaft Fördermittel für das Integrationsmanagement im Landeshaushalt bereit. Grundsätzlich wird die dauerhafte Fortsetzung der Landesförderung für das Integrationsmanagement begrüßt. Die Umstellung auf die dauerhafte Förderung ist jedoch verbunden mit wesentlichen Änderungen sowie einer Reduzierung des auf die einzelne Kommune entfallenden Anteils vom Landesbudget.

Die Umstellung auf das neue Landesförderverfahren erfolgt in vier Schritten.

a) Das Land Baden-Württemberg beendete nach 60 Monaten am 31.12.2022 das bisherige Förderverfahren aus dem Pakt für Integration mit den Kommunen zum Integrationsmanagement und damit die Förderung der 51,1 VZÄ Integrationsmanager*innen in Stuttgart.
b) An die bisherige Förderung schließt ein 12-monatiger Zeitraum, die sog. Anschlussbewilligung an, verbunden u. a. mit einer Reduzierung der bisherigen Landesförderpauschale in Höhe von 64.000 EUR auf 60.000 EUR/Jahr für 51,1 VZÄ Integrationsmanager*innen.
c) Nach der Anschlussbewilligung folgt ein Übergangszeitraum mit einem Landeszuschuss in Höhe von 60.000 EUR/Jahr/VZÄ für 51,1 Integrationsmanager*innen der am 31.12.2024 endet.
d) Ab dem 01.01.2025 stellt das Land Baden-Württemberg das bisherige befristete, personenbezogene Förderverfahren auf eine dauerhafte Zuschussgewährung und einen Planungsrahmen zur Finanzierung des Integrationsmanagements um. Der Planungsrahmen wird entsprechend der Zuteilungsquote nach § 1 in Verbindung mit § 3 der Verordnung des Justizministeriums über die Durchführung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes berechnet. Maßgeblich sind die Zuteilungsquoten der letzten drei Jahre vor Bekanntgabe des Planungsrahmens. Insgesamt stehen für das ganze Land dauerhaft 40 Mio. EUR/Jahr im Landeshaushalt zur Förderung des Integrationsmanagements bereit. Die Höhe des auf die Landeshauptstadt Stuttgart entfallenden Anteils am Planungsrahmen für das Jahr 2025 wird voraussichtlich im ersten Quartal 2024 bekanntgegeben. Der Planungsrahmen wird jährlich neu berechnet. Je Integrationsmanager*in beträgt der Landeszuschuss weiterhin 60.000 EUR/Jahr. Damit wird die Zahl der geförderten Integrationsmanager*innen nicht mehr fix, sondern variabel sein und unter 51,1 VZÄ liegen.

2. Landesförderung Soforthilfe Ukraine
Im Rahmen der temporären Zusatzvereinbarung „Soforthilfe für die Integration von Vertriebenen aus der Ukraine“ stellte das Land Baden-Württemberg den Land- und Stadtkreisen zusätzlich zu den Mitteln aus dem Pakt für Integration ein Förderbudget für Integrationsmaßnahmen in Höhe von 8 Mio. EUR bereit. Davon stehen der Landeshauptstadt Stuttgart 450.571,72 EUR in einem Zeitraum von 12 Monaten für eine befristete Aufstockung des Integrationsmanagements um 7,51 VZÄ zur Verfügung. Der Bewilligungszeitraum beginnt individuell mit der Einstellung der Integrationsmanager*innen und endet spätestens am 31.12.2023.

Das Land hat in seinem erneuten Förderaufruf vom 27.07.2023 darüber informiert, dass die Soforthilfe für die Integration von Vertriebenen aus der Ukraine verlängert und erhöht wird. Die Landeshauptstadt Stuttgart erhält für weitere 24 Monate einen Zuschuss des Landes Baden-Württemberg in Höhe von 1.151.686 EUR und bis zu 60.000 EUR/Jahr je VZÄ bzw. für 9,6 VZÄ (gerundet). Im Sinne der Soforthilfe sollen die Maßnahmen im Jahr 2023 beginnen und müssen spätestens am 31.12.2025 abgeschlossen sein.
Alle Integrationsmanager*innen sind bei den Trägern der Flüchtlingshilfe beschäftigt. Die Landesförderpauschale wird von der Landeshauptstadt Stuttgart beim Land beantragt und an die Träger der Flüchtlingshilfe zu 100 % weitergeleitet.

In der GRDrs 554/2022 „Pakt für Integration mit den Kommunen - Fortsetzung im Jahr 2023 und temporäre Zusatzvereinbarung „Soforthilfe für die Integration von Vertriebenen aus der Ukraine“ zwischen dem Land Baden-Württemberg und den kommunalen Landesverbänden“ wurde dargelegt, dass die Landesförderpauschale nicht ausreicht, um die Personalkosten eines Integrationsmanagers zu decken. Aus diesem Grund ergänzt die Landeshauptstadt Stuttgart den Zuschuss für das Integrationsmanagement um 4.000 EUR/Jahr/VZÄ, seit die Förderpauschale des Landes pro Jahr und Stelle um 4.000 EUR reduziert wurde.

Zu beachten ist außerdem, dass Sach- und Verwaltungskosten über den Landeszuschuss nicht förderfähig sind, da diese für die i. d. R. in den Land- und Stadtkreisen kommunal beschäftigten Integrationsmanager*innen von den Kommunen zu finanzieren sind. Zum Ausgleich gewährt die Landeshauptstadt Stuttgart gemäß den Förderrichtlinien (s. Anlage 2, Teil B zu GRDrs 532/2017 “ Pakt für Integration - Umsetzung bei der Landeshauptstadt Stuttgart und ergänzende Maßnahmen in den Jahren 2018/2019“) den Trägern der Flüchtlingshilfe für Integrationsmanager*innen zusätzlich einen Zuschuss zu Sachkosten in Höhe von 4.600 EUR/VZÄ/Jahr.

3. Mittelbedarf 2023 bis 2025 für zusätzliche Integrationsmanager, die aus dem Landesförderprogramm „Soforthilfe für die Integration von Vertriebenen aus der Ukraine“ finanziert werden.

Für die Aufstockung des an die Träger der Flüchtlingshilfe weiterzuleitenden Landeszuschusses „Soforthilfe Ukraine“ um 4.000 EUR/VZÄ/Jahr für Personalaufwand, 4.600 EUR/VZÄ/Jahr für Sachaufwand und die Zulage gem. TVöD SuE um 2.160 EUR/VZÄ/Jahr entsteht ein die Landeserstattung übersteigender Mittelbedarf in Höhe von voraussichtlich jeweils rd. 103.300 EUR in den Jahren 2024 und 2025, der in der Planung des Doppelhaushalts 2024/2025 berücksichtigt wurde.

Berechnung des Mittelmehrbedarfs für Soforthilfe Ukraine:

Mittelmehrbedarf Teil 2
jährlicher Mehrbedarf jeweils für 2024 und 2025
Sachkostenpauschale
44.160,00
Personalkostenpauschale
38.400,00
SuE-Pauschale
20.736,00
Mehrbedarf gesamt
rd. 103.300,00


4. Mehrbedarf für Integrationsmanager*innen aus dem „PIK“:

Im Jahr 2024: (51,1 VZÄ)
· Personal- und Sachkosten (8.600 EUR/Jahr/VZÄ): 439.460 EUR
· SuE-Pauschale (2.160 EUR/Jahr/VZÄ): 110.376 EUR
· Summe 2024: 549.836‬ EUR



Für die Aufstockung des an die Träger der Flüchtlingshilfe weiterzuleitenden Landes-zuschusses für das Integrationsmanagement aus dem PIK um 4.000 EUR/VZÄ/Jahr für Personalaufwand und 4.600 EUR/VZÄ/Jahr für Sachaufwand und die Zulage gem. TVöD SuE um 2.160 EUR/VZÄ/Jahr entsteht ein die Landeserstattung übersteigender Mittelbedarf in Höhe von voraussichtlich jeweils rd. 550.000 EUR in den Jahren 2024 und 2025, der in der Planung des Doppelhaushalts 2024/2025 berücksichtigt wurde.

Im Jahr 2025:
Der die Landeserstattung übersteigende städtische Mittelbedarf für das Integrationsmanagement ab 2025 lässt sich erst beziffern, wenn die Regelungen des Landes für die dauerhafte Zuschussgewährung und die Höhe des Planungsrahmens zur Finanzierung des Integrationsmanagements bekannt sind (voraussichtlich im ersten Quartal 2024).

Es ist der Landeshauptstadt Stuttgart ein besonders wichtiges Anliegen, dass im Integrationsmanagement gut qualifiziertes Personal eingesetzt wird und Geflüchtete die bestmögliche Unterstützung erhalten. Damit es gelingt, auf dem Arbeitsmarkt geeignetes, gut qualifiziertes Personal zu finden, ist es notwendig, hierfür die erforderlichen Haushaltsmittel zur wettbewerbsfähigen Finanzierung der Personalstellen bereitzustellen.

Finanzielle Auswirkungen

Im Haushaltsplanentwurf 2024/2025 wurde, mangels zu dem Zeitpunkt vorliegender anderweitiger Kenntnisse (Landeserstattung) für die soziale Betreuung in der Anschlussunterbringung, die Finanzierung durch die Landeshauptstadt Stuttgart unter den Bedingungen berücksichtigt, die vor dem PIK galten. Deshalb sind die über die Landeserstattung hinausgehenden Aufwendungen im Haushaltsplanentwurf gedeckt.

Der Mehraufwand in
2024 i. H. v. rd. 653.300‬ EUR
2025 i. H. v. rd. 103.300‬ EUR

wird im Teilergebnishaushalt THH 500, Amtsbereich 5003140 – Soziale Einrichtungen, Schlüsselprodukt 1.31.40.01.10.00-500 – Flüchtlingsunterkünfte, Kontengruppe 43100 – Zuwendungen und Zuschüsse für laufende Zwecke –, gedeckt.



Beteiligte Stellen

Das Referat WFB hat die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Alexandra Sußmann
Bürgermeisterin


Anlagen

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