Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
220
10
VerhandlungDrucksache:
110/2022
GZ:
SWU
Sitzungstermin: 29.06.2022
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung: Frau Schmidt fr
Betreff: Sanierung Münster 1 -Ortsmitte-, "Sozialer Zusammenhalt - Zusammenleben i. Quartier gemeinsam gestalten", Erste Erweiterung des Sanierungsgebiets, Satzung ü. d. förml. Festlegung nach §§ 142 u. 171e BauGB

Vorgang: Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik v. 17.05.2022, öffentlich, Nr. 147
Ergebnis: Einbringung

Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik v. 28.06.2022, öffentlich, Nr. 184
Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau, Wohnen und Umwelt vom 05.05.2022, GRDrs 110/2022, mit folgendem

Beschlussantrag:

Es wird folgende Satzung über die erste Erweiterung des Sanierungsgebiets Münster 1 -Ortsmitte- beschlossen:
§ 1
Erweiterung des Sanierungsgebiets

Im Stadtbezirk Münster wird das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet Münster 1
-Ortsmitte- um den Grünbereich mit angrenzenden Straßenabschnitten, sowie den restlichen Teil-Verkehrsbereich der Freibergstraße und den Teil-Verkehrsbereich der Moselstraße erweitert. Diese werden im Wesentlichen wie folgt abgegrenzt:


Der Grünbereich erstreckt sich in länglicher Form quer durch die Mitte des Bezirks Münster und umfasst im Wesentlichen die Flurstücke: Im Nordwesten beginnend mit dem von Neckartalstraße und Neckarufer herum eingefassten Flurstück 888/4 (Grünbereich), einschließlich des weiter südöstlich der Neckartalstraße gelegenen Flurstücks 165/3 (Grünbereich), von dort weiter nach Südosten, die Austraße überquerend, die Flurstücke Nr. 395/1, 393, 395/2 (Bolzplatz und Kindergarten Austraße 165) umfassend. Nach Osten weiter, die Mainstraße überquerend, die Flurstücke Nr. 382/1, 384/1, 384/2, 366/3, 366/2, 366/1, 363/1, 353, 350, 348 des Grünzugs umfassend, sowie von dort in südöstliche

Richtung die Freibergstraße überquerend das Flurstück 320/1 und anschließend, die Moselstraße überquerend, das Flurstück 292 (Sport- und Freifläche am Bürgersaal) umfassend, bis einschließlich der Flurstücke Nr. 292/7, 292/8, 292/10 (Bereich der Festwiese) bis zu dessen östlichen Ende an das Sanierungsgebiet auf Höhe der Illerstraße anschließend. Inbegriffen sind die jeweils verbindenden Teilbereiche der dazwischenliegenden Straßenabschnitte (Flurstücke Nr. 165, 282, 583, 380/1, 320/2, 329/1, 292/9).

Die Moselstraße, Flurstück Nr. 372/2, von Kreuzungsbereich Mainstraße bis an das bestehende Sanierungsgebiet anschließend.

Das westliche Ende der Freibergstraße, Flurstück 320, ab Höhe Kreuzungsbereich Löwentorstraße bis an das bestehende Sanierungsgebiet anschließend (Höhe Albert Ebert Staffel, Flurstück 568).

Maßgebend ist der Lageplan des Amts für Stadtplanung und Wohnen vom 2. März 2022, der als Bestandteil der Satzung als Anlage beigefügt ist.
§ 2
Verfahren

Die Sanierungsmaßnahme wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Die Anwendung der sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156 a BauGB ist ausgeschlossen.
§ 3
Genehmigungspflichten

Die Vorschriften der §§ 144 ff BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben, Tei-lungen und Rechtsvorgänge finden Anwendung.
§ 4
Inkrafttreten

Die Satzung tritt gemäß § 143 Abs. 1 BauGB am Tage der Bekanntmachung in Kraft.


Pläne zu der im Betreff genannten Angelegenheit sind im Sitzungssaal ausgehängt.



EBM Dr. Mayer stellt fest:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik stimmt dem Beschlussantrag ohne Aussprache einmütig zu.

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