2. Die 2009 in Kraft getretene Richtlinie zur Förderung von Interkulturprojekten im Bereich Kunst und Kultur wird zum 31.12.2012 aufgehoben. Die im THH 410 – Kulturamt, Kontengruppe 430 – Transferaufwendungen, frei werdenden Projektmittel in Höhe von 25.000 Euro werden ab dem Haushaltsjahr 2013 auf die anderen Innovationsfonds verteilt. Die thematischen Schwerpunkte Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (kulturelle Bildung), Interkultur, demografischer Wandel und Inklusion werden in die Projektrichtlinien der Innovationsfonds aufgenommen. Die Jurys werden zukünftig mit entsprechend sachkundigen Juroren besetzt.
Der Landesbehinderten Beirat Baden-Württemberg hat in diesen Tagen gemeinsam mit dem Städtetag Baden-Württemberg einen Diskussionsentwurf erarbeitet für die Umsetzung eines Planes des Landes Baden-Württemberg zur UN-Behindertenrechtskonvention in diesem Bundesland. Dabei stehen insbesondere bei Einrichtungen wie Kino, Theater und anderen öffentlichen Veranstaltungsorten die Beseitigung von Zugangsbarrieren und die barrierefreie Verwendung von Audioguides an oberster Stelle (große kontrastreiche und taktile Ziffern). Die Einrichtung von sozialen Dienstleistungen, Begleitung und Assistenz sowie Fahrdienste und die Bereitstellung von Gebärdensprachdolmetschern oder Begleitpersonen bei den jeweiligen Veranstaltungen werden ebenso gefordert wie kontrastreiche Beschilderungen und Markierungen, barrierefrei gestaltete Informationsmaterialien, Schulung und Weiterbildung des Personals im Umgang mit Menschen unterschiedlichster Behinderung und die Einrichtung von Informationsnetzwerken für barrierefreie Angebote. Dies gilt natürlich insbesondere auch für Baumaßnahmen bei neuen Einrichtungen. Selbstverständlich wird in diesem Zusammenhang das Stadtmuseum Stuttgart architektonisch als barrierefreie Institution geplant, ebenso auch sämtliche dort stattfindenden Ausstellungen. Der Umzug des Stadtarchivs in den Bellingweg ist ein gelungenes Beispiel für den Zugang zu allen Funktionsbereichen auch für Mitmenschen mit Behinderungen. Zukünftig ist es wichtig, die Zugänglichkeit der Bibliotheken für Menschen mit Handicap bei Renovierungen zu optimieren. Auch bei der neuen Stadtbibliothek wurde auf die Barrierefreiheit geachtet. Der Betrieb des Cafés in der neuen Bibliothek ist ein hervorragendes Beispiel für ein Inklusionsprojekt. Viele Stadtteilbibliotheken kooperieren auch mit Einrichtungen für Menschen mit Handicap in ihrem Bereich. Eine sinnvolle Maßnahme könnte die Verbesserung der Ausstattung aller 17 Stadtteilbibliotheken mit Lesegeräten für Sehbehinderte und Spracherkennungssoftware für den Zugang zum elektronischen Katalog sein. Die Betreuung von Rollstuhlfahrerinnen- und fahrern bei Konzerten der Stuttgarter Philharmoniker im Gustav-Siegle-Haus ist auch dort ein weiterer Schritt zum barrierefreien Zugang, ebenso sind zukünftig Projekte mit Schulklassen insbesondere behinderter Kinder und Jugendlicher geplant. Auch das Planetarium trägt zur Einbindung von Menschen mit Behinderung bei und ermöglicht ihnen die Teilnahme am normalen Veranstaltungsangebot. Selbstverständlich gibt es auch dort noch Verbesserungspotential: Die Induktionsanlage zur Übertragung der Tonwiedergabe in die Hörgeräte von Schwerhörigen müsste erweitert und an heutige Bedürfnisse angepasst werden. Soweit sich aus der Wahrnehmung des Planetariumspersonals sagen lässt, befinden sich unter den Besuchern der Einrichtung gelegentlich auch Personen mit leichten bis mittelstarken geistigen Behinderungen oder psychischen Störungen. In einzelnen Fällen buchen auch Heime ganze Vorführungen für eine größere Gruppe von Menschen mit eingeschränkten Fähigkeiten. Somit ist das Planetarium ein öffentlicher Ort praktizierter Inklusion. 2. ) Weiterentwicklung der Projektförderung bei den Innovationsfonds des Kulturamtes Ausgangssituation: Seit einigen Jahren existieren im Kulturetat Projektmittelfonds mit entsprechenden Förderrichtlinien für die Sparten Theater und Tanz, Musik, Literatur, Bildende Kunst (amtsinterne Richtlinie) und Interkultur. Darin sind verschiedene Förderschwerpunkte aufgeführt. Neben dem Qualitätsaspekt, der hohe Priorität genießt, sind es zum einen zumeist Projekte, die Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bevorzugt ansprechen, also Projekte, die der Kulturellen Bildung zugeordnet werden können. Oder zum anderen solche, die sich künstlerisch mit eigenen oder anderen kulturellen Hintergründen auseinandersetzen und geeignet sind, die kulturelle Vielfalt der hier lebenden Ethnien als Bereicherung und Chance darzustellen, somit also interkulturelle Projekte. Entwicklung der Projektmittelfonds 2008 - 2012 Eine Auswertung für die Jahre 2008 bis 2012 hat gezeigt, dass die Projektmittel seit der Schaffung der Projektfonds zunehmend Projekten für Kinder und Jugendliche, aber auch der interkulturellen Arbeit mit gleich bleibender oder zum Teil deutlich steigender Tendenz zugute gekommen sind. Teilweise umfassen sie im ersteren Fall nun bis zu 70 % der Projekte, bei der interkulturellen Arbeit bis über 30 %, wobei naturgemäß Schwankungen zu verzeichnen sind. Ferner lassen sich bestimmte geförderte Projekte auch den anderen bereits genannten Themen zuordnen. Einzelne Projektförderungen haben sich zudem auf mehrere Veranstaltungen erstreckt. Musik:
Die Zukunft liegt im Internet – und die digitale Vernetzung wird in den nächsten Jahrzehnten weitaus umfangreicher sein, als dies momentan erscheint. Im Dschungel von exakt recherchierten Informationen, Halb- und Viertelwahrem, Zerstückeltem und Falschem braucht es verlässliche Plattformen, die fernab von Blenderei einerseits und gezielter Manipulation andererseits einem hohen ethischen Anspruch der Wahrhaftigkeit genügen und die Nutzer schnell, tiefgründig, zuverlässig und weiterführend informieren. Öffentlichen und öffentlich-rechtlichen Informationsanbietern, die unabhängig von kommerziellen und interessengeprägten Forderungen stehen und in diesem Sinn überparteilich agieren, kommt eine wesentliche Bedeutung für den Bestand eines auf Wissen basierenden demokratischen Gemeinwesens zu. Der städtische Internetauftritt in seiner Gesamtheit und der Unterabschnitt zur Kulturszene der Stadt sind bereits jetzt von diesem Anspruch getragen. Die Arbeit der nächsten Jahre muss darin bestehen, den Bestand auszubauen. Im Interesse der Kulturschaffenden und der Nutzer muss er recherchefreundlicher und inhaltsreicher werden. Einzelne Bereiche dieser Zukunftssicherung sind: · der Aufbau einer Datenbank zu kulturellen Unterrichts-, Bildungs- und Ausbildungsangeboten, · die Verknüpfung derzeit voneinander isolierter Wissensbestände. Eine weitere Interpolation in die Zukunft des World Wide Web lässt die Tendenz erkennen, dass sich „Wissen“ auf die Wiedergabe von einfachen lexikalischen Informationen konzentrieren wird – also das Überfliegen eines Wikipedia-Artikels die Lektüre von Sachbüchern ersetzt. Diese Uniformierung von Wissen kann nicht im Interesse einer demokratischen Gesellschaft sein – Wissensinstitutionen wie Bibliotheken und Archive arbeiten daran, ihre Bestände den neuen Anforderungen entsprechend zu digitalisieren und sie damit auch in den neuen Informationsträgern zugänglich zu machen. Die Kulturvermittlung plant ein langfristig als „Wissensnetz 2030“ angelegtes Projekt, die Datenstrukturen der städtischen Wissenspools von Stadtbibliothek, Stadtarchiv, Stadtmuseum, Planetarium, Stuttgarter Philharmonikern, Stuttgarter Musikschule und weiteren möglichen Partnern innerhalb der Stadtverwaltung kompatibel zu machen, so dass diese Wissensquellen durch eine differenzierte Suchfunktion aus dem städtischen Internetauftritt erschlossen werden können. Diese Struktur muss zudem mit denen der überregionalen Fachdatenbanken kompatibel sein. Printprodukte werden durch die Digitalisierung großer Informationsmengen nicht überflüssig. Ihr Stellenwert und ihre Inhalte müssen allerdings neu definiert werden. Printprodukte dienen entweder zur tiefgreifenden, größere Zusammenhänge herstellenden Lektüre oder aber für schnelle, werbende Hinweise auf digital angebotene Informationen. Die Digitalisierung ermöglicht es zudem, Verwaltungsvorgänge von der Antragstellung bis zur Auszahlung Belegprüfung in einem computerbasierten, rundum elektronischen Workflow zu organisieren. Basierend auf den im Internet bereits enthaltenen Datensätzen sollen die Möglichkeiten dieses eGovernment in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Abteilungen des Kulturamts und dem entsprechenden Kompetenzzentrum innerhalb der Stadtverwaltung erarbeitet und aufgebaut werden. 4.) Ein „Schaufenster für Kultur und Wissenschaft“