Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 583/2012
Stuttgart,
09/17/2012



Nachqualifizierung von Betreuungskräften der Verlässlichen Grundschule, die an Schülerhäuser übergehen



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
26.09.2012
27.09.2012



Beschlußantrag:

1. Dem Konzept zur Nachqualifizierung von Betreuungskräften im Rahmen der Verlässlichen Grundschule, die an Schülerhäuser übergehen, sowie dem Vorschlag zur Finanzierung wird zugestimmt.

2. Die in den Jahren 2013 bis 2016 anfallenden Kosten der Qualifizierungsmaßnahmen werden vorrangig aus dem Fortbildungsbudget des Schulverwaltungsamtes und ggf. nicht ausgeschöpften Haushaltsmitteln des gesamtstädtischen Fortbildungs- und Personalentwicklungsbudgets finanziert.

3. Die Kosten für die Vergütung der Mehrarbeit werden aus der im Rahmen der Haushaltsberatungen 2012/2013 beschlossenen Aufstockung des Überstundenbudgets beim Schulverwaltungsamt gedeckt.


Begründung:


Die Nachqualifizierung soll zum einen dem derzeitigen akuten Fachkräftemangel entgegenwirken und zum anderen die Betreuungskräfte optimal auf die Tätigkeit in den künftigen Schülerhäusern vorbereiten. Die Nachqualifizierung ist nicht einer Ausbildung als staatlich anerkannte/r Erzieher/in gleichzusetzen, da sie weder zeitlich noch inhaltlich einen vergleichbaren Umfang haben kann. Da sie sich jedoch an Betreuungskräfte richtet, die bereits eine pädagogische Tätigkeit ausüben und daher Berufserfahrung sowie teilweise eine pädagogische Vorbildung mitbringen, zielt sie vielmehr darauf ab, die bereits in der Praxis erworbenen Kenntnisse durch theoretisches Fachwissen zu erweitern und zu festigen.

Diese Parallelqualifikation ist sehr spezifisch auf die Tätigkeit im Schülerhaus und in der Ganztagesschule zugeschnitten. Qualifizierungsbausteine wie „(Selbst)reflexion und pädagogisches Handeln“, „Kommunikation“ und „Konzeptionelle Ausgestaltung der Ganztagesbetreuung“ vervollständigen bereits vorhandene Kenntnisse aus der Praxis und aus den Fortbildungen, die vom Schulverwaltungsamt in der Vergangenheit angeboten wurden. Da die neu erworbenen Kenntnisse sofort umgesetzt werden können, ist ein hoher Lerneffekt zu erwarten. Die Nachqualifizierung gewährleistet, dass die Betreuungskräfte ihre anspruchsvolle Arbeit, ausgerüstet mit dem nötigen pädagogischen und kommunikativen Handwerkszeug, mit hoher Qualität erbringen und damit den Erwartungen der Kinder und Eltern gerecht werden können.

Durch die Nachqualifizierung wird die Möglichkeit der Höhergruppierung von Vergütungsgruppe SuE 4 nach Vergütungsgruppe SuE 6 zeitlich beschleunigt und inhaltlich intensiviert. Damit ist die Nachqualifizierung auch als eine Maßnahme der Personalerhaltung zu sehen. Interessierte Betreuungskräfte können durch zusätzliches Selbststudium und die Schulfremdenprüfung an einer Fachschule für Sozialpädagogik sowie ein Anerkennungsjahr in der Verlässlichen Grundschule oder einem Schülerhaus eine staatliche Anerkennung erlangen.

Derzeit sind von insgesamt 354 Betreuungskräften beim Schulverwaltungsamt 207 bereits in Entgeltgruppe 6 SuE und 147 in Entgeltgruppe 4 SuE eingruppiert. Diese 147 Betreuungskräfte sind – sofern sie in einem Schülerhaus eingesetzt werden sollen – die Zielgruppe der Nachqualifizierung. Insgesamt 90 davon haben keine pädagogische Vorbildung während 57 eine sonstige pädagogische Ausbildung haben, z.B. Kinderpfleger/in, Sport- und Gymnastiklehrer/in oder eine pädagogische Ausbildung im Ausland, die in Deutschland (noch) nicht anerkannt ist. Insgesamt 97 Betreuungskräfte in Entgeltgruppe 4 SuE haben in einer Abfrage Interesse an einer Nachqualifizierung bekundet. Hinzu kommen noch bis zu 35 Betreuungskräfte, die in Trägerschaft des Jugendamtes an Schulen mit Schülerhort arbeiten.
Für die Arbeit in den Schülerhäusern können die Mitarbeiter/innen ihr Interesse bekunden. Diesem Personenkreis wird die Nachqualifizierung zunächst angeboten. Es besteht für die Mitarbeiter/innen jedoch keine Verpflichtung zur Weiterbildung.

Wegen der im Vorfeld notwendigen Abstimmung kann erst 2013 mit den Kursen begonnen werden. Im Kalenderjahr 2013 sollen mit erster Priorität diejenigen Betreuungskräfte qualifiziert, die in den neu einzurichtenden Schülerhäusern in städtischer Trägerschaft arbeiten und noch nicht die Voraussetzungen einer Höhergruppierung erfüllen. Von ca. 50 Betreuungskräften, die in diesen Schülerhäusern eingesetzt werden, sind ca. 60%, also 30 Betreuungskräfte, nachzuqualifizieren. In den Jahren 2014 und 2015 ist mit jeweils 40 weiteren, im Jahr 2016 nochmals mit 20 Betreuungskräften, die eine Nachqualifizierung benötigen, zu rechnen.

Entsprechend dem Auftrag aus den Haushaltsberatungen wurde das Konzept zur „Nachqualifizierung von Betreuungskräften im Rahmen der Verlässlichen Grundschule“ (GRDrs. 856/2011) vom Schulverwaltungsamt erstellt und in einer Arbeitsgruppe unter der Leitung des Haupt- und Personalamtes, bestehend aus Schulverwaltungsamt, Jugendamt, örtlichem und Gesamtpersonalrat abgestimmt. Die in den Jahren 2013 bis 2016 anfallenden Kosten der Qualifizierungsmaßnahmen werden vorrangig aus dem Fortbildungsbudget des Schulverwaltungsamtes und ggf. nicht ausgeschöpften Haushaltsmitteln des gesamtstädtischen Fortbildungs- und Personalentwicklungsbudgets finanziert. Für die Bezahlung von Mehrarbeit im Umfang von 50 % wurde das Überstundenbudget des Schulverwaltungsamts in den Jahren 2012 bis 2015 um jeweils 120.000 Euro aufgestockt. Aufgrund der Verschiebung der Umsetzung des Konzeptes werden die in 2012 ersparten Mittel im Haushaltsjahr 2016 neu veranschlagt.

Wie in GRDrs. 856/2011 dargestellt kann aufgrund des Schlüssels in der Verlässlichen Grundschule (eine Betreuungskraft für eine Gruppe) die Nachqualifizierung nur außerhalb der Betreuungszeit stattfinden. Hinzu kommt, dass bei einer Belegung von 2 Modulen jährlich 20-25 Fortbildungstage durch Freizeit ausgeglichen werden müssten. Es kommt daher nur eine Durchführung außerhalb der Arbeitszeit und somit eine Bezahlung der Mehrarbeit in Frage.

Nachfolgend zeigt die Verwaltung auf, in welchen Schritten die Nachqualifizierung auf der Grundlage der vorhandenen Mittel ab 2013 bei 50%iger Bezahlung von Mehrarbeit umgesetzt werden kann. Der vorgesehene Inhalt der Nachqualifizierung, die Rahmenbedingungen für die Teilnehmer/innen sowie ein Kursplan sind der Anlage 1 zu entnehmen.


Finanzielle Auswirkungen


Kosten der Qualifizierungsmaßnahme:
2013 2014 2015 2016 Summe 2013-2016
Kosten für Kurse à 20 Teilnehmer/innen35.000 €77.000 €84.000 €77.000 €273.000 €
Finanzierung:
Die in den Jahren 2013 bis 2016 anfallenden Kosten der Qualifizierungsmaßnahmen werden vorrangig aus dem Fortbildungsbudget des Schulverwaltungsamtes und ggf. nicht ausgeschöpften Haushaltsmitteln des gesamtstädtischen Fortbildungs- und Personalentwicklungsbudgets finanziert.
Kosten für Mehrarbeit:
2013 2014 2015 2016 Summe 2013-2016
Mehrarbeit bei Vergütung zu 50%38.900 €93.100 €113.100 €103.700 €348.800 €
Finanzierung:
Zur Bezahlung von 50% der anfallenden Mehrarbeit hat der Gemeinderat im Doppelhaushalt 2012/2013 je 120.000.-€ in den Jahren 2012 bis 2015 bereitgestellt. Aufgrund der Verschiebung der Umsetzung des Konzeptes werden die in 2012 ersparten Mittel im Haushaltsjahr 2016 neu veranschlagt.

Eine genaue Aufschlüsselung der kalkulierten Kosten ist der Anlage 2 zu entnehmen. Hier sind auch Angaben über die geplanten Teilnehmerzahlen und die unterschiedlichen Kosten der Module vorhanden.


Beteiligte Stellen

Die Referate WFB, AK und SJG zeichnen die Vorlage mit.

Hinweis von AK
zur Eingruppierungssystematik der nachqulifizierten Kräfte von S 4 nach S 6

"Aus meiner Sicht ist es nicht gerechtfertigt, dass alleine durch eine Nachqualifizierung der Betreuungskräfte der verlässlichen Grundschule im Umgang von bis zu 60 Tagen, in relativer kurzer Zeit (2 - 2 1/2 Jahre) ohne Prüfungerfordernis für diese Betreuungskräfte eine gleich Eingruppierung (S6) wie staatlich anerkannten Erzieher/-innen (4 Jahre Ausbildung + Abschlussprüfung) erfolgt.

Eine Eingruppierung nach S6 halte ich in Verbindung mit der oben genannten Nachqualifizierung jedoch dann für vertretbar, wenn die tariflich geforderte Erfahrung durch mindestens 5 Jahre dauernde Tätigkeit im Bereich dieser alterspezifischen Kinderbetreuung nachgewiesen ist.

Dies entsprich auch der bisher geltenden Praxis von Schulverwaltungsamt und Jugendamt.

Ansonsten nimmt man Einfluss auf das bestehende Gesamtgefüge und schafft eine weitere Begründung für eine dann -übertarifliche- Eingruppierung von Erzieher/innen.

Bei der Auswahl der Teilnehmer/innen an der Nachqualifizierung ist generell darauf zu achten, dass sie
- die Probezeit erfolgreich abgeschlossen haben und - eine entsprechende Vorbildung mitbringen (z. B. ausgebildete Kinderpfleger/in), die ggf. als berufliche Erfahrung berürcksichtigt werden kann."

Der Gesamtpersonalrat wurde gem. §79 Abs. 3 Ziffer 11 LPVG beteiligt. Er stimmt der Vorlage nicht zu. Die entsprechende Stellungnahme ist im Anhang beigefügt.





Dr. Susanne Eisenmann

Anlagen

1 Konzept der Nachqualifizierung von Betreuungskräften
2 Kalkulation der Kosten





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Stellungnahme GPR GRDrs 583_2012.pdfStellungnahme GPR GRDrs 583_2012.pdfAnlage 1 zu GRDrs 583_2012.pptAnlage 1 zu GRDrs 583_2012.pptAnlage 2 zu GRDrs 583-2012.xlsAnlage 2 zu GRDrs 583-2012.xls