Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 815/2012
Stuttgart,
11/16/2012



Jobcenter
Geschäftsplan 2013




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Einbringung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
23.11.2012
07.12.2012
19.12.2012
20.12.2012



Beschlußantrag:

1. Dem Geschäftsplan 2013 des Jobcenters (Anlage 1) wird zugestimmt.

2. Von der Teilnahme der Landeshauptstadt am Landesprogramm „Gute und sichere Arbeit“ des Landes Baden-Württemberg wird Kenntnis genommen. Vom Land wird eine Programmlaufzeit ab 2013 von insgesamt drei Jahren angestrebt.

Die Personal- und Sachkosten für die zur Umsetzung des Programms geschaffenen 2,20 Stellen (siehe Anlage 6) sowie die Zuschüsse an die Arbeitgeber belaufen sich auf jährlich rd. 305.500 Euro. Die Zuschüsse vom Land belaufen sich auf max. 216.000 Euro.

Der ungedeckte Aufwand von rd. 87.500 Euro/Jahr wird gedeckt aus eingesparten Leistungen für Unterkunft und Heizung im Teilhaushalt 290 - Jobcenter -, Schlüsselprodukt 1.31.20.01.00.00-290 - Leistungen für Wohnraum – , Kontengruppe 430 Soziale Leistungen.


3. Stellenplanrelevante Entscheidungen im Vorgriff auf den Stellenplan 2014


Begründung:


A. Geschäftsplan 2013

1. Das Jobcenter Stuttgart in der kommunalen Trägerschaft

Die Landeshauptstadt Stuttgart nimmt seit dem 1. Januar 2012 die Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) als geeigneter zugelassener kommunaler Träger (zkT) in eigener Regie und unter enger Einbindung der Akteure des lokalen Arbeitsmarktes wahr.

Der Gemeinderat brachte durch seinen einstimmigen Beschluss vom 21. Oktober 2010 deutlich zum Ausdruck, dass er verantwortlich für die Umsetzung des SGB II einsteht. Dies war auch ein deutliches Signal an die gesamte Stadtgesellschaft. Mit dem Halbjahresbericht 2012 informierte das Jobcenter über die bisherigen Aktivitäten und Ergebnisse in der kommunalen Trägerschaft. Trotz der intensiven Umstellungsarbeiten und neu zu organisierenden Strukturen kam es im Kontakt mit den Leistungsberechtigten zu keiner spürbaren Beeinträchtigung der Servicequalität. Die Ansprüche der Leistungsberechtigten konnten sowohl im Bereich der persönlichen Beratung und der Arbeitsvermittlung als auch in der Leistungsgewährung vollumfänglich erbracht werden.

Darüber hinaus wurden erste realisierte grundsätzliche Gestaltungsoptionen dargestellt, die bereits 2012 durch die zugelassene kommunale Trägerschaft genutzt werden konnten:

- Das ganzheitliche beschäftigungsorientierte Fallmanagement, das alle Vermittlungs- und Integrationsleistungen bedarfsgerecht bündelt und den Zugang zu vermittlungs-unterstützenden, qualifizierenden sowie fördernden und individualisierten sozialen Dienstleistungen ermöglicht, ist organisatorisch abgesichert.

- Vermittlung und Leistung werden durch eine fallverantwortliche Fachkraft gesteuert und bleiben dadurch abgestimmt.

- Die etablierten Kooperationen bei der zielgerichteten Umsetzung von arbeitsmarkt-politischen Aktivitäten mit den Sozialunternehmen Neue Arbeit gGmbH, GJB e. V., sbr gGmbH, Caritasverband für Stuttgart e. V. und dem Frauenunternehmen ZORA gGmbH werden sowohl 2012 wie 2013 im bisherigen sehr überdurchschnittlichen Volumen (im Vergleich zu den gemeinsamen Einrichtungen) fortgeführt.

- Die Leistungserbringung ist bürgerfreundlicher: Der bisher mehrseitige Berech-nungsbogen zum Leistungsbescheid wurde in der neuen Darstellungsform auf eine Seite reduziert, was die Anzahl der Nachfragen der Leistungsberechtigten verringert hat.

- Das Jobcenter als städtisches Amt ist nun besser mit den anderen Ämtern vernetzt. Die Zusammenarbeit ist einfacher geworden.

- Ein Stuttgart-orientiertes gemeinsames Leitbild kann mit den Mitarbeitenden des Amtes entwickelt werden.

- Die amtsinternen Geschäftsprozesse und ihre Ausgestaltung sind flexibler, da die bisherigen, vom Bund herrührenden Einschränkungen durch gegebene Kompetenz-und Tätigkeitsprofile (Eingruppierung) der Mitarbeitenden der Bundesagentur für Arbeit entfallen sind.

- Das Konzept zur Arbeitgeberansprache ist an die Stuttgarter Anforderungen ange-passt. Die jetzige Kombination von direkter Arbeitgeberansprache, engmaschiger Beratung der Arbeitsuchenden sowie der gezielten Stärkung der Bewerberpotentiale („Empowerment“) schlägt sich bereits positiv nieder.

- Die Ausrichtung der medizinisch-psychologischen Dienstleistungen verlagert sich weg von der früheren Begutachtung hin zu einer fallbegleitenden Beratung und Förderung. Dabei werden sowohl die Leistungsberechtigten direkt als auch die persönlichen Ansprechpartnerinnen und -partner (pAp) in der Beratungs- und Integrationsarbeit unterstützt.

- Das Wissens- und Informationssystem des Jobcenters wird mit einem Qualitäts-sicherungsmanagement verbunden und aufgewertet.

Im Vergleich zum Jobcenter als gemeinsame Einrichtung wurden somit in der zugelassenen kommunalen Trägerschaft sowohl unter der Federführung der Stadt in der ARGE entwickelte Standards abgesichert als auch zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet.

Ziel des Jobcenters Stuttgart in der zugelassenen kommunalen Trägerschaft ist es, für lokale Problemstellungen auf dem Arbeitsmarkt eigene, passgenaue Antworten und Lösungen zu entwickeln und umzusetzen. Dabei kann sich das Jobcenter als zkT besser als bisher auf die Dynamik der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes in Stuttgart sowie in der Region einstellen. Gleichzeitig können die Bedarfe des regionalen Arbeitsmarktes passgenauer bedient werden. Diese kommunalen, zusätzlich gewonnenen Chancen fließen in die Überlegungen für das Geschäftsjahr 2013 bei der Umsetzung der im SGB II vorgegebenen Aufgaben und Ziele ein:

· Stärkung der Eigenverantwortung der Leistungsberechtigten,
· Überwindung ihrer Hilfebedürftigkeit,
· Verbesserung oder Erhaltung der Erwerbsfähigkeit,
· Sicherung des Lebensunterhaltes,
· Einsatz für die Chancengleichheit von Männern und Frauen,
· Integration von Menschen mit einer Zuwanderungshistorie,
· Integration von Menschen mit Behinderungen (Inklusion).

Die Strategien zur Zielerreichung werden im Sinne einer „Lernenden Organisation“ fortlaufend überprüft und angepasst.

Zum Selbstverständnis als "lernende Organisation" gehört die Beteiligung im Verbund der Grundsicherungsträger an der Weiterentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Das Jobcenter unterstützt geeignete Initiativen des Bundes, des Landes und der kommunalen Spitzenverbände und arbeitet in SGB II-spezifischen Vergleichsringen mit.

Der Anspruch des Jobcenters ist es, sich so schnell und flexibel wie möglich an geänderte Rahmenbedingungen anzupassen. Durch die Zulassung zum kommunalen Träger haben sich die Voraussetzungen hierfür verbessert.
2. Zielvereinbarung

Das Jobcenter in der kommunalen Trägerschaft wird auch für 2013 eine Zielverein-barung nach § 48 SGB II mit dem Land Baden-Württemberg abschließen. Da zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage noch keine Informationen zu den Zielwerten und Indikatoren vorlagen, wird die Verwaltung diese dem Gemeinderat nachreichen.


3. Verwaltungskosten

Im Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2013 sind für die Verwaltungskosten der Grundsicherung für Arbeitsuchende Haushaltsmittel von rd. 4,05 Mrd. Euro veranschlagt ( - 0,3 Mrd. Euro im Vergleich zum Vorjahr). Nach Abzug zentraler Einbehalte verbleiben rd. 4,02 Mrd. Euro, die in Abhängigkeit von der Anzahl der von den Jobcentern zu betreuenden Bedarfsgemeinschaften verteilt werden.

Das Jobcenter Stuttgart erhält einen Anteil von 0,6359 %, somit voraussichtlich 25.532.626 Euro und damit 342.923 Euro mehr als im Vorjahr (25.189.703 Euro). Von diesem Betrag ist vorläufig auszugehen; für die Feststellung des endgültigen Betrages, sind das Ergebnis des parlamentarischen Verfahrens zum Bundeshaushalt 2013 sowie der Erlass der Eingliederungsmittel-Verordnung 2013 abzuwarten.

Die abrechenbaren Verwaltungskosten gem. Kommunalträger-Abrechnungs-Verwal-tungsvorschrift (KoA-VV) belaufen sich unter Berücksichtigung der in Ziffer 3 beschriebenen zusätzlichen Stellenkapazitäten auf insgesamt 30.106.700 Euro. Der Anteil des Bundes beträgt 84,8 %, also 25.530.500 Euro. Das Budget des Bundes wird damit fast vollständig ausgeschöpft (99,99 %). Der kommunale Finanzierungsanteil (KFA) von 15,2 % beträgt 4.576.200 Euro. Weiterhin hat die Landeshauptstadt die nicht abrechenbaren Kosten von 1.687.800 Euro zu tragen. Insgesamt belaufen sich die Kosten der Landeshauptstadt somit auf 6.264.000 Euro (zum Vergleich 2012: 7.204.300 Euro).


4. Arbeitsmarktprogramm für Stuttgart 2013


Der Rahmen für die strategische Ausrichtung des Arbeitsmarktprogramms für Stuttgart und die entsprechende Konkretisierung in der Gewichtung und Ausgestaltung der Maßnahmen und Angebote wird mit bestimmt durch die Kürzungen des Eingliederungsbudgets um ca. 8,2 % durch die Bundesregierung, die bereits bestehenden Mittelbindungen und zugeteilten Verpflichtungsermächtigungen. Das Budget für Eingliederungsleistungen ohne die Sonderzuweisung zur Ausfinanzierung des Beschäftigungszuschusses für das Jobcenter Stuttgart wird für das Jahr 2013 nach derzeitigem Planungsstand 17.373.730 Euro umfassen. Das sind 1,6 Mio. Euro weniger als 2012.

Die Mittel zur Finanzierung der Förderfälle gemäß § 16e SGB II (Beschäftigungszuschuss in der Fassung bis 31.03.2012) in Höhe von voraussichtlich ca. 2,2 Mio. Euro für das Jahr 2013 werden separat zugeteilt.

Unter Beachtung der Budgetfestlegungen waren für die strategische Ausrichtung der Planung der Eingliederungsmaßnahmen 2013 folgende Aspekte von besonderer Bedeutung:

a) Die Aktivitäten zur Reduzierung der Anzahl der Langzeitleistungsbezieherinnen und -bezieher, die nicht von Konjunkturverbesserungen profitieren, sollen weiter verstärkt werden.

Von der im Jahr 2012 weiterhin stabil gebliebenen Arbeitskräftenachfrage konnten zwar auch Langzeitleistungsbezieherinnen und -bezieher profitieren, ohne dass hier jedoch eine wirklich wesentliche Veränderung im Bestand eingetreten ist. In 2013 wird die Arbeitskräftenachfrage, insbesondere für gering Qualifizierte, in der Tendenz voraussichtlich leicht sinken, was die Vermittlung dieser Personengruppe zudem erschweren wird. Auf diese Herausforderung ist das Jobcenter Stuttgart in den Planungen 2013 mit weiteren passgenau zugeschnittenen Maßnahmen nach § 16 SGB II in Verbindung mit § 45 SGB III besonders eingegangen.

b) Der Beschäftigungsumfang von Erwerbsaufstockerinnen und -aufstockern kann erhöht werden.

Die erfolgreiche Integration von arbeitsmarktnahen Leistungsberechtigten in den Ersten Arbeitsmarkt ist nicht in jedem Fall gleichzusetzen mit der Beendigung des Hilfebezugs. Das Jobcenter Stuttgart hat im Rahmen der Maßnahmenplanungen 2013 ermittelt, dass der Anteil der so genannten Erwerbsaufstocker (erwerbstätige Leistungsberechtigte, deren Erwerbseinkommen nicht zur Bestreitung des eigenen Lebensunterhalts bzw. des Lebensunterhalts der Bedarfsgemeinschaft ausreicht und die weiterhin ergänzend Leistungen nach dem SGB II in Anspruch nehmen) an allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in Stuttgart mittlerweile rund 26,9 % beträgt. Daher liegt es nahe, für diesen im Prinzip marktnahen Kundenkreis eine geeignete Strategie zu entwickeln. Neben einem speziellen auf diesen Kundenkreis ausgerichteten Vermittlungsansatz im Arbeitgeberteam, der durch zwei zusätzliche Integrationsfachkräfte umgesetzt werden soll, wird eine besondere Eingliederungsmaßnahme mit dem Ziel der Beendigung des Hilfebezugs eingerichtet. Dieser ganzheitliche Ansatz soll erstmalig im Jahr 2013 beim Jobcenter Stuttgart umgesetzt werden.


c) Mit dem Beschäftigungspotential von Alleinerziehenden und Erziehenden in Bedarfsgemeinschaften soll der verstärkten Fachkräftenachfrage entsprochen werden.

Vor allem Alleinerziehende, aber auch Frauen, die in der Bedarfsgemeinschaft die Erziehungsverantwortung übernehmen, bedürfen einer an ihre Lebenssituation ausgerichteten Förderung. Dieser Personenkreis wird deshalb auch im Jahr 2013 bei den Eingliederungsplanungen besonders beachtet. Angeboten werden insbesondere die Maßnahmen „Frauen gehen ihren Weg“, „Beschäftigungs- und Ausbildungsstellensuche in Stuttgart“ und „Berufliche Beratung und Information für Mütter mit Kindern unter drei Jahren“. Hinzu kommen weitere Projekte, die über den Europäischen Sozialfonds gefördert werden. Die Ko-Finanzierung für diese Projekte belastet das Eingliederungsbudget des Jobcenters im Rahmen der Gewährung der Fahrtkosten für die Maßnahmeteilnehmenden nur in geringem Umfang.


Zudem wird im Rahmen einer umfassenden Genderstrategie verstärkt darauf geachtet, dass Frauen mindestens entsprechend ihres Anteils an den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten an Maßnahmen teilnehmen und die Maßnahmen an sich nach Gendergesichtspunkten organisiert und ausgewertet werden. Intern wird die Genderstrategie durch Schulungen auf allen Ebenen und in Form einer Begleitung durch den Europäischen Sozialfonds unterstützt. Ziel ist es, geschlechterspezifische Aspekte im gesamten Prozessverlauf, also von Beginn der Beratung im Jobcenter über die Maßnahmenausgestaltung und -teilnahme bis zur Stabilisierung der Beschäftigung, zu verankern.

Diese Ausrichtung und zusätzliche Schwerpunktsetzung bedeuten für die Planung des Arbeitsmarktprogramms im Jahr 2013 konkret:

4.1 Verstärkung der Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung

Einen größeren Stellenwert (22,5 % des EGT) nehmen nun die Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung inklusive des im April 2012 neu eingeführten Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins (AVGS) ein. Maßnahmeträger müssen ab 1.01.2013 eine Zertifizierung vorweisen. Für Maßnahmen, die mit dem neuen AVGS durchgeführt werden, gilt diese Regelung bereits seit 1.04.2012. Die vom Gesetzgeber vorgegebene Zertifizierung soll eine höhere Durchführungsqualität und eine leistungsgerechte Preisstruktur sicherstellen. Die Flexibilisierung des § 45 SGB III im Rahmen der Instrumentenreform ermöglicht durchaus positive neue Möglichkeiten, z. B. sinnstiftende, qualifizierende und produktionsorientierte Tätigkeiten mit individuell auf die Kundenbedarfe zugeschnittene Unterstützungsleistungen zu kombinieren. Das Jobcenter Stuttgart nutzt diesen Spielraum, um sich als Optionskommune noch passgenauer an den spezifischen Anforderungen besonderer Zielgruppen und den Bedarfen des Arbeitsmarktes auszurichten. Insbesondere das neue Instrument des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins zeigt auch für die Beschäftigungs- und Bildungsträger in Stuttgart neue Perspektiven zur Weiterentwicklung ihrer Strukturen und Aktivitäten auf.

4.2. Beschäftigungsschaffende Maßnahmen werden fortgeführt

Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II

Für die Förderung der Arbeitsgelegenheiten ist für 2013 ein Anteil von 22,5 % der Eingliederungsmittel vorgesehen. Dieser im Bundesvergleich überdurchschnittlich hohe Anteil unterstreicht insbesondere die Wertschätzung der von den Sozialunternehmen erbrachten Leistungen zur Stabilisierung, zum Erhalt oder zur Herstellung von Beschäftigungsfähigkeit von Menschen, für die mittelfristig nur sehr geringe Integrationschancen gesehen werden.

Förderung von Arbeitsverhältnissen nach § 16e SGB II

Das Jobcenter fördert derzeit 202 Arbeitsverhältnisse mit BEZ nach § 16e SGB II alter Fassung (darunter 181 Dauerförderfälle) und 8 Arbeitsverhältnisse mit FAV nach § 16e SGB II neuer Fassung.

Die Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) einschließlich der ab 01.01.2013 angestrebten 30 Förderungen im Rahmen des Bausteins „Sozialer Arbeitsmarkt“ des Landesprogramms „Gute und sichere Arbeit“ beträgt 3,4 %.

4.3 Konsequente Ausrichtung der Förderung der beruflichen Weiterbildung am Fachkräftebedarf

Anhand regionaler Berufsrankings (Ermittlung bspw. über den Fachkräftemonitor der IHK, Region Stuttgart) werden regelmäßig aktuelle und zukünftige Mangelberufe, aber auch sog. Überschussberufe identifiziert. Aus den so ermittelten, nachfrageorientierten Bedarfen und Überangeboten entsteht somit ein realistischeres Gesamtbild für die pAp, mittels dessen eine erfolgreiche Integration in den Ersten Arbeitsmarkt realisiert werden kann.

Für das kommende und die nachfolgenden Jahre kann für die Region Stuttgart anhand der vorliegenden Daten festgestellt werden, dass insbesondere in den Bereichen Maschinenbau, Betriebstechnik, Metallerzeugung und -bearbeitung, aber auch im Gesundheitswesen und im Handel respektive Vertrieb deutliche Bedarfe entstehen werden. Demgegenüber stehen die Überschussberufe, vor allem in Bereichen mit geringen qualifikatorischen Anforderungen wie dem Reinigungsgewerbe, der Gastronomie und der Baubranche, teilweise auch im Transportwesen zunehmend stark unter Veränderungsdruck.


Mit Hilfe der beruflichen Weiterbildung soll diesen absehbaren Entwicklungen künftig noch stärker Rechnung getragen werden. Ziel ist es, die Qualität insbesondere im Hinblick auf die Nachhaltigkeit der Vermittlungen deutlich zu erhöhen.

Die gesetzliche Präzisierung der Zugangsvoraussetzungen zu einer beruflichen Weiterbildung ermöglicht dem Jobcenter Stuttgart, dass nun auch diejenigen Leistungsberechtigten einen Bildungsgutschein erhalten können, die noch nicht drei Jahre lang eine berufliche Tätigkeit ausgeübt haben. Inzwischen werden auch Zeiten der Arbeitslosigkeit, der Kinderbetreuung und der Pflege eines Angehörigen in die Dreijahresfrist eingerechnet, wodurch der Zugang auch für diese größere Zielgruppe erstmalig ermöglicht wird.

Auf der anderen Seite geht das Jobcenter Stuttgart nun verstärkt initiativ auf Träger zu, um bedarfsgerechte Qualifizierungsangebote zu initiieren. Um den Prozess der bedarfsgerechten Beratung der Leistungsberechtigten im Hinblick auf eine individuell passgenaue Qualifizierung möglichst zielgerichtet gestalten zu können, wird zum Jahresende 2012 eine Fachkraftstelle mit dem Schwerpunkt „Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW)“ im Jobcenter besetzt.




B. Landesprogramm „Gute und sichere Arbeit“ – Baustein „Sozialer Arbeitsmarkt“

Mit dem Baustein „Sozialer Arbeitsmarkt“ im Landesprogramm „Gute und sichere Arbeit“ des Landes Baden-Württemberg sollen Arbeitgeber - insbesondere Unternehmen, die weder gemeinnützig noch öffentlich sind - überzeugt werden, Langzeitarbeitslose mit mehreren Vermittlungshemmnissen, die bereits seit 36 Monaten im Alg II-Leistungs-bezug sind, sozialversicherungspflichtig zu einem Stundenlohn von mindestens 8,50 Euro zu beschäftigen. Ein Drittel der zu fördernden Arbeitsplätze steht der Sozialwirtschaft zur Verfügung; dieser Anteil kann sich nach dem 1. März 2013 noch erhöhen, sofern die nicht gemeinnützig agierenden Unternehmen weniger als zwei Drittel der möglichen Arbeitsverträge schließen.

Mit Hilfe dieses Modellprojekts soll zudem nachgewiesen werden, dass der aktive Einsatz bislang passiv geleisteter Mittel - dies sind im Wesentlichen der vom Bund finanzierte Regelbedarf „Arbeitslosengeld II“ und die kommunal finanzierten Kosten der Unterkunft und Heizung (KdUH) - den Ansprüchen der Langzeitarbeitslosen besser gerecht wird. Langzeitarbeitslose sollen durch Arbeit an der Gesellschaft teilhaben. Arbeitgeber können hierzu auf Antrag ein Gesamtpaket an Förderleistungen erhalten, das aus drei miteinander verbundenen Komponenten besteht:


1. Das Jobcenter gewährt einen von der Minderleistung abhängigen Lohnkosten-Zuschuss an den Arbeitgeber zur Beschäftigung nach § 16e SGB II in Höhe von bis zu 75 Prozent des Entgelts aus dem Eingliederungsbudget des Bundes über maximal zwei Jahre.

2. Die Landeshauptstadt Stuttgart gewährt auf Grundlage der ersparten kommunalen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung einen Zuschuss von monatlich 400,- Euro an den Arbeitgeber für jeden Beschäftigten, der mit Hilfe des Landesprogramms eine reguläre Arbeit aufgenommen hat.

3. Betreuungsfachkräfte des Jobcenters stehen Arbeitgebern und Beschäftigten helfend und begleitend zur Verfügung. Eine aufsuchende Betreuung dient dazu, die Teilhabe der langzeitarbeitslosen Menschen am Arbeitsleben und in der Gesellschaft nachhaltig zu stabilisieren und eine vermeidbare Beendigung des Arbeitsverhältnisses, etwa durch persönliche Krisen, zu verhindern.

Das Land gewährt der Landeshauptstadt Stuttgart pro gefördertem Beschäftigungsverhältnis folgende Zuschüsse:

1. Eine monatliche Betreuungspauschale in Höhe von 300,- Euro pro vermittelter Person und Monat.

2. Einen monatlichen Pauschalzuschuss zum Kostenaufwand in Höhe von 300,- Euro pro teilnehmender Person und Monat. Mit dieser Pauschale soll der Durchschnitt der unterschiedlichen Bedarfsgemeinschaftsgrößen bei den ersparten kommunalen Aufwendungen für KdUH mit 200,- Euro sowie ein erhöhter kommunaler Verwaltungsaufwand mit 100,- Euro abgegolten werden.

Das Jobcenter Stuttgart hat im Rahmen eines Förderaufrufs ein Kontingent von bis zu 30 Plätzen gemeldet, das zwischenzeitlich vom Land bestätigt wurde.

Im Landesprogramm „Gute und sichere Arbeit“ sieht das Jobcenter eine wichtige Verbesserung und Ergänzung der bestehenden Förderinstrumente. Eine erfolgreiche Umsetzung des Bausteins „Sozialer Arbeitsmarkt“ könnte durch die Aktivierung der Passivleistungen neue Impulse für die Arbeitsmarktpolitik auf Bundesebene geben und möglicherweise die finanziellen Handlungsspielräume im SGB II erhöhen. Durch die Pauschalierungen der Zuschüsse kann das Programm mit einem vertretbaren Verwaltungsaufwand umgesetzt werden. Die erforderlichen Verwaltungskapazitäten für die Mittelabrechnung und die administrative Abwicklung (0,2 Stelle) sowie die im Programm vorgegebenen Betreuungsleistungen (2,0 Planstellen) werden vom Jobcenter Stuttgart erbracht.

Die Zuwendung wird für den Zeitraum ab Wirksamkeit der Vereinbarung zwischen Landeshauptstadt und Land bis zum 31.12.2013 gewährt. Der Zuwendungsgeber beabsichtigt, den Vertrag unter Neuzuteilung der Budgetobergrenze um weitere zwei Jahre zu verlängern, soweit im Staatshaushaltsplan 2013/14 die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen werden und der Zuwendungsempfänger damit einverstanden ist.

Bei 30 Plätzen sieht die Finanzierung wie folgt aus:


2012 / 2013
2014
2015
Gesamt
Ausgaben
Zuschüsse an Arbeitgeber
144.000 €
144.000 €
144.000 €
432.000 €
Personalkosten JC
135.080 €
135.080 €
135.080 €
405.240 €
Sachkosten JC
24.420 €
24.420 €
24.420 €
73.260 €
Ausgaben gesamt
303.500 €
303.500 €
303.500 €
910.500 €
Einnahmen
Zuschüsse vom Land
216.000 €
216.000 €
216.000 €
648.000 €
Fehlbedarf = kalkulierte ersparte KdU
87.500 €
87.500 €
87.500 €
262.500 €

Die eingesparten KdU belaufen sich netto, d. h. unter Abzug der Bundesbeteiligung, auf durchschnittlich rd. 253 Euro monatlich pro Bedarfsgemeinschaft (ausgehend von durchschnittlich 420 Euro je BG und Monat).


C. Stellenplanrelevante Entscheidungen im Vorgriff auf den Stellenplan 2014

Erklärtes Ziel des Bundes ist es, mit einer soliden Ausstattung des Verwaltungsbudgets, die Personalkörper der Jobcenter zu stabilisieren. Das Verwaltungskostenbudget 2013 liegt um rd. 1,5 Mio. € über den bisherigen Planungen für 2013. Außerdem hat sich im Laufe des Jahres 2012 gezeigt, dass die Sachausgaben, die im Rahmen der Umstellungsarbeiten auf die Option vielfach nur geschätzt werden konnten, nicht in voller Höhe benötigt werden und in 2013 deshalb die entsprechenden Ansätze um rd. 0,5 Mio. € reduziert werden können. Diese beiden Effekte ermöglichen es, gegenüber dem Stellenplan 2012 zusätzlich 12,7 operative Stellen und 3,0 nicht operative Stellen zu finanzieren. In diesem Zusammenhang sind darüber hinaus bei 12,5 Stellen, die den kw-Vermerk 01/2013 haben, die Verlängerung oder der Wegfall der kw Vermerke vorzunehmen. Bei 1,4 Stellen kann der kw-Vermerk 01/2013 vollzogen werden, so dass im Saldo 14,3 Stellen mehr als 2012 vorhanden wären.

Die Stellenplananträge und die Begründung der Stellenbedarfe sind in den Anlagen 2 bis 15 dargestellt:

Anl.
StellenAnzahl
2
Stellenschaffung Beauftragte für Chancengleichheit
1,00
3
Stellenschaffung Sachbearbeiter/in Datenqualität
1,00
4
Stellenschaffung Sachbearbeiter/in Arbeitgeberteam
2,00
5
Stellenschaffung Sachbearbeiter/in IuK
1,00
6
Stellenschaffung Sachbearbeiter/in Landesprogramm „Sozialer Arbeitsmarkt“
2,20
7
Stellenschaffung Sachbearbeiter/in Leistungsgewährung
7,00
7
Wegfall KW Vermerk Sachbearbeiter/in Leistungsgewährung
1,00
8
Stellenschaffung Sekretariat für die Abteilung Markt und Integration
0,50
9
Stellenschaffung Sachgebietsleitung Selbständigen-Team
1,00
10
Verlängerung KW Vermerk Sachbearbeiter/in Bürgerarbeit
2,00
11
Wegfall KW Vermerk Sachbearbeiter/in IuK
0,50
12
Wegfall KW Vermerk Einarbeitungspool Leistung
5,00
13
Wegfall KW Vermerk Sachbearbeiter/in Einarbeitung
1,00
14
Wegfall KW Vermerk Sachbearbeiter/in Selbständigen-Team
3,00
15
Ermächtigungen Fluktuationsreserve
10,00

Aus der Personalausstattung resultiert, dass die Richtwerte der Betreuungsschlüssel unter Zugrundelegung der Berechnung des Organisations- und Geschäftsplan (OGP) erreicht werden bzw. leicht verbessert werden können.


Betreuungsschlüssel 2013
Bereich
Richtwert
Prognostizierte Fallzahlen 2013
Stellen
Betreuung-schlüssel
pAp U 251 : 75
2.700
35,20 1)
77
pAp UE 251 : 150
24.000
161,05 2)
149
LG1 : 130
21.000
171,85 3)
122
Gesamt
368,10
Weiteres Personal
76,54
JC Gesamt Stellen
444,64
1) Inkl. 15% der Sachbearbeitung zentraler Stellen, wie ReHa, AGH, Arbeitgeberteam etc., Anteile der qualifizierten Information und Leitungskräfte
2) Inkl. 85% der Sachbearbeitung zentraler Stellen, wie ReHa, AGH, Arbeitgeberteam etc., Anteile der qualifizierten Information und Leitungskräfte
3) Inkl. der Sachbearbeitung zentraler Stellen, wie Nachrang, Unterhalt, etc., Anteile der qualifizierten Information und Leitungskräfte

Finanzielle Auswirkungen




Beteiligte Stellen






Michael Föll
Erster Bürgermeister

Anlagen



1 Geschäftsplan 2013
2 -16 Stellenplanrelevante Entscheidungen im Vorgriff auf den Stellenplan 2014 (wurde aus technischen Gründen entfernt)


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Anlage 1 Geschäftsplan 2013.docAnlage 1 Geschäftsplan 2013.doc 815 Anlage 2- 29, Schaffung 2013 BCA, 1,0.docx815 Anlage 2- 29, Schaffung 2013 BCA, 1,0.docx815 Anlage 3 - 29, Schaffung 2013 Datenqualität, 1,0.docx815 Anlage 3 - 29, Schaffung 2013 Datenqualität, 1,0.docx815 Anlage 4 - 29, Schaffung  2013 SB AGT, 2,0.docx815 Anlage 4 - 29, Schaffung 2013 SB AGT, 2,0.docx815 Anlage 5 - 29, Schaffung 2013 SB IuK SoJuHKR 1,0.docx815 Anlage 5 - 29, Schaffung 2013 SB IuK SoJuHKR 1,0.docx815 Anlage 6 - 29, Schaffung 2013 SB Land, 2,20.docx815 Anlage 7 - 29, Schaffung 2013 SB Leistung, 7,0 + 1,0 Wegfall KW.docx815 Anlage 7 - 29, Schaffung 2013 SB Leistung, 7,0 + 1,0 Wegfall KW.docx815 Anlage 8 - 29, Schaffung 2013 Sekretariat MuI, 0,5.doc.docx815 Anlage 8 - 29, Schaffung 2013 Sekretariat MuI, 0,5.doc.docx815 Anlage 9 - 29, Schaffung 2013 SGL STeam, 1,0.docx815 Anlage 9 - 29, Schaffung 2013 SGL STeam, 1,0.docx815 Anlage 10 - 29, Verlängerung Vermerk 2013 SB Bürgerarbeit, 2,0.docx815 Anlage 10 - 29, Verlängerung Vermerk 2013 SB Bürgerarbeit, 2,0.docx[815 Anlage 11 - 29, Wegfall KW 2013 SB IuK 0,5.docx815 Anlage 11 - 29, Wegfall KW 2013 SB IuK 0,5.docx815 Anlage 12 - 29, Wegfall KW 2013 Pool Leistung, 5,0.docx815 Anlage 12 - 29, Wegfall KW 2013 Pool Leistung, 5,0.docx815 Anlage 13 - 29, Wegfall KW 2013 SB Einarbeitung, 1,0.docx815 Anlage 13 - 29, Wegfall KW 2013 SB Einarbeitung, 1,0.docx815 Anlage 14 - 29, Wegfall KW 2013 SB STeam, 3,0.docx815 Anlage 14 - 29, Wegfall KW 2013 SB STeam, 3,0.docx815 Anlage 15 - 29, Ermächtigungen 2013 Fluktuation 10,0.docx815 Anlage 15 - 29, Ermächtigungen 2013 Fluktuation 10,0.docx815 Anlage 16 - 29 Streichungen 2013.xls815 Anlage 16 - 29 Streichungen 2013.xls