Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz:
WFB
GRDrs
1195/2013
Stuttgart,
11/18/2013
Haushalt
2014/2015
Unterlage für die
1
. Lesung des
Verwaltungsausschuss
zur
nichtöffentlichen
Behandlung am
25.11.2013
Erstellung einer Bedarfsanalyse zur Sanierung und Neubau von Kindertagesstätten
Beantwortung / Stellungnahme
Studie analog Schulhaussanierung
Derzeit wird beim Amt für Liegenschaften und Wohnen eine selbst entwickelte Instandhaltungsdatenbank (IHD) eingesetzt, in der alle relevanten Objektdaten erfasst sind. Im Zusammenhang mit dem Projekt "Einführung des Moduls SAP PM" befindet sich die IHD in der Ablösung durch eine neue, optimierte Datenbank, welche gemeinsam vom Haupt- und Personalamt, Schulverwaltungsamt, Hochbauamt und Amt für Liegenschaften und Wohnen entwickelt wurde. Diese neue Datenbank soll zukünftig verbesserte Auswertungen bzgl. der Bauunterhaltungsmaßnahmen erbringen und alle Ämter auf das gleiche Arbeitsniveau und die gleiche Arbeitsplattform stellen bzw. den Datenaustausch untereinander sowie die Arbeitsprozesse verbessern.
Regelmäßig einmal pro Jahr finden in den Gebäuden Begehungen durch die zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter anhand einer Checkliste statt. Die augenscheinlich erkennbaren Mängel werden in der IHD erfasst und fortgeschrieben.
Sobald konkrete Maßnahmen angegangen werden, wird in diesem Zusammenhang der Bedarf bzw. die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen in Bezug auf das Angebot mit dem Jugendamt abgestimmt, um dies möglichst in einem Zug umsetzen zu können.
Die aufgelisteten Instandsetzungsaufwendungen werden dabei jährlich priorisiert und im Hinblick auf die Dringlichkeit abgearbeitet. Für große Modernisierungen, Sanierungen, Erweiterungen und Instandsetzungsmaßnahmen werden separate Gemeinderatsbeschlüsse herbeigeführt und die zugehörigen Haushaltsmittel im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanberatungen beantragt.
Eine externe Beauftragung zur Untersuchung des Instandsetzungsbedarfs für die Kindertagesstätten ist nicht erforderlich.
Einrichtung/Ausstattung (auch für Behinderte)
Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände für behinderte Kinder werden individuell im jeweiligen Einzelfall ausgesucht und beschafft. Dabei wird personenzentriert gearbeitet. Die Barrierefreiheit wird in den betreffenden Objekten in Abhängigkeit von der baulichen Umsetzbarkeit sukzessive geschaffen.
Räumliche Bedingungen und Außenspielfläche
Beim Ausbau der Betreuungsangebote achtet das Jugendamt darauf, dass die eigenen Standards auch beim notwendigen schnellen Ausbau eingehalten werden. Das Jugendamt passt seit vielen Jahren sein Standardraumprogramm an neue Entwicklungen an. Derzeit ist das Thema Kleinkindbetreuung besonders im Fokus. Hierzu hat das Jugendamt vor wenigen Wochen die neue Arbeitshilfe „Lebensräume für die Jüngsten – Raumkonzepte – Anregungen für die Planung, Gestaltung und Ausstattung von Kindertageseinrichtungen“ veröffentlicht.
Das Jugendamt legt auch sehr großen Wert auf die Außenspielgelände der Tageseinrichtungen für Kinder. Der Standard bei Einrichtungen der Landeshauptstadt Stuttgart liegt bei 10 m² pro Kind. Bei den geplanten Fertigbaukitas wurde auf ein großes und vielfältig nutzbares Außenspielgelände besonders geachtet. Hier sind sogar 15 m² pro Kind vorgesehen.
Vorliegende Anträge/Anfragen
881/2013 SÖS/Linke
Michael Föll
Erster Bürgermeister