Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR
GRDrs 437/2023
Stuttgart,
07/20/2023


Kulturförderung - Neuaufnahmen



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2024/2025


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Medien
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
25.07.2023
26.07.2023

Bericht:


Die 23 unten zusammengefassten neuen Vorhaben haben auf Basis der Beantragungen ein Gesamtvolumen von 2.051.458 EUR im Jahr 2024. Bis zum 15. Mai lagen 18 Anträge zur Neuaufnahme in eine verstetigte Förderung mit insgesamt 1.524.458 EUR p. a. vor; hinzu kommt ein Antrag auf einmalige Investitionskosten von 360.000 EUR (übehaus). Diese Anträge sind erweitert um die Anliegen der Kulturverwaltung in Höhe von insgesamt 167.000 EUR – eine Beteiligung an der Verleihung des Landesjazzpreises, aber vor allem der Förderfonds inklusive Kulturprojekte, der Fonds kulturelle Zwischennutzung und die Pop-Produktionsstipendien adressieren wichtige Handlungsfelder in der Stuttgarter Kulturlandschaft.

Die Kulturverwaltung schlägt für sämtliche Vorhaben zunächst eine Befristung für vier Jahre vor, soweit nicht anders beantragt. Dieser Zeitraum scheint geeignet, um die weiteren Entwicklungen sowie die Verwendung bzw. den Bedarf gewährter Fördermittel auch im Hinblick auf ihre Nachhaltigkeit hin zu überprüfen. Ohnehin ist seitens der Kulturverwaltung beabsichtigt, das Thema nachhaltige Kulturentwicklung ab 2024 verstärkt in den Blick zu nehmen und die Grundlagen der kulturellen Infrastruktur zunehmend unter dem Fokus nachhaltiger Fragestellungen in einem ganzheitlicheren Sinn zu erarbeiten.

Hiervon ausgenommen sind Anträge und Vorhaben im Bereich barrierefreie Kulturarbeit, da Entwicklungsprozesse zur Inklusion von Menschen mit Behinderung auf Dauer angelegt sein müssen. Der Verwaltungsvorschlag umfasst ein Fördervolumen in 2024 von 1.434.900 EUR zzgl. 120.000 EUR Investitionszahlungen: Reduzierungen sind mit der Skalierbarkeit neuer Vorhaben begründet oder basieren auf der Einschätzung, dass Personalbedarf zum Teil auch über flexiblere Formen als Stellenschaffungen abgedeckt werden kann.

Vorschlag der Kulturverwaltung:

Neuaufnahmen
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
1
Förderfonds inklusive Kulturprojekte
80,0
80,0
80,0
80,0
80,0
2
Adolf Hölzel Haus
90,0
90,0
90,0
90,0
3
ITO Projektraum
22,0
22,0
22,0
22,0
4
freie bühne stuttgart
– mixed ability ensemble
133,8
138,8
138,8
138,8
138,8
5
Internationales Forum für Wissenschaft, Bildung und Kultur e.V. (IFWBK)
30,0
30,0
30,0
30,0
6
BLOMST!
150,0
150,0
150,0
150,0
7
Kulturelle Zwischennutzung
50,0
50,0
50,0
50,0
50,0
8
Nachtsicht Festival e. V.
38,0
80,0
30,0
80,0
9
Comic Juju e. V.
20,0
20,0
20,0
20,0
10
Pop-Produktionsstipendien
35,0
35,0
35,0
35,0
35,0
11
Beteiligung an der Verleihung des Jazz-Preises Baden-Württemberg
2,0
2,0
2,0
2,0
2,0
12
Feierabendkollektiv e. V.
95,0
95,0
95,0
95,0
13
Xciting Festival
45,0
45,0
45,0
45,0
14
Übehaus (Investitionskosten)
120,0
15
ABOUT POP Festival und Convention (Pop-Büro Region Stuttgart)
150,0
150,0
150,0
150,0
16
Kultur im Bunker
(Kultdiak Stuttgart e. V.)
35,0
35,0
35,0
35,0
17
Hotel Central
70,5
70,5
70,5
70,5
18
Konzertreihe Berger Kirche des
balance Forum für Musik
60,0
60,0
60,0
60,0
19
Schmetterlingshaus
160,0
160,0
20
Die AnStifter – InterCulturelle
Initiativen e. V.
60,0
60,0
50,0
50,0
21
Mission TRANS* e. V.
23,8
23,8
22
Kultur 70195 e. V.
1,4
1,4
1,4
1,4
23
MFG Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg mbh
83,4
83,4
83,4
83,4
83,4
Summe
1.554,9
1.481,9
1.238,1
1.288,1
389,2


1. Förderfonds inklusive Kulturprojekte

Vorschlag der Kulturverwaltung: 80.000 EUR p. a. ab 2024

Das Netzwerk Kulturelle Bildung Stuttgart KUBI-S hat 2020/2021 den Fokus auf die Teilhabegerechtigkeit von Menschen mit Behinderungen gelegt. Die durchgeführte Status-Quo-Analyse, die im Mai 2023 dem Gemeinderat präsentiert wurde, zeigt auf, dass für die Umsetzung von barrierefreien Maßnahmen im Bereich der Kulturförderung ein Förderfonds aufgesetzt werden sollte: Hiermit werden beispielsweise inklusive Projekte gefördert oder die Verankerung von Inklusion in Kultureinrichtungen durch externe Beratungen oder Prozessbegleitungen unterstützt. Auf das bestehende Förderprogramm „Barrierefreie Einrichtungen und Veranstaltungen“, verortet bei der Beauftragten für Menschen mit Behinderung, können alle gesellschaftlichen Stuttgarter Institutionen zugreifen, ob Arztpraxis oder Supermarkt. Somit sind die jährlich zur Verfügung stehenden 250.000 EUR bereits zu Jahresanfang ausgeschöpft.

In der Stuttgarter Kulturlandschaft besteht dringender Handlungsbedarf: Einmalige Investitionen – beispielsweise für technische Lösungen (barrierefreie Webseiten, Induktive Höranlagen für Zuschauerräume/Kassen) – bilden die Voraussetzung für Inklusion. Ebenso zentral ist der Aufbau von Expertise im Team und dessen Sensibilisierung, unabhängig ob kulturelle Einrichtungen oder Akteur*innen der Freien Szene. Kosten für die Entwicklung passender Audio-Transkription, das Engagement von Gebärdensprach-Dolmetscher*innen oder aber Einnahmenausfälle durch Relaxed-Performance Situationen mit weniger Publikum müssen finanziert werden. Zu den förderfähigen Kosten zählen überdies Honorare für Expert*innen aus bestimmten Zielgruppen, die bei Produkt(ions)entwicklung, Vermittlung und Verbreitung, wie auch bei der Evaluation hinzugezogen werden müssen. Mit den Vordrucken zur Antragstellung von Kulturprojekten werden künftig nicht nur Kosten für Vermittlungsarbeit, sondern explizit auch Kosten für Maßnahmen der Barrierefreiheit abgefragt. Die über KUBI-S laufenden Workshops und Qualifizierungsmaßnahmen flankieren den Förderfonds für inklusive Projekte.


2. Adolf-Hölzel-Haus

Beantragt für 2024:
Aufnahme in die institutionelle Förderung i. H. v. 90.000 EUR p. a.

Vorschlag der Kulturverwaltung:
Aufnahme in die institutionelle Förderung i. H. v. 90.000 EUR p. a.

zunächst begrenzt auf 4 Jahre

Das ehemalige Degerlocher Wohnhaus des Stuttgarter Künstlers Adolf Hölzel, einem der Begründer der Abstraktion und bedeutendem Impulsgeber der Kunst des 20. Jahrhunderts, wurde in den vergangenen Jahren mit Mitteln der Landeshauptstadt (900.000 EUR, GRDrs 638/2019) zu einem Begegnungs- und Ausstellungsort umgebaut, an den auch eine Kunstschule angeschlossen ist. Das neue Hölzel-Haus wurde im Oktober 2022 eröffnet und konnte sich mit Ausstellungen, Vorträgen und Workshops in kurzer Zeit als Treffpunkt für Kunstliebhaber*innen, für Wissenschaftler*innen und interessierte Jugendliche in Stuttgart einen Namen machen.
Getragen wird das Haus von der Adolf Hölzel Stiftung, deren Gremien mit angesehenen Persönlichkeiten aus Kultur, Wissenschaft und Wirtschaft besetzt sind.

Bislang wird das Haus weitgehend aus Spenden und Projektfördermitteln finanziert. Diese Mittel reichen nicht aus, um das Niveau der Veranstaltungen der vergangenen Monate zu halten und das Hölzel-Haus langfristig als Kunstinstitution in Stuttgart-Degerloch zu etablieren. Es soll u. a. die Kunstschule weiter ausgebaut und für neue Zielgruppen und andere sozial schwächere Menschen geöffnet werden.
Aus diesem Grund beantragt die Stiftung eine Aufnahme des Hölzel-Hauses in die institutionelle Förderung der Landeshauptstadt mit einem jährlichen Fördervolumen von 90.000 EUR. Der restliche Finanzierungsbedarf von 140.000 EUR soll weiterhin durch Spenden und Sponsoring gedeckt werden.

Nach der großen Investition der Landeshauptstadt in den Ausbau des Hölzel-Hauses ist es wünschenswert, dass die Institution langfristig stabil arbeiten kann. Das Hölzel-Haus hält zudem nicht nur das Werk eines bedeutenden Stuttgarter Künstlers lebendig, sondern stärkt auch die Kunstvermittlung in einem Stadtteil der Landeshauptstadt. Das beantragte Fördervolumen erscheint angesichts des geplanten Programms plausibel. Es wird zunächst eine Befristung von vier Jahren empfohlen.

Letzte Förderungen der LHS:

2023:16.000 EUR Projektförderung für Betrieb des Adolf-Hölzel-Hauses
2022: 2.835 EUR Investitionsförderung zur Eröffnung des Hauses
2019: 900.000 EUR für den Umbau des Adolf-Hölzel-Hauses (GRDs 638/2019)


3. ITO Projektraum

Beantragt für 2024:
Aufnahme in die institutionelle Förderung i. H. v 22.000 EUR p. a.

Vorschlag der Kulturverwaltung:
Aufnahme in die institutionelle Förderung i. H. v 22.000 EUR p. a. zunächst befristet auf 4 Jahre


Der Projektraum ITO wurde 2015 von dem Fotografen Peter Granser und der Kulturmanagerin Beatrix Theil im ehemaligen Pferdestall eines Cannstatter Großbürgerhauses gegründet. ITO (japanisch für Faden) ist ein gleichermaßen offener wie intimer Kunstort, in dem in außergewöhnlichem Ambiente zeitgenössische Kunst und asiatische Kultur verbunden werden. ITO ist mit seinem internationalen Programm in kürzester Zeit zu einem festen Bestandteil der Stuttgarter Kulturszene geworden und hat mittlerweile auch die Aufmerksamkeit von Gästen aus der ganzen Welt erlangt.
Seit 2016 wird das Programm von ITO mit städtischen Mitteln der jurierten Projektförderung im Bereich Kunst gefördert. Die Förderhöhe lag 2023 bei 16.875 EUR (inkl. Ausstellungsgrundvergütung). Die wiederholte Entscheidung der Jury für eine Förderung unterstreicht das hohe Niveau der Arbeit des ITO. Der Projektraum hat mittlerweile Vereinsstatus und möchte sein Programm langfristig verstetigen. Um den Projektraum für Stuttgart zu erhalten und gleichzeitig das Budget der Projektförderung zu entlasten, ist es sinnvoll, den Projektraum ITO in die institutionelle Förderung zu überführen. Der im Wirtschaftsplan aufgeführte Bedarf von 22.000 EUR p. a. ist plausibel.

Letzte Förderungen der LHS:

2023: 16.875 EUR Projektförderung (inkl. Ausstellungsgrundvergütung) für das Jahresprogramm
2022: 9.850 EUR Projektförderung (ohne Ausstellungsgrundvergütung) für das Jahresprogramm


4. freie bühne stuttgart – mixed ability ensemble

beantragt ab 2024: 133.800 EUR in 2024 sowie 138.800 EUR p. a. ab 2025

Vorschlag der Kulturverwaltung: 133.800 EUR in 2024 sowie 138.800 EUR p. a. ab 2025

Die freie bühne stuttgart ist ein seit 2005 existierendes und inzwischen etabliertes freies mixed ability ensemble, das interdisziplinär, multikulturell und inklusiv arbeitet. Pro Jahr realisiert das Ensemble, bestehend aus Profis und Amateur*innen, in unterschiedlichen Konstellationen in den Sparten Tanz, Theater, Musik und Installation zwei bis drei Projekte pro Jahr. 2013 wurde schließlich das mixed ability ensemble der freien bühne gegründet und ist das erste und bisher einzige integrative und inklusive Theater-/Tanzensemble Stuttgarts. Das mixed ability ensemble schließt Menschen mit unterschiedlichen kognitiven und physischen Bedürfnisse ebenso ein wie Menschen mit Fluchterfahrung sowie alle, die mit dem Ensemble neue Wege und Zugänge entwickeln wollen. Neue Formate sollen erarbeitet werden, die die zahlreichen besonderen Bedürfnisse und Begabungen proaktiv und künstlerisch miteinbeziehen.

Nachdem die Arbeit der freien bühne stuttgart seit ihrer Gründung vor 18 Jahren über Einzelprojektförderungen durch die Landeshauptstadt Stuttgart sowie durch Bund und Land in den Bereichen Darstellende Kunst sowie Kulturelle Bildung gefördert wurde, wird zur Stärkung des mixed ability ensemble zum DHH 2024/2025 die Aufnahme in die dauerhafte Förderung beantragt. Verbunden ist damit das Ziel, für Menschen, die bislang oftmals von Kulturinstitutionen ausgeschlossen werden, Zugänge zu ermöglichen und Teilhabegerechtigkeit relevant zu stärken. Um dies langfristig und nachhaltig leisten zu können, wird die Einrichtung einer festen Stelle für künstlerische Leitung und Geschäftsführung benötigt. Weiterhin bedarf es einer halben Stelle für Produktionsleitung, Finanzplanung, -controlling und -strategie, sowie Stellenanteile für Öffentlichkeitsarbeit. Eine dauerhafte Bereitstellung von Projektmitteln zur Realisierung der künstlerischen Vorhaben wird benötigt. Die dauerhafte finanzielle Unterstützung soll darüber hinaus ermöglichen, das Thema Barrierefreiheit auch in andere Stuttgarter Institutionen tragen zu können, langfristig Ausbildungszugänge zu schaffen und künstlerische Arbeitsbedingungen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen zu verbessen. Vor diesem Hintergrund sowie der langen, erfolgreichen Projektförderhistorie wird die Neuaufnahme zeitlich nicht befristet.
Um diesen Beitrag zur Diversität im Kunst- und Kulturbetrieb Stuttgarts zu leisten wird eine dauerhafte Förderung ab dem DHH 2024/2025 beantragt. Für 2024 wird zunächst ein Bedarf in Höhe von 133.800 EUR angemeldet, ab 2025 ein fortlaufender Bedarf in Höhe von 138.800 EUR p. a.


5. Internationales Forum für Wissenschaft, Bildung und Kultur e.V. (IFWBK)

beantragt ab 2024: 75.000 EUR p. a.

Vorschlag der Kulturverwaltung: 30.000 EUR p. a., zunächst befristet auf 4 Jahre

Das Internationale Forum für Wissenschaft, Bildung und Kultur e.V. (IFWBK) ist eine gemeinnützige Organisation, die sich auf soziokulturelle und Projekte der kulturellen Bildung spezialisiert hat. Gegründet wurde der Verein 1999 unter dem Namen „Deutsche Gesellschaft russischsprachiger Wissenschaftler“ und hat sich 2019 zum 20-jährigen Jubiläum in IFWBK umbenannt. Der Verein arbeitet mit verschiedenen Organisationen zusammen, beispielsweise mit dem „Forum der Kulturen“ und mit „Partnerschaft für Demokratie“, um gesellschaftliche Partizipation zu fördern. IFWBK hat drei Schwerpunkte: das Familienzentrum KIT, das sich auf soziokulturelle Arbeit und kulturelle Bildung mit Schwerpunkt auf ukrainische und russische Migranten konzentriert; die Konzertreihe "Die Sprache der Musik" zur Nachwuchsförderung und das Festival "Musik ohne Grenzen" für junge Musiker*innen mit Migrationshintergrund.
IFWBK plant 2023/2024 erstmals ein Projekt im öffentlichen Raum namens "Grüne Oase", um den Pariser Platz in Stuttgart zu einer interkulturellen Begegnungsstätte werden zu lassen.

Das IFWBK erhielt regelmäßig Projektförderungen über die Einzelprojektförderung Interkultur sowie über „Partnerschaft für Demokratie“. Die Überführung in die Institutionelle Förderung soll nach 20 Jahren der Projektförderung nun mehr Stabilität und Planungssicherheit bieten.
Folgende Ziele verfolgt das IFWBK: Dauerhafte Anmietung von Räumlichkeiten für effiziente Projektdurchführung inkl. Erstausstattung eines Büros; Aufbau einer stabilen Community mit ukrainischen Geflüchteten rund um das Familienzentrum KIT (Kreativität, Individualität, Toleranz), welches nach dem Angriffskrieg auf die Ukraine als Wochenendschule gegründet wurde und mittlerweile neben Sprachkursen und Schulfächern ein vielfältiges, kulturelles Programm anbietet. Erweiterung des Rahmenprogramms durch Ausbau der Kreativkurse und Erweiterung der bereits bestehenden Reihen und Projekte. Über die Professionalisierung des Managements soll das Ehrenamt entlastet werden. Mit Hilfe der vielfältigen Aktivitäten wird Menschen aus Russland und der Ukraine gesellschaftliche Partizipation in der Kultur ermöglicht. Dies fördert Integration, Nachwuchs und die Bündelung von professionellen Künstlern unter den Neubürgern.
Die Verwaltung empfiehlt eine Förderung von 30.000 EUR p. a., zunächst mit eine Befristung von 4 Jahren, um die genannten Ziele zu evaluieren und dem Strukturaufbau eine angemessene Entwicklungszeit zu geben. Bisherige Projektförderungen lagen zwischen 5.000 und 10.000 EUR jährlich seit 2020.


6. BLOMST!

Beantragt ab 2024: 170.000 EUR p. a.

Vorschlag der Kulturverwaltung: 150.000 EUR p. a., zunächst befristet auf 4 Jahre

Die BLOMST! gUG wurde im Sommer 2018 von den Künstler*innen Nina Kurzeja, Pilar Murube und Alexander Schmidt gegründet. BLOMST! hat es sich zur Aufgabe gemacht, nachhaltige Konzepte und Formate der Kulturvermittlung und Kulturellen Teilhabe zu entwickeln: Kunst und Kultur sollen ihre resilienzstärkende Wirkung zur Entfaltung bringen können, indem mehr und andere Bevölkerungskreise angesprochen werden. Im Besonderen sollen jüngere und ältere Menschen mit eigens entwickelten Angeboten erreicht werden.

Folgenden Aufgabenbereichen will sich BLOMST! verstärkt widmen:
Antragstellung und finanzielle Abwicklung von künstlerischen Projekten für Solokünstler*innen der Freien Szene; Kooperation mit und Fortbildungsangebote für Künstler*innen unterschiedlicher Sparten und Akteur*innen mit nachgewiesener Qualifikation in den Bereichen Kulturvermittlung und Kultureller Bildung, um für die Durchführung von Projekten kompetentes Fachpersonal zur Verfügung zu haben; Konzeption und Durchführung inklusiver Projekte; Konzeption und Durchführung von Projekten zur Erinnerungskultur.

Seit der Gründung vor fünf Jahren erhielt BLOMST! für 12 Projekte insgesamt 320.000 EUR Projektfördermittel – davon 120.575 EUR städtische Fördermittel aus den jurierten Projektförderfonds verschiedener Sparten. Zur langfristige Planungssicherheit der künstlerischen Angebote und Vermittlungsformate und um angemessener Honorare für Künstler*innen zu gewährleisten, wird die Neuaufnahme in die institutionelle Förderung beantragt. Die Finanzierung der jährlichen Gesamtausgaben in Höhe von 313.300 EUR soll neben der beantragten institutionellen Förderung in Höhe von 170.000 EUR pro Jahr durch Einnahmen aus Serviceleistungen für die Freie Tanz- und Theaterszene, Beteiligungen von Schulen, Ticketerlöse, Teilnahmegebühren für Workshops und Fortbildungen sowie durch Drittmittel aus Projektförderungen des Landes und durch Stiftungen gesichert werden. Der reduzierte Verwaltungsvorschlag spiegelt die Möglichkeit der Querfinanzierung im Zuge von Kooperationen. Variable Kosten, etwa im Bereich Serviceleistungen, können angepasst werden.


7. Kulturelle Zwischennutzung

Vorschlag der Kulturverwaltung: 50.000 EUR p. a. ab 2024

Kulturelle Zwischennutzungen nehmen im Rahmen von strukturellem Wandel sowie ökonomischer und ökologischer Nachhaltigkeit an Bedeutung zu. Auch im öffentlichen Diskurs und in den Gremien Stuttgarts werden verstärkt Bedarfe formuliert. Raum ist in Stuttgart eine der wichtigsten kulturellen Ressourcen und aufgrund von Bevölkerungszuwachs, Nutzungskonkurrenzen sowie der spezifischen Kessellage Mangelware. Im Mai 2022 wurde mit „K30“ ein Street-Art Projekt auf dem Areal eines ehemaligen Lackherstellers in Stuttgart-Feuerbach realisiert und kurzfristig der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Ende Oktober 2022 wurde das ehemalige Metropolkino in Kooperation mit dem Bund Deutscher Architektinnen und Architekten (BDA) mit Interventionen der Freien Tanz- und Theaterszene Stuttgart bespielt. Seit Dezember 2022 ist die Initiative PRISMA in die ehemalige Schwaben Bräu Passage eingezogen. Bis 2025 soll hier ein kulturelles Spartenhaus mit verschiedenen Kulturakteur*innen den Standort beleben und einen Mehrwert für den Stadtteil bieten.

Projekte der kulturellen Zwischennutzung sind von unterschiedlicher Dauer und haben damit verschiedene Förderschwerpunkte:

a) Punktuelle kulturelle Bespielung eines Gebäudes, einer Fläche durch Kulturakteur*innen aller Sparten: Das Angebot richtet sich an die gesamte Stadtgesellschaft und schafft ein vorübergehendes Angebot zur Erfahrbarkeit eines herausragenden Gebäudes oder Ortes. Architektur meint hier sowohl ein (historisch) interessantes Gebäude, eine Industriebrache oder sogenannte Lost Places. Kultur schafft somit den niederschwelligen Zugang zu diesen Gebäuden und zu besonderen Stadträumen und auch umgekehrt. Für temporäre Kulturnutzungen (s. Projekt ehem. Metropol) sind Mittel zur Durchführung erforderlich.

b) Temporäre, aber längerfristige Zwischennutzung von Gebäuden oder Flächen durch Kulturakteur*innen aller Sparten als kreative Arbeits-, Produktions- und Veranstaltungsstätte: Die Förderung von Kulturakteur*innen durch einen Zuschuss zu Miet- und Nebenkosten (s. Projekt ehem. Schwaben-Bräu-Passage) kann positive Effekte auf einen Standort/Stadtteil haben und als Motor für die weitere Stadtentwicklung fungieren. Teilhabe und Einbindung von Anwohner*innen sind zentrale Aspekte gelingender Zwischennutzungen.


Auch zukünftig werden einige Zwischenutzungsprojekte (z.B. Züblin-Parkhaus, ehem. Galeria Kaufhof, perspektivisch Interimsnutzungen Flächen Rosenstein etc.) entstehen. Für einen optimierten Handlungsspielraum und die zielführende Umsetzung sind für den Fachbereich Kulturelle Stadtentwicklung Mittel zur Projektfinanzierung erforderlich. Da entsprechende Projekte eher kurzfristig und in der Dauer begrenzt sind, muss die Kulturförderung unterjährig handlungsfähig sein.


8. Nachtsicht Festival e. V.

Beantragt ab 2024: 38.000 EUR (2024), 30.000 EUR (2026), 100.000 EUR p. a. (2025 und 2027)

Vorschlag der Kulturverwaltung: 38.000 EUR (2024), 30.000 EUR (2026), 80.000 EUR p. a. (2025 und 2027), zunächst befristet auf 4 Jahre

Das Nachtsicht Festival ist ein interdisziplinäres und intersektional feministisches Festival für bildende und darstellende Kunst, Musik, Diskurs und Literatur, das sich im öffentlichen Raum verortet. Das Nachtsicht Festival findet biennal und an öffentlichen Orten oder in zwischengenutzten Leerständen statt. Hinter der Organisation und Kuration stehen die vier freischaffenden Künstlerinnen Christine Koschel, Hannah Liya, Hannah Bickhoff, Sophia Sadzakov. Das Festival hat seinen Fokus auf lokale und internationale Akteur*innen und Nachwuchskünstler*innen. Aufgebaut werden soll ein Austauschprogramm mit einer kuratorischen Position aus einer Partnerstadt Stuttgarts, um das Festivalprogramm um eine nichtdeutsche Perspektive zu ergänzen.

Das Nachtsicht Festival wurde 2017, 2020 und 2023 jeweils im Rahmen der Projektförderung mit zuletzt 25.000 EUR im Bereich Kunst im öffentlichen Raum gefördert. Das Festival erreicht neue Zielgruppen und setzt sich progressiv mit aktuellen Diskursen auseinander. Mit dem Antrag sollen die Planungssicherheit und die faire Entlohnung der Festivalorganisatoren und der beteiligten Künstler*innen gesichert werden. Dabei richtet sich der Bedarf auf Aufbau des Vereins und für die Kuration samt internationalen Austausch (30.000 EUR), die Öffentlichkeitsarbeit mit dem Aufbau einer Website (8.000 EUR in 2024) und der Umsetzung des Festivals (70.000 EUR).


9. Comic Juju e. V.

beantragt ab 2024: 20.000 EUR p. a.

Vorschlag der Kulturverwaltung: 20.000 EUR befristet auf 4 Jahre

Die Stuttgarter Comic Tage werden seit 2019 von Comic Juju organisiert und wurden bisher über die Projektförderung des jurierten Förderfonds Literatur jährlich gefördert. Comic Juju ist seit 2022 ein eingetragener Verein. Ziel des Vereins ist es, die Comickunst und -kultur in Stuttgart und darüber hinaus zu stärken. Die Stuttgarter Comic Tage sind eine bedeutende Veranstaltung für Comics, Graphic Novels und bildliche Erzählkunst abseits der großen Verlage und Messen in Stuttgart. Im Rahmen des Festivals werden neue, junge oder weitgehend unbekannte Künstler*innen entdeckt und vernetzt, aber auch gestandene Größen der deutschen und internationalen Comicszene nach Stuttgart eingeladen. Mit innovativen und interaktiven Veranstaltungsformaten wird Stuttgart bundesweit, aber auch international, mittelfristig auf die Comic-Landkarte gesetzt.

Der Verein beantragt nach fünf Jahren Projektförderung durch den Innovationsfonds eine Verstetigung der Förderung für eine langfristige Planungssicherheit. Aufgrund gestiegener Kosten, der konzeptionellen Weiterentwicklung und weiteren Professionalisierung ist eine Erhöhung des Fördervolumens notwendig. Das Fördervolumen betrug von 2019 bis 2023 zwischen 9.700 EUR und 12.000 EUR.


10. Pop-Produktionsstipendien

Vorschlag der Kulturverwaltung: 35.000 EUR p. a.

Die Pop-Produktionsstipendien für Künstler*innen in Stuttgart und der Region gehen zurück auf die Initiative des Pop-Büros Region Stuttgart, das 2022 mit Geldern der Wirtschaftsregion und des Kulturamts Stuttgart erstmals fünf Stipendien und zwei lobende Erwähnungen vergab. Diese Stipendien können für die Produktion von Musikalben oder von Formaten vergleichbarer künstlerischer Relevanz und ähnlichen Umfangs verwendet werden. Zwar haben Bands und Künstler*innen im Bereich Pop prinzipiell die Möglichkeit, sich mit Projektvorhaben auf Projektmittel oder das neu eingerichtete Shift-Stipendium der Kulturförderung zu bewerben. Jedoch schließen diese Förderungen reine Produktionsvorhaben, die im Bereich Pop zur künstlerischen Entwicklung notwendig sind, in der Regel aus. Städte wie Berlin und München haben vergleichbare Förderungen seit einigen Jahren eingerichtet. Ein spezifisches Pop-Produktionsstipendium für Stuttgart adressiert diese Förderlücke. Entsprechend hoch war die Zahl der Anträge in den vergangen zwei Jahren: Sie umfasste pro Förderrunde jeweils gut 130 Bewerbungen.

Für die Förderrunden 2022 und 2023 stellte das Kulturamt jeweils 15.000 EUR für drei Stipendien zur Verfügung, das Pop-Büro trug jeweils rund 20.000 EUR für die weiteren Stipendien und für organisatorische Kosten. Die städtische Beteiligung an den Stipendien kann nur sichergestellt werden, wenn im städtischen Haushalt künftig Gelder dafür vorgesehen werden. Die Kulturverwaltung schlägt vor, 35.000 EUR einzustellen, die an das Pop-Büro Region Stuttgart zweckgebunden für die Pop-Produktionsstipendien gegeben werden. Das Pop-Büro Region Stuttgart ergänzt diese Gelder wie bisher in der vergleichbaren Höhe. 25.000 EUR des städtischen Zuschusses sind als Stipendiengelder vorgesehen, 10.000 EUR als Programmmittel für begleitende Veranstaltungen der Stipendiat*innen.


11. Beteiligung an der Verleihung des Jazz-Preises Baden-Württemberg

Vorschlag der Kulturverwaltung: 2.000 EUR p. a.

Der Jazz-Preis Baden-Württemberg, verliehen vom Land, ist mit 15.000 EUR einer der bestdotierten Nachwuchspreise für Jazz in Deutschland. Seit 1985 werden die Preisträger*innen jährlich von einer unabhängigen Jury ausgewählt. Die Auszeichnung geht an Künstler*innen, die nicht älter als 35 Jahre sind und in Baden-Württemberg leben oder durch ihre künstlerische Arbeit eine enge Beziehung zum Land haben. An Preisverleihungen, die in der Landeshauptstadt stattfinden (die Preisträger*innen dürfen den Ort der Verleihung selbst wählen), beteiligt sich die Stadt mit einem Beitrag von 2.000 EUR. Seit 2018 fanden alle Preisverleihungen in Stuttgart statt und auch 2023 wird der Preis an Clara Vetter im Theaterhaus überreicht. Für die städtische Jazzszene ist die Veranstaltung ein wichtiges Ereignis.

Um die Beteiligung der LHS an den Preisverleihungen in Stuttgart regelmäßig übernehmen zu können, sollten die Gelder in Höhe von 2.000 EUR verstetigt und im Haushalt zur Verfügung gestellt werden.


12. Feierabendkollektiv e. V.

beantragt ab 2024: 95.000 EUR p. a.

Vorschlag der Kulturverwaltung: 95.000 EUR p. a., zunächst befristet auf 4 Jahre

Das Feierabendkollektiv ist Veranstalter, Netzwerk und ein Zusammenschluss von Musiker*innen mit dem Schwerpunkt auf „handgemachter“ Musik und Singer-Songwritern. Der Verein gestaltet seit mehr als zehn Jahren die Stuttgarter Kulturlandschaft mit, indem er kleine Konzertreihen und Festivals wie „Vive la vie“ und „Bunter Beton“ veranstaltet und jungen Pop-Musiker*innen und Singer-Songwritern eine Bühne bietet. Ohne eigenen Veranstaltungsraum kooperiert das Feierabendkollektiv mit unterschiedlichen Institutionen und Partner*innen in Stuttgart und initiiert dadurch auch besondere Projekte und die Bespielung neuer Orte. Dazu gehört u. a. das Oberdeck des Züblin-Parkhauses, das 2019 erstmals vom Feierabendkollektiv mit dem Festival „Bunter Beton“ belebt wurde und eine Reihe von Festivals weiterer Kulturakteur*innen nach sich zog.

Nach ersten, kleineren Projektförderungen erhielt der Verein aus Projektmitteln im Fachbereich Musik von 2020 bis 2022 eine dreijährige Konzeptionsförderung in Höhe von 20.000 EUR, die 2023 für ein weiteres Jahr verlängert wurde. Die Jury begrüßt die kontinuierliche, gute Arbeit des Vereins in einem Musikbereich, der in Stuttgart sonst nicht vertreten wird. Um diese Arbeit als Kulturakteur und Kooperationspartner in Stuttgart verstetigt und langfristig gesichert durchführen zu können, beantragt der Verein Fördergelder in Höhe von jährlich 95.000 EUR. Damit soll die Geschäftsstelle mit hauptamtlichen Mitarbeiter*innen besetzt werden, deren Stellenanteile insgesamt 100 % ergeben. Zudem sind in dem Betrag Programmgelder für regelmäßige Festivals wie „Bunter Beton“, „Vive la vie“, Konzertreihen wie „Staub und Sterne“ und offene Jamsessions enthalten, ebenso das Workshop-Programm und der Ausbau von Kooperationen im Bereich der Bespielung des öffentlichen Raums. Bei einem Gesamtvolumen von jährlich 150.000 EUR entspricht der Anteil der städtischen Förderung ca. 63 %.


13. Xciting Festival

beantragt ab 2024: 50.000 EUR p. a.

Vorschlag der Kulturverwaltung: 45.000 EUR p. a., zunächst befristet auf 4 Jahre

Das Xciting Festival versteht sich als sparten- und genreübergreifendes Festival mit musikalischem Schwerpunkt. Als experimentelles Musikfestival lädt es spannende Künstler*innen aus so unterschiedlichen musikalischen Bereichen wie Noise, Ambient, traditioneller Musik, Free-Jazz, Hip-Hop, Neuer Musik und Dub ein und stellt elektronische und instrumentale Livemusik gleichberechtigt nebeneinander. Hervorgegangen aus der Musikgruppe des Kunstvereins Wagenhalle gründen die Veranstalter 2023 einen eigenen Verein für das Festival und spielen an fünf unterschiedlichen Orten im Stuttgarter Stadtgebiet.

Das Xciting Festival wurde 2020 mit einem kleineren Betrag unterstützt und seit 2021 mit einer dreijährigen Konzeptionsförderung in Höhe von 20.000 EUR (2021) und 15.000 EUR (2022 und 2023) aus Projektmitteln im Fachbereich Musik gefördert. Die Jury begrüßt, dass das Festival einer offenen, experimentellen Musikszene einen Rahmen bietet, der in der Stadt sonst fehlt. Die Festivalmacher beantragen eine Förderung in Höhe von 50.000 EUR, die es ermöglicht, das Management und die Produktion (20.000 EUR) zu verstetigen, sodass wieder mehr Raum für den künstlerisch-kuratorischen Part bleibt. Zudem sollen Honorare/Reisekosten/Unterbringung (30.000 EUR) sowie die Technik und Technikpersonalkosten (20.000 EUR) auf sichere Beine gestellt werden. Bei einem Gesamtbudget von ca. 80.000 EUR entspricht der Anteil der städtischen Förderung gut 60%.


14. Übehaus

beantragt ab 2024: 360.000 EUR einmalig

Vorschlag der Kulturverwaltung: 120.000 EUR einmalig

Seit 2017 steht das übehaus an verschiedenen Plätzen in Stuttgart. Als relativ mobile Probezelle im öffentlichen Raum ist das übehaus sowohl ein architektonisches Kunstwerk, entstanden als Masterarbeit an der Universität Stuttgart, als auch ein Beitrag zur Diskussion um mangelnden Proberaum in der Stadt. Mit einer Nutzungsgebühr von 5 EUR/Stunde und einer kleinen Ausstattung an Instrumenten bietet das übehaus eine einfache und günstige Möglichkeit, im kleineren Rahmen Musik zu machen. Um das übehaus hat der Betreiber 2021 und 2022 zudem Musikfestivals veranstaltet. Nach mehreren Umzügen vom Leonhardsplatz nach Vaihingen und über Esslingen wieder zurück auf den Leonhardsplatz und den Wilhelmsplatz steht das übehaus nun an dauerhafter Stelle wieder am Leonhardsplatz.

Die Kulturförderung hat das übehaus in den letzten Jahren mehrmals projektbezogen bezuschusst und vor dem letzten Umzug zur Auflage gemacht, dass ein längerfristiger Standort gefunden wird. Das ist dem Betreiber nun am Leonhardsplatz in der Stadtmitte gelungen. Andere Stadtteile können von weiteren Übehäusern profitieren. Denn das übehaus ist ein schöner und öffentlichkeitswirksamer Beitrag zu den Proberäumen in der Stadt, allerdings aufgrund seiner begrenzen räumlichen Kapazität ein kleiner. Darüber hinaus benötigt der Prozess, bis geeignete dauerhafte Standorte gefunden und genehmigt sind, erfahrungsgemäß einige Zeit. Die Förderung eines weiteren übehauses mit 120.000 EUR ermöglicht eine Evaluation der Übehäuser im Kontext einer allgemeinen Strategie für Proberäume in Stuttgart.


15. ABOUT POP Festival und Convention (Pop-Büro Region Stuttgart)

beantragt ab 2024: 150.000 p. a.

Vorschlag der Kulturverwaltung: 150.000 EUR p. a., zunächst befristet auf 4 Jahre

Das Pop-Büro Region Stuttgart hat die ABOUT POP Festival und Convention für Popkultur, Musikwirtschaft, Jugendkultur und Nachtleben in den letzten Jahren konzeptionell und in ihrer Größe und Strahlkraft stark weiterentwickelt. Dadurch ist die Veranstaltung für ein breites Publikum attraktiv und offen geworden und zur größten derartigen Plattformveranstaltung in Baden-Württemberg avanciert, die ein Musikfestival mit einer Fachkonferenz verbindet und aktiv den musikalischen Nachwuchs fördert. Die Initiative Musik stuft die ABOUT POP mittlerweile als bundesweit relevantes Format ein, das 2022 erstmals auch Fördergelder des Bundes erhielt. In Stuttgart setzt diese hochkarätige und innovative Veranstaltung viele positive Impulse.

Damit die ABOUT POP in dieser ambitionierten Konzeption weiterbestehen und professionell durchgeführt werden kann, benötigt das Pop-Büro Region Stuttgart Planungssicherheit und eine verlässliche finanzielle Basis. Zudem ist die fortgesetzte Förderung auf kommunaler und regionaler Ebene ein wichtiges Signal für die Unterstützung durch den Bund und für Sponsoren. Für das Jahr 2023 ist eine städtische Förderung für die ABOUT POP aus Mitteln der Kulturförderung in Höhe von 65.000 EUR vorgesehen. Die ab 2024 beantragte zweckgebundene Förderung für die ABOUT POP in Höhe von 150.000 EUR entspricht bei einem geplanten Gesamtprojektbudget von knapp 600.000 EUR in etwa 25 %. Die institutionelle Förderung des Pop-Büros Region Stuttgart umfasst jährlich 150.000 EUR.


16. Kultur im Bunker (Kultdiak Stuttgart e. V.)

beantragt ab 2024: 35.000 EUR p. a.

Vorschlag der Kulturverwaltung: 35.000 EUR p. a., zunächst befristet auf 4 Jahre

Seit dem Sommer 2022 ist der Kulturbunker unter dem Diakonissenplatz im Stuttgarter Westen zugänglich und wird vom Verein Kultdiak Stuttgart e. V. als sozio-kultureller Veranstaltungsraum betrieben, der alle Kultursparten abbilden soll. Vorausgegangen war ein Umbau, der aus dem Budget des Bezirksbeirats West mit 70.000 EUR bezuschusst wurde und vom Verein in umfangreicher ehrenamtlicher Arbeit geleistet wurde. Es stehen ein Veranstaltungsraum und zwei Ausstellungsräume zur Verfügung, in denen bis heute rund 70 Konzerte von Bands und Einzelkünstler*innen, Raves, Theateraufführungen und Performances, Ausstellungen und Führungen stattgefunden haben. Ein angrenzender Bunkertrakt kann perspektivisch als Proberaumkomplex ausgebaut werden.

2022 und 2023 wurden Veranstaltungen des Vereins im Kulturbunker aus Projektmitteln im Fachbereich Musik mit 3.000 EUR, respektive 7.000 EUR gefördert. Die Jury begrüßt, dass mit dem Kulturbunker ein besonderer, offener Veranstaltungsraum im Stuttgarter Westen entstanden ist, der vielen Kulturschaffenden ganz unterschiedlicher Richtungen zur Verfügung steht und sich auch dem Stadtteil öffnet. Mit der beantragten Fördersumme in Höhe von 35.000 EUR soll der laufende Betrieb (22.000 EUR für Miete, Nebenkosten, Verbrauchsgüter) gesichert werden und hauptamtliche Stellenanteile eingerichtet werden, die den Vorstand und Verein beim Veranstaltungsmanagement und der Organisation sowie in der konzeptionellen Weiterentwicklung und in der Öffentlichkeitsarbeit unterstützen.



17. Hotel Central

beantragt ab 2024: 70.500 EUR p. a.,

Vorschlag der Kulturverwaltung: 70.500 EUR p .a., zunächst befristet auf 4 Jahre

Das Hotel Central ist ein digitaler und realer Kreativhub mit dem Ziel, Musik- und Kreativschaffende zu vernetzen, ihr künstlerisches Arbeiten zu unterstützen und zu fördern sowie den Nachwuchs zu professionalisieren. Dafür stellt der Verein eine digitale Kommunikationsplattform sowie in der Steinstraße über der Bar „1. Stock“ im 3. und 4. OG ausgestattete Aufnahmestudios, Studioräume für Musiker, Fotografen, Videografen und Coworking-Spaces zur Verfügung. Darüber hinaus veranstaltet das Hotel Central monatliche Talks mit Künstler*innen und Persönlichkeiten aus der Musikindustrie, Workshops z. B. zur Musikproduktion oder zum Female-DJing und zwei Mal im Jahr ein größeres Veranstaltungsformat, das Hotel Central Festival.

2023 wird das Hotel Central mit einer Konzeptionsförderung in Höhe von 10.000 EUR aus Projektmitteln im Fachbereich Musik gefördert. Die Jury sieht viel Potenzial im Projekt und begrüßt, dass hier ein Raum zur Vernetzung und Nachwuchsförderung im popkulturellen Bereich ohne kommerziellen Verwertungsdruck geschaffen wurde. Die beantragte Fördersumme sichert den Fortbestand des Hotel Central bei langfristig niedrigen Teilnahmegebühren. Bei einem Gesamtvolumen von insgesamt 112.000 EUR (Miete/Technik: 62.000 EUR, Personalkosten: 10.000 EUR, Programmgelder: 40.000 EUR) entspricht die beantragte Förderung in Höhe von 70.500 EUR einer Förderquote von knapp 63 %. Die Finanzierung wird durch weitere Drittmittel, Sponsoring, Spenden, Mitgliedsbeiträge, Einnahmen und das ehrenamtliche Engagement ergänzt.


18. Konzertreihe Berger Kirche des balance Forum für Musik

beantragt ab 2024: 79.658 EUR p. a.,

Vorschlag der Kulturverwaltung: 60.000 EUR p. a., zunächst befristet auf 4 Jahre


Die Konzertreihe in der Berger Kirche mit acht bis zehn Konzerten pro Spielzeit wurde 2021 vom Ensemble balance initiiert. Im Ensemble unter der Leitung von Ulrike Kienzle musizieren mehrere Berufsmusiker*innen zusammen, die auch gemeinsam als balance Forum für Musik eine freie Musikschule betreiben. Neben den Konzerten des Ensembles, in denen oft Werke in kammermusikalischen Arrangements zu hören sind, bietet die Reihe ein vielfältiges und genreübergreifendes Programm von Klassik, Weltmusik und Jazz. Themen-Talks und die „Young Stage“, eine Nachwuchsbühne für jugendliche Musiker*innen, ergänzen das Angebot. Mit der Konzertreihe soll ein Begegnungs-, Austausch- und Kulturraum für Menschen im Stadtteil Berg/Ost geschaffen werden, der durch eine Mischung aus klassischen und innovativen Formaten auf musikalisch hohem Niveau auch für Interessierte in ganz Stuttgart und darüber hinaus attraktiv ist.

Die Konzertreihe wurde 2022 und wird 2023 aus Projektmitteln im Fachbereich Musik gefördert, zuletzt mit einem Betrag von 10.000 EUR. Die Jury begrüßt die kulturelle Belebung des Stadtteils Berg/Ost durch ein hochwertiges und finanziell niederschwellig zugängliches Konzertangebot. Mit der beantragten fortgesetzten Projektförderung soll sichergestellt werden, dass angemessene Honorare gezahlt und die Eintrittspreise dennoch möglichst niedrig gehalten werden können. Anschaffungen werden über Crowdfunding und anderweitig finanziert. Bei einem Gesamtbudget von 88.258 EUR entspräche die beantragte Förderung in Höhe von 79.658 EUR einer Förderquote von rund 90 %. Die Kulturverwaltung empfiehlt daher eine zunächst befristete Förderung nur in Höhe von 60.000 EUR.


19. Schmetterlingshaus

Beantragt: 250.000 EUR p. a.

Vorschlag der Kulturverwaltung: 160.000 EUR p. a., zunächst auf zwei Jahre befristet

Das Schmetterlingshaus wird als kulturelle Einrichtung geplant, welche sich an den Bedürfnissen der Menschen vor Ort orientiert. Es soll systematisch eine bisher eher kulturpassive Zielgruppe ansprechen und aktivieren. Durch partizipative Formate wird diese an einem spartenübergreifenden Programm, das auf Zugänglichkeit und Wiedererkennbarkeit abzielt, beteiligt. Für reine Gastspiele agiert das Schmetterlingshaus als Veranstalter, für freie Theatergruppen als Haus als Ort für Koproduktionen. Das Projekt verfolgt zunächst eine standortunabhängige Konzeption. Langfristig ist eine Verortung und Kooperation mit der Bürgerbegleitinitiative Bürgerhospital im Bau 9 geplant. Abstimmungen hierzu laufen. Die Pilotphase 2023 des Schmetterlingshauses wird über das Zentrum für kulturelle Teilhabe des Landes Baden-Württembergs finanziert. Für die Umsetzung der nächsten zwei Jahre sieht die Initiative 1,6 Personalstellen in leitender Funktion vor. Geplant sind vier Kulturveranstaltungen pro Monat. Aufgrund der langjährigen professionellen Erfahrung der Macher*innen des Schmetterlingshauses mit partizipativen und interkulturellen Projekten (Linden-Museum, Forum der Kulturen, Labyrinth e. V.) wurde das Budget umfassend und von einem professionellen Betrieb ausgehend berechnet.
Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf einer zunächst reduzierten Anzahl der Veranstaltungen pro Monat so dass in der Aufbauphase Kosten in den Bereichen Personal, Produktion/Programm und Verwaltung eingespart werden könnten.


20. Die AnStifter – InterCulturelle Initiativen e. V.

beantragt ab 2024: 120.000 EUR p. a.,

Vorschlag der Kulturverwaltung: 50.000 EUR p. a., zunächst befristet auf 4 Jahre sowie 10.000 EUR p. a., zunächst befristet auf 2 Jahre

Der Verein „Die AnStifter – InterCulturelle Initiativen“ widmet sich der Förderung einer lebendigen Demokratie, dem Andenken an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer, der Völkerverständigung und Toleranz. Um dies zu erreichen, verleiht der Verein den „Stuttgarter FriedensPreis“, richtet Vorträge und Diskussionen zu aktuellen Themen aus, unterstützt Initiativen, die der politischen Wahrnehmungsfähigkeit/dem politischen Verantwortungsbewusstsein dienen, fördert Bildungs- und Studienreisen und gedenkt der Friedensarbeit sowie Opfern des Nationalsozialismus.

Aufgrund der in den letzten Jahren festgestellten Stagnation an Spendeneinnahmen, dem altersbedingten Rückgang ehrenamtlich leistbarer Arbeit und steigenden Kosten für Büro, Miete und Personal beantragt der „Die AnStifter – InterCulturelle Initiativen e. V.“ eine institutionelle Förderung i. H. v. 120.000 EUR. Die beantragte Summe soll aufgewendet werden für (1) die Anstellung einer Geschäftsführung i. H. v. 60.000 EUR, (2) zur Deckung steigender Personalkosten i. H. v. 33.000 EUR und (3) zum Ausgleich zunehmender Sach- und Materialkosten sowie der Organisationsentwicklung i. H. v. 27.000 EUR.
Die Aufgaben der Geschäftsführung sollen die Personalführung und die Entlastung der Ehrenamtlichen, die Akquise von Projektpartner*innen und –mittel und das Erschließen neuer Finanzierungsquellen umfassen.

Für die Weiterentwicklung des „Die AnStifter – InterCulturelle Initiativen e. V“ ist die Anstellung einer Geschäftsführung, die Deckung essentieller Material- und Sachkosten sowie die Förderung der Organisationsentwicklung wesentlich. Absehbare zusätzliche Bedarfe aufgrund von Personalkostensteigerungen können im Rahmen zukünftiger Haushaltsplanberatungen beantragt werden. Die Kulturverwaltung empfiehlt daher eine befristete Förderung i. H. v. 50.000 EUR p. a. für 4 Jahre, zuzüglich einer Förderung des Organisationsentwicklungsprozesses i. H. v. 10.000 EUR p. a. für 2 Jahre.


21. Mission TRANS* e. V.

Beantragt für DHH 2024/2025:
Neuaufnahme institutionelle Förderung 35.000 EUR p. a. für die Jahre 2024 und 2025

Vorschlag der Kulturverwaltung: Institutionelle Förderung 23.800 EUR p. a. für die Jahre 2024 und 2025

Mission TRANS* e. V. ist ein Verein der Trans*-Community Stuttgart, der sich für ein erfülltes Leben, Akzeptanz und Chancengleichheit von trans* und nicht-binären Menschen in Stuttgart einsetzt. Der Verein führt jährlich die Trans* Pride Stuttgart durch, die Menschen aus der Trans*-Community zusammenbringt und für die Schaffung von Sichtbarkeit derer sorgt. Weiterhin veranstaltet er den Transgender Day of Visibility und den Transgender Day of Remembrance.

Der Kulturförderung liegt ein Antrag zur Schaffung einer Koordinationsstelle Trans* vor, um Themen und Belange der Stuttgarter Trans*-Community zu fokussieren und die soziokulturellen Aktivitäten des Vereins ausbauen zu können. Da sich der Personalaufwand für die vier Veranstaltungen im Jahr auch auf Honorarbasis abdecken lässt und darüberhinausgehende Beratungsleistungen im Kontext der Kulturförderung nicht förderfähig sind, beläuft sich der Vorschlag der Kulturverwaltung auf 23.800 EUR.


22. Kultur 70195 e. V.

Beantragt für DHH 2024/2025:
Neuaufnahme institutionelle Förderung 7.100 EUR p. a.

Vorschlag der Kulturverwaltung: Institutionelle Förderung 1.400 EUR p. a. zunächst befristet auf 4 Jahre

Der Verein Kultur 70195 e. V. wurde 2019 gegründet mit dem Ziel, Kultur von Botnangern für Botnanger zu etablieren. 50 aktive Mitglieder gestalten im Mitmachverein ein kulturelles Angebot von Musik über Theater bis hin zu Literatur. 2022 wurde der Botnanger Literaturweg mit 15 Stationen eingeweiht.

Der Kulturverwaltung liegt ein Antrag auf Neuaufnahme in die institutionelle Förderung i. H. v. 7.100 EUR vor. 5.400 EUR sind für Veranstaltungen im Bürgerhaus Botnang kalkuliert. Das Bürgerhaus Botnang selbst erhält seit dem DHH 2022/2023 eine jährliche Förderung i. H. v. 16.310 EUR, um ein Kulturprogramm umsetzen zu können. Daher sind aus Sicht der Kulturverwaltung weitere Mittel für Veranstaltungen im Bürgerhaus Botnang nicht erforderlich. Zusätzlich sind 2.000 EUR für außergewöhnliche Veranstaltungen beantragt: Das genannte Kochbuch „70195 kocht“ entspricht einer Finanzierung als Projektförderung; die Botnanger Kulturnacht liegt im Förderbereich des Bezirksbeirates; Streetbasketball liegt ebenfalls nicht im Förderbereich des Kulturamts.

Befürwortet werden die Mittel für Veranstaltungen am Literaturweg (500 EUR), Unterhalt und Pflege des Literaturwegs (300 EUR) sowie Mittel für Werbung und Öffentlichkeitsarbeit für Veranstaltungen (600 EUR). Dies ergibt eine jährliche Fördersumme von 1.400 EUR.


23. MFG Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg mbh

beantragt ab 2024: 83.400 EUR p. a.

Vorschlag der Kulturverwaltung: Etwaige Förderung über die Wirtschaftsförderung der Stadt Stuttgart

Die 1995 gegründete Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg (MFG) ist zentraler Akteur bei der Unterstützung des Film- und Medienstandorts Baden-Württemberg. Die MFG leistet finanzielle Zuwendungen, Netzwerk- und Beratungsleistungen. Gesellschafter sind das Land Baden-Württemberg und die SWR Media Services GmbH. Zum Förderspektrum gehören neben der Filmproduktion auch die Drehbuchentwicklung, Produktionsvorbereitung, die Drehbuchförderung und die Postproduktion.

Die MFG plant ein speziell auf den Filmstandort Stuttgart und die Wirtschaftsregion zugeschnittenes „Förderprogramm zur Unterstützung von Dreharbeiten im Raum Stuttgart“ für die Produktion fiktionaler Filme und Serien speziell von TV- und Video on Demand-Anbietern. Das Programm soll zunächst mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 500.000 EUR ausgestattet sein, wovon die LHS und die Wirtschaftsregion Stuttgart (WRS) je 1/6, also rd. 83.400 EUR, beisteuern sollen. Die Umsetzung würde durch die MFG im Rahmen eines Kooperationsvertrags zwischen MFG, WRS und LHS erfolgen.

Ziele sind neben einem besseren Image für die Metropolregion Stuttgart Stärkung und Ausbau des filmwirtschaftlichen Zentrums Stuttgart sowie die Sichtbarkeit des Kulturraums der Wirtschaftsregion Stuttgart. Verwaltungsseitig wird eine Zielkonvergenz eher im Bereich der Wirtschaftsförderung der Stadt Stuttgart gesehen.










Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
Neuaufnahmen /430
1.554,9
1.481,9
1.238,1
1.288,1
389,2
Finanzbedarf
1.554,9
1.481,9
1.238,1
1.288,1
389,2
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)
Finanzhaushalt / Neue Investitionen (zusätzliche Ein-/Auszahlungen):
(Bezeichnung Vorhaben/ Maßnahme)Möglicher Baubeginn im Jahr:
Geplante Inbetriebnahme im Jahr:
Summe
TEUR
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
Einzahlungen
Auszahlungen
120,0
120,0
Finanzbedarf
120,0
120,0
Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Das Referat WFB hat Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.

Referat WFB weist im Folgenden auf die Entwicklung des jährlichen Budgets der Kulturförderung (so genannter "Deckungsring") seit 2010 hin:

Jahr Mio. EUR prozentuale Änderung ggü.
dem Jahr 2010
2010 20,0 0,0%
2011 20,0 0,0%
2012 21,0 +5,4%
2013 20,7 +3,7%
2014 22,3 +11,7%
2015 22,2 +11,0%
2016 25,4 +27,3%
2017 24,9 +24,7%
2018 27,9 +39,9%
2019 28,1 +40,6%
2020 33,9 +69,9%
2021 33,7 +68,9%
2022 38,8 +94,6%
2023 39,1 +96,1%
Anmeldung
2024 +8,0 GRDrs 436/, 437/ und 438/2023
Anmeldung
2025 +7,2 GRDrs 436/, 437/ und 438/2023



Darin nicht enthalten sind die Zuweisungen an das Land für die gemeinsam finan-zierten Einrichtungen (Staatstheater, Linden-Museum, Hotel Silber): für 2024/2025 sind hierfür bislang 57,9 / 59,1 Mio. EUR eingeplant.

Insbesondere im Bereich der freiwilligen Aufgaben muss angesichts der finanziellen Perspektiven und Unsicherheiten im Haushalt Zurückhaltung geübt werden.


Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-




Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister



Anlagen:

-

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