B - Verstärkte Reinigung Die Landeshauptstadt Stuttgart weitet die Reinigung sowohl quantitativ als auch qualitativ deutlich aus. Die beschlossenen und eingeführten Maßnahmen aus dem 10-Punkte-Programm werden langfristig fortgesetzt. Darüber hinaus werden die Anstrengungen für die Reinigung weiter um insgesamt ein Drittel erhöht, indem folgende Maßnahmen ergriffen werden: Reinigungszone I in der Innenstadt (Anlage 1) Hier reinigt grundsätzlich der AWS bis zur Grundstücksgrenze, anstatt der Anliegerverpflichtung wird eine Gebühr erhoben. In der Kernzone einschließlich des Gerberviertels erfolgt die Nassreinigung statt einmal wöchentlich künftig dreimal. Weiterhin werden maschinell unzugängliche Bereiche (gerne als Pinkelecken missbraucht) durch manuelle Trupps mit Hochdrucktrailern ergänzt. Zusätzlich wird der Aufwand für die an sechs Tagen stattfindende Grobreinigung am Nachmittag (Aufsammeln von Müll) und Leerung von Abfallbehältern verdoppelt. In den Erweiterungszonen Hospitalviertel und Leonhardsviertel wird die Nassreinigung einmal wöchentlich eingeführt. Gleiches gilt hier für maschinell unzugängliche Bereiche. Freitags, samstags (im Hospital- und Leonhardsviertel) und montags im Leonhardsviertel wird auch hier die Grobreinigung am Nachmittag erhöht. Die Nassreinigung umfasst in der gesamten Reinigungszone I künftig neben den Gehweg- und Fußgängerbereichen auch die Fahrbahnen. Die hellen Beläge in der Reinigungszone I werden zusätzlich einer ästhetischen Reinigung unterzogen. Mit neu zu beschaffenden Spezialgeräten werden Verunreinigungen, vor allem die besonders störenden Kaugummis und die vorhandenen Flecken durch Verzehr von Speisen und Getränken entfernt. Übriges Stadtgebiet Im gesamten Stadtgebiet außerhalb der Innenstadt werden die Reinigungsintervalle der Kehrmaschinen sowie der manuellen Trupps für die Reinigung der städtischen Verpflichtungen auf Gehwegen/Plätzen/Grünflächen erhöht. In entsprechend belasteten Stadtbezirks- bzw. Stadtteilzentren wird ebenfalls die Nassreinigung auf Fahrbahnen eingeführt. Zudem werden die Anzahl der Papierkörbe bzw. deren Leerfolgen erhöht. Identifikation Neben den genannten Steigerungen sollen Maßnahmen getroffen werden, die zu einer höheren Identifikation der AWS-Mitarbeiter mit ihrem jeweiligen Reinigungsbezirk bzw. ihrer jeweiligen Reinigungsaufgabe führen. Den Reinigungsteams werden bestimmte Bezirke zugeordnet, die eigenverantwortlich über das Jahr sauber zu halten sind. Brunnen Statt der bislang 4-wöchigen Brunnenreinigung wird diese an kritischen Standorten künftig 14-tägig durchgeführt. Neben 40 Innenstadt-Brunnen werden auch besonders belastete Brunnen in den Außenbezirken in diesen Rhythmus aufgenommen. Spielplätze Von den 600 einmal pro Woche gereinigten Spielplätzen werden 70 besonders belastete Spielplätze künftig mehrmals pro Woche gereinigt und die Grünanlagensatzung durchgesetzt. Abfallbehälter Die Kapazitäten werden insgesamt deutlich erhöht (ca. 1.000 Stück + Unterflur- + Solar-Press-Behälter). Zudem werden im Bereich der Reinigungszone I und angrenzende Bereiche im Rahmen von Neugestaltungen grundsätzlich Unterflurbehälter eingebaut. In den Bereichen, wo dies durch im Untergrund verbaute Leitungen nicht möglich ist, werden Solarpresshaibehälter mit ähnlichem Volumen wie die Unterflurbehälter aufgestellt. Die in der Reinigungszone I noch vorhandenen Papierkörbe mit 50 l Inhalt werden sukzessive durch Papierkörbe mit 90 l Inhalt ersetzt. In den Außenbezirken werden die Anzahl sowie die Leerfrequenz deutlich erhöht. Umbau Betriebsstellenareale des Bereichs Straßenreinigung Um das zusätzliche Personal sowie die Fahrzeuge unterbringen zu können, müssen die vorhandenen Betriebsstellen des Bereichs Straßenreinigung um- bzw. teilweise neu bebaut werden. Tourenplanung und Fahrzeugreserve Zur Umsetzung des Konzeptes ist eine komplett neue Tourenplanung erforderlich. Des Weiteren wird eine gewisse Reserve an Fahrzeugen über alle Betriebsstellen hinweg benötigt. C - Kontrolle und Strafen Die Landeshauptstadt Stuttgart verstärkt die Kontrolle signifikant und bestraft Vergehen konsequent. Der Städtische Vollzugsdienst, der Bereich Straßenrecht, ebenfalls beim Amt für öffentliche Ordnung (AföO), sowie die Untere Abfallrechtsbehörde werden personell aufgestockt, um neben den anderen Aufgaben einen deutlich höheren Fokus auf das Thema Sauberkeit legen zu können. Mit entsprechenden Schwerpunktteams wird diesbezüglich ein spürbar höherer Überwachungsdruck hergestellt. Es wird deutlich gemacht, dass Littering kein Kavaliersdelikt ist. Eine erhöhte Anzahl von ermittelten Tätern und verhängten Bußgeldern stärkt auf diese Weise gleichzeitig die Prävention. Die verstärkte Präsenz soll zur Unterbindung und Verhinderung der Vermüllung der innerstädtischen Fußgängerzonen aber auch in den Zentren der äußeren Stadtbezirke und in den Grünanlagen mit Partymüllproblemen beitragen. Die verstärkte Bestreifung ist ein wichtiger Bestandteil, um ein Umdenken zu bewirken. Um gezielt gegen Müllsünder vorzugehen, kann aber auch der Einsatz von nicht uniformierten Mitarbeitern des Vollzugsdienstes effektiv sein, die durch uniformierte Kräfte unterstützt werden. Die aktuellen Bußgeldsätze wirken zu wenig abschreckend und sind damit nicht präventiv. Der Bußgeldkatalog des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft wird derzeit auf Drängen der Landeshauptstadt Stuttgart überarbeitet und aktualisiert. Es ist zu erwarten, dass daraus insgesamt deutlich höhere Bußgelder und insbesondere auch höhere Untergrenzen resultieren. Diese finden dann auch in Stuttgart Anwendung, was die Wirksamkeit der verstärkten Kontrollen erhöhen dürfte. Ebenso soll die Anliegerverpflichtung zur Reinigung der Gehwege stärker kontrolliert und ggf. durchgesetzt werden. Bei festgestellten Verschmutzungen werden zunächst die betroffenen Anlieger von der Straßenverkehrsbehörde angeschrieben und auf die bestehende Verpflichtung aus der Satzung hingewiesen. Bei wiederholten Verstößen gegen die Satzung können auch Bußgelder verhängt werden. Auch der Bereich Straßenrecht bei der Verkehrsbehörde muss daher zur Durchsetzung der Anliegerverpflichtung personell verstärkt werden. D - Öffentlichkeitsarbeit Die Landeshauptstadt Stuttgart macht aus dem Thema Sauberkeit ein gemeinsames Projekt von Stadt und Bürgern. Der Handel soll als Partner einbezogen werden. Ziel ist es, auf sympathische Weise die gesamte Stadtgesellschaft für ein sauberes Stuttgart und zum Mitmachen zu gewinnen. Dafür bedarf es einer neuen, groß angelegten und vor allem langfristigen und öffentlichkeitswirksamen Kampagne mit klaren Botschaften und einprägsamem Logo und Claim. Diese soll auch transportieren, dass die Landeshauptstadt in die Sauberkeit investiert, die eigenen Anstrengungen deutlich erhöht und gegen Littering künftig konsequent vorangegangen wird. Um den gewünschten Effekt zu erzielen, muss die Kampagne langfristig angelegt sein. Eine erfolgreiche Öffentlichkeitskampagne muss diese Aspekte strategisch, thematisch bzw. inhaltlich und in der Wahl der Medien berücksichtigen. Um für das Ziel einer sauberen Stadt möglichst viele Menschen zu gewinnen und nachhaltige Überzeugungsarbeit zu leisten, braucht die Stadt einen starken kreativen Partner. Der muss über große Erfahrung mit Kampagnen dieser Art verfügen. Gleichzeitig muss dieser Partner dann die Kampagne realisieren, auf neue Entwicklungen reagieren und immer wieder Impulse setzen, damit das Thema über Jahre im Bewusstsein der Bevölkerung verankert bleibt. Allein das verspricht dauerhaften Erfolg. Eine solche Agentur soll über eine Ausschreibung gefunden werden. 6. Umsetzung Bei einer positiven Entscheidung für das Konzept Sauberes Stuttgart kann ab 2018 mit der Umsetzung begonnen werden. Das erste Jahr 2018 stellt eine Anlaufphase dar, in der sämtliche Voraussetzungen geschaffen werden müssen: insbesondere die Themen Personalgewinnung, Fahrzeug- und sonstige Beschaffungen, Umbaumaßnahmen an Betriebshöfen und die damit jeweils verbundenen notwendigen Ausschreibungs- und Vergabeprozesse erfordern einen entsprechenden Vorlauf sowie eine aufeinander abgestimmte, schrittweise Realisierung. Ziel ist es, bereits ab dem Folgejahr 2019 die volle Umsetzung und somit eine spürbare Wirksamkeit des Konzepts zu erreichen. Finanzielle Auswirkungen
Zusätzliche Erträge aus Verwarnungs- und Bußgeldern sind zu erwarten, deren Höhe lässt sich derzeit jedoch noch nicht genau absehen.
Nach einer vorläufigen Kalkulation für 2018 ergeben sich durch die Mehrkosten durch die Maßnahme „Sauberes Stuttgart“ zusätzliche Gebühreneinnahmen in Höhe von rd. 113 T€. Diese sind im Wirtschaftsplan 2018/2019 unter der Position „öffentlich-rechtliche Erträge“ beim Geschäftsbereich Straßenreinigung/Winterdienst berücksichtigt.
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