Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 410/2010
Neufassung
Stuttgart,
10/14/2011



Hochwasserschutz Scheffzental



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
15.11.2011
16.11.2011



Beschlußantrag:

1. Die Verwaltung wird ermächtigt, die weiteren Verhandlungen zur Realisierung und Unterhaltung der Hochwasserschutzmaßnahmen im Scheffzental mit den Städten Ditzingen und Gerlingen zu führen. Beabsichtigt ist, bis Ende 2011 einen gemeinsamen Zweckverband zu gründen.

2. Im Rahmen dieser Verhandlungen ist auch die endgültige Kostenteilung zwischen den beteiligten Kommunen festzulegen. Nach heutigem Verhandlungsstand sind für den Anteil der Stadt Stuttgart im Doppelhaushalt 2012/2013 für die Jahre 2012 und 2013 jeweils 334.000 € für eine Kapitalumlage aufzunehmen.

3. Über die Gründung des Zweckverbandes ist Ende 2011, nach Abschluss der Verhandlungen, gesondert zu entscheiden. Bei Gründung eines Zweckverbandes ist mit einem Landeszuschuss in Höhe von 375.000 € zu rechnen.

Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Im Zuge der Erteilung der wasserrechtlichen Genehmigung für die Einleitung von Regenwasser aus den Neubaugebieten Hausen I und II in den Scheffzengraben wurde die Stadt Stuttgart im Jahr 1994 aufgefordert, ein Gesamtkonzept für die Hochwasserrückhaltung im Scheffzental zu erstellen. Erste Untersuchungen hatten ergeben, dass zur Sicherstellung eines ausreichenden Hochwasserschutzes für die Stadt Ditzingen im Oberen und Unteren Scheffzental Retentionsräume aktiviert werden müssen. In einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung haben die Städte Stuttgart, Ditzingen und Gerlingen am 03.08.2006 die Umsetzung dieser Maßnahme vereinbart.

Mit dem Starkregenereignis am 04.07.2010 wurde deutlich, dass die Schaffung der beiden Retentionsräume im Scheffzental für den Hochwasserschutz zwingend erforderlich ist.

Auf die Berichterstattung „Hochwasserschutz in Stuttgart“ im UTA am 10.11.2009 (GRDrs 507/2009) wird verwiesen. Nach heutigem Wissensstand hätten die Schäden in Ditzingen durch die Retentionsräume zwar nicht verhindert aber abgemildert werden können.

Nach dem Hochwasserereignisses vom 04.07.2010 wurde das Ing.-Büro Wald & Corbe beauftragt, auf Basis dieser Ereignisdaten eine Flussgebietsuntersuchung für das gesamte Einzugsgebiet der Glems zu erstellen. Dies führte zu gravierenden Änderungen der Bemessungsgrundlagen, so dass eine Überarbeitung der Entwurfs- und Genehmigungsunterlagen, welche bereits im Januar 2011 fertig gestellt waren, unabdingbar ist. Die Verhandlungen mit den hauptsächlich betroffenen Grundstückseigentümern müssen ebenfalls nochmals durchgeführt werden. Eine Einigung wird jedoch erwartet. Eine Kostenschätzung des Tiefbauamts Stuttgart sieht derzeit Gesamtkosten für die Hochwasserschutzmaßnahmen (mit aktivierungsfähigen Eigenleistungen, Anteil Stuttgart 38.000 €) in Höhe von insgesamt 1.670.000 € vor. Der gesamte städtische Anteil für den Bau der Hochwasserschutzmaßnahme wird nach derzeitigem Kenntnisstand auf voraussichtlich rund 668.000 € (ca. 40% der Gesamtkosten) veranschlagt. Mit den Baumaßnahmen soll nach Vorliegen des Planfeststellungsbeschlusses im Jahr 2012 begonnen werden, sofern die erforderlichen Mittel hierfür bereitgestellt werden.

Für eine zügige Überarbeitung der Planung und für eine baldige Ausführung der Maßnahme ist es deshalb erforderlich, Haushaltsmittel für die Jahre 2012 und 2013 in Höhe von jeweils 334.000 € im Doppelhaushalt 2012/2013 bereitzustellen.

Die Kostenaufteilung zwischen Stuttgart, Gerlingen und Ditzingen ist noch nicht abschließend festgelegt. Der Stuttgarter Anteil beträgt derzeit rund 40 Prozent. Die Partnerstädte Gerlingen und Ditzingen beteiligen sich mit rund 50 Prozent bzw. 10 Prozent an den anfallenden Investitions- und Betriebskosten.

Für den Bau und die spätere Unterhaltung der Hochwasserschutzanlage soll auf Anregung der Unteren Wasserbehörde beim Landratsamt Ludwigsburg ein Zweckverband gegründet werden. Dies hat unter anderem den Vorteil, dass die Gesamtmaßnahme finanziell gefördert werden kann. Über die Gründung des Zweckverbandes ist Ende 2011, nach Abschluss der Verhandlungen, gesondert zu entscheiden. Bei Gründung eines Zweckverbandes ist mit einem Landeszuschuss in Höhe von 375.000 € zu rechnen.


Finanzielle Auswirkungen

Die erforderlichen Auszahlungen von 334.000 € im Jahr 2012 und 334.000 € im Jahr 2013 werden als Vorbelastung in den Doppelhaushaltsplan 2012/2013 aufgenommen.

Bislang stehen hierfür keine Haushaltsmittel bereit.


Beteiligte Stellen

Referat WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Dirk Thürnau
Bürgermeister


Anlagen

Ausführlicher Bericht (Anlage 1)

Ausführlicher Bericht


Situation
Durch die zunehmende Bebauung und Versiegelung im Einzugsgebiet des Gewässersystems Scheffzengraben (Gemarkung Ditzingen), Aischbach (Gemarkung Gerlingen) und Schnatzgraben (Gemarkung Stuttgart) wurde eine Überprüfung der Hochwasserabflusssituation in diesem Bereich erforderlich. Anlass für diese Erfordernis war u.a. die Bebauung Hausen II (Gemarkung Stuttgart) und die damit verbundene Einleitung von zusätzlichem Niederschlagswasser in den Scheffzengraben. Im Zuge der Erteilung der wasserrechtlichen Genehmigung für die Einleitung von Regenwasser aus den Neubaugebieten Hausen I und II in den Scheffzengraben wurde die Stadt Stuttgart im Jahr 1994 von der unteren Wasserbehörde aufgefordert, ein Gesamtkonzept für die Hochwasserrückhaltung im Scheffzental zu erstellen.

Im Juli 2000 wurde im Auftrag des Tiefbauamtes der Stadt Stuttgart ein Flussgebietsmodell für das Einzugsgebiet des Scheffzengrabens erstellt. In diesem Flussgebietsmodell wurden verschiedene Varianten von Hochwasserrückhalteräumen im Oberen Scheffzental erarbeitet.

Mit Einführung der neuen DIN 19700-10 „Stauanlagen“ musste die Planung für den Retentionsraum Oberes Scheffzental und somit das Gesamtkonzept überprüft und angepasst werden. Das Ing.-Büro Herzog + Partner wurde beauftragt, die Anpassung des Konzepts in Abstimmung mit dem Landratsamt Ludwigsburg als zuständige Genehmigungsbehörde durchzuführen.

Erste Untersuchungen hatten ergeben, dass zur Sicherstellung eines ausreichenden Hochwasserschutzes für die Stadt Ditzingen im Oberen und Unteren Scheffzental Retentionsräume aktiviert werden müssen, da sowohl der Scheffzengraben als auch die bestehende Verdolung in Ditzingen nicht in der Lage sind, die bei einem 100-jährlichen Ereignis entstehenden Abflussspitzen abzuführen. In einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung haben die Städte Stuttgart, Ditzingen und Gerlingen am 03.08.2006 die Umsetzung dieser Maßnahme vereinbart.

Mit dem Starkregenereignis am 04.07.2010 wurde deutlich, dass die Schaffung der beiden Retentionsräume im Scheffzental für den Hochwasserschutz zwingend erforderlich ist. Nach heutigem Wissenstand hätten die Schäden in Ditzingen durch die Retentionsräume zwar nicht verhindert aber abgemildert werden können. Nach dem Hochwasserereignisses vom 04.07.2010 wurde das Ing.-Büro Wald & Corbe beauftragt, auf Basis dieser Ereignisdaten eine Flussgebietsuntersuchung für das gesamte Einzugsgebiet der Glems zu erstellen. Dies führte zu gravierenden Änderungen der Bemessungsgrundlagen, so dass eine Überarbeitung der Entwurfs- und Genehmigungsunterlagen, welche bereits im Januar 2011 fertig gestellt waren, erfoderlich ist.

Maßnahmen
Eine Verbesserung der Hochwassersituation für die Unterlieger kann nur durch eine Abstimmung der Rückhalteräume im Oberen und Unteren Scheffzental erreicht werden. Dabei müssen speziell der Grundablass und die Hochwasserentlastungsanlage beider Rückhalteräume an die maßgeblichen Hochwasserwellen angepasst werden. Die Kombination dieser Becken muss die Vorgabe des Hochwasserschutzes von Ditzingen erfüllen. Diese sieht einen maximalen Abfluss (HQ100Klima) von 21 m³/s inklusive des Zuflusses der
Kanalisation Ditzingen Süd in der weiterführenden Verdolung des Scheffzengrabens unter der Siemensstraße vor.

Seewiesen
Als wesentliche Randbedingung ist der natürliche Retentionsraum im Gewann Seewiesen auf Gemarkung Gerlingen und zum Teil Gemarkung Stuttgart planungsrechtlich zu sichern.

Oberes Scheffzental
Im Oberen Scheffzental erfolgt durch den Aufbau eines überströmbaren Feldwegdammes nicht nur eine Aktivierung des natürlichen Retentionsraumes, sondern auch eine Abflusskontrolle der Hochwasserspitzen. Des Weiteren ist ein Streichwehr nach dem Zusammenschluss von Schnatzgraben und Aischbach zur Überleitung des Hochwasserabflusses in den natürlichen Talverlauf vorgesehen.

Durch diese Maßnahmen wird bei Volleinstau ein Rückhaltevolumen von 18.000 m3 erreicht.

Unteres Scheffzental
Im Unteren Scheffzental soll ein Kontrollbauwerk am Eintritt in die Verdolungsstrecke zu einem kontinuierlichen Einstau bei steigenden Abflüssen führen. Durch dieses Bauwerk zur Abflussdrosselung wird der erforderliche Rückhalt sichergestellt. Zum jetzigen Zeitpunkt ist ein entsprechender Aufstau nicht möglich, da die Verdolung unter der Bahnstrecke sehr leistungsfähig ist und somit das Wasser nicht in diesem Maße zurückgehalten werden kann.

Durch die geplanten Maßnahmen wird bei Volleinstau ein Rückhaltevolumen von 41.800 m3 und in der Ortslage ein Hochwasserschutz für das 100-jährliche Hochwasser erreicht.


Schließen der Verdolungsöffnung
Durch das Schließen der Verdolungsöffnung nördlich des Bahndamms in Ditzingen wird eine Überflutung des Stadtgebiets Ditzingen über den Stadtpark unterbunden. Jedoch führt dieser Verschluss zu einem erhöhten Druckabfluss wodurch es zu hoch turbulenten Abflussvorgängen in der Einmündung der Verdolung in den Lachengraben kommt. Weitere hydraulische Untersuchungen sind notwendig um etwaige Rückstaueffekte in den Lachengraben erfassen zu können.


Zweckverband
Um das Gemeinschaftsprojekt zu realisieren, wurde im Jahr 2006 ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen den Städten Stuttgart, Gerlingen und Ditzingen abgeschlossen. Aufgrund der Novellierung der DIN 19700-10 „Stauanlagen“ und der damit verbundenen Überarbeitung des Hochwasserschutzkonzeptes sowie den dadurch gestiegenen Herstellungskosten ist der am 03.08.2006 abgeschlossene Vertrag überholt und wird einvernehmlich aufgehoben. Für den Bau und die spätere Unterhaltung der Hochwasserschutzanlagen soll auf Anregung der Unteren Wasserbehörde beim Landratsamt Ludwigsburg ein Zweckverband gegründet werden. Dies hat unter anderem auch den Vorteil, dass die Gesamtmaßnahme finanziell gefördert werden kann. Über die Gründung des Zweckverbandes wird eine gesonderte Beschlussvorlage vorgelegt.


Finanzierung
Gemäß der neuen Situation werden die Kosten für Planung, Grunderwerb, Bau und Betrieb wie folgt aufgeteilt:

- Die Planungskosten wurden einschließlich Erstellung der Genehmigungsplanung, zu je einem Drittel durch die beteiligten Kommunen getragen.

- Die Kosten für die Überarbeitung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung und für weitere Planungsleistungen sowie die Herstellungs-, Grunderwerbs- und Betriebskosten werden zwischen den Städten Ditzingen, Gerlingen und Stuttgart gemäß den gerundeten Scheitelabflussmengen der überarbeiteten Planung voraussichtlich wie folgt aufgeteilt werden :

Stuttgart ca. 40%
Gerlingen ca. 50%
Ditzingen ca. 10%

Die Gesamtkosten für die Herstellung der Retentionsräume mit ihren Bauwerken belaufen sich gemäß Kostenschätzung mit aktivierungsfähigen Eigenleistungen (Anteil Stuttgart 38.000 €) auf rund 1.670.000 €. Der gesamte städtische Anteil für den Bau der Hochwasserschutzmaßnahme beträgt nach derzeitigem Kenntnisstand mit aktivierungsfähigen Eigenleistungen voraussichtlich rund 668.000 €.

Für eine zügige Ausführung der Maßnahme ist es deshalb erforderlich, Haushaltsmittel für das Jahr 2012 in Höhe von 334.000 € und für das Jahr 2013 Haushaltsmittel in Höhe von 334.000 € im Doppelhaushalt 2012/2013 bereitzustellen.





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100928_öfftl_rechtl Vertrag.pdf 100728_Oberes Scheffzental_Anlage 3.pdf100728_Unteres Scheffzental_Anlage 4.pdf