Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
GZ:
Sitzungstermin: 07.05.2014
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn, EBM Föll
Berichterstattung:die Vorsitzenden, Herr Stammler (VVS)
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Sozialticket
- Zwischenbericht -

Die zu diesem Tagesordnungspunkt gezeigte Präsentation ist dem Protokoll als Dateianhang hinterlegt. Dem Originalprotokoll und dem Protokollexemplar für die Hauptaktei ist sie in Papierform angehängt.

Im Verlauf der Aussprache sagt EBM Föll einer Bitte von StR Kanzleiter (SPD) entsprechend zu, die Präsentation den Fraktionen zu überlassen.

Die Sitzungsleitung wird von OB Kuhn im Verlauf der Aussprache an EBM Föll übergeben.

Einführend merkt OB Kuhn an, in den letzten Etatberatungen sei der Beschluss gefasst worden, getragen von den Fraktionen Bündnis 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP und SÖS und LINKE, dass in Stuttgart ein Sozialticket eingeführt werden soll. Die Verwaltung sei beauftragt worden, dazu bis Ende Mai 2014 einen Beschlussantrag auszuarbeiten. An der Realisierung eines Jedermann-Tickets für 2 Zonen für 30 €/Monat sei intensiv gearbeitet worden. Die Berechnungen hätten jedoch erheblich höhere Kosten als die geschätzten 2,3 Mio. € ergeben. In der heutigen Zwischenpräsentation wolle die Verwaltung daher zwei Alternativen vorstellen. Aus den sich ergebenden Meinungsbildern werde die Verwaltung dann eine Vorlage erarbeiten.

Mit der Bonuscard gebe es in der Landeshauptstadt bereits ein Sozialticket. Die Frage sei nun, ob dieses weiterentwickelt oder ob in Richtung eines Jedermann-Tickets gegangen werden soll. Außer Frage stehe, dass der VVS ein Stuttgarter Sozialticket nicht mitbezahlen wird. Dieses Stuttgarter Sozialticket müsse aus dem städtischen Haushalt finanziert werden. Von dem VVS könne allerdings in geeigneter Form eine Verrechnung von Mehrerlösen verlangt werden.

Anschließend stellt Herr Stammler die beigefügte Präsentation ausführlich dar. Dabei betont er, die heute präsentierten Zahlen seien zwischen den SSB, dem Stuttgarter Sozialamt und dem VVS abgestimmt. Entgegen der im Zielbeschluss enthaltenen Erwartung eines zusätzlichen Zuschussbedarfs in Höhe von ca. 2,3 Mio. €/Jahr ergebe sich für das 30 €-Jedermann-Ticket ein Zuschussbedarf von rund 4 Mio. €/Jahr. Der entstehende Mehrverkehr solle berechnet werden. Vorgeschlagen werde hierzu, einen Deckel bei 6,2 Mio. € vorzusehen. Dies hätte eine Sicherheit für den städtischen Haushalt und eine Sicherheit dafür zur Folge, dass Mittel aus dem Sozialbereich nicht in den Verkehrshaushalt transferiert werden. Im Rahmen einer Revisionsklausel würde man dann prüfen, ob die zum Mehrverkehr getroffenen Annahmen eingetreten sind.

Angesichts des deutlich höheren Zuschussbedarfs habe man einen Alternativvorschlag entwickelt (Variante 2). Dieser gehe mehr in die Richtung der im Zielbeschluss enthaltenen Zuschusserwartungen. Dabei werde das seit vielen Jahren bewährte Verfahren weiterentwickelt, indem der seit Jahren unveränderte Zuschuss von 15,50 €/Monat einmalig auf 30 €/Monat erhöht würde. Insgesamt könnte man dadurch den Zuschussbedarf Stuttgarts auf 4 Mio. €/Jahr reduzieren. Somit würde das Delta gegenüber dem Haushaltsansatz noch rund 1,8 Mio. € betragen (2 Mio. €/Jahr höherer Zuschussbedarf als 2013). Mit einer Deckelung bei 4 Mio. € hätte die Stadt die Sicherheit, dass sich dieser Zuschussbedarf für absehbare Zeit nicht mehr verändert.

Anschließend weist OB Kuhn darauf hin, in seinem Beschluss sei der Gemeinderat von einem geschätzten Zuschussbedarf in Höhe von 2,3 Mio. €/Jahr ausgegangen. Diese Mittel, so der Beschluss, sollten aus erwarteten Haushaltsverbesserungen finanziert werden. Diese Finanzierung wäre über die Jahre zu sichern. Weiter sehe der Beschluss, sofern erforderlich, vor, ab 01. Januar 2015 die Steuer auf Gewinnspielautomaten von 22 auf 25 % zu erhöhen.

Hinsichtlich der Ausgestaltung der Gegenfinanzierung informiert EBM Föll zur Frage der Erhöhung der Vergnügungssteuer bei Gewinnspielautomaten, bekanntlich werde ab 2017 das neue Landesglücksspielgesetz wirken. Dieses Gesetz habe nicht zuletzt das Ziel, zu einer Reduzierung der Gewinnspielautomaten zu kommen. In diesem Zusammenhang spricht er beispielhaft den Aspekt Abstandsfläche zwischen Spielhallen zu bestimmten öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Kindertagesstätten usw. an. Der Gesetzgeber ziele sehr bewusst auf eine Reduzierung der Automaten mit Gewinnspielmöglichkeiten ab. Von daher habe die Verwaltung im Haushalt und in der Finanzplanung entsprechend den Abschätzungen des Gesetzgebers einen Rückgang der Geräte insbesondere im Spielhallenbereich aufgenommen (Rückgang der Vergnügungssteuer in der Größenordnung von 25 %).

Auf dieser Prognose, die, wie gesagt, im städtischen Etat abgesichert sei, sei die Auswirkung einer Steuersatzerhöhung von 22 auf 25 % netto Kasse berechnet worden. Dies würde auf der Grundlage der Entwicklungsprognose zu zusätzlichen Einnahmen bei der Vergnügungssteuer auf Gewinnspielautomaten von jährlich 1,8 Mio. € führen.

Die Stadt Mannheim habe bereits einen solchen 25 %igen Steuersatz beschlossen (Gültigkeit ab 01. Januar 2015). In der betroffenen Branche gebe es durchaus die Regel, dass gegen solche Steuererhöhungen geklagt wird; in der Rechtsprechung existiere der Grundsatz, dass eine Steuerhöhe nicht zu einer 'Erdrosselung' des betroffenen Gewerbes führen darf. Wie ein evtl. Rechtsstreit ausgeht, sei schwierig zu prognostizieren. Eine abschließende Einschätzung durch die Finanzverwaltung sei also nicht möglich. Dasselbe treffe auf eine Klärung im Vorwege zu. Eventuell ergebe sich erst nach einem Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim Klarheit (Beschluss der Steuererhöhung, Erlass der Steuerbescheide, Widerspruchsverfahren, Widerspruchszurückweisung, Klage vor dem Verwaltungsgericht, ggf. Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts, Verfahren Verwaltungsgerichtshof). Auf dieses müsse er, ohne dies überbewerten zu wollen, aufmerksam machen. Bisher gebe es keine Rechtsprechung zu einem solchen 25 %igen oder zu einem noch höheren Steuersatz.

Für den heutigen Vorschlag sowie für die im Rathaus bereits durchgeführte Veranstaltung zum Thema Sozialticket bedanken sich StR Stopper (90/GRÜNE) und StR Sauer (CDU) bei Herrn Stammler. Mit seinen Ausführungen hat Herr Stammler laut StR Kanzleiter (SPD) die Antragstellung in den Haushaltsplanberatungen konstruktiv aufgegriffen. Dem Dank an Herrn Stammler schließt sich StR Zeeb (FW) an. Er bedankt sich zudem bei EBM Föll für dessen Risikoabschätzung. Ebenfalls Dank für die Präsentation äußert StR Rockenbauch (SÖS und LINKE).

Seine Fraktion, so StR Stopper, sehe vergünstigte Tickets für sozial benachteiligte Personen als bedeutsam an. Unzufriedenheit bestehe damit, und dies sei auch der Hintergrund eines Haushaltsantrages seiner Fraktion gewesen, dass der städtische Zuschuss bei gleichzeitigem Anstieg der Ticketpreise über die Jahre unverändert geblieben ist. Zu diesem Problem müsse eine Lösung gefunden werden. Unzufriedenheit habe man zudem zu den Sperrzeiten geäußert. Ob es gelingt, ein Sozialticket ohne Sperrzeiten zu schaffen, werde sich zeigen. Das heute Vorgestellte werde mitgenommen und diskutiert. Die Zielsetzung sei richtig und wichtig, allerdings müsse das Ganze seriös finanziert werden. Anschließend wolle man mit der Verwaltung und den anderen Fraktionen die weitere Vorgehensweise abstimmen. Davon, dass sich auch die CDU-Gemeinderatsfraktion mit den Vorschlägen auseinandersetzen wird, spricht StR Sauer. Nach Gesprächen mit den anderen Fraktionen werde sich die CDU-Gemeinderatsfraktion entscheiden, wie sie sich bei diesem Thema aufstellt. Für die SDP-Gemeinderatsfraktion betont StR Kanzleiter, dass eine Regelung für ein Stuttgarter Sozialticket weiter gewünscht wird. Ebenfalls gehe es um eine Förderung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV); ein Sozialticket werde weitere Menschen zum Umstieg auf den ÖPNV bewegen. Gewartet werde noch auf die in den Etatberatungen zugesagte Anpassung des Kreises der Berechtigten für die Bonuscard. Seine Fraktion werde, nachdem man sich mit den heutigen Informationen befasst hat, zügig eine endgültige Position einnehmen. Gehofft werde auf Entscheidungen noch vor der Sommerpause, die dann ab Beginn des nächsten Jahres wirksam sein sollten. StR Zeeb erklärt, mit ein Grund für die Ablehnung des Stadthaushaltes seien die ungewissen Kosten durch ein Sozialticket gewesen. Diese belasteten die Stadt langfristig. Die Bedeutung des Themas Sozialticket hebt StR Klingler (FDP) hervor. Da ein Umsteigen auf den ÖPNV insbesondere durch den Ticketpreis erfolgt, sollte man sich Gedanken über die Gestaltung der künftigen Tarifstruktur machen. Gegenüber dem Gemeinderat müsse Kostenklarheit geschaffen werden und ggf. müsse über den 25 Mio. €-Zuschuss an die SSB gesprochen werden. Mittelfristig gehöre ein attraktiveres Gesamtkonzept für die Tarife entwickelt. In den kommenden Haushalten gebe es dafür wohl Spielraum. Langfristig ist für StR Rockenbauch ein kostenloser ÖPNV anzustreben. Ein solches Angebot gehöre zur Daseinsvorsorge. Ein Einstieg mit einem Kostenaufwand von 30 €/Monat sei für seine Fraktionsgemeinschaft ein schmerzhafter Kompromiss gewesen, dennoch sei man auf diesen Kompromiss stolz.

Herr Stammler bestätigt gegenüber StR Stopper den seit Jahren unveränderten städtischen Zuschuss und die Sperrzeit für das betroffene Klientel. Bei beiden Vorschlägen wäre dieses beseitigt. Der städtische Zuschuss würde einmalig von 15,50 €/Monat auf 30 €/Monat erhöht.

StR Stopper erinnert an die durch den VVS durchgeführte Informationsveranstaltung zum Thema Sozialticket. Dort habe Herr Stammler dargestellt, dass andere Verkehrsverbünde ihr Sozialticket, das über das Angebot für Bonuscardinhaber hinausgeht, zu hundert Prozent über Landesmittel finanziert bekommen. StR Sauer hebt ebenfalls auf diese Informationsveranstaltung ab und merkt an, er habe damals schon gebeten zu klären, ob seitens des Landes Baden-Württemberg Bereitschaft besteht, sich an Mehrkosten für ein Sozialticket zu beteiligen. Diese Klärung ist für StR Zeeb schnellstmöglich herbeizuführen. Eine Finanzierungsbeteiligung des Landes würde Herr Stammler begrüßen. Er weist allerdings darauf hin, dass entsprechende Länderbeteiligungen in Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Berlin von den Ländern selbst initiiert wurden. Da es sich für das Land Baden-Württemberg um eine freiwillige Leistung handeln würde, schätzt er die Chancen hierzu augenblicklich nicht als allzu gut ein. Gespräche mit anderen Kommunen, wie z. B. der Stadt Mannheim, erfolgten selbstverständlich.

Für StR Kanzleiter muss abgewartet werden, ob die Finanzierung des Geplanten durch Haushaltsverbesserungen erfolgen kann, oder ob eine Erhöhung des Steuersatzes für Gewinnspielautomaten durchgeführt werden muss. Das dargestellte Risiko bei einer Steuererhöhung werde gesehen, aber dieses werde als nicht zu hoch eingeschätzt. Er vertraut darauf, dass die Stadt Mannheim dieses bereits rechtlich geprüft hat. Zu klären ist für ihn die Frage, ob man sich streng an den Haushaltsbeschluss hinsichtlich des zusätzlichen Mittelbedarfs für ein Sozialticket halten will (2,3 Mio. €/Jahr). Überlegt gehöre, was machbar ist. Eine Finanzierung durch eine Steuererhöhung wird von StR Klingler abgelehnt. Seines Erachtens ist zu klären, ob eine gezielte Steuererhöhung bei Gewinnspielautomaten zur Finanzierung eines Sozialtickets überhaupt möglich ist. Die letzte Steuererhöhung habe bereits bei seriösen Firmen in dieser Branche erhebliche Ängste hervorgerufen. Dies aufgreifend macht OB Kuhn StR Klingler deutlich, dass die FDP-Gemeinderatsfraktion diesen Weg (Erwägung einer Steuererhöhung) mit ihrer Zustimmung zum Doppelhaushalt 2014/2015 mitgetragen hat. Dazu unterstreicht StR Klingler, bei der Zustimmung habe man die Prämisse auf Haushaltsverbesserungen gelegt. Dass dieses durch Haushaltsverbesserungen abgedeckt werden kann, habe man damals schon absehen können und diese Annahme habe sich mittlerweile bestätigt.

Herr Stammler räumt gegenüber StR Zeeb ein, dass es bei bestimmten Linien zu gewissen Zeiten Kapazitätsengpässe gibt. Daher würden neue Fahrzeuge sowohl bei der S-Bahn als auch bei der Stadtbahn beschafft. Pro Tag gebe es im Bereich des VVS derzeit 1,1 Mio. Fahrten. 20.000 Bonuscard-Berechtigte nutzten aktuell das Sozialticket. Bei den dargestellten Varianten werde von einem Mehrverkehr von 25 - 33 %, also von ca. 6.000 zusätzlichen Kunden ausgegangen. Bezogen auf die Kapazitäten sei dieser Zuwachs kein Anlass zur Sorge.

In den letzten Jahren, und damit wendet sich Herr Stammler an StR Klingler, habe es durchschnittlich eine Fahrgaststeigerung um etwa 1 % gegeben. Die Steigerung im Jahr 2013 habe 3,2 % betragen. Die Entwicklung im laufenden Jahr ziele zumindest erneut auf eine Steigerung wie im letzten Jahr ab. Dies zeige, die Attraktivität des ÖPNV in der Region sei so hoch, dass Umsteiger gewonnen werden. Zu den von StR Klingler nachgefragten Gründen des 10 %igen Rückgangs bei den Sozialtickets in den Jahren 2010 bis 2013 fährt Herr Stammler fort, in den wirtschaftlich nicht so guten Jahren 2009 und 2010 habe es mehr Berechtigte gegeben. Im Wesentlichen lasse sich die angesprochene Reduktion allerdings auf die Schüler zurückführen. In der Vergangenheit habe es deutlich mehr Schüler gegeben, die das 14-Uhr-Junior-Ticket in Anspruch genommen haben. Durch das Bildungs- und Teilhabepaket hätten diese nun viel günstigere Möglichkeiten, die überwiegend durch den Bund finanziert werden. Von daher könne die stattgefundene Entwicklung als durchaus natürlich bezeichnet werden.

Zu Verständnisfragen von StR Rockenbauch zu den Themen "Neue Kunden", "Ausweitung des Berechtigtenkreises", "Mehrverkehr" und "echter neuer Verkehr" bietet Herr Stammler, wie schon anderen Fraktionen, auch der Fraktionsgemeinschaft SÖS und LINKE an, entsprechende Fragen in einer Sitzung der Fraktionsgemeinschaft durchzugehen und darüber zu diskutieren.

Für StR Rockenbauch wird durch den vorgeschlagenen Weg eine stetige Verteuerung des Sozialtickets nicht verhindert. Der dargestellten Berechnung liegt seiner Einschätzung bei der Frage, welche Kosten tatsächlich durch ein Sozialticket entstehen, ein Denkfehler zugrunde. Eigentlich seien die dem VVS durch ein Sozialticket entstehenden Kosten lediglich die Differenzkosten für diejenigen Personen, die bereits heute ein Ticket haben und die künftig ein günstigeres Ticket erhalten. Die durch das Sozialticket gewonnenen neuen Kunden sorgten für zusätzliche Einnahmen. Die Fixkosten veränderten sich dagegen nicht. Wenn diese Überlegung zugrunde gelegt würde, könnte man sich ein Sozialticket leisten. Nach Auskunft von Herrn Stammler ist die Berechnung genau so, wie von StR Rockenbauch angedacht, erfolgt. Ausgegangen werde nicht von Kosten, sondern von den heutigen Einnahmen (Zuschüsse, Ticketerlöse). Wenn Kundenanteile erheblich reduziert werden, müsse der Zuschuss zum VVS zum Ausgleich erhöht werden. Die Deckelung sei erfolgt, um diese zusätzlich gewonnenen Kunden herausrechnen zu können (Kunden, die bisher den ÖPNV nicht nutzen und von daher nicht zum Umsatz beitragen). Personen von Schwellenhaushalten, die einer Beschäftigung nachgehen, seien häufig im Besitz von Tickets. Da aber das bezuschusste Ticket erst ab 9 Uhr Gültigkeit hat, würden diese ein normales Monatsticket/Firmenticket etc. erwerben. Daher gebe es unter dem Klientel derer, die durch eine Ausweitung der Berechtigten neu hinzukommen, viele bisherige Kunden. Im Grunde genommen werde nichts anderes gewollt, als dass die seitherigen Einnahmen, wenn diese der Kunde nicht mehr aufbringt, von anderer Seite, im Falle des Sozialtickets von der Landeshauptstadt Stuttgart, bezahlt werden. Die Annahmen, die hinter den vorgenommenen Berechnungen stehen, könnten im Detail in den Fraktionen, in der Fraktionsgemeinschaft, dargestellt werden. Dies begrüßt StR Rockenbauch. Seiner Einschätzung nach zeigt die Seite 6 der Präsentation, dass mit Differenzen gegenüber den bisherigen Preisen gerechnet wird. Er bestreitet, dass jeder Sozialticketinhaber einen realen Zuschussbedarf auslöst.

Danach teilt EBM Föll mit, StR Rockenbauch übersehe bei seiner Betrachtungsweise, dass die von Herrn Stammler vorgestellten Berechnungen dazu dienen, bei beiden Varianten die Erlössituation im VVS zu sichern. Der VVS hätte keinen finanziellen Nachteil. Wenn der skizzierte Weg gegangen wird, benötige die Landeshauptstadt die Zustimmung des Verbandes und der Bahn. Beispielsweise gebe es einen Einnahmeaufteilungsvertrag. Es sei nicht möglich, die VVS-Vertragssituation im Kontext mit dem Sozialticket grundsätzlich zu revolutionieren. Wenn dieses gewollt würde, hätte dies eine Verschiebung des Themas Sozialticket auf unbestimmte Zeit zur Folge. Betroffen wären dann außerordentlich komplexe Systeme mit sehr vielfältigen Interessen, die ggf. in Verträgen ausgeglichen werden müssten.

Zunächst einmal müsse von daher die Erlössituation der Verbundpartner sichergestellt werden. Der Stadt Stuttgart liege daran, dass man durch eine städtische Förderung unabhängig des umzusetzenden Modells nicht dazu beiträgt, dass ein wesentlicher Teil der Erlöse aus dem städtischen Haushalt aufgebracht wird. Daher habe man eine Deckelung vorgesehen. Die Fraktionen sollten das Angebot annehmen, dass Herr Stammler in Fraktionssitzungen differenziert auf Fragen eingeht und die Wirkungsmechanismen in der Gesamtsystematik nachvollziehbar erläutert. Dieses lasse sich nicht mit einer kurzen Präsentation bewerkstelligen, wobei die heute vorgestellte Präsentation, und dafür bedankt sich der Erste Bürgermeister ausdrücklich bei Herrn Stammler, durchaus alle wesentlichen Informationen enthält.

Die Verwaltung werde auf das Land zugehen mit der Bitte, sich an den Kosten eines Sozialtickets zu beteiligen.

Des Weiteren werde die Verwaltung, ohne dass bezüglich einer Variante ein Präjudiz geschaffen wird, mit den Verbundpartnern Verband und Bahn das Gespräch zur Einführung eines Deckels führen, um insbesondere eine Einnahmeaufteilung zu vereinbaren. Ansonsten müsste dieses die Stadt aus dem Haushalt finanzieren. Für eine solche Vereinbarung bestehe seitens der Stadt ein originäres Interesse, da nach der VVS-Einnahmen-Aufteilung der SSB nicht 100 % aus den Erlösen zufließen. Grob gesagt erfolge zwischen den SSB einerseits und andererseits von Bahn/Bus eine Aufteilung im Verhältnis von 50 : 50. Den politischen Ansatz habe er stets so verstanden, dass es darum gehen sollte, den Betroffenen zu helfen und nicht eine zusätzliche Subventionsquelle zur Erlössteigerung im Nahverkehr zu erzielen. Daher werde das Angestrebte als soziale Leistung betrachtet und nicht als Maßnahme zur Förderung des ÖPNVs.

Die Verwaltung werde sich über die weitere zeitliche Vorgehensweise mit dem Ältestenrat abstimmen.

Nachdem sich zu dieser Vorgehensweise keine Einwendungen ergeben schließt EBM Föll mit seinem Dank an Herrn Stammler diesen Tagesordnungspunkt ab.

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