Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T/66
GRDrs 1331/2023
Stuttgart,
11/15/2023



Haushalt 2024/2025

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 23.11.2023



Umgestaltung der Dorotheenstraße, Mitte - Mehrkosten

Beantwortung / Stellungnahme

Zum Doppelhaushalt 2018/2019 wurden bereits Mittel für die Umgestaltung der Dorotheenstaße in Höhe von 3,85 Mio. EUR zur Verfügung gestellt.

In der aktuellen Beschlussvorlage GRDrs 8/2023 vom 28.03.2023 wurde für die bauliche Umgestaltung der Dorotheenstraße ein neues Funktions- und Gestaltungskonzept durch das Amt für Stadtplanung und Wohnen vorgelegt, das einen erweiterten Planungsumgriff vorsieht und die relevanten Planungsrandbedingungen konkretisiert.

Demzufolge soll die öffentliche Fläche (insbesondere die Goerdelerstraße) neu geordnet werden, der Planungsbereich soll eine klimatologische Aufwertung erfahren (Begrünung, neue Bäume 0,18 Mio. EUR) und neu möbliert (0,632 Mio. EUR) werden. Es soll, wo möglich, ein versickerungsfähiger Belag (Sickerpflaster) und kein Naturstein zum Einsatz kommen. Der Projektumfang soll wie folgt erweitert werden:
In der Münzstraße (500 m²), der Goerdelerstraße (Fläche Land 1000 m²) und dem sanierungsbedürftigen Platz vor dem Hotel Silber (470 m²). Die Kostenschätzung wurde entsprechend angepasst (0,985 Mio. EUR). Auf dieser Grundlage ergibt sich eine Kostenerhöhung von 1,797 Mio. EUR.

Des Weiteren wird für künftige Baupreissteigerungen bis zur mittleren Bauzeit ein Betrag von 0,9 Mio. EUR brutto prognostiziert. Dieser wäre aus der Pauschale im THH 900 Allgemeine Finanzwirtschaft, 7.202965 Pauschale für Baupreissteigerungen und Bauherrenrisiken, AuszGr. 7871 Hochbaumaßnahmen zu decken. Die Inanspruchnahme der Pauschalmittel erfolgt in Höhe der tatsächlichen Bedarfe in den Folgejahren im Rahmen der Deckungsfähigkeit.

Daher ist mit voraussichtlichen Gesamtkosten bei Fertigstellung von 6,547 Mio. EUR zu rechnen.

Ein VGV-Verfahren mit Gestaltungsteil wurde durchgeführt und zusammen mit dem Gestaltungsbeirat wurde ein Planungsbüro ausgewählt. Die Beauftragung kann erfolgen, sobald das Budget bereitgestellt wird.

Die Beauftragung kann in Abhängigkeit von dem zur Verfügung stehenden Budget erfolgen.





Vorliegende Anträge/Anfragen

1038/2023 Bündnis 90/DIE GRÜNEN, 3203/2023 Nr. 1 SPD, 4225/2023 Die FrAKTION, 5026/2023 Nr. 13 PULS




Dirk Thürnau
Bürgermeister




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