Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 1121/2011
Stuttgart,
11/09/2011



Haushalt 2012/2013

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 21.11.2011



Begleitmaßnahmen zum Rosensteintunnel

Beantwortung / Stellungnahme

Kurzfristige Maßnahmen entsprechend Roter Liste

Nach dem Bau des Rosensteintunnels können durch die Verkehrsumlagerungen an verschiedenen Stellen im Straßennetz Verbesserungen und Umgestaltungen vorgenommen werden. Folgende Maßnahmen können als 1.Stufe bereits vorab umgesetzt werden:

- Anschluss Werderstraße an die B14: Die Werderstraße wird über die Reitzensteinstraße hinweg verlängert und mit einer signalgeregelten Einmündung an die Cannstatter Straße
B14 angeschlossen.

- Wegnahme Rechtsabbieger an der Kreuzung Haldenrainstraße/Schozacher Straße: Der Rechtsabbiegestreifen wird als Grünstreifen zurückgebaut.
- Umgestaltungen in der Schwieberdinger Straße: Rückbau einer Fahrspur zwischen Lorenzstraße und dem zweispurigen Bereich nach der Marconistraße zugunsten von breiten Geh- und Radwegen mit Baumstandorten.

Die für die Umsetzung erforderlichen Mittel von insgesamt 1.358.000 € sind in der Roten Liste aufgeführt.

Überwachungsanlage an der Kreuzung Uferstraße/Talstraße

In Stuttgart ist allgemein ein Ansteigen der Rotlichtverstöße zu beobachten. Es hat sich zum Teil eingebürgert, noch bei Rotlicht in Kreuzungen einzufahren. Die Errichtung einer stationären Rotlichtüberwachungsanlage kommt jedoch aus verkehrssicherheitstechnischen Gründen nur in Bereichen in Betracht, wo Auffälligkeiten in der Verkehrsunfallentwicklung bestehen, die auf die Missachtung des Rotlichts zurückzuführen sind.
Der im Antrag genannte Bereich ist bei der Unfallschwerpunktkommission nicht als Unfallschwerpunkt bekannt. Seitens der Verkehrsüberwachung wird deshalb vorgeschlagen, diesen Bereich zunächst mit einem neuartigen mobilen Rotlichtüberwachungssystem zu kontrollieren (s. GRDrs 1103/2011) und die Erkenntnisse zu analysieren.

Weitere Begleitmaßnahmen

Die Gesamtkosten für alle verkehrlichen Begleitmaßnahmen betragen rund 10,4 Mio. € (ohne Eigenleistungen), einschließlich der o.g. Maßnahmen. Wann und in welcher Priorität diese Maßnahmen umgesetzt werden sollten ist bisher nicht festgelegt.



Vorliegende Anträge/Anfragen

519/2011, Nr. 2 SPD




Dirk Thürnau
Bürgermeister




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