Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Referat Städtebau/Wohnen und Umwelt

Gz: WFB/SWU
GRDrs 146/2021
Stuttgart,
07/19/2021



Neuausrichtung Bodenpolitik
Grundsatzbeschluss




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Einbringung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
23.07.2021
08.10.2021
13.10.2021
14.10.2021



Beschlußantrag:

1. Die Verwaltung verfolgt durch den strategisch geleiteten Erwerb von Flächen für die kurz-, mittel- und langfristige Entwicklung eine aktive Bodenpolitik.

2. Städtische Areale sollen zukünftig grundsätzlich im Rahmen der in dieser Vorlage ausgeführten Förderquoten und Programme entwickelt werden. Für jedes Quartier innerhalb eines Areals ist eine individuelle Zusammensetzung zu ermitteln. Baugemeinschaften sind hierin zu integrieren.

3 Bei Vergabe städtischer Baugrundstücke für Geschosswohnungsbau und Gewerbe soll künftig das Instrument des Erbbaurechts gestärkt werden. 4. Das Erbbaurecht wird durch die Änderungen der städt. Konditionen „attraktiver“
gestaltet durch:

4.1 Die Reduzierung des Erbbauzinses
Die Berechnung der Erbbauzinsen erfolgt künftig mit einheitlich 2 Prozent
aus dem Verkehrswert (= Bodenwert) bei Wohnen.

Inhaltsverzeichnis:

Begründung Thema Seite

0. Allgemeines………………………………………………………………………………… 4

1. Aktive Bodenpolitik - “Stuttgarter Weg“ ……………………………………………. 4
1.1 Grundsätze der aktiven Bodenpolitik………………………………………………. 4
1.2 Instrumente……………………………………………………………………........... 5
1.3 Konzept……………………………………………………………………………….. 6

2. Preisorientierte Handlungsoptionen …………………………………………………… 7
2.1 Bestehende Förderprogramme und Einführung eines
preisgedämpften Mietwohnungsbaus ………….….………………………………. 7

2.2 Förderquoten auf städtischen Arealen …………………………………………….. 9
2.3 Mittelbare Belegung………………………………………………………………….. 10
2.4 Baugemeinschaften………………………………………………………………….. 10

3. Grundstücksvergabe……………………………………………………………………… 10
3.1 Vergabearten…………………………………………………………………………. 10
3.2 Vergabemöglichkeiten……………………………………………………………….. 11
3.3 Sicherung des preiswerten Wohnraums……………………………………………..13
3.4 Flexibilität und Zugriffsmöglichkeiten/Verfügbarkeit der Grundstücke…………. 14
A) Bei Verkauf ……………………………………… 14
B) Bei Bestellung eines Erbbaurechts……………………………………………. 15

4. Erbbaurechte attraktiver machen – Anpassung der Konditionen und
Vertragsinhalte
…………………………………………………………………………….. 17
Derzeitige Konditionen……………………………………………………………………... 17
4.1 Erbbauzinskonditionen……………………………………………………………. 18
4.2 Zustimmungsvorbehalte der Stadt………………………………………………… 20
4.3 Entschädigung………………………………………………………………………. 21
4.4 Laufzeit………………………………………………………………………………... 22

5. Finanzielle Auswirkungen und Personalbedarf 22
5.1 Finanzielle Auswirkungen…………………………………………………………… 22
5.2 Personalbedarf……………………………………………………………………….. 22

6. Umsetzung der neuen städtischen Ausrichtung………………………………...... 23



Begründung:


0. Allgemeines


1. Aktive Bodenpolitik – „Stuttgarter Weg“

1.1 Grundsätze der aktiven Bodenpolitik
1.2 Instrumente

1.3 Konzept
2. Preisorientierte Handlungsoptionen 2.1 Bestehende Förderprogramme und Einführung eines preisgedämpften Mietwohnungsbaus 2.2 Förderquoten auf städtischen Arealen
2.3 Mittelbare Belegung
2.4 Baugemeinschaften

3. Grundstücksvergabe

Grundsätzlich eröffnet die Frage der Grundstücksvergabe eine weitere Möglichkeit eines preisorientierten Handlungsansatzes. Eine Veräußerung eines städtischen Wohnbaugrundstücks zum Höchstpreis am freien Markt, setzt den späteren Wohnpreis unter starken Renditedruck. Insofern stellt sich an dieser Stelle die Frage, wie insbesondere städtische Wohnbaugrundstücke dem hohen Renditedruck des lokalen Marktes entzogen werden können.

3.1 Vergabearten

Untersucht wurden verschiedene Möglichkeiten der Grundstücksvergabe, neben Eigentum und Erbbaurecht auch dingliche Nutzungssicherungen. Aufgrund der fehlenden Beleihbarkeit der dinglichen Nutzungsrechte wie Dauerwohn-/Dauernutzungsrechte, scheiden diese jedoch aus.

Bei Volleigentum und Erbbaurecht werden Grundbücher angelegt, daher können beide zur Finanzierung Sicherheit bieten und werden von Banken grundsätzlich akzeptiert.

Der Verkauf und die Vergabe im Erbbaurecht wurden bezüglich ihrer Vor- und Nachteile aus unterschiedlichen Blickwinkeln betrachtet. Grundsätzlich ist festzustellen, dass die Nachteile des Erbbaurechts gegenüber einem Verkauf insbesondere in der „Wirtschaftlichkeit“ (Finanzierung, Förderung, Vermögensaufbau) liegen.





3.2 Vergabemöglichkeiten

Beim Verkauf von Grundstücken oder der Bestellung von Erbbaurechten gibt es grundsätzlich unterschiedliche Möglichkeiten der Vermarktung/Vergabe.

Bei der Vergabe städtischer Grundstücke wurden seither alle Vergabemöglich-
keiten angewandt.


Im Hinblick auf die wohnpreisorientierte Zielsetzung am Stuttgarter Wohnungsmarkt erscheint es naheliegend, dass die Abschöpfung von Preispotentialen im Rahmen eines Höchstgebotsverfahrens künftig gegenüber sozial geleiteten konzeptionelle Erwartungen und Erwägungen nachrangig zu behandeln sind. Damit vermindert sich auch der Renditedruck, der auf den entsprechenden Wohnflächen lastet.


a) Vergabe im Geschosswohnungsbau an:
SWSGWahlrecht Kauf oder Erbbaurecht
Bündnispartner, die ihre Bündnisverpflichtungen erfüllen Wahlrecht Kauf oder Erbbaurecht
Stuttgarter Baugenossenschaften und Wohnungsbauunternehmen mit genossenschaftlichem Ansatz/OrientierungWahlrecht Kauf oder Erbbaurecht
Zukünftig neu gegründete Wohnungsbauunternehmen mit genossenschaftlichem Ansatz/Orientierung Wahlrecht Kauf oder Erbbaurecht
Baugemeinschaften im Genossenschaftsmodell oder mit genossenschaftlichem Ansatz/OrientierungWahlrecht Kauf oder Erbbaurecht
Investoren für die Bebauung von Grund-
stücken, die seitens der Stadt im Wege der Ausübung des Vorkaufsrechts für den
Wohnungsbau erworben wurden.
Wahlrecht Kauf oder Erbbaurecht
Eigentumsbildende Baugemeinschaftenausschließlich Erbbaurecht
Soziale Trägerausschließlich Erbbaurecht
Sonstige Investoren ausschließlich Erbbaurecht

3.3 Sicherung des preiswerten Wohnraums

3.4 Flexibilität und Zugriffsmöglichkeiten/Verfügbarkeit der Grundstücke


4. Erbbaurechte attraktiver machen - Anpassung der Konditionen und Vertragsinhalte



5. Finanzielle Auswirkungen und Personalbedarf

5.1 Finanzielle Auswirkungen, Bereitstellung der Haushaltsmittel

5.2 Personalbedarf


6. Umsetzung der neuen städtischen Ausrichtung






Thomas Fuhrmann i.V. Dirk Thürnau
Bürgermeister Bürgermeister


Anlagen:
Anlage 1: Rechenbeispiel Erbbauzins
Anlage 2. Synopse Erbbaurechtskonditionen alt/neu




Finanzielle Auswirkungen

<Finanzielle Auswirkungen>







Anlagen

<Anlagen>



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Anlage 1 zu GRDrs 146-2021_Rechenbeispiel Erbbauzinsen .pdfAnlage 1 zu GRDrs 146-2021_Rechenbeispiel Erbbauzinsen .pdfAnlage 2 zu GRDrs 146-2021_Synopse Erbbaurechtskonditionen.pdfAnlage 2 zu GRDrs 146-2021_Synopse Erbbaurechtskonditionen.pdf