Derzeit sind für zahlreiche Schulgebäude an mehreren Schulstandorten im Bezirk Filder umfassende Sanierungsmaßnahmen in Planung. Die daraus resultierenden Eingriffe in die Gebäudesubstanz sind in der Regel so massiv, dass während der Sanierungsarbeiten keine oder nur eine reduzierte schulische Nutzung des Bestands möglich ist, so dass für einen größeren Anteil der Klassen eine Auslagerung vorgesehen werden muss. Durch die Auslagerung wird der Schulbetrieb von den Beeinträchtigungen des Baustellenbetriebs entlastet, im Gegenzug ist auch der Baustellenbetrieb ohne die gleichzeitige Nutzung der Gebäude durch die Schule vor Ort schneller, leichter und kostengünstiger zu organisieren.
Herkömmliche Containeranlagen am jeweiligen Schulstandort zur Bereitstellung der individuellen Auslagerungsbedarfe sind nicht zur Lösung der übergeordneten Interimsproblematik im Planbereich geeignet, zumal sie sich aufgrund der befristeten Standzeit langfristig nicht ökonomisch und ökologisch darstellen lassen. Ein weiterer Aspekt, der dem Schulbetrieb im Container entgegensteht, betrifft die Weiterführung eines qualitativ hochwertigen Fachunterrichts, für den speziell ausgestattete Fachräume notwendig sind. Die Voraussetzungen für einige dieser Nutzungen können nicht in Containern umgesetzt werden, sondern müssen an einigen aktuellen Standorten bereits in Modulbauten realisiert werden.
Aus diesen Gründen soll am Rembrandt-Schulzentrum ein zentrales Modulschulzentrum mit einem Raumprogramm für eine 3-zügige weiterführende Schule jeglicher Art, mit dafür erforderlichem Unterrichts-, Lehrer- und Verwaltungs- und Ganztagsbereich sowie gut ausgestatteten Fachräumen für den Bereich Filder entstehen, in dem für die Auslagerungsschulen ein regelgerechter Schulbetrieb gewährleistet ist. Das Gebäude ist mindestens bis zum Abschluss sämtlicher relevanter Sanierungs- und Umstrukturierungsvorhaben im Einzugsgebiet und damit für bis zu 25 Jahren erforderlich. Aufgrund der soliden und nachhaltigen Bauweise ist eine Nutzung darüber hinaus möglich.
Das Schulgrundstück des Rembrandt-Schulzentrums ist als zentraler Standort für das Modulschulzentrum Filder aufgrund seiner guten Anbindung an den ÖPNV und der damit verbundenen sehr guten Erreichbarkeit der infrage kommenden Schulen geeignet, zumal auf dem Grundstück noch genügend Flächenreserven und ein auskömmliches Planungsrecht für das Modulschulzentrum vorhanden sind.
Das Filder-Modulschulzentrum (FIZ) bildet somit das Pilotprojekt für den neuen Lösungsansatz der Landeshauptstadt Stuttgart zum Umgang mit spezifischen schulischen Interimsproblematiken, aus dem wichtige Erkenntnisse für mögliche weitere Standorte gewonnen und entsprechend evaluiert werden können.
Umzusetzendes Raumprogramm
Das Raumprogramm des Modulschulzentrums bildet die Auslagerung einer kompletten 3-zügigen Sekundarstufe I und II mit Fachräumen, Ganztagsbereichen, Mensa, Inklusionsflächen ab (siehe Anlage Nr. 1). Die Struktur ist für eine parallele Nutzung durch zwei unterschiedliche Schulen ausgelegt.
Ergebnisse der Machbarkeitsstudie (siehe Anlage Nr. 2)
Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurde von NKBAK Architekten die Errichtung eines Modulschulzentrums für die Planregion Filder untersucht. Die Studie zeigt im Ergebnis, dass sich das vorgegebene Raumprogramm in einer genehmigungsfähigen Größe im Bereich des bisherigen Parkplatzes im Südosten des Grundstücks unterbringen lässt.
Das Konzept wurde im Frühjahr 2023 mit dem Baurechtsamt grundsätzlich abgestimmt. Das Entwurfsprinzip in der Machbarkeitsstudie sieht einen kompakt organisierten, 3-geschossigen Baukörper mit einem Flachdach vor, der durch eine mäandrierende Grundrissform rhythmisiert wird. Durch die Ausbildung von Höfen kann Tageslicht effizient genutzt werden. Die Ausführungsvariante verortet die allgemeinen Unterrichtsbereiche als Cluster an den Gebäudeenden und die fachbezogenen Unterrichtsräume sowie den Lehrer- und Verwaltungsbereich im Mittelteil des Gebäudes. So ist bei Bedarf sowohl eine horizontale als auch eine vertikale Teilung des Gebäudes für zwei Schulgemeinschaften möglich. Die Mensa befindet sich ebenfalls im Zentrum des Gebäudes und versorgt die Schülerinnen und Schüler des Modulschulzentrums.
Durch das im Bebauungsplan vorgegebene Baufenster wird die Position des künftigen Modulschulzentrums definiert. Die Baugrenze im Süden bedingt ein Heranrücken des Modulschulzentrums an die Bestandsschule. Dafür muss die südliche Hausmeisterwohnung, die als eingeschossiger Anbau an das KCG-Gebäude angeschlossen ist, aufgegeben werden. Ein Ersatz wird im Zuge der Generalsanierung im KCG vorgesehen. Die nördliche Hausmeisterwohnung bleibt von dem Bauvorhaben unberührt.
Ebenfalls im Rahmen der Machbarkeitsstudie wurde ein eigenständiges Mensagebäude auf dem Schulhof des Königin-Charlotte-Gymnasiums untersucht, welches auch die Schüler*innen des Königin-Charlotte-Gymnasium mitversorgen könnte. Die eingehende Prüfung zeigte, dass zwei parallele Bauvorhaben auf dem Schulgrundstück einen geregelten Schulablauf zu stark beeinträchtigen würden. Hinzu kommt, dass die Anforderungen der Schulgemeinschaft an eine Mensa in Bezug auf Veranstaltungsmöglichkeiten mit einer Mensa in Modulbauqualität voraussichtlich nicht umsetzbar wären. Im Zuge einer Ganztagesschulentwicklung des Königin-Charlotte-Gymnasiums wird die Weiterentwicklung der derzeitigen Mensasituation geprüft.
Geprüft wurde ebenfalls die Errichtung einer weiteren Dreifeldsporthalle auf dem Schulgelände. Diese wäre mit geltendem Planungsrecht vereinbar und könnte beispielsweise im nordwestlichen Bereich der bestehenden Rembrandthalle entstehen. Aufgrund der Unterversorgung im Stadtbezirk in Bezug auf den Schul- und Vereinssport ist das Ziel, nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen die Sportkapazitäten am Standort zu erhöhen. Die dazu erforderlichen Stellplätze sind ebenfalls in der Machbarkeitsstudie nachgewiesen.
Der Schulbetrieb und die Pausenhofflächen des Königin-Charlotte-Gymnasiums und des neuen Modulschulzentrums sollen räumlich voneinander getrennt werden, um klare Zuständigkeits- und Aufsichtsbereiche zu schaffen. Die Außenanlagen werden barrierefrei gestaltet und entsprechen den Bedarfen eines Ganztagsunterrichts. Der Hauptzugang des Modulschulzentrums soll über den südwestlichen Gehweg entlang der Stadtbahngleise erfolgen. Dafür wird der kleine Weg zum bisherigen Parkplatz neugestaltet. Ein zweiter Zugang, der auch der Anlieferung der Mensa und dem motorisierten Verkehr sowie Rettungsfahrzeugen dient, erfolgt von der Sigmaringer Straße. In diesem Bereich sind zudem die Stellplätze geplant, die im Zuge der Machbarkeitsstudie neu berechnet wurden. Die erforderliche Anzahl kann in diesem Bereich nachgewiesen werden.
Nach Einschätzung der Verwaltung erfüllt die Ausführungsvariante mit integrierter Mensa alle Anforderungen an das Modulschulzentrum und stellt hinsichtlich Flächenverbrauch und Zeitschiene das beste Ergebnis dar. Die Ermittlung der Gesamtkosten (Grobkostenannahme) beruht auf dieser Ausführungsvariante.
Der Neubau soll vorzugsweise in Holzmodulbauweise aus vorgefertigten Raummodulen errichtet werden, die auf der Baustelle aneinandergefügt werden. Um die konstruktiven und brandschutzrelevanten Anforderungen so gering wie möglich zu halten, ist das Gebäude 3-geschossig geplant (Gebäudeklasse 3). Dadurch kann auf aufwendige Konstruktionen wie Treppenhäuser aus Stahlbeton verzichtet werden.
Die erforderliche Lüftungsanlage wird auf dem Flachdach angeordnet. Die Restfläche wird für eine PV-Anlage in Kombination mit Begrünung ausgelegt. Die Fassade wird in den Bereichen, in denen es gestalterisch und funktional sinnvoll ist, ebenfalls begrünt.
Die Energieversorgung für das Modulschulzentrum soll zunächst autark erfolgen. Es werden städtische Energiestandards berücksichtigt. Im Rahmen der Planung bis zum Projektbeschluss wird untersucht, wie die Anforderungen bzgl. einer klimaneutralen Energieversorgung und einer Unterschreitung des energetischen Mindeststandards bis hin zu Plus-Energiegebäudeniveau erreicht werden können. Erfahrungsgemäß wird der Stromverbrauch am Standort durch den Neubau steigen, weshalb vorab der Bau einer neuen Trafoanlage für die gesamte Liegenschaft voraussichtlich notwendig wird. Das detaillierte energetische Konzept wird im Rahmen der weiteren Planung entwickelt und mit dem Amt für Umweltschutz abgestimmt.
Beteiligungsverfahren am Königin-Charlotte-Gymnasium
Parallel zur Durchführung der Machbarkeitsstudie hat das Schulverwaltungsamt eine Nutzerbedarfsabstimmung (Phase Null) mit der Schulgemeinschaft des Königin-Charlotte-Gymnasiums in Vorbereitung auf die anstehende Generalsanierung der Bestandsgebäude durchgeführt. Verteilt über mehrere Workshops in der ersten Jahreshälfte 2023 wurden die Anforderungen der einzelnen Funktionsbereiche nach und nach in ein zusammenhängendes Raumkonzept übersetzt. Zielsetzung des Königin-Charlotte-Gymnasiums ist eine zunehmende Projektorientierung des Unterrichts und damit die Einrichtung eines zentral gelegenen Selbstlernzentrums.
Im Rahmen der Workshops wurde ebenfalls die Auswirkungen des Modulschulzentrums auf die Schulgemeinschaft des Königin-Charlotte-Gymnasiums diskutiert sowie konkrete Anforderungen zum Umgang mit diesen erarbeitet. Dies ist insbesondere in Bezug auf die wechselnden Schulgemeinschaften im Modulschulzentrum wichtig. Die Zuwegung beider Schulgebäude soll mit Sorgfalt geplant und die Schülerströme dahingehend gelenkt werden, dass beide Gebäude eine dezidierte Eingangssituation erhalten und die Schulhöfe unberührt der jeweils anderen Schulgemeinschaft bleiben.
Weiteres Vorgehen
Im Anschluss an den Vorprojektbeschluss wird die Verwaltung ein Vergabeverfahren zur Beauftragung der Generalplanung (VgV-Verfahren) beginnen. Die bauliche Umsetzung soll dann durch ein Generalunternehmen (GU-Vergabe) erfolgen.
Nach Fertigstellung des Modulschulzentrums ist beabsichtigt, mit der Umstrukturierung und Sanierung des Bestandsgebäudes des Königin-Charlotte-Gymnasiums sowie der Umstrukturierung und Sanierung des Bestandsklassenbaus der Anne-Frank-Gemeinschaftsschule zu beginnen, und durch diese Schulgemeinschaften das Modulschulzentrum zu belegen.