Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz:
GRDrs 1116/2011
Stuttgart,
11/03/2011



Haushalt 2012/2013

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 11.11.2011



Ambulante Suchthilfe bedarfsgerecht ausstatten

Beantwortung / Stellungnahme

In den genannten Haushaltsanträgen sind die Aufstockung von Personalstellen, Erhöhung der Haushaltsansätze für Raum und Raumnebenkosten sowie Investitionszuschüsse und Erhöhung des Gesamtfördersatzes der ambulanten Suchthilfe auf 80 % beantragt worden.
In der GRDrs 244/2011 wurde die denkbare Ausstattung der ambulanten Suchthilfe im Wesentlichen dargestellt.

Folgende Anträge liegen vor:

Die Anträge zur Personalaufstockung der Ordnungsnummern 1 bis 8 werden von der Fachverwaltung befürwortet.
Bei Zustimmung zu den Stellenausweitungen der Ziffern 1 bis 8 würden zusätzliche Fördermittel in Höhe von rd. 328.000 € benötigt werden.

Die Anträge zu Nr. 9 werden wie folgt bewertet: Das Blaue Kreuz Stuttgart wurde von 1976 bis 31.12.2009 gefördert. Die Einstellung erfolgte im Rahmen der Haushaltskonsolidierung mit GRDrs 1436/2009.
Mit einem Förderbetrag von 60.000 € könnte erneut eine ganze Stelle (einschließlich Raum- und Raumnebenkosten) und mit einem Betrag von 10.000 € ein Stellenanteil von ca. 0,2 (ohne Raum- und Raumnebenkosten) gefördert werden. Die Verwaltung macht ihre Bewertung einer erneuten Förderung vom Entwicklungsstand des Konzeptes zur Versorgung chronisch mehrfach beeinträchtigter Abhängigkeitskranker abhängig. Im Falle einer späteren positiven Bewertung der Mitwirkung würde die Fachverwaltung die erneute Förderung befürworten.


II. Erhöhung der Haushaltsansätze für Raum- und Raumnebenkosten

In GRDrs 244/2011, Anlage 5, wurde differenzierend dargelegt, dass die Einrichtungen der ambulanten Suchthilfe High-Noon, Drogenberatungsstelle Release Neckarstraße 233, der Träger Lagaya e. V. sowie die Schwerpunktpraxis für Suchtmedizin in der Bismarckstr. 3 neue oder andere Raumbedarfe haben, die sukzessive umgesetzt werden sollen.

Die Kosten für die Förderung der Raum- und Raumnebenkosten für diese Einrichtungen werden auf 117.000 € geschätzt. Hinzu kommen rd. 21.000 € durch höhere Raum- und Raumnebenkosten des Caritasverbandes für Stuttgart e. V., Beratungsstelle Katharinenstraße 2 B. Der Vermieter des Caritasverbandes hat erst im Laufe dieses Jahres die Konditionen für den Fortbestand des Mietverhältnisses des Trägers mitgeteilt, nachdem ursprünglich eine Kündigung zum 31.12.2010 bestand. Träger wie Sozialverwaltung haben sich vehement für die Möglichkeit des Verbleibs des Angebotes in diesen Räumen ausgesprochen.


III. Investitionszuschüsse

In den ab dem Jahr 2012 noch zu findenden Räumen für die Einrichtungen der ambulanten Suchthilfe sind vermutlich Um- oder Ausbauten erforderlich. Die Träger werden hierzu jeweils Anträge auf Investitionszuschüsse in Höhe von 40 % der förderfähigen Kosten stellen. Für die Jahre 2012 und 2013 werden dafür zusätzliche Fördermittel in einer Höhe von ca. 100.000 € erforderlich sein.


IV. Erhöhung der Förderung auf 80 %

Die Förderung der ambulanten Suchthilfe bei einem Fördersatz von 77,5 % beträgt 2.132.689 €. Eine Förderung der ambulanten Suchthilfe bei einem Fördersatz von 80,0 % ergibt 2.201.485 €. Bei einer Steigerung von 77,5 % auf 80 % wäre somit eine jährliche Erhöhung des Förderbudgets in Höhe von 69.000 € erforderlich.








Vorliegende Anträge/Anfragen

415/2011 (ohne Ziff. 5) Bündnis 90/DIE GRÜNEN, 481/2011 (ohne Ziff. 6) CDU, 554/2011 SPD, 744/2011 SÖS/Linke

415/2011 (ohne Ziff. 5) Bündnis 90/DIE GRÜNEN, 481/2011 (ohne Ziff. 6) CDU, 554/2011 SPD, 744/2011 SÖS/Linke




Isabel Fezer
Bürgermeisterin




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