Der Rahmen für die strategische Ausrichtung des Arbeitsmarktprogramms für Stuttgart und die entsprechende Konkretisierung in der Gewichtung und Ausgestaltung der Maßnahmen und Angebote wird mit bestimmt durch die Kürzungen des Eingliederungsbudgets um ca. 8,2 % durch die Bundesregierung, die bereits bestehenden Mittelbindungen und zugeteilten Verpflichtungsermächtigungen. Das Budget für Eingliederungsleistungen ohne die Sonderzuweisung zur Ausfinanzierung des Beschäftigungszuschusses für das Jobcenter Stuttgart wird für das Jahr 2013 nach derzeitigem Planungsstand 17.373.730 Euro umfassen. Das sind 1,6 Mio. Euro weniger als 2012. Die Mittel zur Finanzierung der Förderfälle gemäß § 16e SGB II (Beschäftigungszuschuss in der Fassung bis 31.03.2012) in Höhe von voraussichtlich ca. 2,2 Mio. Euro für das Jahr 2013 werden separat zugeteilt. Unter Beachtung der Budgetfestlegungen waren für die strategische Ausrichtung der Planung der Eingliederungsmaßnahmen 2013 folgende Aspekte von besonderer Bedeutung: a) Die Aktivitäten zur Reduzierung der Anzahl der Langzeitleistungsbezieherinnen und -bezieher, die nicht von Konjunkturverbesserungen profitieren, sollen weiter verstärkt werden. Von der im Jahr 2012 weiterhin stabil gebliebenen Arbeitskräftenachfrage konnten zwar auch Langzeitleistungsbezieherinnen und -bezieher profitieren, ohne dass hier jedoch eine wirklich wesentliche Veränderung im Bestand eingetreten ist. In 2013 wird die Arbeitskräftenachfrage, insbesondere für gering Qualifizierte, in der Tendenz voraussichtlich leicht sinken, was die Vermittlung dieser Personengruppe zudem erschweren wird. Auf diese Herausforderung ist das Jobcenter Stuttgart in den Planungen 2013 mit weiteren passgenau zugeschnittenen Maßnahmen nach § 16 SGB II in Verbindung mit § 45 SGB III besonders eingegangen.
b) Der Beschäftigungsumfang von Erwerbsaufstockerinnen und -aufstockern kann erhöht werden. Die erfolgreiche Integration von arbeitsmarktnahen Leistungsberechtigten in den Ersten Arbeitsmarkt ist nicht in jedem Fall gleichzusetzen mit der Beendigung des Hilfebezugs. Das Jobcenter Stuttgart hat im Rahmen der Maßnahmenplanungen 2013 ermittelt, dass der Anteil der so genannten Erwerbsaufstocker (erwerbstätige Leistungsberechtigte, deren Erwerbseinkommen nicht zur Bestreitung des eigenen Lebensunterhalts bzw. des Lebensunterhalts der Bedarfsgemeinschaft ausreicht und die weiterhin ergänzend Leistungen nach dem SGB II in Anspruch nehmen) an allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in Stuttgart mittlerweile rund 26,9 % beträgt. Daher liegt es nahe, für diesen im Prinzip marktnahen Kundenkreis eine geeignete Strategie zu entwickeln. Neben einem speziellen auf diesen Kundenkreis ausgerichteten Vermittlungsansatz im Arbeitgeberteam, der durch zwei zusätzliche Integrationsfachkräfte umgesetzt werden soll, wird eine besondere Eingliederungsmaßnahme mit dem Ziel der Beendigung des Hilfebezugs eingerichtet. Dieser ganzheitliche Ansatz soll erstmalig im Jahr 2013 beim Jobcenter Stuttgart umgesetzt werden. c) Mit dem Beschäftigungspotential von Alleinerziehenden und Erziehenden in Bedarfsgemeinschaften soll der verstärkten Fachkräftenachfrage entsprochen werden. Vor allem Alleinerziehende, aber auch Frauen, die in der Bedarfsgemeinschaft die Erziehungsverantwortung übernehmen, bedürfen einer an ihre Lebenssituation ausgerichteten Förderung. Dieser Personenkreis wird deshalb auch im Jahr 2013 bei den Eingliederungsplanungen besonders beachtet. Angeboten werden insbesondere die Maßnahmen „Frauen gehen ihren Weg“, „Beschäftigungs- und Ausbildungsstellensuche in Stuttgart“ und „Berufliche Beratung und Information für Mütter mit Kindern unter drei Jahren“. Hinzu kommen weitere Projekte, die über den Europäischen Sozialfonds gefördert werden. Die Ko-Finanzierung für diese Projekte belastet das Eingliederungsbudget des Jobcenters im Rahmen der Gewährung der Fahrtkosten für die Maßnahmeteilnehmenden nur in geringem Umfang. Zudem wird im Rahmen einer umfassenden Genderstrategie verstärkt darauf geachtet, dass Frauen mindestens entsprechend ihres Anteils an den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten an Maßnahmen teilnehmen und die Maßnahmen an sich nach Gendergesichtspunkten organisiert und ausgewertet werden. Intern wird die Genderstrategie durch Schulungen auf allen Ebenen und in Form einer Begleitung durch den Europäischen Sozialfonds unterstützt. Ziel ist es, geschlechterspezifische Aspekte im gesamten Prozessverlauf, also von Beginn der Beratung im Jobcenter über die Maßnahmenausgestaltung und -teilnahme bis zur Stabilisierung der Beschäftigung, zu verankern.
Diese Ausrichtung und zusätzliche Schwerpunktsetzung bedeuten für die Planung des Arbeitsmarktprogramms im Jahr 2013 konkret: 4.1 Verstärkung der Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung Einen größeren Stellenwert (22,5 % des EGT) nehmen nun die Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung inklusive des im April 2012 neu eingeführten Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins (AVGS) ein. Maßnahmeträger müssen ab 1.01.2013 eine Zertifizierung vorweisen. Für Maßnahmen, die mit dem neuen AVGS durchgeführt werden, gilt diese Regelung bereits seit 1.04.2012. Die vom Gesetzgeber vorgegebene Zertifizierung soll eine höhere Durchführungsqualität und eine leistungsgerechte Preisstruktur sicherstellen. Die Flexibilisierung des § 45 SGB III im Rahmen der Instrumentenreform ermöglicht durchaus positive neue Möglichkeiten, z. B. sinnstiftende, qualifizierende und produktionsorientierte Tätigkeiten mit individuell auf die Kundenbedarfe zugeschnittene Unterstützungsleistungen zu kombinieren. Das Jobcenter Stuttgart nutzt diesen Spielraum, um sich als Optionskommune noch passgenauer an den spezifischen Anforderungen besonderer Zielgruppen und den Bedarfen des Arbeitsmarktes auszurichten. Insbesondere das neue Instrument des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins zeigt auch für die Beschäftigungs- und Bildungsträger in Stuttgart neue Perspektiven zur Weiterentwicklung ihrer Strukturen und Aktivitäten auf. 4.2. Beschäftigungsschaffende Maßnahmen werden fortgeführt Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II Für die Förderung der Arbeitsgelegenheiten ist für 2013 ein Anteil von 22,5 % der Eingliederungsmittel vorgesehen. Dieser im Bundesvergleich überdurchschnittlich hohe Anteil unterstreicht insbesondere die Wertschätzung der von den Sozialunternehmen erbrachten Leistungen zur Stabilisierung, zum Erhalt oder zur Herstellung von Beschäftigungsfähigkeit von Menschen, für die mittelfristig nur sehr geringe Integrationschancen gesehen werden. Förderung von Arbeitsverhältnissen nach § 16e SGB II Das Jobcenter fördert derzeit 202 Arbeitsverhältnisse mit BEZ nach § 16e SGB II alter Fassung (darunter 181 Dauerförderfälle) und 8 Arbeitsverhältnisse mit FAV nach § 16e SGB II neuer Fassung.
Die Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) einschließlich der ab 01.01.2013 angestrebten 30 Förderungen im Rahmen des Bausteins „Sozialer Arbeitsmarkt“ des Landesprogramms „Gute und sichere Arbeit“ beträgt 3,4 %. 4.3 Konsequente Ausrichtung der Förderung der beruflichen Weiterbildung am Fachkräftebedarf Anhand regionaler Berufsrankings (Ermittlung bspw. über den Fachkräftemonitor der IHK, Region Stuttgart) werden regelmäßig aktuelle und zukünftige Mangelberufe, aber auch sog. Überschussberufe identifiziert. Aus den so ermittelten, nachfrageorientierten Bedarfen und Überangeboten entsteht somit ein realistischeres Gesamtbild für die pAp, mittels dessen eine erfolgreiche Integration in den Ersten Arbeitsmarkt realisiert werden kann. Für das kommende und die nachfolgenden Jahre kann für die Region Stuttgart anhand der vorliegenden Daten festgestellt werden, dass insbesondere in den Bereichen Maschinenbau, Betriebstechnik, Metallerzeugung und -bearbeitung, aber auch im Gesundheitswesen und im Handel respektive Vertrieb deutliche Bedarfe entstehen werden. Demgegenüber stehen die Überschussberufe, vor allem in Bereichen mit geringen qualifikatorischen Anforderungen wie dem Reinigungsgewerbe, der Gastronomie und der Baubranche, teilweise auch im Transportwesen zunehmend stark unter Veränderungsdruck. Mit Hilfe der beruflichen Weiterbildung soll diesen absehbaren Entwicklungen künftig noch stärker Rechnung getragen werden. Ziel ist es, die Qualität insbesondere im Hinblick auf die Nachhaltigkeit der Vermittlungen deutlich zu erhöhen. Die gesetzliche Präzisierung der Zugangsvoraussetzungen zu einer beruflichen Weiterbildung ermöglicht dem Jobcenter Stuttgart, dass nun auch diejenigen Leistungsberechtigten einen Bildungsgutschein erhalten können, die noch nicht drei Jahre lang eine berufliche Tätigkeit ausgeübt haben. Inzwischen werden auch Zeiten der Arbeitslosigkeit, der Kinderbetreuung und der Pflege eines Angehörigen in die Dreijahresfrist eingerechnet, wodurch der Zugang auch für diese größere Zielgruppe erstmalig ermöglicht wird. Auf der anderen Seite geht das Jobcenter Stuttgart nun verstärkt initiativ auf Träger zu, um bedarfsgerechte Qualifizierungsangebote zu initiieren. Um den Prozess der bedarfsgerechten Beratung der Leistungsberechtigten im Hinblick auf eine individuell passgenaue Qualifizierung möglichst zielgerichtet gestalten zu können, wird zum Jahresende 2012 eine Fachkraftstelle mit dem Schwerpunkt „Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW)“ im Jobcenter besetzt. B. Landesprogramm „Gute und sichere Arbeit“ – Baustein „Sozialer Arbeitsmarkt“ Mit dem Baustein „Sozialer Arbeitsmarkt“ im Landesprogramm „Gute und sichere Arbeit“ des Landes Baden-Württemberg sollen Arbeitgeber - insbesondere Unternehmen, die weder gemeinnützig noch öffentlich sind - überzeugt werden, Langzeitarbeitslose mit mehreren Vermittlungshemmnissen, die bereits seit 36 Monaten im Alg II-Leistungs-bezug sind, sozialversicherungspflichtig zu einem Stundenlohn von mindestens 8,50 Euro zu beschäftigen. Ein Drittel der zu fördernden Arbeitsplätze steht der Sozialwirtschaft zur Verfügung; dieser Anteil kann sich nach dem 1. März 2013 noch erhöhen, sofern die nicht gemeinnützig agierenden Unternehmen weniger als zwei Drittel der möglichen Arbeitsverträge schließen. Mit Hilfe dieses Modellprojekts soll zudem nachgewiesen werden, dass der aktive Einsatz bislang passiv geleisteter Mittel - dies sind im Wesentlichen der vom Bund finanzierte Regelbedarf „Arbeitslosengeld II“ und die kommunal finanzierten Kosten der Unterkunft und Heizung (KdUH) - den Ansprüchen der Langzeitarbeitslosen besser gerecht wird. Langzeitarbeitslose sollen durch Arbeit an der Gesellschaft teilhaben. Arbeitgeber können hierzu auf Antrag ein Gesamtpaket an Förderleistungen erhalten, das aus drei miteinander verbundenen Komponenten besteht:
1. Das Jobcenter gewährt einen von der Minderleistung abhängigen Lohnkosten-Zuschuss an den Arbeitgeber zur Beschäftigung nach § 16e SGB II in Höhe von bis zu 75 Prozent des Entgelts aus dem Eingliederungsbudget des Bundes über maximal zwei Jahre. 2. Die Landeshauptstadt Stuttgart gewährt auf Grundlage der ersparten kommunalen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung einen Zuschuss von monatlich 400,- Euro an den Arbeitgeber für jeden Beschäftigten, der mit Hilfe des Landesprogramms eine reguläre Arbeit aufgenommen hat. 3. Betreuungsfachkräfte des Jobcenters stehen Arbeitgebern und Beschäftigten helfend und begleitend zur Verfügung. Eine aufsuchende Betreuung dient dazu, die Teilhabe der langzeitarbeitslosen Menschen am Arbeitsleben und in der Gesellschaft nachhaltig zu stabilisieren und eine vermeidbare Beendigung des Arbeitsverhältnisses, etwa durch persönliche Krisen, zu verhindern. Das Land gewährt der Landeshauptstadt Stuttgart pro gefördertem Beschäftigungsverhältnis folgende Zuschüsse: 1. Eine monatliche Betreuungspauschale in Höhe von 300,- Euro pro vermittelter Person und Monat. 2. Einen monatlichen Pauschalzuschuss zum Kostenaufwand in Höhe von 300,- Euro pro teilnehmender Person und Monat. Mit dieser Pauschale soll der Durchschnitt der unterschiedlichen Bedarfsgemeinschaftsgrößen bei den ersparten kommunalen Aufwendungen für KdUH mit 200,- Euro sowie ein erhöhter kommunaler Verwaltungsaufwand mit 100,- Euro abgegolten werden. Das Jobcenter Stuttgart hat im Rahmen eines Förderaufrufs ein Kontingent von bis zu 30 Plätzen gemeldet, das zwischenzeitlich vom Land bestätigt wurde. Im Landesprogramm „Gute und sichere Arbeit“ sieht das Jobcenter eine wichtige Verbesserung und Ergänzung der bestehenden Förderinstrumente. Eine erfolgreiche Umsetzung des Bausteins „Sozialer Arbeitsmarkt“ könnte durch die Aktivierung der Passivleistungen neue Impulse für die Arbeitsmarktpolitik auf Bundesebene geben und möglicherweise die finanziellen Handlungsspielräume im SGB II erhöhen. Durch die Pauschalierungen der Zuschüsse kann das Programm mit einem vertretbaren Verwaltungsaufwand umgesetzt werden. Die erforderlichen Verwaltungskapazitäten für die Mittelabrechnung und die administrative Abwicklung (0,2 Stelle) sowie die im Programm vorgegebenen Betreuungsleistungen (2,0 Planstellen) werden vom Jobcenter Stuttgart erbracht. Die Zuwendung wird für den Zeitraum ab Wirksamkeit der Vereinbarung zwischen Landeshauptstadt und Land bis zum 31.12.2013 gewährt. Der Zuwendungsgeber beabsichtigt, den Vertrag unter Neuzuteilung der Budgetobergrenze um weitere zwei Jahre zu verlängern, soweit im Staatshaushaltsplan 2013/14 die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen werden und der Zuwendungsempfänger damit einverstanden ist. Bei 30 Plätzen sieht die Finanzierung wie folgt aus: