Eine genaue Aufschlüsselung der kalkulierten Kosten ist der Anlage 2 zu entnehmen. Hier sind auch Angaben über die geplanten Teilnehmerzahlen und die unterschiedlichen Kosten der Module vorhanden. Beteiligte Stellen Die Referate WFB, AK und SJG zeichnen die Vorlage mit. Hinweis von AK zur Eingruppierungssystematik der nachqulifizierten Kräfte von S 4 nach S 6 "Aus meiner Sicht ist es nicht gerechtfertigt, dass alleine durch eine Nachqualifizierung der Betreuungskräfte der verlässlichen Grundschule im Umgang von bis zu 60 Tagen, in relativer kurzer Zeit (2 - 2 1/2 Jahre) ohne Prüfungerfordernis für diese Betreuungskräfte eine gleich Eingruppierung (S6) wie staatlich anerkannten Erzieher/-innen (4 Jahre Ausbildung + Abschlussprüfung) erfolgt. Eine Eingruppierung nach S6 halte ich in Verbindung mit der oben genannten Nachqualifizierung jedoch dann für vertretbar, wenn die tariflich geforderte Erfahrung durch mindestens 5 Jahre dauernde Tätigkeit im Bereich dieser alterspezifischen Kinderbetreuung nachgewiesen ist. Dies entsprich auch der bisher geltenden Praxis von Schulverwaltungsamt und Jugendamt. Ansonsten nimmt man Einfluss auf das bestehende Gesamtgefüge und schafft eine weitere Begründung für eine dann -übertarifliche- Eingruppierung von Erzieher/innen. Bei der Auswahl der Teilnehmer/innen an der Nachqualifizierung ist generell darauf zu achten, dass sie - die Probezeit erfolgreich abgeschlossen haben und- eine entsprechende Vorbildung mitbringen (z. B. ausgebildete Kinderpfleger/in), die ggf. als berufliche Erfahrung berürcksichtigt werden kann." Der Gesamtpersonalrat wurde gem. §79 Abs. 3 Ziffer 11 LPVG beteiligt. Er stimmt der Vorlage nicht zu. Die entsprechende Stellungnahme ist im Anhang beigefügt. Dr. Susanne Eisenmann Anlagen 1 Konzept der Nachqualifizierung von Betreuungskräften 2 Kalkulation der Kosten zum Seitenanfang Stellungnahme GPR GRDrs 583_2012.pdfAnlage 1 zu GRDrs 583_2012.pptAnlage 2 zu GRDrs 583-2012.xls