Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Gz: 1414-00
GRDrs 1176/2023
Stuttgart,
11/09/2023



Haushalt 2024/25

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 17.11.2023



Förderung Gesundheitsmanagement Freiwillige Feuerwehr

Beantwortung / Stellungnahme

Der Feuerwehrdienst ist herausfordernd. Nicht selten hängt der Einsatzerfolg von der physischen und psychischen Leistungsfähigkeit der Feuerwehrangehörigen ab. Hierbei ist es unerheblich, ob sie haupt- oder ehrenamtlich tätig sind.

Nach DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“ dürfen nur ehrenamtliche Feuerwehrangehörige eingesetzt werden, die u.a. körperlich und geistig geeignet sind. Die Eignung muss regelmäßig von Arbeitsmedizinern bestätigt werden (z.B. Atemschutzeinsatz). Der Erhalt der physischen und psychischen Leistungsfähigkeit spielt somit eine große Rolle für die Funktionsfähigkeit einer Feuerwehr.

Um das pilothaft eingeführte und zwischenzeitlich etablierte Gesundheitsprogramm für die Freiwillige Feuerwehr fortführen zu können, sind Finanzmittel i.H.v. jeweils 50 TEUR für 2024 und 2025 erforderlich. Neben professionell angeleitetem feuerwehrspezifischem Dienstsport werden hiermit auch gemeinschaftliche Sportveranstaltungen finanziell unterstützt.



Vorliegende Anträge/Anfragen

1013/2023 Nr. 3-Bündnis 90/Die Grünen, 2041/2023-Tabellenzeile 2-CDU, 3073/2023 Nr. 1-SPD, 4289 Nr. IV Punkt C--Die FrAKTION, 5114/2023 Nr. 1-PULS, 7034/2023 Nr. 2d-Freie Wähler




Dr. Clemens Maier



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