Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau/Wohnen und Umwelt
Gz:
SWU/Amt 61
GRDrs
474/2023
2. Ergänzung
Stuttgart,
11/30/2023
Haushalt
2024/2025
Unterlage für die
2
. Lesung des
Verwaltungsausschuss
zur
nichtöffentlichen
Behandlung am
04.12.2023
Mit Milieuschutzsatzungen Gentrifizierung stoppen
Beantwortung / Stellungnahme
Die Verwaltung wurde mit GRDrs 551/2022 mit den Voruntersuchungen zur Milieuschutzsatzung 05 -Leonhardsviertel- beauftragt. Sobald die Entscheidung des Gemeinderates hinsichtlich der Neuregelung der Vergnügungsstätten erfolgt ist, kann die Satzung Anfang 2024 beschlossen werden.
Insgesamt dauert der Prozess zur Aufstellung einer Milieuschutzsatzung ca. 1,5 Jahre.
Sowohl im Jahr 2024 wie auch 2025 könnte jeweils eine Voruntersuchung durch die Verwaltung erbracht werden. Denkbar ist pro Haushaltsjahr jeweils eine weitere Voruntersuchung durch Vergabe zu erhalten. Hierfür wären Mittel in Höhe von 100 TEUR pro externer Voruntersuchung notwendig.
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass in der Folge der ggf. zu erlassenden Milieuschutzsatzungen die Personalressourcen für die Überwachung der Satzungen zu prüfen wären. Um den Vollzug der Milieuschutzsatzungen zu bewerkstelligen ist für den DHH 2026/2027 zu erwarten, dass die zuständige Fachabteilung zusätzlichen Personalbedarf anmelden wird.
Vorliegende Anträge/Anfragen
keine
3214/2023 SPD-Gemeinderatsfraktion; 4002/2023 FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei
Peter Pätzold
Bürgermeister
<Anlagen>